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173. Zusammenkunft am 14. Juni 2012 in der Abtei / Abbaye de Neumünster in Luxemburg

173. Zusammenkunft am 14. Juni 2012 in der Abtei / Abbaye de Neumünster in Luxemburg

Sprecher des Collegiums

Wilhelm von Boddien

Vortrag in der Collegiumsrunde

Prof. Dr. rer. pol. Klaus M. Leisinger

Thema

„Menschenrechte und Unternehmen“

173. Zusammenkunft am 14. Juni 2012 in der Abtei / Abbaye de Neumünster in Luxemburg

Begrüßung – Wilhelm von Boddien

Sehr verehrter Herr Bürgermeister Helminger,

sehr verehrter Herr Prof. Dr. Leisinger,

Meine Herren!

Sie befinden sich hier in einem ehrwürdigen Kloster mit wirklich wechselnder Geschichte: Von den Benediktinermönchen wurde es wohl schon im Mittelalter an anderer Stelle dieser Stadt gegründet. Aber während der Kriege zwischen dem Königreich Frankreich und dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, in deren späteren Verlauf auch das Heidelberger Schloss zerstört wurde, wurde Luxemburg 1543 von den Truppen des französischen König Franz I. besetzt und die alte Benediktinerabtei, heute als  Altmünster bezeichnet, zerstört.

1606 errichteten die Benediktinermönche hier ihre neue Abteikirche, die nun Neumünster hieß. Wie alle Klöster wurde auch dieses Kloster 1796 durch die französischen Revolutionsbehörden säkularisiert und damit der Mönchsorden enteignet, als in Luxemburg die Gesetzgebung des französischen Directoire eingeführt wurde.

Nach der Niederlage Napoleons 1815, diente das Kloster den in Luxemburg stationierten Truppen des Deutschen Bundes bis 1867 als Militärhospital. Aber dann kam etwas ganz Besonderes: danach wurde es bis 1980 ein Männergefängnis.

Schließlich wurde das Kloster gründlich restauriert und ist heute der großartige  Kulturtreffpunkt Neumünster.

Welche Geschichte lebt in diesen Mauern – herzlich willkommen!

Was bringt uns Bremer nach Luxemburg? Gibt es da Gemeinsamkeiten in der Geschichte – oder ist dies einfach nur ein besonders schöner Ort, hier ein Tabak-Collegium zu zelebrieren? Bei letzeren kann man eigentlich nur uneingeschränkt zustimmen.

Aber welche Beziehungen hat dieses Bremen zu Luxemburg?

Bremen ist überseeorientiert, hanseatisch stolz, hat die Nase im Wind. Bremen hat eine gemeinsame Tradition mit vielen Kontinenten und Regionen der Erde. So hat man sich im 19. Jahrhundert mit Beginn des Welthandels mit dem Konkurrenten Hamburg, ein Haus weiter, arrangiert, man teilte sich Südamerika: Hamburg bekam die Westküste mit Argentinien und Brasilien, Bremen die Ostküste mit Chile und Peru. Heute würde man das als Kartell bezeichnen, damals nützte es beiden. Der Geschäftserfolg stand über allem – und zahlte sich aus. Nicht umsonst. Sie sehen, ich bin eigentlich schon beim Thema des Abends – beinahe!

So wurde Bremen eine stolze freie Hansestadt, der Schlüssel in seinem Wappen öffnet heute noch viele Türen. Schon seit Jahrhunderten hatte Bremen beste Beziehungen nach Bordeaux – der Rotwein  wurde sanft im Schiffsbauch von dort nach Bremen geschippert, durch die gleichmäßige Bewegung gewann er an Reife. Die Landwege im späten Mittelalter waren sehr holperig und hätten ihn zerstört, selbst wenn sein Weg durch Luxemburg geführt hätte. Ein wenig von dem Glanz dieser Weine werden Sie heute Abend noch beim Tabak-Collegium verspüren.

Aber  Beziehungen zwischen Bremen und Luxemburg?

Wenn wir darüber nachdenken, fällt einem kaum etwas ein. Eine Suche danach bei Wikipedia verlief enttäuschend. Da gibt es keine nennenswerten Beziehungen, zumindest nicht in der Neuzeit. Also Google – auch da wird es nicht besser.

Auf den ersten zwei Seiten werden nur Flüge – kann man nur sagen? – von Bremen nach Luxemburg angeboten, da muss also irgendwas sein hier, was den Bremern Spaß macht – ich will das nicht weiter vertiefen – Honi soit qui mal y pense,
vielleicht hängt das auch mit Handel und Wandel zusammen?

Auf Seite 4 findet man immerhin, dass die Bremer auch Repräsentanzen in Luxemburg haben – gibt es da vielleicht auch einen Zusammenhang mit der Reiselust?  Es gibt in Bremen eine Luxemburger Straße und der Stahlkonzern Arcelor-Mittal hat immerhin eine Niederlassung in Bremen und seinen Hauptsitz hier in Luxemburg.

Dann verweist Google noch auf Rosa Luxemburg! Also das war ein bisschen
daneben.

Die wusste wohl, wo Luxemburg liegt, machte jedoch zum Glück der Luxemburger ihre revolutionäre Politik lieber in Berlin, vielleicht wusste sie auch, dass die Luxemburger relativ unempfindlich für sozialistisches Gedankengut sind.

Nun soll Luxemburg ja auch ein Steuerparadies sein, was aber die bremischen Beziehungen nicht besonders belastet zu haben scheint, Google berichtet jedoch, dass eine Steuer-CD von Nordrhein-Westfalen aufgekauft wurde.

Man könnte aus all dem schließen, dass unsere modernen Informationsmedien wohl eher oberflächlich und  konsumorientiert die Daten über gemeinsame Beziehungen speichern. Und wieder mal: Ein Schelm, der Böses darüber denkt.

Es muss also etwas Verborgenes geben, das uns Bremer so an Luxemburg fasziniert. Bremen verfügt über ein hervorragendes Staatsarchiv – und da wird man fündig, Dank an dieser Stelle an Prof. Elmshäuser, ich zitiere indirekt aus seinen Recherchen:

Der vielleicht wichtigste Vorgang für Bremen, die Gründung der Stadt, verbindet die Hanse- und Hafenstadt mit dem Großherzogtum an der Mosel, ja man könnte sogar zum Schluss kommen, ohne Luxemburg gäbe es Bremen in seiner heutigen Bedeutung überhaupt nicht:

Der Angelsachse Willehad , ein Schüler Alkuins und als erster Bischof von Bremen der hochverehrte Stadt- und Bistumsgründer, musste im Jahr 782 nach einem Aufstand heidnischer Sachsen sein Missionsgebiet verlassen. Er floh über Friesland, suchte den Papst in Rom auf und sammelte sich mit seinen Getreuen – in dem luxemburgischen Kloster Echternach!

782 hatte Bremen unrühmlich das Licht der Geschichte erblickt – in Bremen wurde ein Priester mit seinen sociis erschlagen -, doch Willehad kehrte aus seinem Luxemburger/Echternacher Exil unbeirrt mit einem neuen Missionsauftrag Karls des Großen zurück an die Unterweser, wo er Bremen zu seinem Bistumssitz wählte.

Den Rest der Geschichte kennt man: das damals sehr viel bedeutendere Echternach blieb ein Kloster, aus dem kleinen Missionsstützpunkt Bremen wurde aber ein Erzbistum, das die christliche Botschaft bis nach Skandinavien trug und die internationalen Kontakte der späteren Freien Hansestadt vorwegnahm.

Als das Erzbistum Bremen im 11. Jahrhundert auf dem Höhepunkt seiner Entwicklung stand, spielten noch einmal Echternacher Beziehungen eine Rolle:

Erzbischof Adalbert erhielt, wohl aus der Hand von Kaiser Heinrich III. einen wertvollen Kodex, der im Kloster Echternach für den Herrscher angefertigt worden war. Das heute unschätzbar wertvolle Stück ging Bremen leider wieder verloren und ist heute ein Schmuckstück der königlichen Bibliothek zu Brüssel.

Doch scheinen die geistlich-geistigen Bande zwischen Bremen und Luxemburg/Echternach schicksalhaft fest gewesen zu sein und ein glücklicher Zufall entschädigte die Bremer:

In den Wirren des 30jährigen Krieges (1624) gelangte eine wertvolle Bibliothek aus Süddeutschland – vielleicht aus Basel, Herr Professor Leisinger, ich weiß es nicht, damals ja noch Bestandteil des Reiches – durch Ankauf in den Besitz des Bremer Rats. Sie wurde zum Grundstock von Bremens heutiger Staatsbibliothek und ihr wertvollstes Einzelstück war wiederum ein Echternacher Evangeliar aus dem Besitz Kaiser Heinrichs III.

Dieses um das Jahr 1040 entstandene, herrliche Buchkunstwerk ist heute der wertvollste Kunstbesitz der Freien Hansestadt Bremen, weit vor allen anderen Einzelstücken in Bremens öffentlichen Bibliotheken und Museen!

Das alles datiert natürlich aus der Zeit vor der Geburt des modernen luxemburgischen Staatswesens im 19. Jahrhundert.

Doch ging auch diese gemeinsam mit Bremen vonstatten. Luxemburg und Bremen gingen im Jahr 1815 auf Beschluss des Wiener Kongresses als Großherzogtum bzw. Freie Stadt aus den napoleonischen Kriegen hervor. Beide wurden souveräne Mitglieder des Deutschen Bundes.

Bremen und Luxemburg gehörten im Wiener Kongress und im Bundestag zu Frankfurt zu den sog. „mindermächtigen Staaten“ und hatten als solche durchaus gemeinsame Interessen.

Der luxemburgische Gesandte Hans Christoph von Gagern und der Bremer Bürgermeister Johann Smidt gehörten zu einer Gruppe konservativ-liberaler Diplomaten am Bundestag, die auch in schwerer Zeit zusammenhielten. Als der niederländische König den luxemburgischen Gesandte von Gagern im Jahr 1818 wegen des Vorwurfs des Jacobinismus aus Frankfurt abberief, wurde von Gagern mit einer „in Verteidigung eines Freundes“ abgefassten Schrift verteidigt. Ihr Autor: der Bremer Bürgermeister Johann Smidt.

1843 bis 1918 gehörte Luxemburg zum Deutschen Zollverein, was eine Ausrichtung des luxemburger Außenhandels auf die deutschen Seehäfen hin mit sich brachte. Luxemburg hat seit Erscheinen der offiziellen bremischen Handelsstatistik im Jahre 1849 einen festen Platz unter den Handelspartnern der Hansestadt Bremen. Es liefen seit 1849 regelmäßig Importe im Transitverkehr über Bremen nach Luxemburg.

Hochinteressant für uns heute abend und das Tabak-Collegium: Fast ausschließlich bestanden sie aus Tabak, zu dem seit den 1860er Jahren auch Zigarren kamen.

Auch nachdem die holländischen Rheinmündungshäfen und Antwerpen für die Außenwirtschaft des Großherzogtums wichtiger wurden, blieben dennoch die Bremer Ausfuhren von Tabak und Zigarren nach Luxemburg weiterhin bedeutend.

Selbst als Luxemburg seit 1922 der belgisch-luxemburgischen Wirtschaftsunion angehörte und seinen Außenhandel nunmehr ganz überwiegend nur über den Hafen von Antwerpen abwickelte, wurde der Tabak noch über Bremen eingeführt!

In jüngerer Zeit ist vor allem an hochrangige luxemburgische Besuche in Bremen zu erinnern:

–    Großherzog Jean von Luxemburg besuchte 1977 Bremen.
–    Der luxemburgische Ministerpräsident Gaston Thorn war 1978 Ehrengast
der Bremer Schaffermahlzeit.
–    Im gleichen Jahr nahm Gaston Thorn im Bremer Rathaus am Gipfeltreffen
der europäischen Regierungschefs teil.

Er machte zusammen mit Helmut Schmidt und Giscard d´Estaing dort Geschichte:

Bei dem Bremer Treffen beschloss man nämlich die Währungsunion und hob den Euro aus der Taufe. Aber das ist ein anderes Thema, es könnte hier vielleicht manchen verdriessen.

Dagegen hilft in Bremen der Löffeltrunk mit dem guten Ammerländer Korn.
Man trinkt sich zu mit einem wunderbaren Spruch, der auch eine Luxemburgisch-Bremische Freundschaft erneuern und vertiefen kann:

Sie sind alle herzlich eingeladen, diesem Trunk zu folgen, wenn die dienstbaren Geister mit Schnaps herumgekommen sind.

Sprecher:     Ick seh di!
Ehrenbürgermeister:    Dat freut mi!
Sprecher:    Ick drink di to!
Ehrenbürgermeister:     Dat do!
Sprecher:    Prost!!
Sprecher:    Ick heb di tosapen!
Ehrenbürgermeister:    Hest‘n Rechten drapen!

Meine Herren, nach dem Löffeltrunk bitte ich Sie nun zum Bremer Abendbrot in den Saal!

173. Zusammenkunft am 14. Juni 2012 in der Abtei / Abbaye de Neumünster in Luxemburg

1. Tischrede – Wilhelm von Boddien

Meine Herren,

Wir hören nachher beim Tabak-Collegium eine Rede von Prof. Dr. Leisinger zum Thema „Menschenrechte und Unternehmen“, sicherlich in der heutigen Zeit ein Thema von größtem Interesse, gerade unter den Aspekten der Globalisierung.

Deswegen möchte ich vorweg – vielleicht um Sie, meine Herren, etwas neugierig darauf zu machen, unseren Referenten ein ganz wenig provozieren – aber in größter Höflichkeit, weil ich Sie viel zu sehr verehre, Herr Professor Leisinger. Sie kennen vielleicht diese Geschichte von Schopenhauer über die Rotte Stachelschweine, die sich in einem dunklen Wald befand, bei Eiseskälte und bitterlich fror. Aber die Schweine sind Warmblüter. So beschlossen sie, ganz dicht an einander zu rücken –  und das taten sie so heftig, dass  sie mit ihren Stacheln tief ins Fleisch eindrangen und quiekend vor Schmerz ganz schnell auseinander fuhren. Nun froren sie wieder. Dann rückten sie wieder zusammen und wieder auseinander. Das ging so lange hin und her, bis sie eine Entfernung gefunden hatten, wo sie sich schon ganz schön wärmten und nur noch wenig piekten. Diese Entfernung – so Schopenhauer – nannten sie seitdem  „Höflichkeit und feine Sitten“. Unter diesem Tenor möchte ich Sie bitten, meine kleine Ansprache zu verstehen.

