Sprecher des Collegiums
Dr. Manfred Osten
Vortrag in der Collegiumsrunde
Seine Eminenz Joachim Kardinal Meisner, Erzbischof von Köln
Thema
Das Gewissen – Normierte Norm des Handelns
161. Zusammenkunft am 1. Juni 2006 im Historischen Rathaus zu Köln
Vorwort
Mit seiner 161. Zusammenkunft am 1. Juni 2006 im Historischen Rathaus zu Köln kehrte das Bremer Tabak-Collegium an einen Ort zurück, an dem vor nahezu dreißig Jahren schon einmal ein Bremer Tabak-Collegium stattgefunden hatte: 1977, noch unter dem Eindruck der dramatischen Erdöl-, Rohstoff- und Nahrungsmittelkrisen der 70er Jahre, hatte Gaston Thorn im Hansasaal des Rathauses über das Nord-/Süd-Gefälle, über die wachsende Kluft zwischen den armen und den reichen Ländern und über daraus resultierende sicherheitspolitische, aber auch moralische Aspekte gesprochen. Dieses Mal war die Moral allein das Thema: das Gewissen als Norm des Handelns.
Das Amt des Collegiumssprechers hatte Dr. Manfred Osten, langjähriger Generalsekretär der Alexander von Humboldt Stiftung und Mitglied des ‚Kleinen Gremiums’ des Bremer Tabak-Collegiums übernommen, der etwa 130 Gäste im Innenhof des Rathauses begrüßen konnte.
Das Bremer Abendbrot fand in der Piazetta statt, der modernen großen Halle des Rathauses. In seiner Tischrede erinnerte Dr. Osten zunächst an die bis in die Zeit Karls des Großen zurückreichenden historischen Bindungen zwischen Köln und Bremen, wies vor allem aber auf den weltweit beachteten, großartigen Erfolg des Erzbistums und der Stadt Köln als Gastgeber des nur wenige Wochen zurückliegenden Weltjugendtages und den Besuch Papst Benedikts XVI. hin, der allen Gästen noch in lebendiger Erinnerung war. – Der Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma begrüßte in seiner Tischrede das Bremer Tabak-Collegium noch einmal mit großer Herzlichkeit im Historischen Rathaus und in der Stadt Köln, der – nach dem bereits erwähnten Weltjugendtag – mit der Fußball-Weltmeisterschaft ein weiteres Großereignis ins Haus stand, dessen Motto „Die Welt zu Gast bei Freunden“ er auch für den Besuch des Bremer Tabak-Collegiums geltend machte.
Anschließend versammelte sich das Collegium zur Collegiumsrunde im historischen Hansasaal, um den Vortrag von Seiner Eminenz Joachim Kardinal Meisner zum Thema
„Das Gewissen – normierte Norm des Handelns“
zu hören. Es war für die Gäste des Abends gewiß nicht überraschend,, daß sich der Vortragsredner den Fragen nach Moral, Ethik oder Gewissen von einer theologischen Überzeugung her näherte. Überraschend mag für manchen unter den Gästen vielleicht die philosophische Logik und gedankliche Tiefe dieser Glaubensposition, vielleicht aber auch die Klarheit und Verständlichkeit der Zusammenhänge gewesen sein, mit denen Kardinal Meisner das Gewissen als etwas Ursprüngliches beschrieb, als eine durch den Schöpfer dem Menschen gegebene Reaktionsmöglichkeit, die ihn zwischen ‚gut’ und ‚böse’ unterscheiden lassen kann. Die sich an die Ausführungen des Kardinals anschließende Aussprache war eher kurz – der anspruchsvolle, mit viel Beifall entgegengenommene Vortrag wollte erst verarbeitet werden, die Nachlese (ab Seite ..) ist lohnend..
Die 162. Zusammenkunft des Bremer Tabak-Collegiums wird im Juni 2006 im Hause des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig – dem Sitz des früheren Reichsgericht – stattfinden.
161. Zusammenkunft am 1. Juni 2006 im Historischen Rathaus zu Köln
Begrüßung – Dr. Manfred Osten
Sehr geehrte Herren,
als 1815 Johann Wolfgang von Goethe, der ja wie kaum ein anderer für die Vollendung des Kölner Doms geworben hat, als Goethe 1815 zum letzen Mal Köln besuchte, hatte er im Reisegepäck bereits Gedichte zum West-Östlichen Divan, wo er im Buch des Unmuts die Verse notierte: „Wer nicht von 3000 Jahren sich weiß Rechenschaft zu geben, / Bleib im Dunkeln unerfahren, / Mag von Tag zu Tage leben.“
Immerhin sind wir heute abend, hier im Innenhof des Historischen Rathauses zu Köln, in der glücklichen Lage, uns von fast 900 Jahren Rechenschaft zu geben. Denn das 1135 erstmals erwähnte Haus der Bürger im damaligen Judenviertel in Köln kann zu Recht als das älteste bekannte deutsche Rathaus betrachtet werden.
Ich freue mich daher ganz besonders, Sie alle herzlich im Namen des ‚Kleinen Gremiums’ des Bremer Tabak-Collegiums hier an einem so bedeutenden Ort des kulturellen Gedächtnisses begrüßen zu dürfen. Weshalb wir denn auch allen Anlaß haben, dem Oberbürgermeister der Stadt Köln, Herrn Fritz Schramma, von Herzen Dank zu sagen für die großzügige Gastfreundschaft, die die Stadt Köln nun bereits zum zweiten Mal dem Bremer Tabak-Collegium erweist. Denn vor rund 30 Jahren, im Jahre 1977, waren wir bereits Gäste hier im Historischen Rathaus – damals bei unserer Zusammenkunft mit Gaston Thorn als Festredner über das Thema „Nord-Süd-Dialog: Letzte Chance der Utopie“.
Wenn heute die 161. Zusammenkunft des Bremer Tabak-Collegiums im Zeichen des Gewissens als Vortragsthema von Seiner Eminenz Joachim Kardinal Meisner steht, so ist dies ganz offensichtlich mehr als eine „letzte Chance der Utopie“. Denn, wie Sie wissen, weist der Untertitel des Vortrags darauf hin, daß das Gewissen ganz offensichtlich mehr ist als ein Ort im Nirgendwo. Das Gewissen erscheint vielmehr als ein Ort mit einem noch unendlich älteren kulturellen Gedächtnis als unsere beiden durch enge historische Beziehungen verbundenen Städte Köln und Bremen.
Es sind dies historische Beziehungen, für die durchaus auch der Wortlaut des Themas der eben erwähnten Zusammenkunft in diesem Rathaus im Jahre 1977 gilt. Nämlich ein „Nord-Süd-Dialog“, der sich sogar kunsthistorisch am Beispiel der beiden Rathäuser in Bremen und Köln unmittelbar nachweisen läßt.
