180. Zusammenkunft am 24. September 2015 im Kloster Eberbach
Sprecher des Collegiums
Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff
Vortrag in der Collegiumsrunde
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof
Thema
„Freiheit als Wagnis“
180. Zusammenkunft am 24. September 2015 im Kloster Eberbach
Begrüßung – Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff
Herr Blach
Meine Herren,
heute darf ich Sie im Namen des Kleinen Gremiums des Bremer Tabak-Collegiums sehr herzlich in Kloster Eberbach begrüßen. Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Abend in diesen historischen Räumen.
Danken möchte ich zunächst der Stiftung Kloster Eberbach und hier besonders dem Geschäftsführenden Vorstand der Stiftung, Herrn Martin Blach, dass wir heute in Ihren Hallen tagen und rauchen dürfen. Für die anwesenden Gäste ist es ein besonderes Erlebnis in den Traditionsräumen des Klosters das Bremer Abendbrot und das anschließende Collegium abhalten zu dürfen.
Es sind so viele hochrangige Gäste heute anwesend, dass Sie mir verzeihen, dass ich nicht alle persönlich begrüßen kann. Vielleicht darf ich eine Ausnahme machen. Ich freue mich ganz besonders, meinen akademischen Lehrer und langjährigen Mentor Professor Paul Kirchhof als Vortragenden unter uns begrüßen zu dürfen. Lieber Paul, ich danke Dir, dass Du der Bitte des Kleinen Gremiums spontan gefolgt bist und Dich bereit erklärt hast, zu uns über die Freiheit, einem konstitutiven Element unseres Gemeinwesens, zu sprechen.
Das Bremer Tabak-Collegium knüpft an die Tradition der Tabakskollegien an, die seit dem 17. Jahrhundert abgehalten wurden. Wenn man allerdings nach einer Verbindung zwischen dem Tabak-Collegium und dem Zisterzienser-Kloster Eberbach sucht, wird es schwierig. Es dürfte eher zweifelhaft sein, dass sich die der Einfachheit der monastischen Lebensweise verpflichteten Zisterzienser dem Tabakkonsum gewidmet haben.
Erstaunlicherweise wird man aber fündig, wenn man der Haupterwerbsquelle des Klosters, dem Weinbau nachgeht. Das Kloster Eberbach war Förderer des Weinanbaus und maßgeblich an der erheblichen Erweiterung der Anbaufläche für Reben im Rheingau und im Mittelrheintal beteiligt. Und hier findet man an verborgenen Stellen Hinweise, wenn man die Beschreibung großer Gewächse liest. Offensichtlich hat man den Tabak gut versteckt.
So berichtet der Wein-Club Reblaus von einer Probe alter Rheingauer Raritäten. Der 1976er Langwerth von Simmern Erbacher Marcobrunn Riesling Spätlese sei ein ausgezeichneter Wein, der wie folgt gekennzeichnet wird: „Spannende Tabakwürzige Nase, reife Aprikose und Honig. Am Gaumen ein rassiges, 100% intaktes Säuregerüst und gut eingebundene, karamellige Restsüße. Im Abgang wieder diese tolle Würze und warme, gereifte Frucht. Klasse.“
Auch die 1976er Riesling Auslese aus dem weltberühmten Steinberg von Kloster Eberbach sei in der Nase betörend, mit Akazienhonig, Tabak und Zuckerwatte; allerdings wirke der Eindruck am Gaumen zwar deutlich süß, aber irgendwie matt und unsauber, etwas “fassig”. Andere schien der eindimensionale Eindruck am Gaumen des Berichterstatters nicht zu stören, und so wählten sie diesen Wein zum Sieger dieser absolut interessanten Kostprobe.
Jaques Weindepot bietet einen Kloster Eberbach Pinot Noir 2013 mit der Geschmacksbeschreibung an: Anklänge von Kirsche, Tabak und gerösteten Nüssen findet man in der Nase wieder.
Ein anderer Weinclub preist im Internet einen Kloster Eberbach Crescentia Pinot Noir trocken 2013 mit den Worten an: „Wunderbar intensiv bestechen schwarze Johannisbeere und Schattenmorelle im Bouquet. Dazu gesellen sich, eher im Hintergrund, Nuancen von dunklen Beeren, dunkler Schokolade und ein Hauch Tabak.“
Im März 2014 fand eine Weinversteigerung statt, bei der ein 1959er Spätburgunder Assmannshäuser Höllenberg 1.650 Euro erzielte. Nach der Beschreibung eines Teilnehmers zeigt dieser Wein, der im Glas mit leichten rotbraunen Tönen schimmert, Röstaromen und Tabak. Die Zunge wird warm und mit etwas Restsüße umspielt. Es gibt aber noch ältere Weine. Im Weinversteigerungskatalog 2015 wird als Benefizwein ein 1935er Assmannshäuser Höllenberg erwähnt. Spätburgunder Natur, ziegelrote Farbe, feine Raucharomen nach Tabak, angenehme Tannine, erstaunlich jugendlich, entwickelt sich weiter im Glas, große Fülle.
Während sich also hier der Tabak sehr subtil in den berühmten Weinen des Rheingaus versteckt, steht beim Bremer Tabak-Collegium der würzige Tabak später auf den Tischen und kann genossen werden; eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.