Deswegen möchte ich vor der großen Rede von Prof. Leisinger ein wenig fabulieren, über menschliche Strukturen und Schwächen, von Gefühlen und Instinkten.

Der Mensch ist, wie Marc Twain schrieb, ein gottgewolltes Wesen und doch zunächst einmal seit Urzeiten vor allem aus dem Unterbewusstsein heraus instinktgesteuert. Instinkte sind für die menschliche Vernunft etwas Gefährliches, weil sie rational nur über reichlich Lebenserfahrung und zudem nur extrem langsam umzusteuern sind.

So haben unsere Haustiere ihren Fluchtinstinkt nach Jahrtausenden inzwischen weitgehend verloren, sehr zur Freude der seit einiger Zeit immer stärker über die Oder nach Deutschland eindringenden Wölfe. Neue Erfahrungen können sie, anders als in der Natur aber nicht weitergegeben, das ist einem toten Schaf kaum möglich. Aber die Artgenossen würden es bezeugen können, wenn nicht durch dauernde, von uns Menschen bedingte Veränderungen der Herde, die Kommunikation miteinander immer wieder gestört würde und damit verkümmert ist. Solche Mutationen dauern endlos lange, wenn sie überhaupt eintreten.

Die über 40 Millionen Jahre alte Tierart Igel hat seit der Erfindung des Automobils vor über 125 Jahren immer noch nichts dazu gelernt und rollt sich auf der Straße wie gewohnt ein, wenn ein Auto auf ihn zurast. Das ist ihre Schutzfunktion, die
sie seit Jahrmillionen rettete gegen tierische Feinde. Der Igel wird es vielleicht nie lernen, sich anders zu retten. Was ihn aber realiter auf unseren Straßen platt macht.

Ein weiterer Instinkt ist der der Arterhaltung, daraus resultiert der überall – und auch bei uns Menschen – ganz besonders anzufindende Anspruch des Stärkeren auf Herrschaft über den Schwächeren – denken Sie nur an den Begriff „Alpha-Tier“. Und in der Natur sorgt in der Regel der stärkste Hirsch für den Nachwuchs, Schwäche wird von ihr eliminiert.

Nun hat Gott dem Menschen einen Verstand gegeben, damit er ethisch denkt und aus der Selbstliebe und dem Erhaltungstrieb zur Nächstenliebe übergehen kann. Nur das funktioniert nicht so einfach, da der Mensch durch seinen Verstand auch zur Individualität neigt, die ihm im kontrollierten Wettbewerb mit anderen zumindest eine schützende Nische bieten soll. Das Schutzbedürfnis ist nach wie vor sehr ausgeprägt, obwohl der  Säbelzahntiger der Urzeiten längst ausgestorben ist. So beobachte ich immer zu gerne, wie sich ein leeres Lokal füllt: Der erste Gast geht in die der Tür gegenüberliegende Ecke, mit Blick zur Tür, der zweite geht in die nächste Ecke, wieder mit Blick zur Tür und so weiter. Mittelplätze werden erst besetzt, wenn die Randplätze vergeben wurden. Kluge Restaurantbesitzer haben das inzwischen verstanden und bringen Spiegel in Augenhöhe an den Wänden an, um das Unwohlsein, mit dem Rücken zur Tür sitzen zu müssen,  etwas zu kompensieren.

Das Unterbewusste hat also nach wie vor eine unglaubliche Macht über unseren Verstand, es kontrolliert – wie wissende Leute sagen –  immer noch 85 % unseres Handelns! Und damit auch unseres Wettbewerbsverhaltens, das letztlich, lieber Professor Leisinger,  auch Vorgabe für Ihr Thema am heutigen Abend ist.
Der Kant’sche Imperativ, nach dem das persönliche Handeln so angelegt sein soll, dass daraus Gesetze für die Handlungen aller anderen Menschen werden können, zeigt diese Schwierigkeiten. Er kam bislang nicht zum Durchbruch, wie auch die Thesen der Seligpreisungen im Neuen Testament immer noch darauf warten, von den Menschen als Weg zu einer guten Zukunft akzeptiert zu werden. Und das seit 2.000 Jahren.

Nun sind wir Deutschen, nicht weniger aber auch die Luxemburger und alle anderen Europäer durch die Globalisierung mit einem kaum noch kontrollierbaren Wettbewerbsverhalten von Menschen und Kulturen anderer Völker konfrontiert. Die kulturellen Unterschiede, bedingt durch die verschiedenen Weltreligionen und ihre Dogmen, durch verschiedene zivilisatorische Stufen, sind immer noch gewaltig – und damit auch das ethische, an unseren Grundsätzen gemessene Verhalten im Konkurrenzkampf.

1998, zwischen den beiden Irak-Kriegen gegen Saddam Hussein, war ich im Rahmen der Mission der UNO – „Oil for food“ in Bagdad. Ein Iraker hatte sich in Deutschland bester Beziehungen zum Regime gerühmt und mir von dem großen Bedarf des Landes an Landmaschinenersatzteilen berichtet. Ich war damals Landmaschinenhändler und fand das natürlich hochinteressant. Im Rahmen eines
EU-Tenders, so nannte man das, könne man dort gut Geschäfte machen. Naiv wie ich war, freute ich mich auf ein schönes Geschäft.

Nach drei Tagen wunderte ich mich, dass die Verhandlungen nicht so recht in Gang kommen wollten. Mein Bagdadaufenthalt ähnelte eher einem schönen Touristikerlebnis, allerdings ständig von Saddam Husseins Existenz in Form von Plakaten, Denkmälern und Geheimschlössern begleitet, man konnte seinem Bild nicht ausweichen. Er war überall, omnipräsent. Geschäftlich kam ich einfach nicht an die richtigen Leute ran – mein Informant schien auch unbekannt vor Ort.

Ich wohnte damals im Hotel Al Raschid, den Namen kennen Sie sicherlich noch aus den Fernsehsendungen, von dort berichteten die Journalisten während des ersten Krieges. In der Lobby lernte ich einen sehr zufriedenen Schweizer Kaufmann kennen. Er berichtete ganz entspannt, dass er gerade im Rahmen derselben Aktion Medikamente im Millionenwert für den Irak verkauft habe. Ich fragte ihn, wie er das wohl gemacht habe und berichtete von meinen frustrierenden Erlebnissen. Ein schallendes Gelächter war die Antwort:  „Sie haben alles falsch gemacht“, sagte er. „Sie müssen nämlich wissen, dass unter dem Einfluss Saddams der Irak nur mit „Freunden“ handelt. Und die Schweiz gehört nicht unbedingt dazu. Also habe ich meinen Kontrakt mit seinen Freunden in Moskau geschlossen, als ich hier zuvor den Bedarf geklärt hatte. Diese wiederum liefern die Medikamente an Importeure aus dem Freundeskreis Saddams, die wieder an entsprechende Pharmagrossisten, bis dann das Medikament einer Iraker Apotheke für die Bevölkerung bereit liegt. Erstaunlicherweise hat sich der Preis der Pillen auf dem Weg vom Hersteller über Moskau nach Bagdad verdreifacht, Bestechungsgelder sind natürlich nicht geflossen.“
Mein touristischer Aufenthalt im Zweistromland war dennoch sehr schön und aufschlussreich, ich fuhr weitergebildet und voller neuer Erkenntnisse über die regionalen Bräuche wieder nach Hause, aber ohne jeglichen Auftrag.

Mehr als zwei Drittel der Menschheit leben in solchen, weitgehend totalitären Systemen. Eine Milliarde Menschen leben unterhalb der Armutsgrenze. In unseren Augen überholte Hierarchien, Oligopole oben und die tägliche Selbstbehauptung, der Überlebenskampf unten, bestimmen das Verhalten der Menschen in immer noch zu vielen Ländern der Erde.

Der Hunger der Großmächte nach Rohstoffen oder aber auch strategischen Ausgangsbasen zur Sicherung ihrer staatlichen Existenz, früher am Gegensatz der USA zur Sowjetunion im kalten Krieg erkennbar, wird nun auch noch verstärkt durch China, Indien, den Iran, und andere Schwellenländer, die immer mehr Bedeutung erlangen. Dies führt häufig zu kriegerischen oder terroristischen
Ereignissen, die Tausenden von Menschen das Leben kosten, wie man gerade am immer heftiger werdenden Bürgerkrieg in Syrien sehen kann. Und es ist für mich immer noch unglaublich, wie der russische Außenminister Lawrow in diesem Zusammenhang behaupten kann, dass die gerade verkauften russischen Kampfhubschrauber natürlich nur für zivile Zwecke nach Syrien geliefert werden.

In Mitteleuropa – das müssen wir einfach bedenken – leben wir doch erst seit 1945 friedlich zusammen, zum ersten Mal seit Menschengedenken. Bürgerkriege wie der in Jugoslawien gelten eher als Betriebsunfall unseres so „heilen“ Systems.
Was aber passiert, wenn die Eurokrise nicht mehr beherrschbar bleibt und externe Großmachtinteressen auch in Europa wieder zu wirken beginnen? Sind wir inzwischen wie die USA wirtschaftlich nicht immens abhängig geworden von China? Was ist uns dann lieber im Interesse unserer Bürger – ein stabiles, aber totalitäres System dort oder ein Chaos à la Jelzin wie am Anfang der Neunziger Jahre in Russland?

Wie ehrlich sind wir eigentlich noch mit uns selbst, bei der Beschwörung immer neuer „to do’s“  in Bezug auf die Machbarkeit im Sinne der „politischen Korrektheit“?

Marc Twain hat ein relativ unbekanntes Büchlein in seinem literarischen Erbe hinterlassen, die „Briefe von der Erde“.

Gott hat dort Ärger mit seinem frechen Lieblingsengel Luzifer, der ja eigentlich wörtlich  übersetzt „Lichtträger“ heißt, aber im Himmel allerhand Unheil stiftet, so dass Gott ihn auf Strafexpedition zur Erde schickte, zu den gottgewollten Wesen namens Mensch. Er soll jeden Tag einen Bericht über deren Verhalten schreiben – deswegen heißt das Büchlein „Briefe von der Erde“ -, also, was die Menschen so treiben und wie gottnah ihr Verhalten ist.

Schon der erste Brief lässt im Himmel die Alarmglocken schrillen, allerdings ist die Feuerwehr bis heute noch nicht ausgerückt, die Bibel verschiebt den Einsatz weise auf das Jüngste Gericht:

Luzifer schreibt:
Lieber Gott – ich zitiere jetzt nicht wörtlich – sonst wird es zu lang –  Dein von Dir geschaffenes Wesen namens Mensch ist eine Fehlkonstruktion. Du hast ihn mit der Fähigkeit ausgestattet, zu sündigen. Und er versündigt sich heftig und in einem fort gegen Deine Zehn Gebote. Du hast ihn auch mit der Fähigkeit ausgestattet, die Sünde als solche zu erkennen – und alles zutiefst zu bereuen. Und er bereut, manchmal über Generationen hinweg, auch noch die Sünden seiner Vorväter.

Aber Du hast ihn mit der Unfähigkeit ausgestattet, die Sünde zu besiegen – und dafür bestrafst Du ihn.

Das ist schon eine Aussage: „…mit der Unfähigkeit ausgestattet, die Sünde zu besiegen – und dafür bestrafst Du ihn“.
Diese Geschichte hat, ohne das Marc Twain dies beschwört, noch eine Pointe: Seit vielen Jahrhunderten ist der Name Luzifers, des Lichtträgers, zugleich Synonym des Teufels.

Und dann kommt noch die Ideologie der ahnungslosen, ungebildeten Nabel-schauer, der Gutmenschen, hierzulande dazu.

Deswegen wird In Berlin demnächst im neu gebauten Schloss das Humboldtforum eingerichtet, dass seine Besucher auf besondere Weise faszinieren soll. Man könnte seinen Auftrag unter einen Ausspruch von Alexander von Humboldt stellen, der sagte:

„Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung derjenigen Leute, die die Welt nie angeschaut haben.“

Sie wissen, dass ich damit unsere deutschen Träumer meine.

Über die wunderbaren, riesigen  Sammlungen des Ethnologischen und des Asiatischen Museums der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in einer völlig neuen, den Besucher zur Interaktion reizenden Weise, sollen hoffentlich zahlreiche Besucher sehend gemacht werden, warum die Menschen der verschiedenen Kontinente aus religiösen, zivilisatorischen, klimatischen, Wohlstands- und Bildungsgründen so unterschiedliche Auffassungen haben.  Sie sollen das verstehen, um daraus Verständnis für fremde Kulturen zu entwickeln. Aus dem Verständnis resultiert dann die Verständigungsbereitschaft, an den Grundproblemen der Globalisierung mit zu arbeiten, dem Wassermangel, dem Hunger und der fehlenden Bildung in den ärmsten Ländern der Erde. Allenthalben steigern sich die Bemühungen der demokratisch verfassten Länder, Wege durch dieses Dickicht zu finden und Licht in das Dunkel in den Köpfen zu bringen.

Und dennoch konnten wir hochgebildeten, hochzivilisierten Menschen hier in der westlichen Hemisphäre in Zusammenarbeit mit gleichartigen Kräften anderer hochzivilisierter Länder im Bereich der G8 oder gar der G20 noch nicht einmal die Verwerfungen des Kapitalmarkts und der übermäßigen Staatsverschuldung verhindern, die durch einige mächtige Spekulanten oder schlicht aus kurzfristig gedachten Überlegungen des Machterhalts immer wieder in immer schnellerer Folge über uns hereinbrechen.