Denn für Bremens Rathaus von 1405 – 1407, das wie der Kölner Dom zum UNESCO-Weltkulturerbe zählt, haben sich damals die Auftraggeber und Künstler am Kölner Vorbild orientiert. So ist zum Beispiel der Figurenschmuck der Fassade des Bremer Rathauses nicht ohne das Kölner Vorbild denkbar. Und der monumentale Kurfürstenzyklus sowie die Prophetengruppe im Bremer Rathaus sind der Freskenreihe jenes Hansasaals geschuldet, in welchem wir heute den Festvortrag hören werden. Kein Wunder, denn der „Nord-Süd-Dialog“ mit der alten Hansestadt Köln reicht zurück bis in die Zeit Karls des Großen. Und wenn heute Kardinal Meisner zu uns sprechen wird, so sei daran erinnert, daß er im Dezember 1988 zum Erzbischof von Köln geweiht wurde und daß bald nach 800 das von Bischof Willerich eingerichtete Bistum Bremen bereits dem Erzbischof von Köln unterstellt wurde.
Schon dieser Hinweis allein dürfte genügen, um nun das Bremer Tabak-Collegium mit dem traditionellen gemeinsamen Löffeltrunk zu beginnen. Und zu diesem ersten Löffeltrunk darf ich jetzt unseren Gastgeber, Herrn Oberbürgermeister Schramma, zu mir bitten, um mit ihm unseren traditionellen plattdeutschen Trinkspruch auszubringen:
„ik seh di“ – „dat freut mi“
„ik drink di to“ – „dat doo“
„Prost“
„ik heff di tosapen“ – „hest den Rechten drapen“
Meine sehr geehrten Herren, ich danke Ihnen und darf Sie nunmehr zum Bremer Abendbrot in die Piazetta bitten.
161. Zusammenkunft am 1. Juni 2006 im Historischen Rathaus zu Köln
1. Tischrede – Dr. Manfred Osten
Meine Herren,
verzeihen Sie mir bitte, wenn ich Ihre untereinander begonnenen, zwanglosen Gespräche unterbreche. Ich tue es besonders ungerne, da es gerade diese Art der Gespräche war, die der Vater Friedrichs des Großen im Schloß zu Königswusterhausen in seinem Tabakskollegium, dem Vorbild unseres Bremer Tabak-Collegiums, gesellig gepflegt hat.
Aber ich denke, daß wir heute allen Anlaß haben, für ein paar Minuten unsere Aufmerksamkeit auf die Stadt Köln zu lenken, und damit auch auf die besondere Gelegenheit des heutigen Vortrags. Denn die Stadt Köln mit ihrer 2000jährigen Geschichte hat im August vergangenen Jahres anläßlich des 20. Weltjugendtages mit Hunderttausenden junger Menschen aus nahezu allen Nationen wahrhaft historische Tage erlebt.
Papst Benedikt XVI. kam als Pilger in den Kölner Dom als der ersten Kathedrale außerhalb des Bistums Rom. Und die Kölner haben diesen Besuch durchaus für angemessen gehalten – natürlich in aller Bescheidenheit. Sie haben ihn für angemessen gehalten, weil der Dom des heiligen Petrus in Köln auf besonders priviligierte Weise in Beziehung steht zum Stuhl des heiligen Petrus in Rom; der Kölner Dom ist nämlich die Bischofskirche der „Ecclesia Coloniensis semper sedis Apostolicae fidelis filia“.
Dies ist natürlich auch in Bremen nicht unbemerkt geblieben. Denn schon das um 1266 entworfene zweite Stadtsiegel Bremens ist dem Kölner Stadtsiegel dadurch verwandt, daß die Bremer neben Kaiser Karl dem Großen den heiligen Petrus einfügten. Mit dem Ergebnis, daß dessen Schlüssel noch heute das Wappen der Freien Hansestadt Bremen ziert.
Wobei es kein Zufall ist, daß neben dem heiligen Petrus so offensichtlich der Kaiser figuriert. Denn zum Stolz der Bremer gehörte das Bewußtsein ihrer Reichsunmittelbarkeit zu Karl dem Großen. Ein wahrhaft stolzes Bewußtsein, das sich zudem auf die Tatsache stützte, daß es neben den wirklichen „echten“ Reichsstädten eine große Zahl von Städten gab, die zwar faktisch unabhängig agierten, aber gleichwohl keine reichsfreien Städte waren. Wie zum Beispiel Lüneburg und – wenn ich dies in aller Bescheidenheit des Bremer Tabak-Collegiums hinzufügen darf – auch für lange Zeit selbst Köln, das erst 1475 in diesen Rang einer „echten“ Reichsstadt erhoben wurde.
Aber der heilige Petrus im Wappen Bremens macht es natürlich deutlich, daß die eben erwähnte Bescheidenheit nicht geheuchelt ist. Denn durch den heiligen Petrus als den Patron des Kölner Doms gab Bremen früh zu erkennen, daß die Stadt ihr Handeln demütig unter die christliche Heilslehre gestellt hatte. Womit ich wieder zu den historischen Tagen Kölns im vergangenen Jahr zurückkehre. Sie waren in der Tat in mehr als einem Betracht historisch. Denn mit Papst Benedikt XVI. besuchte nach rund 500 Jahren der erste deutsche Papst Köln, das bekanntlich als das Rom des Nordens gilt. Er besuchte zugleich eine Stadt, in die er immer wieder während der ersten Jahre seines akademischen Lehramts in Bonn gekommen war. Und der Papst hat in seiner Ansprache den Kölnern denn auch versichert: „Ich habe immer den Witz, den Humor, die Fröhlichkeit und die Intelligenz der Kölner geliebt.“
Benedikt XVI. hat im Hinblick auf den Vortagenden des heutigen Abends hinzugefügt: „Kardinal Meisner ist mir seit langem ein Freund, so daß ich immerfort, von Kardinal Frings an, über Höffner bis Meisner mich in Köln zu Hause fühlen durfte.“ Der Papst hat in diesem Zusammenhang auch daran erinnert, daß Köln nicht nur durch die Reliquien der Heiligen Drei Könige zu einem der bedeutendsten Wallfahrtsorte des christlichen Westens geworden ist. Hier in Köln wurden auch die großen weltumspannenden beispielhaften karitativen Initiativen „Miserior“, „Adveniat“ und „Renovabis“ geboren.
Es ist daher sicherlich kein Zufall, daß die erste Enzyklika Benedikt XVI. vom Januar des Jahres diesen Gedanken seiner Kölner Ansprache wieder aufgreift. Und in der Tat hatte er sich ja bereits seit einem halben Jahrhundert in Vorlesungen und Predigten, Schriften und Büchern nicht mit modischen Randthemen „westlicher“ Christlichkeit beschäftigt, sondern mit dem Wesentlichen des Christentums. Dies hatte schon den jungen Professor der Dogmatik berühmt gemacht. Nun ist seine erste Enzyklika mit dem Titel „Gott ist die Liebe“ ein überzeugender Beleg dieses Verständnisses vom existenziellen Zentrum des Christentums, nämlich die Rückbesinnung auf die Praxis kirchlicher Caritas. Es ist ein Caritas-Verständnis, das Papst Benedikt XVI. jetzt auch vor europäischen Parlamentariern verteidigt hat und das für ihn auch einschließt die Rechte des menschlichen Lebens, die Ehe und das Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder als Basiswerte einer jeden Demokratie und Gesellschaftsordnung – und als unabtrennbare Wurzeln Europas. In diesem Sinne hat der Papst denn auch kürzlich während der Karfreitagsprozession unmißverständlich an das Gewissen apelliert mit den Worten: „Der Wohlstand läßt uns unmenschlich werden.“
Von hierher fällt, wie ich meine, Licht auf den Untertitel des heutigen Vortrags, der das Gewissen versteht als „normierte Norm des Handelns“. Denn so wie die Caritas als existenzielles Zentrum des Christentums für den Papst der Ernstfall ist, bei dem das demokratische Belieben aufhört, ist das Gewissen für den Menschen der Ernstfall für sein Handeln, bei dem ebenfalls jede Beliebigheit eines moralischen Opportunismus aufhört. Ich bin daher sicher, daß der Vortrag des heutigen Abends, der für uns alle einen außergewöhnlichen Charakter hat, zu jenen Glücksfällen der Besinnung zählen wird, aus denen sich für unser Denken und Handeln neue Perspektiven ergeben könnten.
In diesem Sinne möchte ich schon jetzt Ihnen, Eminenz, danken, für Ihr Kommen und Ihre Bereitschaft zu einem Vortrag der außergewöhnlichen Art.
161. Zusammenkunft am 1. Juni 2006 im Historischen Rathaus zu Köln
2. Tischrede – Oberbürgermeister Fritz Schramma
Eminenz, sehr geehrter Herr Kardinal Meisner,
sehr geehrter Herr Dr. Osten,
meine sehr geehrten Herren,zunächst einmal lassen Sie mich Ihnen herzlich dafür danken, dass Sie Ihre 161. Zusammenkunft hier in unserer schönen Domstadt durchführen. Es ist mir eine Freude und eine Ehre, Sie hier begrüßen zu können. Bedanken möchte ich mich auch für die freundliche Einladung, heute Abend an Ihrem Treffen teilzunehmen.
Ich bin heute sozusagen Gast im eigenen Haus. Das scheint zunächst ein Widerspruch zu sein, aber – wie ich sagen muss – für mich ein besonders schöner und reizvoller.
Und hier wären wir gleich bei einer der wichtigsten Charaktereigenschaften unserer Stadt und ihrer Bürger: Die Stadt vereint viele Gegensätze und der Kölner liebt den Widerspruch.
Das hängt vielleicht mit unserer langen Geschichte zusammen, denn im Laufe der Jahrtausende sind Armeen und Flüchtlingsströme, siegreiche und geschlagene Heere, Pilger und Plünderer vieler verschiedener Völker durch das Rheinland gezogen. Heinrich Böll, der Nobelpreisträger für Literatur und Kölner Ehrenbürger, hat einmal scherzhaft gesagt: „Von all diesen Völkerscharen blieben Fußkranke und Deserteure, Spaßmacher und Händler zurück.“ Das erinnert mich übrigens an die Bremer Stadtmusikanten, die ja eigentlich alt, ausgestoßen und zu nichts mehr nütze waren und gerade deshalb ihr Glück in Bremen versuchen wollten.
Dabei wissen wir natürlich alle, dass es in Bremen sehr viele erfolgreiche und stolze Bürger gibt, und ebenso meinen wir auch, dass in Köln nicht nur Fußkranke und Deserteure, sondern auch Starke und Edle zurückblieben. Sicher ist jedenfalls, dass all diese Menschen hier unübersehbare Spuren hinterließen, und so entstand eine bunte und durchaus in vielen Aspekten auch widersprüchliche Mischung.
Wir betrachten dies als großes Glück. Denn wie heißt es so schön:
„Nur wo Widerspruch sich regt,
wird Neues in der Welt bewegt“
Oder in den Worten von Johann Wolfgang von Goethe:
„Das Gleiche lässt uns in Ruhe,
aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.“
Das dürfte auch den Erfahrungen des Bremer Tabak-Collegiums entsprechen, das den freien Meinungsaustausch pflegt. Denn Widerspruch belebt die Konversation. Durch den Widerspruch erst kommt es oft zu der Wärme, die durch Reibung erzeugt wird. Und so bin ich gespannt, nicht nur auf den Vortrag unseres hochgeschätzten Kardinals, sondern ebenso auf die Konversation danach. Ich bin sicher, dass der heutige Festredner den Widerspruch nicht nur erträgt, sondern geradezu dazu anregt. Denn Otto Graf von Bismarck, ein weiterer Ehrenbürger unserer Stadt, sagte: „Jeder Superlativ reizt zum Widerspruch.“ Und das wird der Vortrag von Joachim Kardinal Meisner sicher sein: ein großartiger Superlativ.
Dabei ist mir klar: Dem Erzbischof von Köln widerspricht man meist nicht ungestraft. Das lernen wir schon aus der Kölner Sagenwelt. Hier ist z.B. beschrieben, dass Bürgermeister Gryn an einen Löwen verfüttert werden sollte, weil zwei Domherren befunden hatten, er hätte nicht genug Respekt vor dem Erzbischof gehabt. Glücklicherweise überlebte Gryn, weil er den Löwen überwältigen konnte. Der im wahrsten Wortsinn sagenhafte Kampf ist übrigens an der vorderen Fassade unseres Rathauses abgebildet, vielleicht haben Sie es bemerkt.
Die Geschichte vom Bürgermeister Gryn ist in gewisser Weise archetypisch für das Verhältnis der Kölner zu Ihrem Erzbischof. Stolz und selbstbewusst wie sie waren – oder soll man vielleicht sagen, „überheblich“? – vertrieben Sie Erzbischof Anno den Zweiten im 11. Jahrhundert aus der Stadt. Dieses Schicksal teilte Anno mit dem Erzbischof Siegfried von Westerburg, der seit 1288 in Bonn residierte. Auch das, so scheint es, ist eigentlich ein Widerspruch. Das „hillije Kölle“, inzwischen Heimat der Heiligen Drei Könige geworden, durch und durch katholisch, vertreibt seinen Erzbischof. Das kann man wahrscheinlich nicht einmal im protestantischen Bremen verstehen. Oder doch? War doch auch Bremen einst unter der Herrschaft von Erzbischöfen, im 8. Jahrhundert sogar unter der des Erzbischofs von Köln. Und sind doch auch die Bremer Bürger immer schon stolz und freiheitsliebend gewesen.
Der steinerne Roland ist das schönste Symbol dafür. Und sein Vorgänger, der hölzerne Roland, soll ja einem Gerücht zufolge 1366 im Streit zwischen dem Bremer Erzbischof und dem Rat von erzbischöflichen Kriegern umgestürzt und verbrannt worden sein. Auch für Bremen scheint also zu gelten: Dem Erzbischof widerspricht man, wenn auch nicht ungestraft.
Aber sowohl Bremen als auch Köln haben schließlich durch diesen Widerspruch gewonnen: Sie erlangten Freiheit und Unabhängigkeit.
Und es sind nicht nur diese geschichtlichen Parallelen, die unsere beiden Städte verbinden. Es ist weit mehr.
So haben Bremen und Köln einen Dom, der auf den Namen des Apostels Petrus geweiht ist. Beide Städte haben eine Tradition als Hansestädte, die schon im Mittelalter rege Handelsbeziehungen unterhielten. Unser Hansasaal, in dem gleich die Collegiumsrunde stattfinden wird, erinnert übrigens daran, dass im Jahre 1367 die Hansestädte hier die Kölnische Konföderation eingegangen sein sollen.