Sehr verehrter Herr Prof. Leisinger, wir hatten zur Vorbereitung des Abends in Basel ein wunderbares Gespräch. Ich hoffe, dass Sie es mir nicht verübeln, dass ich versucht habe, Sie mit diesen durchaus streitbaren Thesen angesichts Ihres so wichtigen und vor allem notwendigen Themas ein wenig zu provozieren – nicht aber ohne Sie meiner größten Bewunderung für das, was Sie tun, zu versichern.

Vielleicht habe ich auch ein wenig Spannung und zusätzliche Neugier bei den Gästen des Tabak-Collegiums in Erwartung Ihres Vortrags erzeugen können, das wäre mir sehr recht. Die Liebe zu unserem Land und zu seinen Menschen bringt mich dazu, Ihnen von Herzen zu wünschen, lieber Herr Prof. Leisinger, dass Ihre Arbeit wie die eines Herkules schließlich vom Erfolg gekrönt wird – und nicht als Sisyphusarbeit scheitert.

Meine Herren, nach mir wird Herr Bürgermeister Helminger sprechen und Ihnen sicher noch einige unbekannte Ergänzungen zu dem Thema Luxemburg und Bremen liefern, das ich bei meiner Begrüßung nur andeuten konnte, und vor allem auch von seinen großen europäischen Erfahrungen berichten.

Ich hoffe, dass wir Ihnen einen Abend bieten, der auch ein wenig zum Nachdenken anregt. Zunächst wünsche Ihnen jedoch weiterhin viel Vergnügen und gute Gespräche beim Bremer Abendbrot und vor allen Dingen, seien Sie gespannt auf die Rede von Prof. Leisinger nachher im Collegium zum Thema „Menschenrechte und Unternehmen“.

173. Zusammenkunft am 14. Juni 2012 in der Abtei / Abbaye de Neumünster in Luxemburg

2. Tischrede – Ehrenbürgermeister von Luxemburg Paul Helminger

Meine sehr verehrten – eigentlich wollte ich etwas zaghaft ‚Kollegen‘ sagen –

ich hatte während 12 Jahren die große Ehre einem Collegium vorzustehen – auf Deutsch ist das der Schöffenrat der Stadt Luxemburg, das ist die Stadtregierung, wenn sie so wollen – auf Französisch Collége des échevins und zu einem Collége gehören natürlich Kollegen und wenn ich sage, ich hätte das jetzt zaghaft gesagt, ist es weil – jedenfalls in meiner politischen Erfahrung – Mitglied eines Collége zu sein nicht unbedingt sagen will, dass man mit Kollegen umgeben ist!

Also – meine sehr geehrten Herren,

es freut mich unwahrscheinlich, dass sie, dieses Tabak-Collegium, den Weg nach  Luxemburg gefunden haben, einerseits persönlich, weil ich damals Stabschef also Kabinettschef bei Gaston Thorn war und die einmalige Gelegenheit hatte an einer Schaffermahlzeit teilzunehmen und ich mich wirklich darauf freue, dass heute das Tabak-Collegium, dieses andere große Event der Stadt Bremen, den Weg nach Luxemburg gefunden hat – also herzlich Willkommen!

Sie haben schon gemerkt, dass der Regen in Luxemburg gewöhnlich von Westen kommt – die Sonne haben sie aus Nord-Osten mitgebracht – darüber freuen wir uns auch sehr, dass sie zwischen einem regnerischen Tag gestern und einem vorausgesagten regnerischen Tag morgen, uns ein bisschen Sonne mitgebracht haben.

Ich möchte auf einige der Aussagen von Herrn von Boddien reagieren. Er hat in den Beziehungen zwischen Bremen und Luxemburg von Willibrord gesprochen. Willibrord ist nach Luxemburg gekommen und seine Tradition in Echternach ist älter als die Stadt Luxemburg. Wir sind ja hier am Fuße des Burgfelsens und wenn sie im Vorhof oder vielleicht danach in den Hinterhof sich `rauswagen – dieser mächtige Felsen, das ist wirklich der Ursprung der Stadt und des Landes Luxemburg.

Im Jahre 963 hat der Ardennen-Graf Siegfried dort seine Burg gebaut. Er hat übrigens diesen Felsen erworben durch einen Geländetausch mit der Saint-Maximin-Abtei in Trier. Aber wie gesagt, Willibrord war schon zwei Jahrhunderte vorher nach Luxemburg gekommen.

Den Kodex haben Sie heute aber die Springprozession haben wir. Und die Springprozession ist ja nicht nur ein Symbol geworden des Fortschrittes Europas – wobei sie auch heute in Luxemburg nicht mehr drei Schritte nach vorn und zwei Schritte nach hinten, sondern zwei Schritte nach der linken Seite und drei Schritte nach der rechten Seiten machen – also auch nicht sehr viel Fortbewegung – aber immerhin wir haben es fertig gebracht, dass diese Springprozession in Echternach von der UNESCO als Welterbe anerkannt wurde. UNESCO-Welterbe sind ja in der Zwischenzeit nicht nur physische Sachen. Wir sind in der Mitte der Überreste der Festung Luxemburg, die auch UNESCO-Welterbe ist, sondern wir haben auch – um in der modernen Sprache zu reden, diese Software – diese Springprozession in Echternach, die also auch in der Zwischenzeit UNESCO-Welterbe ist. Aber neben diesem Willibrord, den wir gemeinsam haben,  gibt es noch einige Luxemburger oder Leute, die mit Luxemburg verbunden sind, die europäisch irgendwie, jedenfalls sagen wir mal, jeder in seiner Art und Weise, bekannt sind.

Da gibt es einen, der wurde 1886 geboren und der andere ist 1922 in Luxemburg gestorben.

Wenn wir mit dem Zweiten anfangen. Der hat etwas mit Preußen zu tun. 1815 sind wir am Wiener Kongress als Land wieder auferstanden. Die Generation, die der Graf Siegfried gegründet hat im Jahr 963, die war ja besonders im 13. und 14. Jahrhundert sehr einflussreich. Sie hat dem Deutschen Reich vier Kaiser gegeben, unter anderen den großen Kaiser Karl, der die Universität in Prag, die Karlsbrücke und so weiter gegründet oder hat bauen lassen – die haben immer sehr viel außerhalb Luxemburgs geleistet – aber das ist heute vielleicht auch noch so – o.k. 1815 wurden wir dann am Wiener Kongress als diplomatischer Kompromiss wiedergeboren weil man nicht wusste, was man mit dem damaligen Departement des Forêts, wie es hieß, anfangen sollte. Man dachte, man macht daraus wieder, was es war – ein Herzogtum Luxemburg. Aber wem sollte mach dieses Herzogtum geben? Es gab ja keine Familie oder Luxemburger Dynastie mehr und da hat der Wiener Kongress beschlossen, dieses Herzogtum dem König der Niederlande anzubieten, als sozusagen persönlichen Besitz. Und der König der Niederlande hat das dann auch angenommen – hat aber eine Bedingung gestellt, dass man aus dem Herzogtum ein Großherzogtum macht. Da wir aber zur gleichen Zeit und auch noch 15 Jahre später noch weiterhin an Territorium verloren, u.a. die heute Belgische Provinz Luxemburg, wurde das Herzogtum geographisch zwar kleiner protokollarisch aber grösser, nämlich ein Großherzogtum. Was irgendwie auch eine Kompensation ist. Aber, dass wir 15 Jahre später 1830  und 1839 nicht schon wieder diese wieder gewonnene Unabhängigkeit verloren haben, das verdanken wir der Preußischen Garnison.

Denn diese  Festung, von der heute, wie gesagt die Überreste zum UNESCO-Welterbe gehören, war damals eine gewaltige Festung, sie wurde genannt: „das Gibraltar des Nordens“, und man hat dem Holländischen König ganz einfach nicht zugetraut, dass er diese Festung, sollte sie denn jemals wieder angegriffen werden, auch wirklich verteidigen könnte, und deshalb hat man eine preußische Garnison in die Festung gesetzt. Und 1830 haben sich die Belgier ja gegen die Holländer erhoben – Belgien ist entstanden und 1839 in den Londoner Verträgen wurde die Unabhängigkeit Luxemburgs bestätigt und das konnte nur sein, weil der Holländische König sich Dank der preußischen Garnison in Luxemburg behaupten konnte, was er in Belgien nicht zustande brachte. Wir blieben also unabhängig. Und ich sagte, wir fangen bei dem Zweiten an, der 1922 in Luxemburg gestorben ist – auch ein sehr bekannter Europäer – das war: der Hauptmann von Köpenick.

Der Hauptmann von Köpenick, Wilhelm Veugt oder wie er hieß – Zwischenruf aus dem Publikum – Voigt – bei Wikipedia sagte man Veugt – also Wikipedia ist wirklich nicht zu trauen! – der hat seine letzten Jahre in Luxemburg verbracht und ist auch in Luxemburg gestorben. Am Liebfrauenhof gibt es ein Grabmal und eine der ersten Entscheidungen, die ich als Bürgermeister zu treffen hatte, war der Stadt Berlin zu sagen, dass wir die Überreste des Hauptmannes von Köpenick nicht ausliefern würden!

So, jetzt steht es zwei zu eins: Ihr habt den Kodex, wir haben die Springprozession und wir haben den Hauptmann von Köpenick.

Aber – derjenige, der 1886 in Luxemburg geboren wurde, der war damals ja Deutscher. Die Eltern waren französisch-lothringisch und das ist der Robert Schumann. Der ist in Luxemburg geboren – also der Vater Europas ist in Luxemburg geboren. Sein Geburtshaus steht einen halben Kilometer von hier entfernt und wir sind also sehr stolz darauf, dass er nicht nur in Luxemburg geboren wurde – bis zum Abitur war er in Luxemburg und ist dann natürlich noch französischer Außenminister geworden und der Vater der Erklärung, die die Grundlage für das Europa, so wie wir es heute kennen, gelegt hat.

Alle diese Geschichten sind irgendwie symptomatisch für dieses Land.  Wir waren fast 1000 Jahre lang eine Festung und wie alle Festungen waren wir in uns eingeschlossen. Festungsmauern, Ringmauern rundherum und wenig Entwicklungschancen.

Als 1867 nach dem österreichisch-deutschen Krieg die Franzosen falsch gewettet haben – sie hatten auf die Österreicher gewettet; die Wette ist natürlich nicht aufgegangen – und Napoleon sah, dass Bismarck sich anschickte, die deutschen Länder zu vereinigen, wollte er dafür Kompensation haben.

Es ist eine ganz interessante diplomatische Verhandlung gewesen. Napoleon hat zuerst nach dem linken Rheinufer gefragt und Bismarck hat zu Napoleon gesagt, „das ist doch deutsches Land, das werde ich auf gar keinen Fall hergeben. Das kommt nicht in Frage“. Und dann hat Napoleon gesagt: „und wie ist das dann mit Belgien?“ Das war ja erst 30 Jahre alt oder knapp 30 Jahre alt. Da hat Bismarck gesagt: „das kommt auch nicht in Frage aber das ist sowieso nicht meine Geschichte, da müsst ihr mit den Engländern reden“. Die haben gesagt, „kommt nicht in Frage, dass die französische Küste sich weiter Richtung Norden ausweitet“. Und dann hat Napoleon gesagt, „Dann gib mir wenigstens Luxemburg!“. Und dann hat Bismarck gesagt, „das ist auch nicht meine Geschichte, da müsst ihr mit dem König der Niederlande reden, denn das ist sein persönliches Besitztum“.

Es gibt also eine Verhandlung – so ähnlich wie mit dem Staat Louisiana in den Vereinigten Staaten – wo also Napoleon mit dem holländischen König Verhandlungen geführt hat über den Erwerb Luxemburgs. Und das ist nichts geworden, weil der holländische König seinen Bruder als Stadthalter in Luxemburg eingesetzt hatte – der holländische König selbst hat sich nie wirklich um Luxemburg gekümmert – aber der Bruder, das war ja sein Job, sich um Luxemburg zu kümmern. Und der hat gesagt, wenn dieser Deal etwas wird, dann “I am out of the Job“ und er hat über die Prinzessin Amalia, die ist russischer Herkunft, dann die damaligen Großmächte über den russischen Zar mobilisiert und es gab dann noch einmal Verhandlungen und da wurde dann endgültig beschlossen, dass Luxemburg ein unabhängiger Staat bleiben soll, dass aber diese Festung, die ja ein Streitobjekt über die Jahrhunderte hinweg war, dass diese Festung geschleift werden sollte. Die Festung wurde also geschleift und wie gesagt, es gibt noch schöne Überreste davon, aber diese Festung war einmal eine ganz gewaltige Geschichte. Und wie das Schicksal es so wollte wurde zu gleicher Zeit – also in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts Luxemburg endlich zu einer Wirtschaft. Die Festung wurde geschleift, die Stadt wurde offen und konnte sich entwickeln.

Aber wozu sollte sie sich entwickeln?

Fast zeitgleich wurde aus England ein Patent importiert, um mit dem sehr phosphorhaltigen Eisenerz, das wir mit Lothringen teilen, ordentlichen Stahl zu machen. Und die Eisenbahn kam nach Luxemburg und so weiter,  so dass das wirtschaftliche Erlebnis Luxemburg, wenn sie so wollen, also in diesen 60er Jahren begonnen hat, und wir sind seit über einem Jahrhundert eine immer reicher werdende Wirtschaft, industriell – basierend auf Stahl – und wir waren zu Zeiten der zehnt größte Stahlproduzent weltweit.

Das ist dann alles in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts im Verlauf der Umstrukturierung der Schwerindustrien in Europa zu Ende gegangen. Obschon wir heute noch mit AcelorMittal das Hauptquartier des weltweit größten Stahlkonzerns in Luxemburg beheimaten und auch selber noch eine ordentliche Menge Stahl produzieren, aber mit sehr modernen Methoden. Aber der Reichtum des Landes hat heute nur noch sehr wenig mit Stahl zu tun, sondern hauptsächlich mit Dienstleistungen. Und diese Dienstleistungen die sind ein bisschen so wie der Stahl. Stahl, das war ja zuerst das Eisenerz. Da gab es eine staatliche Konzession, dieses Eisenerz auszubeuten. Und auch verschiedene andere Dienstzweige, die wir in der Zwischenzeit angesiedelt haben gehen auf – würde ich sagen – Souveränitätsrechte zurück.