Aber lassen Sie mich weitere Gemeinsamkeiten nennen: Durch beide Städte fließt ein Fluss, der zu romantischen Schiffstouren einlädt. Die Stadtfarben sind hier wie dort rot und weiß. In beiden Städten wird wunderbares Bier hergestellt – in Bremen Becks und in Köln Kölsch. Das Historische Rathaus und das Wahrzeichen Bremens wurden zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärt, ebenso wie der Kölner Dom. Und so könnte man sicher noch vieles aufzählen, was wir gemeinsam haben und was uns verbindet. Ich denke, wir werden auch heute Abend wieder vieles davon entdecken.
Lassen Sie mich zum Schluss nur noch auf eine einzige Gemeinsamkeit eingehen, die wir hier auch symbolisch präsent haben: Die Fußballbegeisterung unserer beiden Städte. Auch wenn Bremen zuletzt 6:0 gegen Köln gewonnen hat, auch wenn der 1.FC Köln bald in der zweiten Liga spielen wird – unserer gemeinsamen Fußballbegeisterung tut dies keinen Abbruch. Und so kurz vor der Fußballweltmeisterschaft schon gar nicht. Bremen gehört zwar nicht zu den Austragungsorten, aber immerhin ist die schwedische Nationalmannschaft in Ihrer Stadt zu Gast. Und ich bin sicher, Bremen wird ebenso wie Köln alles daran setzen, ein guter Gastgeber zu sein.
„Die Welt zu Gast bei Freunden“, so heißt ja das Motto der WM. Ich fühle mich heute Abend hier bei Ihnen auch zu Gast bei Freunden. Und ich hoffe, dass auch Sie sich in Köln zu Gast bei Freunden fühlen.
In einer Ihrer Publikationen heißt es: „Und wenn man nach dem Sinn dieser Zusammenkünfte fragte, dann würde so mancher Gast vielleicht mit der treffenden englischen Redwendung lächelnd sagen: ‚To blow a pipe sociably’.“ Das ist wahrscheinlich das Geheimnis der Attraktivität Ihrer Zusammenkünfte: dass sie keinem äußeren Zweck unterworfen sind und nur dem Ziel dienen, die Gemeinsamkeit zu pflegen. Und wenn die Zusammenkunft heute Abend unter anderem auch dazu führt, dass die Freundschaft zwischen dem Bremer Tabak-Collegium und unserer Stadt gepflegt wird, dann stimmt mich dies glücklich. Mögen Sie sich bei uns wohl fühlen und mögen Sie Ihre 161. Zusammenkunft hier in der Domstadt in bester Erinnerung behalten.
161. Zusammenkunft am 1. Juni 2006 im Historischen Rathaus zu Köln
Vortrag – Joachim Kardinal Meisner
„Das Gewissen – normierte Norm des Handelns“
Ehrwürdige Mitglieder des Bremer Tabak Collegiums,
verehrte Gäste,
lieber Hausherr!Das Thema „Gewissen“ vor Parlamentariern zu behandeln, hat eine besondere Brisanz und führt zugleich in die grundlegende Fragestellung ein. Es ist üblich geworden, bei Journalisten und auch bei Politikern immer von der Bedeutung der Gewissensentscheidung zu sprechen, wenn bei den Debatten irgendeine Vorgabe – etwa Fraktionszwang – nicht gegeben ist. Bekanntlich heißt es im Artikel 38 unseres Grundgesetzes von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages: „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Das heißt aber, immer dann, wenn so genannter Fraktionszwang gegeben ist, müssen die einzelnen Abgeordneten gegebenenfalls gegen ihr Gewissen reden und stimmen, oder nimmt man an, dass dann in solchen Fragen das Gewissen des Einzelnen immer mit der Parteimeinung übereinstimmt? Kann man Gewissensentscheidungen gegebenenfalls auf der Seite lassen? Und was ist überhaupt das Gewissen des Einzelnen? Es wirkt in manchen Darlegungen geradezu wie ein absolutes und nicht zu hinterfragendes Argument, wenn jemand feststellt: „Das ist mein Gewissensurteil“ oder „Das kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren“. Übrigens hat die Frage der Gewissensentscheidung ja in der Diskussion um die Wehrdienstverweigerung von Anfang an eine Rolle gespielt.
Man kann in der gesamten Problematik nicht weiterkommen, wenn man sich nicht zunächst einmal der Frage stellt, was eigentlich mit Gewissen gemeint ist. Für uns Christen heißt das immer, zu fragen, ob uns im Wort Gottes Antwort auf solche Fragen gegeben wird. Für die heute allgemein übliche Betonung des Gewissensanspruchs und der Gewissensfreiheit ist es eigentümlich, in der Heiligen Schrift nur sehr wenige Hinweise zum Begriff „Gewissen“ zu finden. Und auch die große mittelalterliche geistige Bemühung um philosophische und theologische Durchdringung des christlichen Glaubens hat keine systematische Darlegung dessen, was wir unter „Gewissen“ verstehen. Es war offensichtlich so selbstverständlich, dass man es nicht gegenüber irrtümlichen Meinungen verdeutlichen musste.
Das Wort selbst weist uns den Weg. Das griechische Wort „syn-eidesis“ und die lateinische Übersetzung „con-scientia“ machen deutlich, dass es sich um eine Form der Erkenntnis, um eine besondere Art des Wissens, handelt. Das griechische „syn-eidesis“ meint Bewusstsein von Gut und Böse des eigenen Tuns, während das lateinische „con-scientia“ Mitwissen meint, und zwar mein persönliches Wissen mit dem Wissen der Normen, die sich aus dem Sein der Dinge und der göttlichen Offenbarung (Gebote) ergeben. Auch im Deutschen hat hier die Vorsilbe „ge“ verstärkende, erhöhende Bedeutung. Das wird klar, wenn wir zum Vergleich: horchen – gehorchen, vor allem aber hören und gehören analysieren. Die Erkenntnis im Gewissen ist von solcher Art, dass sie zur Stellungnahme zwingt. Nicht nur das theoretische Wissen ist hier gemeint, sondern ein Erkennen, dass zum Anerkennen drängt und Konsequenzen im Handeln nötig macht.
Die Anlage des Gewissens ist ähnlich wie die des Verstandes oder des Gefühles als Reaktionsmöglichkeit gegeben. Der Verstand kann zwischen „wahr“ und „falsch“ unterscheiden, das Gefühl zwischen „schön“ und „hässlich“ und das Gewissen zwischen „gut“ und „böse“. Gewissensurteile sind deshalb nicht mit einer Waage zu vergleichen, deren Wiegefläche dann einen taxierten Gewichtsanzeiger in Aktion bringt, sondern mit einer alten Apothekerwaage, die – mit zwei Waagschalen ausgerüstet – die Gewichtsfeststellung einer Sache nur möglich macht, wenn auf der anderen Seite Gewichtssteine aufgelegt werden. Übrigens trägt ja in vielen Fällen die Gestalt der personifizierten Gerechtigkeit eine solche Waage in der Hand. In der einen Waagschale befindet sich die anstehende Handlung oder Entscheidung, die das Gewissen zu beurteilen hat. In der anderen Waagschale nun beinhaltet sich die dem Gewissen vorgegebenen Normen, Gesetze, Weisungen und ethischen Grundsätze. Die Waage ist erst dann ausgeglichen, wenn beide Waagschalen einander entsprechen, wenn die zu treffende Entscheidung mit der vorgegebenen Norm übereinstimmt. Norm und Gewissen sind deshalb keine Gegensätze, sondern komplementäre Größen. Das Gewissen ist vielmehr eine „norma normata“, also eine normierte Norm. Den heute weit verbreiteten Irrtum, das Gewissen könne selbst kreativ sein, aus sich selbst Normen setzen und sich damit über vorgegebene Normen hinwegsetzen, hat unser Heiliger Vater in seiner Enzyklika „Veritatis splendor“ ausdrücklich zurückgewiesen (Veritatis splendor, Artikel 56).