Wir haben mit SES Astra den weltweit größten kommerziellen Satellitenbetreiber. Das geht darauf zurück, dass das Land Luxemburg, wie jedes souveräne Land, ein Recht darauf hatte, im Weltraum eine Position zu haben, wo man Satelliten hinschicken konnte. Die Intelligenz des Landes oder vielmehr der Leute, die wir heranziehen, um dieses System zu entwickeln, war, dass wir es in der Zwischenzeit fertig gebracht haben, was sonst keiner fertig gebracht hat, dass wir in diesen ein oder zwei Satellitenpositionen gleich 50 Satelliten positionieren und daraus wirklich, wie gesagt, den weltweit größten Satellitenbetreiber entwickelt haben.

Oder die CLT-Gruppe, die in Deutschland unter dem Namen RTL sehr bekannt ist, die ist auch in Luxemburg entstanden, weil es damals in den 20er Jahren eine staatliche Konzession gab, um einen privaten Rundfunksender zu entwickeln und das Bankengeschäft hat sich irgendwie auch in diesen Souveränitätsnischen aufgebaut.

Das Schöne an dieser Geschichte ist aber, dass wir es immer wieder fertig gebracht haben – bis jetzt jedenfalls, und ich hoffe, dass das auch in Zukunft der Fall sein wird –  dass wir aus diesen Souveränitätsnischen etwas gemacht haben und uns hinüber in die Qualitätsnischen gerettet haben – sagen wir mal so oder entwickelt haben, so dass wir heute weniger abhängig sind von diesen direkten Vorteilen, die wir aus der Souveränität haben, es sei denn einige Dinge, wie kurze Entscheidungswege, relativ wenig bürokratische Hürden und so weiter.  Bill und einige andere in diesem Saal werden mir aber Recht geben, wenn ich sage, dass wir mit einiger Besorgnis sehen, dass nicht nur Automatismen, die wir aus der Vergangenheit geerbt haben, sondern auch zum Teil über Brüssel und die EU importierte administrative Prozeduren uns diese wirtschaftliche Entwicklung doch etwas schwieriger machen.

Mit der Qualität bin ich aber, glaub ich, auch schon ein bisschen bei der Ethik.

Wir sehen, dass wenn wir uns nach neuen Qualitätsnischen umsehen Begriffe wie ‚social responsibility‘ oder ‚durable development‘ eine immer größere Rolle spielen. Ich glaube, es ist vielleicht, weil wir sowieso in diesem ganz großem Risikogeschäft nicht mitmachen konnten, dass wir dann doch eher ein bisschen mit den Füssen auf dem Boden nach Nischen gesucht haben, die auch irgendwie verwurzelt sind in einer wirtschaftlichen Realität und auch darauf ausgerichtet sind nicht nur heute sondern auch noch morgen und übermorgen irgendwie Erfolg zu haben. Ich glaube, das ist einer der Vorteile eines kleinen Landes in der Mitte Europas. Ich glaube schon, dass wir das bisher nicht schlecht geschafft haben. Ich hoffe nur, dass wir das auch in Zukunft in etwa hinkriegen.

Ein Stichwort war noch gefallen – ach ja – da gab es noch diese dritte Person, die mit Luxemburg irgendwie in Verbindung gebracht wird, diese Rosa Luxemburg. Ach, die Rosa Luxemburg, die hat mit Luxemburg effektiv sehr wenig zu tun. Das hat mich aber daran erinnert, dass wir vor ein paar Tagen den Jahrestag eines Referendums gefeiert haben, das in Luxemburg abgehalten wurde, Ende der 30er Jahre. In dem politischen, psychologischen, emotionalen Umfeld von damals.

Eine rechtsliberale Regierung wollte damals die kommunistische Partei in Luxemburg verbieten. Und die hat auch dementsprechend in der Abgeordnetenkammer mit ihrer Mehrheit ein Gesetzt durchgebracht. Dann gab es aber Widerstände verschiedener Natur, so dass dieses Gesetzt einem Volksentscheid unterbreitet wurde. Und diese Luxemburger Bevölkerung, die eigentlich stockkonservativ ist, hat damals mit einer Mehrheit – zwar mit einer knappen Mehrheit – von 50,9% entschieden, dass man die kommunistische Partei Ende der 30er Jahre nicht verbieten sollte. Daraufhin ist die Regierung zurückgetreten, was auch vielleicht ein Beispiel war von gutem, demokratischem Selbstverständnis.

Herzlichen Dank!

173. Zusammenkunft am 14. Juni 2012 in der Abtei / Abbaye de Neumünster in Luxemburg

Vortrag: Prof. Dr. rer. pol. Klaus M. Leisinger

 

„Menschenrechte und Unternehmen“

Herzlichen Dank für die liebenswürdige Einführung.

Meine Herren,

als vor etwa einem Jahr Herr Dr. Haßkamp und Herr Lampe zu mir nach Basel kamen und mich fragten, ob ich prinzipiell bereit wäre, einen solchen Vortrag zu halten und auch noch vor wenigen Wochen, als Herr von Boddien in Basel war, hatten wir immer nur über den Vortrag gesprochen. Dass da zwei Löffeltrünke, zwei Bier, mehrere Brote und diese Schnäpse dazwischen liegen, hatte man mir nicht gesagt – aber ich fand das eine gute Idee!

Ich möchte Ihnen heute einerseits den Hintergrund zu einer Debatte geben, die von den meistens Managern unserer Zeit total unterschätzt wird. Ich möchte Ihnen zweitens den Hintergrund der politischen Art geben, denn ist ein hochpolitisches Thema, dass von unterschiedlichen Experten ganz unterschiedlich interpretiert wird. Und ich möchte sie ‚last but not least‘ einfach über den gesunden Menschenverstand an das Thema heranführen. Weil ich glaube, dass kein normaler Mensch Geschäfte tätigen möchte, die mit Kollateralschäden für Menschenrechte verbunden sind.

Wie gesagt, das Thema war eigentlich traditionell immer nur ganz nah an Ölfirmen, an Goldminen, an Diamanten und es wurde immer in Verbindung gebracht mit Menschenrechtsverstößen, die nicht direkt von Unternehmen aber im Umfeld der Arbeit von Unternehmen in der extraktiven Industrie zustande kamen.

Mit dem Jahre 2000 bekam das Thema plötzlich eine völlig andere Dimension.

Der Weltentwicklungsbericht des United Nation Development Programs machte das Thema „Business und Human Rights“ zum zentralen Thema. Und plötzlich war es eben nicht das, was wir alle mit Human Rights violations assoziieren, nämlich illegale Tötungen, Entführungen, Folter oder sonstige Dinge, sondern es waren plötzlich Geschäftspraktiken, es war der Umgang mit der Umwelt, es war die Unterstützung korrupter Regime, Menschen, die durch Umgehung von Boykotten Despotenregime unterstützen (der von Herrn von Boddien erwähnte Mann, der über Moskau in den Irak verkauft), und es wurde die Frage gestellt, ob Unternehmen sich einsetzen sollen für politische Veränderungen.

Wenn ich so in die Runde rumschaue, dann sehe ich alles Jahrgänge, die sich vielleicht noch erinnern können an Salvador Allende und an die Firma ITT sowie an den damaligen Vorwurf, ITT hätte geholfen die politischen Veränderungen in Chile zu Lasten von Salvador Allende zu Stande zu bringen.

Heute wird von vielen Leuten aus der civil society erwartet, dass Unternehmen ihre bargaining power, ihre Verhandlungsmacht, einsetzen, um sich z.B. in China oder in anderen Ländern für politische Veränderung einzusetzen.

Die Diskussionslage hat sich in den letzten 10 Jahren fundamental verändert.

Die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen haben im Jahre 2003 auch Menschenrechte als Thema aufgenommen und damit etwas angerissen, das normale Bürger in einem völlig anderen Zusammenhang betrachten.

Wie Sie wissen, kamen gegen Ende des Jahres 1945 die Staats- und Regierungschefs aus aller Welt in San Francisco zur Gründung der Vereinten Nationen zusammen. Die Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs im Hintergrund noch deutlich vor Augen, verankerten sie in der Präambel zur Charta der Vereinten Nationen einen Verweis auf die Grundrechte des Menschen: „Wir, die Völker der Vereinten Nationen [sind] fest entschlossen, … unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Frau und Mann sowie von allen Nationen, ob gross oder klein, erneut zu bekräftigen…“.

Im April 1946 begann eine Gruppe von Fachleuten über das zu arbeiten, was später als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu Stande kam. Hintergrundinformationen bezeugen, dass Eleonore Roosevelt, die Frau des damaligen Präsidenten, der schon sehr krank war und nicht mehr viel für dieses Projekt tun konnte, den Draft fast alleine ausgearbeitet hat. Die Menschenrechtserklärung wurde am 10. Dezember 1948 verkündet und zwar als „Ideal, das allen Völkern und Nationen gemeinsam sei“.

Und jetzt wird es interessant: In dieser Menschenrechtserklärung gibt es einerseits bürgerliche und politische Rechte, vor allem zum Schutz jedes Einzelnen vor unrechtmässigen staatlichen Eingriffen wie z.B. das Recht auf Leben, Diskrimi-nierungsverbote, Gewährleistung fairer Gerichtsverfahren sowie das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, aber auch wirtschaftliche Rechte wie z.B. das Recht auf Arbeit, das Recht, Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten sowie das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, soziale Rechte z.B. das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard sowie auf Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinische Versorgung – ich komme nachher noch einmal auf das Recht auf medizinische Versorgung zurück, und kulturelle Rechte wie z.B. das Recht auf Bildung und auf die Teilnahme am kulturellen Leben der Gemeinschaft.
Sie sehen, sind das seht unterschiedliche Angelegenheiten und es gibt in der Praxis unterschiedliche Gewichtungen. Wenn Sie mit Menschenrechtsspezialisten reden, sagen die zwar dass die Menschenrechtserklärung ein Ganzes darstellt und die einzelnen Kategorien nicht voneinander zu trennen sind – ich jedenfalls bin jedoch der Meinung, dass es ein relevanter Unterschied ist, ob man jemanden foltert oder außergerichtlich tötet oder ob jemand aus irgendwelchen kulturellen Beschränkungen nicht zur Schule kann.

Wie dem auch sei: die allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist heute als der massgebende Normenkatalog anerkannt –  viele Leute halten ihn für internationales Gewohnheitsrecht. Und dennoch wird er permanent verletzt: vor zwei Wochen kam der neue Bericht von Amnesty international heraus. Dort sehen sie, dass die Welt in dieser Hinsicht keineswegs in Ordnung ist. Die Stichworte, die sie finden sind: außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwinden lassen von Personen, Folter, Gewalt gegen Männer, gegen Frauen, gegen Kinder, Verletzung der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen. Das sind alles Dinge, die für zivilisierte Menschen eigentlich unerträglich sind und die keiner möchte.

Ich habe in 38 Jahren beruflicher Erfahrung auch keinen Manager erlebt, dem es Freude bereiten würde, mit solchen Dingen in Verbindung gebracht zu werden.

Man braucht nicht besonders intelligent zu sein, um zu erkennen, dass der Respekt der Menschenrechte wichtig ist. Die Frage ist allerdings, in welchem Kontext wer welche Rechte hat. Und, das ist ja immer die andere Seite der Medaille, wer welche Pflichten hat, die die Rechte zu erfüllen.

Es war Mary Robinson in ihrer Zeit als Menschenrechtskommissarin, die darauf hingewiesen hat: „schaut euch mal die Präambel der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte an, dort steht, dass das ein gemeinsames Ideal ist und jeder einzelne“ – und jetzt kommt der wesentliche Satz – „und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen sollen, die Umsetzung und die Anerkennung solcher Rechte zu fördern“. Und Mary Robinson war es auch   die darauf hinwies,  dass Unternehmen selbstverständlich Organe der Gesellschaft sind und  also  auch von der Menschenrechtserklärung angesprochen und in Pflicht genommen sind!

Ich hatte  das professionelle und persönliche Vergnügen über viele Jahre mit Mary Robinson zusammenzuarbeiten. Sie ist eine wunderbare und charmante Frau, aber auch eine eisenharte Lady, was die Durchsetzung ihrer Ideen angeht. Nicht zuletzt auf ihren Hinweis oder auf ihr Drängen hin sind auch diese beiden Menschenrechts-Artikel in United Nation Global Compact hineingekommen. Der Global Compact, für die, die das nicht wissen, das ist ein 10-Punkte-Katalog, der für corporate responsibility steht. Ca. 8.000 Unternehmen sind Mitglied.

Der Global Compact  ist heute die international anerkannteste Basis, für die „dos“ und  „don`ts“ im Kontext von corporate responsibility. Der Global Compact hat diese Menschenrechtsdimension von corporate responsibility quasi offizialisiert und die Diskussion damit in die Unternehmenspraxis gebracht.

Interessant für das Klima, in dem sich die unternehmensspezifische Menschenrechtsdiskussion abspielt ist auch – wenn ich das noch eben zitieren darf, weil der Herr Hülle hier ist – der neue Amnesty-Bericht: Dieser hat in seinem einleitenden Text den Hinweis, „das Profite der Unternehmen häufig zu Lasten der Gemeinschaften vor Ort gehen und das Regierungen nicht dafür sorgen, dass die Wirtschaftsunternehmen die Menschenrechte achte“. Das ist heavy. Das wird etwas impliziert, worüber sich jeder seine eigenen Gedanken machen soll. Und ich, als jemand, der für den privaten Sektor arbeitet, wundere  mich mit welcher Pauschalität hier argumentiert wird.

Der Global Compact, um auf diesen zurück zu kommen, hat zwei Menschenrechtsartikel, vier Arbeitsnormen, er hat drei Umweltnormen und eine Anti-Korruptionsnorm. Anti-Korruptionsnorm, Umweltnormen und Arbeitsnormen, das ist daily bread and butter für Unternehmen. Das stellt ein Unternehmen also vor  keine unlösbaren Probleme.

Die Menschenrechtsdimension hat eine andere Qualität – sie ist  eine, die nach wie vor als ungewöhnlich oder zumindest gewöhnungsbedürftig ist. Das Problem ist, dass hier eine Welle von Forderungen auf Unternehmen zurollt, und die meisten Unternehmen zumindest bis heute die Hausaufgaben nicht gemacht haben. Wie Sie wissen, gibt es zwei Möglichkeiten mit einem issue umzugehen. Die eine ist, sie bereiten sich seriös  vor, evaluieren die Fakten und  bilden sich ihre eigene Meinung und handeln entsprechend proaktiv – oder Sie warten bis die Amnesty oder die Greenpeace aus Protest an ihrem Fabriktor angekettet ist – dann ist es nicht nur schwer, sie wieder los zu kriegen, Sie haben den Kampf um die öffentliche Meinung bereits verloren.

Ein grosses Problem ist, dass sich die Menschenrechtsargumentation für  Spezialisten völlig anders darstellt als für die meisten Manager: so schreckliche Dinge wie außergerichtliche Tötung oder Folter werden von den meisten Verantwortungsträger in Unternehmen nicht in Verbindung gebracht mit Handlungsweisen des Unternehmens Sie schenken daher der Diskussion keine Aufmerksamkeit oder fragen sich “Was hat das denn mit uns zu tun? So etwas tun wir doch nicht“. Aber die Diskussion ist jedoch viel komplexer – sie ist ein politisches Minenfeld.

Es ist auch in dieser Hinsicht sinnvoll, wenn sich jedes Unternehmen überlegen würde ob es potentiell Problemkreise gibt, die mit dieser Diskussion aus der Sicht von Menschenrechtsaktivisten etwas zu tun haben könnten? Sollte dies der Fall sein, stellen sich die Fragen nach dem wo und der Art und Weise wie damit umgegangen wird.

Wissen Sie noch, als die Umwelt-Diskussion angefangen hat, damals in den Jahren 1973/1974 mit der Stockholmer Umweltkonferenz und dem Bericht „The Limits of Growth“ von Meadows? Die Umweltdiskussion ist heute in den Unternehmen angekommen und gehört zur verantwortlichen betrieblichen Normalität.

Auch die Umsetzung von der Arbeitsnormen, Sozialnormen oder Anti-Diskriminierungssachverhaltenen des Global Compact sind heute gute Management-Praxis. Das gleiche gilt für die Korruptionsbekämpfung.

Und jetzt eben die Menschenrechtsdiskussion, sie ist in der UNO und in den entsprechenden NGOs auch gelaufen –  aber bei weitem noch nicht in den Unternehmen angekommen.

Wie gesagt, es war Mary Robinson, die den wesentlichen Impuls dafür gegeben hat, dass man über Business und Human Rights konkret anfing zu debattieren. Begonnen hat dies mit einer Arbeitsgruppe im Jahre 2000, die wurde von einem amerikanischen Juristen, David Weissbrodt, geführt wurde. Ich hatte die Gelegenheit als Experte zu dieser Arbeitsgruppe hinzugezogen zu werden und habe mich gewundert, wie das Thema diskutiert wird. Im damaligen Menschenrechtsrat gab es Situationen, in denen Vertreter von Staaten saßen, in denen lauf Amnesty International viele Menschenrechtsverletzungen begangen wurden – darüber aber kein Wort verloren und alle Probleme nur bei den multinationalen Unternehmen verorteten. Die Ergebnisse der Weissbrodt-Arbeitsgruppe waren so, das Unternehmen im Prinzip die gleichen Pflichten hätten, wie die Staaten, nämlich die Einhaltung der Menschenrechte zu garantieren.

Wie Sie wissen, gibt es bürgerliche und politische Rechte, es gibt aber auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte und während die einen im Prinzip Freiheitsrechte der Bürger vor illegalen Eingriffen des Staates sind, stellen die anderen positive Rechte dar, wo irgendjemand ein Recht hat und jemand anders eine Pflicht. Im Großen und Ganzen der Menschenrechtsdiskussion war es immer der Staat, der die Pflicht hat und plötzlich sollten es die Unternehmen gleichwertige Pflichtenträger sein.

Das Ergebnis der Weissbrodt-Arbeitsgruppe wurde vom damaligen Menschenrechtsrat abgelehnt, hauptsächlich wegen des starken Widerstands derjenigen, die der angelsächsischen Rechtsauffassung sind. Die Länder der Dritten Welt waren vehement dafür, die Kontinentaleuropäer hielten sich relativ bedeckt – es kam zu einem Patt und blieb äußerst kontrovers.
Der Ausweg aus dem Patt war ein Beschluss, der UNO Generalsekretär müsse einen Sonderbeauftragten für Business und Human Rights benennen und dieser solle einerseits Standards für die Verpflichteten und Verantwortlichkeit multinationaler Konzerne im Hinblick auf die Menschenrechte definieren, zum zweiten soll er die Rolle des Staates klar machen und damit auch die Rolle für die Regulierung für die Einhaltung der Menschenrechte festlegen.

In der Erörterung von geschäftsbezogenen Menschenrechtsfragen im Rahmen des Global Compact kommt es auf die konkrete Klärung zweier Dinge ganz besonders an: was ist der Einflussbereich („sphere of influence“) eines Unternehmens  und wie definiert man „complicity“ – also Mittäterschaft an Menschenrechtsverletzungen Dritter. Was ist der Einflussbereich eines Unternehmens? Ist es das, was Sie innerhalb ihres Fabrikzauns haben oder ist es noch die Gemeinde oder ist es der Staat in dem sie investiert haben? Da gab und gibt es noch immer einen großen Meinungspluralismus: Manchen gehen so weit zu sagen, dass ein Unternehmen in einem Land das Menschenrechtsverletzungen begeht, Steuern bezahlt – es diese Bürokratie alimentieren und sind somit zum Komplizen wird. Die Frage wäre dann, wie es zu beurteilen wäre, wenn ein Unternehmen seine Steuern nicht bezahlt…?

So eine ähnliche Problematik kam beispielsweise bei Google in China auf. Google wurde von verschiedenen Seiten angegriffen, sie hätten auf Druck der chinesischen  Behörden gewisse Websites blockiert, so dass sie beispielsweise, wenn sie in Peking oder in Shanghai sind und versuchen Amnesty international zu googeln,  lediglich „These page is not displayed“ finden.

Google hat auf diese Vorwürfe u.a. darauf verwiesen, dass man lediglich getan habe, was das chinesische Gesetz vorschreibt und die chinesischen Behörden  verlangt haben. Soll ein internationales Unternehmen gegen die lokalen Gesetze verstoßen? Wohl kaum – wir sind also in einer ganz schön schwierigen Lage!

Die Ergebnisse, die der Special Representative for Business and Human Rights des UNO Generalsekretärs, John Ruggie; vorgelegt hat, wurden von allen Seiten akzeptiert und ihre Umsetzung stellt für integer arbeitende Unternehmen eigentlich kein Problem dar.

Die Konzepte von „complicity“ und von „sphere of influence“ werden allerdings noch immer unterschiedlich breit definiert, das ist Teil einer pluralistischen Gesellschaft, damit kann man umgehen. Es ist schwierig, einen Korridor zu definieren, dem alle zustimmen. Das Interessante hier ist, dass oft der gesunde Menschenverstand verloren geht. Ich habe mehrfacherlebt, dass eine Amnesty oder eine Human Right Watch auf der einen Seite Dinge verlangt hat, die für mich zu extrem – oder sagen wir zu idealistisch – waren und auf der anderen Seite die International Chamber of Commerce in Paris Dinge so eng sah, dass dies auch keine Chance auf Zustimmung hatte. Der bekannte und von den Philosophen immer wieder genannte Mittelweg, der für die Sache Sinn macht und dem entspricht, was der gesunde Menschenverstand sagt, spielt in der politisierten Debatte oft keine Rolle. Man hat das Gefühl, es werden auf beiden Seiten Pflöcke eingerammt, damit man Kompromissmöglichkeiten hat. Mit dem hab ich etwas Mühe, man verliert ganz viel Zeit, um die Leute dort abzuholen, wo sie eigentlich gar nicht bleiben wollen.

John Ruggie hat vor drei Jahren sein Konzept vorgelegt und nannte es „Protect, Respect, and Remedy“

1.    Menschenrechte schützen – das soll die Pflicht der Staaten sein;
2.    Menschenrechte respektieren – ist die Aufgabe der Unternehmen und zwar     unabhängig davon, ob der Staat seine Hausaufgaben gemacht hat oder nicht und
3.    Remedy – bedeutet, dass dann wenn es zu Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen gekommen ist, die Entschädigung der Opfer auf eine unbürokratische Art und Weise passiert und eben nicht, wie das manche amerikanischen Unternehmen machen, man zwei Rechtsabteilungen und drei Anwaltsbüros dagegen in Stellung bringt und dann im Prinzip fünf Jahre prozessiert. Die Anwälte werden dabei reich und die Opfer bekommen nichts – das kann es ja dann auch nicht richtig sein.

Die Pflicht des Staates, den Schutz der Menschenrechte sicherzustellen, ist zwar international Konsens – aber keineswegs immer praktizierte Realität. Wenn sie sich den Bericht der Amnesty International anschauen sind es eben oft die Regierungen und Behörden der Staaten, die entweder, wenn es despotische Staaten sind, mit den Menschenrechten so umgehen, wie es ihnen ins politische Kalkül passt –  besonders wenn es um die Verfolgung der politischen Opposition geht – oder dass die Gesetze auf dem Papier zwar existieren, diese aber nicht durchgesetzt werden. Wie sollen Unternehmen Unternehmer oder Menschen mit gesundem Menschenverstand auf solche Situationen reagieren? Ich kann Ihnen keine allgemein gültige Antwort geben, zumindest jedoch sollte man alles in der eigenen Macht stehende versuchen, nicht Teil des Problems zu werden.

Zum zweiten Punkt: „Menschenrechte respektieren“, sie zu achten. Es liegt im wohlverstandenen Eigeninteresse von Unternehmen, alles zu tun, um Menschenrechtsverletzungen im eigenen Einflussbereich zu vermeiden und diesbezügliche negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit so weit als irgend möglichauszuschliessen. Was genau aber fällt in der gegenwärtigen Diskussion unter die Rubrik „negative Auswirkungen“? Die kurze Antwort ist: „zu viel und zu Verschiedenes!“:

Ich kann ihnen Publikationen zeigen, die zum Ausdruck bringen, „wenn ihr einen zu hohen CO2-Ausstoß habt, dann leistet ihr einen Beitrag, der zu Global Warming führt. Und dieses Global Warming führt dazu, dass es auf den Malediven oder auf andere Inseln zu einer Erhöhung des Wasserstandes kommt und da Menschen vertrieben werden und die dort nicht mehr leben können. Also ist es eine Menschenrechtsverletzung.“

Wenn Sie ein Unternehmen in einem Land haben, dessen Regierung die Menschenrechte missachtet, oder diesem den Auftrag bekommen ein Produkt zu liefern oder ein Gebäude zu erstellen und Sie nehmen diesen Auftrag an. Werden Sie dadurch mitschuldig an dem, was der Präsident Mitgliedern der Opposition antut – der geht Sie das gar nichts an, weil Sie ohnehin nichts dagegen tun können?

Wie gehen wir damit um, wenn die Regierung eines Landes systematisch Teile der Bevölkerung ausgrenzt und nicht wünscht, dass sie in Ihrer Fabrik eine andere Politik verfolgen, weil sie nach anderen Kriterien einstellen und befördern?

Wenn Sie in Ihrer indischen Niederlassung ein Management haben, dass völlig aus Brahmanen besteht und alle Putzfrauen Harijanis sind, ist das Diskriminierung – oder ist das eine kulturell-religiöse Angelegenheit, die Sie als Teil dessen, was im Land als normal angesehen wird, hinnehmen sollten?

Meines Erachtens ist es auch mit der Korruption nicht so einfach, wie das manchmal gesehen wird: In vielen Kulturen gehört Reziprozität zum guten Ton,  zum minimalen Anstand. Wo hört Reziprozität auf, wo fängt Korruption an? Das deutsche Finanzamt sagt vielleicht bei 50 Franken oder 50 Dollar aufwärts. Bei manchen Firmen dürfen Sie niemanden zum Nacht-Essen einladen, wenn es mehr als 80 Franken pro Person kostet. Ist es die Art von micro-management, die wir leisten möchten, um Korruption zu bekämpfen?

Wir sind mitten in einer Diskussion, in der ich mir manchmal wünschen würden, dass die Unternehmen nicht nur vornehm schweigen, sondern aktiv an der Diskussion teilnehmen und von Zeit zu Zeit auch mal sagen “Hey, hör mal, das geht so nicht, und wir möchten gerne einmal unsere Sicht der Dinge aufzeigen“.

Es geht aus meiner Sicht überhaupt nicht darum, Verletzung von Menschenrechten durch ihre Geschäftstätigkeit zu vermeiden. Das gehört zur guten Management-Praxis und zum normalen gesunden Menschenverstand – jenem Minimum an Anstand, den wir bei Menschen erwarten können.

Die Frage, um die es hier geht ist die, was genau gemeint ist, wenn wir von Menschenrechtsverletzungen reden. Und hier ist eben der Pluralismus sehr groß. Ich gebe Ihnen ein Beispiel:

In Art. 25 der Menschenrechtserklärung heißt es u.a., dass jedermann ein Recht auf medical care – auf ärztliche Versorgung habe. Die Konvention über soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte macht daraus sogar ein Recht auf Gesundheit, „the right to the highest attainable standard of physical and mental health. Und das impliziert ein Recht auf Zugang zu Medikamenten, die diese Gesundheit wieder herstellen, wenn sie verletzt ist.