Das Gewissen schafft also aus sich selbst keine Normen, sondern macht die vorgegebene Norm zu meiner mich verpflichtenden Norm. Das Gewissen bildet darum einerseits den Gegensatz zur Selbstbestimmung. Doch diesen Normen zu folgen, bedeutet andererseits aber auch nicht, sich einer „Fremdbestimmung“ zu unterwerfen. Die Normen von außen haben eine Entsprechung im Inneren des Menschen. Das 2. Vatikanische Konzil drückt dies so aus: „Im Inneren des Gewissens entdeckt der Mensch ein Gesetz, das er sich nicht selbst gegeben hat, sondern dem er gehorchen muss, und dessen Stimme ihn immer zur Liebe und zum Tun des Guten und zum Meiden des Bösen anruft“ (GS 16). Die Normen nun konkretisieren, was Gut und Böse im Hinblick auf bestimmte Handlungen bedeutet. Ihnen zu folgen ist daher keine Fremdbestimmung, sondern Hilfe zu wahrer Selbstbestimmung und damit zugleich der Weg zu echter Selbstverwirklichung.
Vom christlichen Glauben her können wir also erkennen, dass die von außen kommenden Normen sich mit den dem Menschen schon von Gott ins Herz eingepflanzten Weisungen zum Gewissensurteil verbinden. Insofern ist der Raum des Gewissens das „Heiligtum des Menschen“ (Veritatis splendor 54). Und das Konzil betont in dem bereits zitierten Dokument weiter: „Der Mensch hat ein Gesetz, dass von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben seine Würde ist und dem gemäß er gerichtet werden wird.“ (Gaudium et spes 16).
Den hier geschilderten Zusammenhang möchte ich anhand eines Vergleiches noch einmal verdeutlichen. In unserem demokratischen Staat unterscheiden wir zwischen der Legislativen und der Judikativen. Letztere ist auf erste angewiesen und bezieht von ihr alle notwendigen Vorgaben. Grundlagen für eine Gerechtigkeit schaffende Gerichtsbarkeit sind Gesetze und Normen. Ohne diese würde jede richterliche Entscheidung letztlich zu einem Willkürakt. Übertragen auf das Gewissen bedeutet dies: Die Legislative verhält sich zur Judikative wie die Normen zum Gewissen. Ohne verpflichtende Normen würde der Sinn des Gewissens sich in sein Gegenteil verkehren, statt zur Quelle guter Handlungen würde es zur Instanz der Willkür verkommen.
Das Gewissen ist von daher verpflichtet, sich zu bilden, so wie auch der Richter verpflichtet ist, sich in den Gesetzen gut auszukennen. Es stimmt zwar, dass das Gewissen auch dann seine Würde nicht verliert, wenn es aus unüberwindlicher Unkenntnis irrt. Doch gilt es hier zu bedenken, was das 2. Vatikanische Konzil in diesem Zusammenhang sagt: „Das kann man aber nicht sagen, wenn der Mensch sich zu wenig um die Suche nach dem Wahren und Guten kümmert und das Gewissen aus der Gewohnheit der Sünde fast blind wird“ (GS 16). Wer sein Gewissen nicht bildet, handelt grob fahrlässig und setzt die Würde seines Gewissens aufs Spiel. Die sorgfältige Suche nach der Wahrheit ist daher eine Gewissenspflicht!
Woher kommen nun die Normen, die uns verpflichten? Mit dem christlichen Glauben ist die normgebende Autorität des Wortes Gottes für den Gewissensbereich eindeutig festgestellt. Negativ ausgedrückt heißt es im Römerbrief des hl. Paulus (14,23): „Alles, was nicht aus Glauben geschieht, ist Sünde“. Der große Kirchenschriftsteller des dritten Jahrhunderts, Origenes, hat es mit dem Begriff „Gesetz“ so dargelegt: „Wenn jemand das Gesetz genau bedenkt und beachtet, das von ihm Aufgetragene erforscht und das Verbotene überdenkt, dann erkennt er, dass die Sünde darin besteht, dass man außer acht lässt, was zu tun ist und dem nicht ausweicht, was verboten ist.“
Damit ist ein weit verbreiteter Grundirrtum zurückgewiesen, den schon der berühmte Konvertit und Kardinal Newman im 19. Jahrhundert zurückgewiesen hat: „Das Gewissen hat Rechte, weil es Pflichten hat; allein in unserer Zeit besteht bei einem großen Teil des Volkes das wahre Gewissensrecht und die wahre Gewissensfreiheit darin… sich um einen Gesetzgeber und Richter gar nicht zu kümmern und von unsichtbaren Verpflichtungen unabhängig zu sein… Das Gewissen ist ein ernster Mahner; allein in unserem Jahrhundert ist es durch ein Nachbild ersetzt worden, von welchem die früheren 18 Jahrhunderte niemals hörten und welches sie auch nie fälschlich für das Gewissen hätten halten können, wenn sie davon gehört hätten. Das ist das Recht der Selbstbestimmung.“ (Offener Brief an den Herzog von Norfolk, deutsche Übersetzung 1875, Seite 75). Geradezu überdeutlich erklärt Newman in diesem Zusammenhang: „Ein Katholik opfert seine Ansicht dem durch die Kirche Gottes erklärten Worte Gottes“ (ebd. Seite 168).
Die Botschaft des Christentums – und darin ist es eins mit der ganzen vormodernen Menschheit – lautet: Im Sein des Menschen liegt ein Sollen. Die Dinge haben nicht nur ein Vorhandensein, sondern ein Dasein. Von diesem Dasein geht eine Botschaft, ein Anruf aus. Und der Mensch ist mit Vernunft ausgestattet, um diese Botschaft zu vernehmen und sein Handeln danach auszurichten. Der Mensch erfindet die Moral nicht selbst aus Zweckmäßigkeitsberechnungen, sondern er findet sie im Wesen der Dinge vor. Menschliche Vernunft beruht auf der Fähigkeit, diese Botschaft der Dinge zu vernehmen und danach sein Handeln auszurichten.
Das Gesetz Israels – als Glaubensnorm – zum Beispiel verband den Kosmos mit der Geschichte und war so Ausdruck der Wahrheit des Menschen wie der Wahrheit der Welt überhaupt. Damit verband sich die Überzeugung von den objektiven Werten, die sich im Sein der Welt aussagen, der Glaube, dass es Haltungen gibt, die der Botschaft der Schöpfung entsprechend wahr und darum gut sind und dass es ebenso andere Haltungen gibt, die dem Dasein widersprechen und darum immer falsch sind, dass der Wille des Schöpfers darin uns ruft, und dass im Einklang unseres Willens mit dem seinigen unser eigens Wesen recht und gut wird. Dafür ist uns das Gewissen gegeben.