Ich arbeite bei einem Unternehmen in der Schweiz das Arzneimittel herstellt. Es gibt 2,5 Milliarden Menschen auf dieser Welt, die ein Pro-Kopf-Einkommen von 2 Dollar oder weniger haben – und dennoch oder gerade deshalb oft krank sind. Keiner diesen Menschen kann sich auch nur ein Produkt leisten, das in der Schweiz erforscht, entwickelt, hergestellt und in Schweizer Franken fakturiert ist. Verletzt jetzt ein Pharma-Unternehmen die Menschenrechte, Art 25 – right to medical care, wenn es sich an Marktpreise hält?

Das sind keine theoretischen oder unwichtigen Fragen. Sagen Sie mir, welche Antwort Sie hören wollen und ich sage Ihnen, wen sie fragen sollen. Deshalb ist es so wichtig, das Unternehmen an dieser Diskussion teilnehmen. Deswegen ist es so wichtig, auf die bewährte Arbeitsteilung in einer Gesellschaft hinzuweisen, anstatt mit moralisierenden Urteile über andere Menschen das Leben schwer zu machen: eine NGO hat eine andere Funktion in der Gesellschaft als ein Unternehmen beide haben unterschiedliche Rollen, unterschiedliche Pflichten und unterschiedliche Funktionen. Deswegen ist es wichtig, das man rüber unterschiedliche Positionen redet und darauf aufmerksam macht, dass das, was Amnesty International,  Human Rights-Watch oder Médecins sans Frontière in die Diskussion einbringt, ein „on the one hand“ ist und es daneben in guten Treuen auch ein „on the other hand“ gibt. Und darüber sollten man mit Menschen guten Willens, denen es um Fortschritte in der Sache geht, reden können.

John Ruggie hat auch verlangt, dass jedes Unternehmen eine Unternehmenspolitik haben soll, die ihre Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte festschreibt, einen Due-Diligence-Prozess, mit dem man im Zweifel oder einmal im Jahr über die Bücher geht und feststellt, ob es irgendwo irgendwelche Hinweise auf mögliche Menschenrechtsverletzungen gibt. Und Drittens Verfahren zur Wiedergutmachung aller Menschenrechtsverletzungen entwickelt.

Die Arbeit von John Ruggie hat große internationale Unterstützung bekommen und das ist auch richtig so. Ich bin damals, als ich für Kofi Anan gearbeitet habe, voller Idealismus durch die Welt gezogen und habe allen Unternehmen, Präsidenten und CEO, die ich vor das Gesicht bekommen habe gesagt, ihr müsst unbedingt den Global Compact unterstützen – heute würde ich das so nicht mehr machen. Heute würde ich empfehlen, Ihr solltet den Global Compact  unterstützen, aber, bevor ihr das öffentlich macht,  über die Bücher gehen und die Geschäftsrealität im Lichte der 10 Prinzipien auf eventuelle Schwachstellen durchleuchten. Der Grund ist, dass ein Unternehmen, das heute moralisch kommuniziert (und nichts anderes ist es, wenn man verspricht, die 10 Prinzipien des Global Compact und damit auch die zwei Menschenrechtsprinzipien umzusetzen), schon morgen an Parametern gemessen wird, die ihm vielleicht gar nicht bewusst sind. Also: macht zuerst die Hausaufgaben und bringt eventuelle Defizite in Ordnung, und kommuniziert dann.

Heute stellen sich Manager, die ihre Arbeit nach bestem Wissen  und Gewissen verrichten, in Bezug auf die Menschenrechts-Artikel immer noch die Frage, „Was genau muss ich morgen anders machen?“. Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten.

Warum? Weil Menschenrechte etwas „Besonderes“ sind!

Ich glaube, die meisten Menschen würden zustimmen, dass ein Unternehmen das seinen Arbeitern in der Schweiz 25 Franken pro Stunde bezahlt, in Indien aber nur 5 Franken pro Stunde, nicht unmoralisch handelt – die Kaufkraft ist eine andere und der Warenkorb ist ein anderer. Solche Unterschiede  kann man erklären.

Ähnliches gilt für Umweltschutz: Nach dem Unglück in Schweizerhalle war das politische Ziel der Basler Regierung, dass es im Rhein wieder Lachs haben solle – dieses Ziel wurde übrigens dieses Jahr erreicht. Das hat Milliarden gekostet, die man vielleicht kosteneffizienter für Umweltanliegen an anderen Orten hätte einsetzen können. Ich kenne aber wenig Menschen, die das „Lachsansiedlungs-Postulat“ für das Wasser im gelben Fluss oder im Bramaputra für angemessen halten würden – Abweichungen bei verschiedenen Umweltstandards das kann man auch erklären, solange man sich an gute Praktiken des europäischen Durchschnitts hält.

Bei den Menschenrechten ist es aber nicht so – hier ist es wie bei einer Schwangerschaft. Entweder man ist schwanger oder man ist es nicht. Es gibt nicht „ein bisschen schwanger“ und Menschenrechte ein bisschen zu verletzten, das geht auch nicht. Das Problem ist, dass es bei den Menschenrechten keine „Richterskala“ gibt:. Obwohl wahrscheinlich keine Erdbebenspezialisten unter sind, wissen die meisten von Ihnen, dass, wenn sie in den Nachrichten hören, es gab ein Erdbeben mit
7,9 auf der Richterskala: „das war schlimm“. Und wenn wir hören 2,5, dann wissen wir intuitiv, das war vermutlich unangenehm, aber nicht schlimm.

Wenn wir in der Zeitung lesen, ein Unternehmen hat Menschenrechtsverletzungen begangen, sagen wir in Burma oder im Kongo, dann ordnen die meisten Menschen das spontan auf der Richterskala bei irgendwo über „6“ ein – weil sie mit Menschenrechtsverletzungen mit schlimmsten Dingen wie Völkermord, Kriegsverbrechen, Sklaverei, Folter, Hinrichtungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder gesetzwidrige Inhaftierung assoziieren. In der unternehmensbezogenen Menschenrechtsdiskussion sind aber auch Handelsfragen, Investitionsfragen ja sogar Patentfragen gemeint – da ein Patent einem Unternehmen eine relativ grossen Spielraum für die Preissetzung erlaubt, sind patentierte Arzneimittel meist zu teuer für arme Patienten – sie haben dann keinen Zugang.
Man muss also im konkreten Fall erst einmal herausfinden, was gemeint ist, wenn man von unternehmensbezogenen Menschenrechtsverletzungen spricht.

Fakt ist, dass die öffentliche Meinung keine grossen Stücke auf die Integrität von Unternehmen hält, wenn internationale Ikonen wie Desmond Tutu oder eine Mary Robinson etwas gegen ein Unternehmen sagen, dann hat das ein anderes Gewicht als wenn jemand von einem Unternehmen etwas Anderes sagt. Die öffentliche Meinung ist eine immense normative Kraft – ganz besonders dann, wenn es um den Respekt der Menschenrechtsproblematik in all seinen Erscheinungsformen geht. Man sollte als Unternehmen deshalb alles dafür tun, dass diese Diskussion vom Unternehmen fern gehalten werden kann.

Nach dem John Ruggie im Jahre 2008 das Protect, Respect and Remedy-Konzept vorlegte, wurde dieser vom Menschenrechtsrat angenommen – aber  auch ein neuer Auftrag für zwei Jahre gegeben, nämlich das Konzept zu operationalisieren. Heute liegen dazu 31 Leitlinien vor – Sie finden diese bei Google. Fünf wesentliche Punkte stehen im Vordergrund.

•    Um die Inhalte des Rahmenkonzepts im Geschäftsalltag zu integrieren, empfehlen die Leitlinien den Unternehmen, ihre Verantwortung für die Respektierung der Menschenrechte ausdrücklich in ihrer Unternehmenspolitik zu fixieren. Eine Grundsatzerklärung soll
•    durch die höchste Führungsebene des Unternehmens genehmigt werden;
•    unter Mitarbeit interner und externer Fachleute formuliert werden;
•    die Erwartungen an Personal, Geschäftspartner sowie andere Beteiligte festschreiben;
•    bei Angestellten, Geschäftspartnern und weiteren interessierten Kreisen bekannt gemacht werden und
•    in betrieblichen Richtlinien und Verfahren aufführen, um sie im gesamten Unternehmen zu verankern.

Wo immer es im Unternehmensalltag darum geht, Geschäftsziele zu formulieren, Vorschriften einzuhalten, Leistungen zu beurteilen oder Prämien festzulegen, soll das Engagement für die Menschenrechte als Teil der Unternehmenspolitik präsent sein.

Der menschenrechtliche Due-Diligence-Prozess ist von besonderer Bedeutung:

Wenn Fehlverhalten Einzelner ans Licht kommt, können diese Unwissenheit vorschützen. Für Unternehmen gilt dies nicht. Denn die Mehrzahl der Menschen in OECD-Ländern erwartet, dass Unternehmen alle aktuellen oder potenziellen Risiken ihrer Aktivitäten kennen. Dasselbe verlangt auch die Forderung nach menschenrechtlichen Due-Diligence-Prüfungen. Gemäß den Leitlinien „Menschenrechte und Wirtschaft“ sollen diese Verfahren
•    Beeinträchtigungen der Menschenrechte erfassen, die ein Unternehmen durch eigene Aktivitäten verursacht oder zu denen es im Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen von Geschäftspartnern beiträgt; und
•    regelmässig durchgeführt werden, weil sich die menschenrechtliche Risiken durch die Weiterentwicklung der Geschäftstätigkeit und des betrieblichen Umfelds verändern können.

Zur Unterstützung sollten Unternehmen interne oder externe Menschenrechtsexperten und andere Ressourcen hinzu ziehen. Sie sollten zudem je nach Grösse, Art und Geschäftsumfeld das Gespräch mit direkt Betroffenen und anderen Interessengruppen suchen. Die Resultate aller Anstrengungen sollen einen kontinuierlichen Lernprozess stimulieren, der sich prägend auf die gesamte Unternehmenskultur auswirkt.

Über ihre Erfahrungen, heisst es in den  Leitlinien, sollen die Unternehmen öffentlich Rechenschaft ablegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Probleme durch Betroffene oder in deren Auftrag vorgebracht wurden. Unternehmen, deren Betrieb oder Geschäftsumfeld Risiken für schwere Beeinträchtigungen der Menschenrechte bergen, sollen in aller Form über entsprechende Gegenmassnahmen berichten. Den Leitlinien zufolge sollte die Berichterstattung in allen Fällen

•    in Form und Häufigkeit den menschenrechtlichen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit gerecht werden und den jeweiligen Zielgruppen zugänglich sein,
•    ausreichende Informationen liefern, um ein Urteil über die Angemessenheit der ergriffenen Massnahmen zu ermöglichen, ohne aber
•    ein Risiko für Betroffene, das Personal oder die legitime Wahrung von Geschäftsgeheimnissen darzustellen (Whistleblowing).

Wenn Menschenrechte durch unternehmerische Tätigkeiten verletzt wurden, fordern die Leitlinien Wiedergutmachung im Rahmen rechtmässiger Verfahren. Unternehmen sollten auf keinen Fall eine Armee von Anwälten aufbieten, um es den Opfern unmöglich zu machen,  eine faire Entschädigung für das erlittene Unrecht zu erhalten.

Was bedeutet dies alles für die Praxis?

Für Unternehmen, die sich dem Wettbewerb integer stellen, sind weder das Rahmenkonzept „Protect, Respect, and Remedy“ noch die Leitlinien ein Problem. Ihre Festlegungen gehören zum eisernen Bestand moderner Unternehmensführung, und sie entsprechen auch dem Stand der Forschung im Bereich unternehmerischer Verantwortung. Die Diskussion über Menschenrechte und Wirtschaft ist jedoch politisch und emotionell hoch aufgeladen. Die Beteiligten sind uneinig darüber, was ein Menschenrechtsproblem darstellt, wer zu welchen Handlungen verpflichtet ist und zu wessen Gunsten – und das macht das Terrain unübersichtlich.

Die von John Ruggie und seinen Kollegen vorgestellten Empfehlungen trugen massgeblich dazu bei zu klären, welche Verantwortung Unternehmen im Hinblick auf die Respektierung der Menschenrechte zu übernehmen haben. Das Management insbesondere grosser Unternehmen ist gut beraten, die UNO Leitlinien der eigenen Unternehmenskultur anzupassen und die Regeln so detailliert zu formulieren, dass ihre Einhaltung überwacht werden kann.

Das Engagement für die Einhaltung der Menschenrechte ist heute nicht länger nur eine Frage der guten Sitten und des Anstands, sondern ein „normales“ Element guter Unternehmensführung. Für global tätige Unternehmen ist es wichtig, von der Mehrheit der Bürger als „Teil der Lösung“ angesehen zu werden, und nicht als „Teil des Problems“. Verantwortliche Führungskräfte wissen, dass es unmöglich ist, als Spitzenunternehmen mit erstklassigen wirtschaftlichen Ergebnissen aufzutrumpfen und gleichzeitig als zweitklassig in Sachen Menschenrechte wahrgenommen zu werden. Sie sie handeln entsprechend und proaktiv.

Deshalb ist es empfehlenswert, einen unternehmensinterner Prozess in Gang zu setzen, der folgende Phasen umfasst:

•    Sammeln von Informationen und unterschiedlichen Sichtweisen (Analyse), Beratung mit Interessengruppen (Stakeholder-Dialog) und Entwicklung einer Unternehmenspolitik im Hinblick auf Menschenrechtsfragen (Reflexion),
•    Entscheidung über geeignete menschenrechtliche Unternehmensrichtlinien und Managementprozesse (Definition) und
•    Umsetzung der getroffenen Entscheidungen im unternehmerischen Alltag.
•    Beurteilung des „menschenrechtlichen Umfelds“ von Geschäftspraktiken

Meine Erfahrungen als Sonderberater von UN-Generalsekretär Kofi Annan für den Global Compact haben mich gelehrt, dass die überwiegende Mehrheit der Unternehmen, die den Global Compact der Vereinten Nationen unterstützen, trotz bester Absichten zunächst keine klare Vorstellung davon haben, was es für sie bedeutete, innerhalb ihres Einflussbereichs „den Schutz der international verkündeten Menschenrechte zu unterstützen und zu respektieren“ sowie „sicherzustellen, an Menschenrechtsverletzungen nicht beteiligt zu sein“. Angesichts der Komplexität des human rights and business Themas ist es allerdings nicht ratsam naiv davon auszugehen, dass einem dieses Thema nicht betrifft.

Die Existenz des UN-Rahmenkonzepts und der Leitlinien bietet einem Unternehmen eine gute Möglichkeit, das Thema neu aufzurollen: In der Diskussion über Menschenrechte und Wirtschaft interpretieren engagierte NGOs erheblich tiefer als die meisten Führungskräfte erwarten würden. Da die gesellschaftliche Akzeptanz und die Beurteilung der Legitimität einer Geschäftstätigkeit nicht von der Überzeugung des Managements abhängen, untadelig zu wirtschaften, sondern vom Urteil der Zivilgesellschaft abhängt, ist es ratsam, sich neuen Sichtweisen mental zu öffnen. Dies bedeutet auch Informationen aus alternativen Quellen zu sammeln und die Entscheidungsbasis zu erweitern. Je mehr Fakten über heikle Themen zur Verfügung stehen und je mehr Erkenntnisse über den bestehenden Wertepluralismus in Bezug auf diese Fakten vorliegen, desto leichter sind fundierte Entscheidungen zu treffen. Konkret: Unter anderem sollte jedes Unternehmen für sich die folgenden Fragen klären:

•    Welche Bedeutung hat die Diskussion über Menschenrechte und Wirtschaft für die Aktivitäten unseres Unternehmens?
•    Welche Aspekte unserer Geschäftstätigkeit könnten in diesem Zusammenhang exponiert sein?
•    Wo sehen aussenstehende Anspruchsgruppen potenzielle oder tatsächliche menschenrechtliche Probleme im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit?
•    Gibt es Schwachstellen durch die Zusammenarbeit mit Dritten, und wie gehen wir damit um?

Im Idealfall entwickeln Unternehmen im Hinblick auf die Respektierung der Menschenrechte eine eigene Strategie, welche darauf abzielt, den Geist der international anerkannten Normen in die eigene Geschäftstätigkeit zu integrieren.

Zur Standortbestimmung lohnt es sich, mit Hilfe der bestehenden Schulungs- und Beurteilungs-Werkzeuge Elemente zu ermitteln, die für das Unternehmen in der aktuellen Situation hilfreich sein können. Selbst wenn ein Unternehmen nicht über das ausgereifteste und umfassendste Werkzeug (das Human Rights Compliance Assessment (HRCA) des Danish Institute for Human Rights) verfügt, kann es
mit eigenen Mitteln beginnen, seine Geschäftstätigkeit aus einer unabhängigen Menschenrechtsperspektive zu betrachten und Fragen zu stellen, die im Elfen-beinturm der Manager nicht zur Routine gehören. Bei Führungskräften, deren Verantwortungsbereich auf die Alltagsroutine bestimmter Geschäftsfunktionen (Finanzen, Marketing, Herstellung) begrenzt ist, kann die intensive Suche nach Antworten auf Fragen ausserhalb der Haupttätigkeit sensibilisierend wirken. Schon allein die Tatsache, dass Menschenrechtsfragen aus eigener Initiative – und nicht aus einer defensiven Position heraus – intern erörtert werden, ohne dabei kritischen Fragen auszuweichen, erhöht die Sozialkompetenz der Firma.

Ein Unternehmen vertieft seine Kompetenz für das Thema, wenn es intern und extern ein möglichst breites Spektrum von Meinungen erfasst. Wer sich ausschliesslich auf interne Analysen verlässt, läuft Gefahr, wichtige Aspekte auszublenden – nicht aus bösem Willen, sondern weil das jeweilige „Silo“, in dem Menschen professionell engagiert sind, verschiedene Themen unterschiedlich priorisiert. Ratsam ist es unabhängige Dritte bei schwierigen politischen Entscheidungen und in Zwangslagen bei zu ziehen. Es zeugt von Klugheit, das Wissen und die Erfahrungen von spezialisierten Fachleuten oder Organisationen zu nutzen – und sich dabei einer Vielfalt von Meinungen, Werten und Interessen auszusetzen. Dialoge mit externen Experten und Interessengruppen sind nicht dazu da, ohne weiteres deren Forderungen zu erfüllen – sie können aber das Verständnis für einen „Meinungsmarkt“ fördern, auf dem sich die Ansichten und Urteile eines einzelnen Unternehmens mit vielen anderen „Produkten“ messen müssen. Auf diese Weise verbessern sie die Qualität der endgültigen Entscheidung.

Beratungsprozesse sind nicht nur wertvoll, um die ganze Vielfalt der vorhandenen Ansichten zu erfassen; sie sind auch notwendig, um die Akzeptanz für die resultierenden Richtlinien und Managementwerkzeuge zu sichern. Erfahrungen haben gezeigt, dass Regelungen, die als „von oben“ aufgezwungen erscheinen, in der täglichen Praxis weniger wirksam sind als Regelungen, die als „eigene“ Entscheidung gelten. Wenn Veränderungen von Richtlinien als Bedrohung erfahren werden (für Investitionspläne, Marketingpolitik, Kundenbeziehungen), kann dies – trotz Entscheidungsfindung auf Ebene der Unternehmenspolitik – zu passivem
Widerstand, Verschleierungspraktiken und letztlich zu „Potemkinschen Dörfern“ führen.

Meine Herren, externe und interne Debatten sind kein Selbstzweck – das wissen Sie alle aus Ihrer eigenen Geschäftspraxis. Wenn durch Experten-Hearings und einen ausführlichen Meinungsaustausch eine solide Entscheidungsbasis geschaffen ist, muss klar definiert werden, wofür das Unternehmen Verantwortung übernehmen will. Ein intensives Abwägen von Vor- und Nachteilen verschiedener Optionen schafft Klarheit über Reichweite und Grenzen der menschenrechtlichen Verantwortung. Aufgrund des Rahmenkonzepts und der Leitlinien sollte sich im Prozess der Entscheidungsfindung auch die Bedeutung von Begriffen wie „Einflussbereich“ und „Mittäterschaft“ klären lassen.

Das Ergebnis des Beratungs- und Entscheidungsprozesses sollte in menschenrechtliche Unternehmensrichtlinien übersetzt werden, die vom Geist des Rahmenkonzepts und der Leitlinien geprägt sind. Sobald ein Unternehmen die Einzelheiten seines Engagements festgelegt hat, werden sie Bestandteil der normalen Managementprozesse umgesetzt. Das heisst: die Einhaltung der menschenrechtlichen Richtlinien wird zum Bestandteil der alltäglichen Routine.

Ich komme zum Schluss:  Die Diskussion über Menschenrechte und Wirtschaft wird auch nach dem Abschluss der Arbeit von John Ruggie weitergehen. Unternehmen sind daher gut beraten, sich auch künftig an der Debatte zu beteiligen und ihre legitimen Interessen einzubringen. Es ist absehbar, dass sich die Wirtschaft zunehmend mit der Forderung nach menschenrechtlichen Due-Diligence-Prüfungen konfrontiert sieht. Gewisse Länder sowie die wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte werden – u.a. im Zusammenhang mit Fragen der sozialen Gerechtigkeit – stärker in den Fokus geraten. Gute Manager zeichnen sich in diesem Zusammenhang durch vorausschauende Eigeninitiative aus. Sie nehmen Menschenrechtsfragen aus eigenem Antrieb in Angriff, bevor sie durch externen Druck dazu gezwungen werden. Die Human Rights Working Group des Global Compact und der Global Agenda Council on Human Rights des Weltwirtschaftsforums sind in diesem Kontext die wichtigsten internationalen Foren.

Unterstützung und Respektierung der international anerkannten Menschenrechte gehören heute neben dem Engagement für faire Sozial- und Umweltstandards und neben der Korruptionsbekämpfung nicht nur zum moralischen Grundkonsens, sie liegen auch im geschäftlichen Interesse – und zwar weit über den Schutz des guten Rufs hinaus. Das Angebot menschenwürdiger und sicherer Arbeitsplätze, die respektvolle Behandlung der Angestellten, Massnahmen gegen Diskriminierung und die Förderung der Diversität unter den Beschäftigten, wie auch gute Beziehungen zur Nachbarschaft, kommen einem nachhaltigen Geschäftserfolg zugute.

Nachhaltige Fortschritte der menschlichen Entwicklung sind nur möglich, wenn alle Mitglieder der Gesellschaft ihren Beitrag dazu leisten. Durch Investitionen, Produktivität, Arbeitsplätze, Löhne, Ausbildung und die Förderung der Eigeninitiative sowie durch Produkte und Dienstleistungen trägt die Wirtschaft signifikant zu einer Entwicklung mit menschlichem Antlitz bei. Der Beitrag der einzelnen Unternehmen ist dabei abhängig vom Führungsstil und dem Wertehorizont des Top-Managements – insbesondere von dessen Fähigkeit, zuzuhören und von Gesprächspartnern zu lernen, vom Mut, auch schwierige Probleme anzugehen und sich Wertekonflikten zu stellen, sowie von der Entwicklung von Führungspersönlichkeiten, welche die Meinungsvielfalt und den Umgang mit schwierigen Problemen als Bereicherung empfinden und nicht als Last. Zu guter Letzt: Ein Gebot kann nicht oft genug betont werden – es gilt für Menschenrechtsfragen ebenso wie für soziale und ökologische Belange – das Gebot gemeinsamen Handelns! Nachhaltige Verbesserungen der Menschenrechtssituation sind nur zu erzielen, wenn alle Akteure – die internationale Gemeinschaft, nationale Regierungen, die Zivilgesellschaft und private Unternehmen aber auch jeder einzelne Konsument mit der Allokation seiner Kaufkraft – wenn also wirklich alle ihre Anstrengungen bündeln, mit robustem Vertrauen zusammenarbeiten und sich glaubwürdig, weil nachhaltig engagieren. Eine Patentlösung gibt es nicht. Und keiner der Beteiligten kann diese Aufgabe im Alleingang erfüllen – alle müssen ihren Teil der Last tragen. Und was an Konferenzen und in Erklärungen versprochen wird, muss gehalten werden.

Jenseits der täglichen unternehmerischen Verantwortungen, stellen sich auch für Manager globaler Unternehmen Werte-Fragen wie: „Was für eine Welt wünschen wir uns und unseren Kindern?” und „Wie kann ich in meiner persönlichen und professionellen Rolle einen Beitrag dazu leisten?“ Was auch immer die individuelle Wertewahl hinsichtlich eines Lebens in Würde, Gerechtigkeit, Chancengleichheit und Fairness sein mag – es kann keine Welt sein, in der die Menschenrechte nicht gewahrt werden. Welche Verpflichtungen wir in dieser Hinsicht bereit sind einzugehen, muss jeder Einzelne in seiner Familie, seiner Arbeit und in seiner Rolle als Bürger selbst entscheiden.

„Wandel“ – auch Wandel in Unternehmen- geht immer von Minderheiten aus, von geistigen Eliten, die das Risiko von Vorreitern in unübersichtlichem Terrain auf sich nehmen, die großen Dinge werden immer nur von einer kleine Zahl von Menschen befördert. Aber das sollte niemanden, der einen Beitrag leisten will zu einer Welt, wie wir sie alle für unsere Kinder und Enkel erhoffen, pessimistisch stimmen – wir sollten uns stattdessen an Margaret Mead’s Diktum erinnern: „Man sollte nie daran zweifeln, dass eine kleine Gruppe nachdenklicher, engagierter Bürger die Welt verändern kann. Tatsächlich sind sie die einzigen, die dies vermögen.“

Weil ich heute von Herrn von Boddien und von Herrn Paul Helminger so schöne Geschichten gehört habe, möchte ich auch mit einer solchen schließen: Es gab in einem sehr entlegenen Dorf in China einen weisen alten Mann, der auf alle Fragen immer die richtige Antwort hatte. In diesem Dorf gab es auch zwei junge Männer, die waren auf den Alten richtig sauer, es konnte nicht sein, dass er Alte immer Recht hat. Sie beschlossen also ihn vorzuführen und zu beweisen, dass der Alte auch irren kann. Sie hatten sich folgenden Trick ausgedacht: der eine hatte einen Vogel gefangen und hielt diesen hinter seinem Rücken in seinen Händen. Dann fragte der andere den Alten: „Sag, Alter, was halte ich hinter meinem Rücken?“ Der Alte lächelte und sagte „einen Vogel“. Nun kam die nächste Frage – und die war „geladen“: „Und? Lebt der Vogel oder ist er tot?“. Und die Abmachung war, dass, wenn der Alte sagt, „er lebt“, er den Vogel in seinen Händen tot drückt und wenn er sagt, „der Vogel ist tot“, er ihn zum Beweis des Gegenteils fliegen lässt. Nun also „Lebt der Vogel oder ist er tot?“ Der weise Alte antwortete: “Das liegt ganz allein in euren Händen!“.

Und so ist es mit Menschenrechten in Unternehmen.

Herzlichen Dank!