Diese Botschaft hat Papst Benedikt XVI. bei seiner großen Rede in Birkenau am vergangenen Sonntag erwähnt. Dort ist uns zum Bewusstsein gekommen, dass die damaligen Machthaber die Existenz des jüdischen Volkes aus der Geschichte ausrotten wollten, nämlich jenes Volkes, zu dem Gott in Abraham und seinen Nachkommen gesprochen hat. Man wollte dadurch Gott mundtot machen, und das Volk von der Erdoberfläche vertilgen, das am Sinai die zwei steinernen Tafeln mit den 10 Geboten in Empfang genommen hatte, die der immer gültige Rahmen in der menschlichen Humanität sind. Damit sollten sich die neuen Götter auf die Throne setzen können, wie Ernst Wiechert es in seinen KZ-Erfahr-ungen aus Buchenwald niederschreibt: „Nicht mehr der barmherzige Vater sitzt auf dem Weltenthron, sondern der Brudermörder Kain, der den Gestank der Krematorien einatmet“. Dies sind Fragen, die wir nicht auf die private Ebene abschieben können, weil Religion Privatsache ist. Nein, es ist keine Privatsache, wenn Hitler und seine Gefolgschaft nicht ‚geglaubt’ haben. Das hat Millionen Menschen das Leben gekostet. Das sind Überzeugungen der Menschheit, gleichsam bestätigt durch die Offenbarung Gottes.
Das Gewissen ist also eine „norma normata“, d.h. eine Norm, die durch die Wirklichkeit und die Gebote Gottes normiert wird. Es gibt kein Gewissen ohne diese vorausgehende Norm. Die Wahrheit Gottes in der Wirklichkeit der Schöpfung und in den Geboten wird für das menschliche Zusammenleben durch das Gewissen aktualisiert. Darum ist Gewissensbildung für den Europäer in dieser geschichtlichen Stunde eine absolute Priorität und nicht so sehr der Euro.
Es gehört zur Eigenart des Christlichen, dass die Überzeugung nicht im abgeschlossenen Raum der subjektiven Innerlichkeit und damit des eigenen Gewissens verbleiben darf, sondern dass die Christen grundsätzlich zum missionarischen Auftrag verpflichtet sind. „Wer mit dem Herzen glaubt und mit dem Mund bekennt, wird Gerechtigkeit und Heil erlangen“ (Röm 10,10), sagt Paulus im Römerbrief. Es liegt in der Dimension der Menschwerdung Gottes, dass alles Innere sich nach Außen verleiblichen muss und dass alles Äußere innerlich abgedeckt sein muss. Das gilt in besonderer Weise für Verhaltensweisen, die aus dem Gewissen heraus geschehen. So heißt es in der Bergpredigt: „So soll euer Licht vor den Menschen leuchten, damit sie eure guten Werke sehen und euren Vater im Himmel preisen.“ (Mt 5,16). Darin liegt eine besondere Verpflichtung für den Politiker, den Parlamentarier. Sicher kann es sein, dass der Christ, zumal der katholische Christ, mit seiner Gewissensüberzeugung nicht im parlamentarischen Abstimmungsgang zum Ziel kommt, dass damit seine erkannten Grundsätze nicht mehrheitsfähig sind. Er hat auf jeden Fall aber die Pflicht, deutlich zu machen, was sein Gewissen ihm vorschreibt.
Zum Schluss sei nur noch einmal darauf verwiesen, dass wir mit den Vorgaben des Wortes Gottes, die gerade auch für unsere Gewissensbildung entscheidend sind, in der öffentlichen Diskussion um die vielfach vermissten Werte einen Beitrag leisten können, der von niemandem sonst erbracht werden kann. Denn nur wir Christusgläubigen haben eben den lebendigen Zugang zu ihm, der von sich gesagt hat: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben“ (Joh 14,6). Letztlich kann unser Gewissen nur richtig funktionieren, wenn wir einen persönlichen Christusbezug leben. „Wenn ihr mich liebt, werdet ihr meine Gebote halten“ (Joh 14,15).
Die jetzige Situation Europas hat sich vor einiger Zeit in alarmierender Weise in den Auseinandersetzungen um den europäischen Philosophen und Politiker Buttiglione gezeigt. Den Ausgang dieses Streites hat Buttiglione selbst kommentiert mit den Worten: „Wir haben eine Schlacht im abendländisch christlichen Kampf verloren.“ und „Ich fürchte um die Meinungsfreiheit in Europa.“ (Magazin Cicero). Sein Hinweis, dass praktizierte Homosexualität Sünde ist, wie es die Bibel ausdrücklich formuliert, und dass eine der wichtigsten Aufgaben einer Frau das Muttersein bedeutet, reichten aus, um eine Beliebigkeitsmentalität auf den Plan zu rufen, die Buttiglione die Politikfähigkeit abgesprochen hat. Das Christentum respektiert die weltanschauliche Neutralität des Staates. Es kann aber in keiner Weise hinnehmen, dass von Politikern verlangt werde, ihre christlichen Grundhaltungen zu verbergen. Obwohl alle Welt weiß, dass Buttiglione sich seit Jahrzehnten für den europäischen Einigungsprozess eingesetzt hat, wird ihm jetzt, und zwar aus keinem anderen Grund als wegen seiner auf der Lehre der katholischen Kirche beruhenden ethischen Vorstellungen, die Eignung für ein wichtiges Amt innerhalb der Europäischen Union abgesprochen. Dieser Vorgang ist deshalb so wichtig und erschütternd, weil er gleichsam wie ein Seismograph die geistige Situation Europas wiedergibt.
In dieser Situation ist nicht Resignation angebracht, sondern – um der Welt willen – Bereitschaft zum Zeugnis. Wir sind zutiefst überzeugt, dass Jesus Christus mit seinem Evangelium die Lösung der Probleme unserer Gegenwart ist. Aus der Kenntnis seiner Botschaft heraus und in der Kraft seiner Gnade sind wir bevollmächtigt, täglich unseren Beitrag für das Wohl der Menschen in unserem Land, Europa und der Welt zu leisten.
Ich bin hier nicht in Ihrer Mitte, um Trübsal zu verbreiten oder Sie gar in eine Resignation zu bringen – Ganz im Gegenteil! –, sondern um Ihnen klar zu machen, wie wichtig unser persönlicher Einsatz ist, mit unserem Gewissen wirklich Orientierung in dieses Wertechaos zu bringen, in dem wir uns zurzeit befinden. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass gerade der Christ durch Jesus Christus mit seinem Evangelium viele Möglichkeiten von Problemlösungen zu sehen und zu vermitteln vermag. Aus der Kenntnis seiner Botschaft heraus und in der Kraft der Gnade Christi sind wir bevollmächtigt, täglich unseren Beitrag für das Wohl der Menschen in unserem Land, in Europa und in der Welt zu leisten.
Ich möchte Ihnen sehr herzlich danken, dass mir diese ehrwürdige und erlauchte Runde die Möglichkeit gegeben hat, die Botschaft vom Gewissen zu verkünden. Das ist eine Hoffnung für die Zukunft Europas!
Herzlichen Dank!