Dr. Konrad Adam
Publizist
Oberursel
Mitglied ‚Kleines Gremium‘
Bremer Tabak-Collegium

Jens-Olaf Bartels
Mitglied des Vorstandes
Fiducia IT AG, Karlsruhe

Willem René Bezemer
Generalbevollmächtigter
Bankhaus Carl. F. Plump & Co., Bremen

Nico Biever
Geschäftsführender Gesellschafter
Sanichaufer S.à.r.l., Luxemburg

Martin Billhardt
Vorsitzender des Vorstandes
PNE Wind AG, Cuxhaven

Stefan Blattner
Director Leaf and Blending
Landewyck Group S.à.r.l., Luxemburg

Ludger Block
Geschäftsführender Gesellschafter
Mega-Company Block GmbH, Friesoythe

Ludwig Blomeyer-Bartenstein
Mitglied der Geschäftsleitung
Deutsche Bank AG Bremen, Bremen
Vorsitzender des Bankenverbandes Bremen

Wilhelm von Boddien
Geschäftsführer
Förderverein Berliner Schloß e.V., Hamburg
Mitglied ‚Kleines Gremium‘
Bremer Tabak-Collegium

Malte Boecker
Direktor
Beethoven-Haus, Bonn

Eckbert von Bohlen und Halbach
Geschäftsführer
Bohlen Industrie GmbH, Essen

Dr. Günter Boll
Rechtsanwalt
Dr. Boll & Kollegen, Lörrach

Dr. Thomas Brinkmann, LL.M. (Tulane)
Rechtsanwalt u. Notar
Dr. Schackow & Partner – Rechtsanwälte und Notare, Bremen
Mitglied ‚Kleines Gremium‘
Bremer Tabak-Collegium

Prof. Dr. Gerd Brüggemann
Dozent für Steuer- und Wirtschaftsrecht an der
Fachhochschule für Finanzen
Schloss Nordkirchen, Münsterland

Dr. Guido Brune
Mitglied des Vorstandes
Bremer Landesbank, Bremen

Thomas Christian Buchbinder
Vorsitzender des Vorstandes
Landesbank Saar, Saarbrücken

Stefan Burghardt
Vorsitzender der Geschäftsleitung Gebiet Bremen
Commerzbank AG, Bremen

Ernst Wilhelm Contzen
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied
Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxembourg
Präsident Luxemburger Bankenverein

Dr. Thomas von Danwitz
Richter
Europäischer Gerichtshof, Luxemburg

Anders Doevigen
Unternehmer
Wiesbaden

Wijnand Donkers
Vorsitzender der Geschäftsführung
Deutsche Annington GmbH, Bochum

Joachim Döpp
Mitglied des Vorstands
Die Sparkasse Bremen AG, Bremen

Dr. Gunter Dunkel
Vorsitzender des Vorstandes
Nord LB Norddeutsche Landesbank, Hannover

Dipl.-Kfm. Patrick Engels
Geschäftsführender Gesellschafter
Pöschl Tobacco Group, Geisenhausen

Dr. Stefan Friedmann
Mitglied des Vorstandes
Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg

Johannes Friedrich
Geschäftsführer
Fliesen-Zentrum Deutschland GmbH, Kenn

Stephan M. Friedrich
Geschäftsführer
Lürssen Industrie Beteiligungen GmbH & Co. KG, Bremen

Hartmut Geldmacher
ehem. Mitglied des Vorstands E.ON Energie AG
München

Dr. Alain Georges
Chairman
BIP Investment Partners S.A., Luxemburg

Prof. Dr. Lüder Gerken
Vorsitzender des Vorstands
Stiftung Ordnungspolitik, Freiburg i. Br.
Honorarprofessor an der Jacobs University, Bremen

Dr. Ralph Geuther
Geschäftsführender Gesellschafter
Karl Geuther & Co. Holding GmbH & Co. KG, Bremen

Ulf Giebel
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Lega AG, Bremen
Ehrenpräsident Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V., Berlin

Dr. Dieter Göken
Geschäftsführender Gesellschafter
Göken, Pollak & Partner Treuhandgesellschaft mbH, Bremen

Dr. Klaus Hubert Görg
Rechtsanwalt & Seniorpartner
Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten, Köln

Christian Greiveldinger
Chairman
European Smoking Tobacco Association, Brüssel

Minister a.D. Henri Grethen
Richter
Europäischer Gerichtshof, Luxemburg
Mitglied des Europäischen Rechnungshofes, Luxemburg

Prof. Dr. Herwig Guratzsch
Hamburg
ehem. Direktor
Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen, Schleswig
Mitglied ‚Kleines Gremium‘
Bremer Tabak-Collegium

Prof. Henrik Rolf Hanstein
pers. haftender Gesellschafter
Kunsthaus Lempertz, Köln-Berlin

Hendrik Harms
Mitglied der Geschäftsführung
Deutsche Factoring Bank, Bremen

Dipl.-Kfm. Tim Hartmann
Mitglied des Vorstandes
VSE AG, Saarbrücken

Dr. Peter Haßkamp
Bremen
ehem. Vorsitzender des Vorstandes
Bremer Landesbank, Bremen
Stv.  Vorsitzender des Aufsichtsrates
Eurogroup Consulting AG, Bad Homburg v.d.H.
Sprecher ‚Kleines Gremium‘
Bremer Tabak-Collegium

Dr. Olaf Hein
Vorstand
Sparta AG, Hamburg

Paul Heinen
Geschäftsführer
Tobaccoland Automatengesellschaft mbH & Co.KG,  Mönchengladbach

Helmut Heinen

Herausgeber Heinen-Verlag GmbH, Köln
Herausgeber der Kölnischen Rundschau, Köln
Präsident des Bundesverbandes
Deutscher Zeitungsverleger e.V., Berlin

Bürgermeister a.D. Paul Helminger
Ehrenbürgermeister von Luxemburg
Luxemburg

Joachim Hoepp
Geschäftsführer
Nanu-Nana Einkaufs- und Verwaltungs-
gesellschaft mbH, Oldenburg

Michael H.G. Hoffmann
Präsident
Zentral-Dombau-Verein zu Köln, Köln

Carsten Hofmeister
Mitglied des Vorstandes
Lega AG, Bremen

Wolfgang Holzhauer
pers. haftender Gesellschafter
Holzhauer Secs, Merzig

Alexander Hülle
Sprecher des Vorstandes
Amnesty International Deutschland, Bonn

David Graf von Kalckreuth
Vorstand
Merck‘sche Gesellschaft für Kunst und
Wissenschaft, Darmstadt

Bernd Karstedt
Gesellschafter
Am Markt 12 GbR, Bremen

Jean-Jacques Kasel
Richter
Europäischer Gerichtshof, Luxemburg

Carl Kau
Niederlassungsleiter Bremen
Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg

Dipl.-Kfm. Hans Werner Klemeyer
Unternehmensberater
Baumann Unternehmensberatung AG,
Frankfurt am Main

Dr. Martin Klinkhammer
Mitglied der Geschäftsleitung
Deutsche Bank AG Bremen, Bremen

Paul Koch
Geschäftsführender Gesellschafter
Kika Möbelhandelsgesellschaft mbH/Rudolf Leiner GmbH, Wien

Christian Koopmann
Geschäftsführer
Peter W. Lampke GmbH & Co. KG, Bremen/Hamburg

Charles Krombach
Gesellschafter
Landewyck Group S.à.r.l., Luxemburg

Uwe Kuntz
Stv. Vorstandsvorsitzender
Sparkasse Saarbrücken, Saarbrücken

Hans-Dieter Lampe
Geschäftsführender Gesellschafter
Handelsgesellschaft Frantz Kragh GmbH, Bremen
Generalbevollmächtigter und Mitglied ‚Kleines Gremium‘ Bremer Tabak-Collegium

Prof. Dr. Christoph Lattemann
Professor of Business Administration and
Information Management
Jacobs University Bremen gGbmH, Bremen

Prof. Dr. rer. pol. Klaus M. Leisinger
Vorsitzender des Stiftungsrates
Novartis Stiftung für Nachhaltige Entwicklung, Basel

Dr. Claus Liesner
Geschäftsführender Gesellschafter
AMC Asset Management Consulting GmbH, Hamburg

Joachim Linnemann
Geschäftsführender Gesellschafter
Justus Grosse GmbH Immobilienunternehmen, Bremen
Präsident Bremer Bürgerparkverein e.V.

Volker Looman
Finanzanalytiker
Reutlingen
Autor der F.A.Z.

Peter Lürssen
Geschäftsführender Gesellschafter
Fr. Lürssen Werft GmbH & Co. KG, Bremen

Staatsrat a.D. Prof. Dr. Jürgen Lüthge
Vorsitzender der Geschäftsführung
Brebau GmbH, Bremen

Kersten Mackel
Head Market Group Germany
Managing Director
Credit Suisse AG SIDD, Zürich

Robert Mahn
Mitglied des Vorstandes
Minerva Versicherungs-AG, Bremen

Bertrand de Mazières
Directeur Général – Finances
Banque Européenne d´Investissement, Luxemburg

Andreas de Maizière
Partner
Doertenbach & Co.,  Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtrates der Fürstlich Castell‘schen Bank, Würzburg

Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff
Präsident
Bundesfinanzhof, München

Dr. Eduard Möhlmann
ehem. Mitglied des Vorstandes Landessparkasse zu Oldenburg
Oldenburg

Dr. Georg Moller-Racke
Kaufmann
Bingen am Rhein

Dr. Hubertus von Morr
Botschafter
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg

Torge Mühlpfordt
Vorsitzender des Vorstandes
Freie Internationale Sparkasse S.A., Luxemburg

Dr. Tim Nesemann
Vorsitzender des Vorstandes
Die Sparkasse Bremen AG, Bremen

Henrik Nettemann
Managing Director
Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg

Dr. Thomas Neuber
Mitglied des Vorstands
EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg

Cornelius Neumann-Redlin
Rechtsanwalt u. Hauptgeschäftsführer
Die Unternehmensverbände im Lande
Bremen e.V., Bremen

Dr. Daniel Ottenberg
Leiter Referat Menschenrechte
Open Doors, Kelkheim

Minister a.D. Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué
Lehrstuhl für Internationale Wirtschaft
Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
Otto-von-Guericke-Universität, Magdeburg
Mitglied ‚Kleines Gremium‘
Bremer Tabak-Collegium

Bernd Petrat
Geschäftsführender Gesellschafter
Nordwest Industrie Holding GmbH, Hoya

Dr. Jürgen E. Platt
Geschäftsführer
Wickeder Westfalenstahl GmbH, Wickede/Ruhr

Wolfgang Plump
Gesellschafter
W. Tiemann GmbH & Co. KG, Bremen

Heiko Pommer
Mitglied des Vorstandes
Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen

Gerrit Raupach
Mitglied des Vorstandes
Landesbank Hessen-Thüringen AöR,
Frankfurt am Main

C. Thomas Rehder
Geschäftsführender Gesellschafter
Carsten Rehder Schiffsmakler und
Reederei GmbH & Co. KG, Hamburg

Andreas Reichstein
Abteilungsdirektor „Private Banking“
B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA, Bedburg

Dirk Reinecke
Geschäftsführer
Scandinavian Tobacco Group Deutschland GmbH, Bremen

Harry Rosenbaum
Vorsitzender des Vorstandes
Nord/LB Norddeutsche Landesbank Luxembourg S.A.,
Luxemburg

Dr. Detlef Rossmann
Geschäftsführer
Casablanca – Gaststätten, Kultur und Kino GmbH, Oldenburg

Dr. Rainer Ruckteschler
Mitglied des Vorstandes
Eurasia Resource Holdings AG, Neuhausen

Ralph Sandstedt
Geschäftsführer
Sanco Feinkost GmbH, Bremen

Nikolaus Schadeck
Partner
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen

Stephan Schalk
Geschäftsführender Gesellschafter
Barth & Könenkamp Seiden GmbH & Co. KG, Bremen

Peter Scherrer
Mitglied der Geschäftsführung/Arbeitsdirektor
ArcelorMittal Bremen GmbH, Bremen

Albrecht F. Schirmacher
Herausgeber
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, Frankfurt

Bernd Schmielau
Geschäftsführer
H. Siedentopf GmbH & Co. KG, Bremen

Jörg Schnabel
Mitglied des Vorstandes
Eurogroup Consulting AG, Frankfurt am Main

Michael Schröder-Castendyck
Bankkaufmann
Luxemburg

Boris Schucht
Vorsitzender der Geschäftsführung
50 Hertz Transmission GmbH, Berlin

Michael S. Schütte
Geschäftsführer
Joh. Gottfr. Schütte GmbH & Co. KG, Bremen

Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Schumpelick
Hamburg
ehem. Direktor der Chirugischen
Universitätsklinik Aachen

Michael Schwarz
Leiter Kompetenzzentrum Internationale
Verständigung
Stiftung Mercator GmbH, Essen

Senator Otto A. Schwimmbeck
Vorstand
OAS AG, Bremen

Dr. Heinz Schwind
Mitglied der Geschäftsleitung
Bankhaus Carl F. Plump & Co. AG, Bremen

Dipl.-Kfm. Wolfgang Sonntag
Geschäftsführender Gesellschafter
SMS & Cie. Vermögensverwaltungs GmbH, Köln

Michael Stark
Hauptgeschäftsführer
Industrie- und Handelskammer Bremerhaven

Max F. Stegemann
Mitglied des Vorstands
Minerva Versicherungs-AG, Bremen

Carl-Egbert Stever
Vorstand
M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A.,
Luxemburg

Chawkat Takla
Geschäftsführer
Miditec Datensysteme GmbH, Bremen

Prof. Dr. Rolf Tarrach
Rektor
Universität Luxemburg

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Joachim Treusch
Präsident
Jacobs University Bremen
Mitglied ‚Kleines Gremium‘
Bremer Tabak-Collegium

Dr. Wilhelm von Trott zu Solz
Geschäftsführender Gesellschafter
Convaero GmbH, Erding
Präsident des Kreises Mars und Merkur

Chris Vermeersch
CFO
Delphis N.V., Antwerpen

Marc Wagener
Geschäftsführer
Landewyck Group S.à.r.l., Luxemburg

André Wedemeyer
Pers. haftender Gesellschafter
Cordes & Graefe KG, Bremen

Dr. Patrick Wendisch
Geschäftsführender Gesellschafter
Lampe & Schwartze KG, Bremen
Mitglied ‚Kleines Gremium‘
Bremer Tabak-Collegium

Rainer Wilke
Rechtsanwalt
Shearman Sterling LLP, Düsseldorf

Volker Wurster
Geschäftsführer
Galerie Neuse Kunsthalle GmbH, Bremen

Kurt Zech
Geschäftsführender Gesellschafter
Zech Group GmbH, Bremen