Stephan Abel
Abel & Cie. Merchant Banking Services, Köln
Dr. Konrad Adam
Oberursel/Berlin
Chefkorrespondent Tageszeitung DIE WELT, Berlin
Mitglied ‚Kleines Gremium‘ des Bremer Tabak-Collegiums
Dr. Matthijs van den Adel
Mitglied des Vorstandes WestLB Aktiengesellschaft, Düsseldorf
Dr. Patrick Adenauer
Geschäftsführender Gesellschafter Bauwens GmbH & Co. KG, Köln
Präsident Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V., Berlin
Dr. Manfred Ahlsdorff
Ehrenpräsident Die Unternehmensverbände im Lande Bremen e.V., Bremen
Thomas H. Althoff
Geschäftsführender Gesellschafter Althoff Beratungs- und Betreuungs-GmbH, Köln
Johannes Bastgen, Prälat
Domdechant und Dompfarrer, Köln
Paul Bauwens-Adenauer
Geschäftsführender Gesellschafter Bauwens GmbH, Köln
Präsident Industrie- und Handelskammer zu Köln
Willem René Bezemer
Mitglied der Geschäftsleitung Bankhaus Carl. F. Plump & Co., Bremen
Prof. Dr. Dieter Bingen
Direktor Deutsches Polen-Institut e.V., Darmstadt
Holger U. Birkigt
Geschäftsführender Gesellschafter Biolabor Bremen GmbH & Co., Bremen
Dr. Andreas Blühm
Direktor Wallraf-Richartz-Museum, Köln
Dr. Georg Böckmann, Rechtsanwalt
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Dr. Böckmann & Partner, Berlin
Wilhelm von Boddien
Geschäftsführer Förderverein Berliner Schloß e.V., Hamburg
Mitglied ‚Kleines Gremium‘ des Bremer Tabak-Collegiums
Oliver Boss, Kaplan
Geheimsekretär des Erzbischofs von Köln, Köln
Dr. Constantin von Brandenstein-Zeppelin
Präsident Malteser Hilfsdienst e.V., Köln
Thomas Christian Buchbinder
Bremen
Marcus Bühler
Pictet & Cie., Zürich
Dr. h.c. Norbert Burger
Köln
Oberbürgermeister der Stadt Köln 1980-1999
Dr. Philip Comberg
Managing Partner Alcosa Capital GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main
Jörg Conrad
Geschäftsführender Gesellschafter Lexzau, Scharbau GmbH & Co., Bremen
Stefan Constantin
Partner C-H-Reynolds-Corporate Finance AG, Frankfurt am Main
Ulrich Cosse
Mitglied des Vorstandes Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen
Patrick Engels
Geschäftsführender Gesellschafter APAMA Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Geisenhausen
Dr. Robert Engels
Geschäftsführer/CEO Pöschl Tobacco Group, Geisenhausen
Prof. Manfred Ernst, Senatsrat
Geschäftsführer Flughafen Bremen GmbH, Bremen
Dr. Norbert Feldhoff, Prälat
Domkapitular und Domprobst, Köln
Hartmut Forndran
Mitglied des Vorstandes
Wissenschaftsförderung der Sparkassen-Finanzgruppe e.V., Bonn
Dr. Matthias Fonger
Hauptgeschäftsführer und I. Syndikus Handelskammer Bremen, Bremen
Dr. Stefan Friedmann
Mitglied des Vorstandes Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg
Dr. Ralph Geuther
Geschäftsführender Gesellschafter Karl Geuther & Co. Holding GmbH & Co. KG, Bremen
Ulf Giebel
Vorsitzender des Aufsichtsrates Lega AG, Bremen
Ehrenpräsident Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Gerd W. Gossler
Generalbevollmächtigter Bremer Tabak-Collegium, Bremen
Mitglied ‚Kleines Gremium‘ des Bremer Tabak-Collegiums
Anton Grasserbauer
Geschäftsführender Gesellschafter Haus & Capital GmbH, Wiesbaden
Prof. Dr. Herwig Guratzsch
Vorstand und Leitender Direktor Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen, Schleswig
Mitglied ‚Kleines Gremium‘ des Bremer Tabak-Collegiums
Werner Haase
Pers. haftender Gesellschafter Lampe & Schwartze KG, Bremen
Prof. Henrik Rolf Hanstein
Pers. haftender Gesellschafter Kunsthaus Lempertz, Köln
Gerhard Harder
Vorsitzender des Vorstandes swb Aktiengesellschaft, Bremen
Hendrik Harms
Mitglied der Geschäftsführung Deutsche Factoring Bank, Bremen
Peter Harren
Geschäftsführender Gesellschafter Harren & Partner Ship Management GmbH & Co. KG, Bremen
Henrik Hausmann
Bedburg
Josef Hausmann
Bedburg
Prof. Dr. Hansgerd Hellenkemper
Direktor Römisch-Germanisches Museum, Köln
Heinz-Werner Hempel
Geschäftsführender Gesellschafter Hanseatische Waren-Handelsgesellschaft mbH & Co., Bremen
Prof. Dr. Wulf Herzogenrath
Direktor Kunsthalle Bremen, Bremen
Günter Hill
Kaarst
Dr. Matei I. Hoffmann, Botschafter
Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der OECD, Paris
Michael H.G. Hoffmann
Mitglied der Geschäftsleitung Commerzbank AG Köln, Köln
Präsident Zentral-Dombau-Verein zu Köln von 1842
Thomas Illemann
Mitglied der Geschäftsleitung Deutsche Bank AG Köln, Köln
Samir Jajjawi
Vorsitzender der Geschäftsführung Schieder Möbel Holding GmbH, Herford
Reinhard Jammers, Rechtsanwalt
Mitglied des Vorstandes Design Zentrum Nordrhein-Westfalen, Remscheid
Stephan Jender
Vorsitzender des Vorstandes Lega AG, Bremen
Präsident Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Peter Jung
Vorsitzender des Vorstandes Atlanta AG, Bremen
Jörg Kastendiek
Senator für Wirtschaft und Häfen der Freien Hansestadt Bremen, Bremen
Carl Kau
Mitglied der Geschäftsleitung Commerzbank AG Bremen, Bremen
Vorstand Bremer Bankenverein e.V., Bremen
Dr. Stephan-Andreas Kaulvers
Vorsitzender des Vorstandes Bremer Landesbank, Bremen
Dieter Kleinjohann
Geschäftsführender Gesellschafter IDK Kleinjohann GmbH & Co. KG, Köln
Dr. Martin Klinkhammer
Mitglied der Geschäftsleitung Deutsche Bank AG Bremen, Bremen
Dr. Peter Kluth
Rechtsanwalt
Kanzlei Ort Kluth Rechtsanwälte, Düsseldorf
Joachim Knief
Partner KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, Bremen
Harro G. Kniffka
Präsident des Verwaltungsrates Hanseatic Lloyd AG, Bottighofen
S.E. Dr. Heiner Koch
Titularbischof von Ros Cré
Weihbischof von Köln, Köln
Ingo Köhler
Vorsitzender der Geschäftsleitung Kellogg (Deutschland) GmbH, Bremen
Reinhard R. Kütter
Generalbevollmächtigter Kühne + Nagel (AG & CO.) KG, Bremen
Cornel Lindemann-Berk
Gut Neu Hemmerich, Frechen
Joachim Linnemann
Geschäftsführender Gesellschafter Justus Grosse GmbH Immobilienunternehmen, Bremen
Dr. Helmut Linssen
Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Franz-Wilhelm Löbe
Leiter der Niederlassung Bremen Siemens AG – Region Deutschland – Hanse, Bremen
Dr. Karl-Joachim Lubitz
Sprecher der Geschäftsführung Deutsche Factoring Bank, Bremen
Fritz Lütke-Uhlenbrock
Mitglied des Vorstandes Bremer Landesbank, Bremen
Ansgar Lüttel
Domkapitular, Monsignore
Probst von St. Johann, Bremen
Wilhelm Luxem
Direktor Excelsior Hotel Ernst, Köln
Reinhard Macholz
Salzgitter International GmbH, Düsseldorf
Franz-Peter Marx, Rechtsanwalt
Geschäftsführer Verband der deutschen Rauchtabakindustrie, Bonn
Wolfgang Mayrhuber
Vorsitzender des Vorstandes Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
S. Em. Joachim Kardinal Meisner
Erzbischof von Köln, Köln
Bernd M. Michael
Chairman & Chief Executive Officer Grey Group Worldwide
Geschäftsführender Gesellschafter Grey Global Group Middle Europe, Düsseldorf
Prof. Dr. Meinhard Miegel
Vorstand Institut für Wirtschaft und Gesellschaft Bonn e.V., Bonn
Dr. Eduard Möhlmann
Mitglied des Vorstandes Landessparkasse zu Oldenburg, Oldenburg
Dr. Stephan Mohren
Sternenfels
Alexander C. Müller
KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, Düsseldorf
Dr. Ulrich Nußbaum
Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, Bremen
Prof. Dr. Dieter Oesterwind
Leiter des Zentrums für Innovative Energie Systeme
Fachhochschule Düsseldorf, Düsseldorf
Jürgen Oltmann
Vorsitzender des Vorstandes Die Sparkasse Bremen AG, Bremen
Hillert Onnen
Mitglied des Vorstandes BLG Logistics Group AG & Co. KG, Bremen
Dr. Dr. h.c. mult. Manfred Osten
Bonn
Generalsekretär der Alexander von Humboldt-Stiftung a.D.
Mitglied ‚Kleines Gremium‘ des Bremer Tabak-Collegiums
Dr. Jürgen Pelka
Rechtsanwalt, Köln
Lutz H. Peper
Geschäftsführender Gesellschafter Willenbrock Fördertechnik Holding GmbH, Bremen
Vizepräses Handelskammer Bremen
Bernd Petrat
Geschäftsführender Gesellschafter Nordwest Industrie Holding GmbH, Hoya
Dr. Joachim Pfeffer
Rechtsanwalt
Sozietät Freshields Bruckhaus Deringer, Köln
Mathias P.A. Pfeiffer
Bremen
Mitglied der Geschäftsleitung Deutsche Bank AG Bremen (bis 3/2006)
Dr. Dirk Plump
Geschäftsführender Gesellschafter W. Tiemann GmbH & Co., Bremen
Prof. Dr. Dr. h.c. Karl Wilhelm Pohl
Köln
Juristische Fakultät Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Dr. Henner Puppel
Sprecher des Vorstandes National-Bank AG, Essen
Ingmar Rega
Partner KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, Bremen
Dirk Reinecke
Geschäftsführer Stanwell Nobel Vertriebsgesellschaft mbH, Bremen
Hermann D. Reuscher
Bremen
ehem. Mitglied Kleines Gremium des Bremer Tabak-Collegiums
Johannes Riedel
Präsident Oberlandesgericht Köln, Köln
Bodo Rimpler
Stellv. Vorsitzender des Vorstandes Bremer Landesbank, Oldenburg
Markus Ritterbach
Geschäftsführender Gesellschafter Ritterbach Medien GmbH, Frechen
Präsident des Festkommittees des Kölner Karnevals von 1823 e.V.
Kim Martin Roether
Mitglied des Vorstandes Atlanta AG, Bremen
Jürgen Roggemann
Geschäftsführender Gesellschafter Enno Roggemann GmbH & Co., Bremen
Vizepräses der Handelskammer Bremen
Nikolaus Schadeck
Partner KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, Bremen
Stephan Schalk
Geschäftsführender Gesellschafter Barth & Könenkamp Seiden GmbH & Co. KG, Bremen
Friedrich Schmücker
Vorsitzender des Vorstandes Alte Oldenburger Krankenversicherung V.V.a.G., Vechta
Hans-Joachim Schnitger
Geschäftsführender Gesellschafter Karl Geuther & Co. Holding GmbH & Co. KG, Bremen
Heinrich Schoeller
Chairman Columbia Shipmanagement, Limassol
Prof. Dr. Rupert Scholz, Bundesminister a.D.
Berlin
Mitglied ‚Kleines Gremium‘ des Bremer Tabak-Collegiums
Fritz Schramma
Oberbürgermeister der Stadt Köln, Köln
Otto A. Schwimmbeck,Senator E.h.
Vorstand OAS AG, Bremen
Dr. Michael Späth
Mitglied des Vorstandes Rungis Express AG, Meckenheim
Klaus Stapmans
Geschäftsführer ATLAS ELEKTRONIK GmbH, Bremen
Michael Stark
Hauptgeschäftsführer Industrie- und Handelskammer Bremerhaven, Bremerhaven
Dr. Heiko Staroßom
Mitglied des Vorstandes Die Sparkasse Bremen AG, Bremen
Frank Steffens
Director Finance Germany, Italy & Spain
InBev Deutschland – Brauerei Beck & Co., Bremen
Geschäftsführer Brauerei Beck GmbH & Co. KG
Willy R. Strothotte
Chairman Glencore International AG, Baar
Wilhelm Tacke
Referent Öffentlichkeitsarbeit Katholischer Gemeindeverband in Bremen, Bremen
Detlev Trede
Teilhaber Albrecht, Müller-Pearse & Co. (GmbH & Co.) KG, Bremen
Dr. Patrick Wendisch
Geschäftsführender Gesellschafter Lampe & Schwartze KG, Bremen
Präses der Handelskammer Bremen
Mitglied ‚Kleines Gremium‘ des Bremer Tabak-Collegiums
Paul-Heinz Wesjohann
Vorsitzender des Vorstandes PHW-Gruppe Lohmann & Co. AG, Visbek
Prof. Dr. h.c. Bernd-Artin Wessels, Senator E.h.
Stuhr
Michael Westhagemann
Vorsitzender der Geschäftsleitung Siemens AG – Region Hanse, Hamburg
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Herbert Ernst Wiegand
Bad Zwesten
Germanistisches Seminar Ruprecht-Karl-Universität Heidelberg
Bernd Wilhelm
Vorsitzender des Aufsichtsrates Kellogg (Deutschland) GmbH, Bremen
Dr. Jürgen Wilhelm
Vorsitzender Landschaftsversammlung Rheinland, Köln
Kurt Zech
Geschäftsführender Gesellschafter Zechbau GmbH, Bremen
Dr. Manfred Zimmermann
Geschäftsführender Gesellschafter Weser-Wohnbau GmbH & Co., Bremen
Michael Zimmermann
Geschäftsführender Gesellschafter KSP Engel & Zimmermann GmbH, Köln
Ulrich Zimmermann
Geschäftsführender Gesellschafter U. Zimmermann Import/Export GmbH, Oldenburg