Bekanntlich stammt die Tabakpflanze ursprünglich aus Amerika, und sie wurde gekaut, als Pulver geschnupft oder als Saft gekochter Tabakblätter getrunken. Ebenso wurde Tabak geraucht, indem man die getrockneten Blätter der Tabakpflanze mit Maisblättern umwickelte oder diese in eine Pfeife stopfte. Im 16. Jahrhundert erreichte die Tabakpflanze dann Europa, wo sie rasch als medizinisches Allheilmittel für vielerlei Beschwerden und Krankheiten Karriere machte. Geschätzt wurden ihre Wirkungen auf Geist und Psyche, wie Zunahme der Konzentration, Aktivierung der Lebenskräfte und Erfrischung der Sinne.
Aber es gab auch schon im 16. Jahrhundert eine Gegenbewegung. Jakob I. (1566 — 1625), englischer König erließ im Jahre 1603 ein Edikt mit folgendem Wortlaut: „Wenn endlich, o Bürger, noch Scham in Euch ist, so gebt jenen heillosen Gebrauch auf, der in Schande entsprungen, aus Irrtum aufgenommen, durch Torheit verbreitet ist, durch den Zorn Gottes gereizt, des Körpers Gesundheit zerstört, das Hauswesen zerrüttet, das Volk im Vaterland herabwürdigt und auswärts verächtlich gemacht wird; einen Gebrauch, der unangenehm der Nase, dem Gehirn nachteilig, den Lungen verderblich, und wenn ich es recht sagen soll, durch die schwarzen Rauchwolken dem Höllendampf vollkommen gleicht.“
Seine Warnungen wurden jedoch in den Wind geschlagen. Der praktisch veranlagte König fand jedoch einen Ausweg: Er erkannte als Erster die fiskalische Bedeutung des von ihm bisher mit Feuer und Schwert verfolgten Lasters und so verfügte er, dass der Tabak mit einer für ihn einträglichen Abgabe belegt wurde, wodurch er zum Erfinder der Tabakbesteuerung avancierte. Spätere Geschlechter haben ihm dafür zwar kein Denkmal gesetzt, doch sein Einfall hat Schule gemacht, die Jahrhunderte überdauert und in anderen Ländern Einzug gehalten. In Deutschland erhob erstmals die Stadt „Cölln“ 1638 eine Art Steuer, indem für jedes eingeführte Fass von 15 Zentnern Tabakblattgut sechs Thaler abgeführt werden mussten. 1819 belegte Preußen die Tabakfabrikanten mit einem Taler (drei Mark) pro Zentner Rohtabak. In den folgenden Jahrzehnten stiegen diese Abgaben nach und nach bis auf 45 Mark. 1906 entdeckte der preußische Finanzminister Johannes von Miguel, wie die Raucher direkt belastet werden können und führte im Deutschen Reich die bis heute übliche „Banderolensteuer“ ein.
Heute gehört die Tabaksteuer zu den ertragreichsten Steuern. Sie ist nach der Energiesteuer die ertragreichste Verbrauchsteuer mit Einnahmen von über 14 Milliarden Euro. Das beträgt ihr Aufkommen fast dreimal so viel wie die derzeit so umstrittene Erbschaftsteuer.
Teilweise wird sie als die unsozialste unter den Steuern genannt, denn im Schnitt trifft sie die Armen und Arbeitslosen stärker als die Beschäftigten, denn unter ihnen finden sich erheblich mehr Raucher. Der Staat holt sich also das Geld von armen Süchtigen und süchtigen Armen.
Ohnehin ist die Wirkung der Tabaksteuer umstritten. Während das Gesundheitsministerium die Tabaksteuer als sogenannte Lenkungssteuer sieht, die eine Senkung des Tabakkonsums bewirken soll, hat das Finanzministerium ein Interesse an möglichst hohen Steuereinnahmen zur Deckung des Staatshaushalts. Bisher konnte ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Tabaksteuer und dem Anteil der Raucher in der Bevölkerung jedenfalls nicht nachgewiesen werden. Wirkungsvoller waren wohl die direkten Rauchverbote, denen wir heute glücklicherweise nicht ausgesetzt sind.
Um eine Verbindung zum heutigen Vortragsthema „Freiheit als Wagnis“ zu ziehen, besteht sowohl die Freiheit als auch das Wagnis, zur Tonpfeife zu greifen. Mit diesen später im Collegium zur Verfügung gestellten Tonpfeifen zeigt das Bremer Tabak-Collegium, dass es an die Tradition der preußischen Tabakskollegien anknüpft.
Schon König Friedrich I. in Preußen ließ Tabakskollegien abhalten. Er war der „Meinung, dass der Gebrauch des Tabaks gegen alle böse Luft gut sei“. Während seiner Regierungszeit nahmen auch Damen an diesen geselligen Zusammenkünften teil. Das Rauchen war eigentlich Pflicht, man konnte sich aber mit Geld für wohltätige Zwecke davon freikaufen.
Berühmtheit erlangte das Tabakskollegium aber erst unter Friedrich Wilhem dem I., dem „Soldatenkönig“. Er übernahm den Brauch der Tabakskollegien von seinem Vater, allerdings in gänzlich anderer Form. In spartanisch eingerichteten Räumen, insbesondere im Königs Wusterhausener Schloss. Allabendlich versammelte man sich in Wusterhausen zum Tabakskollegium im Schloss, bei schönem Wetter im Freien und diskutierte bei reichlichem Tabak- und Alkoholgenuss bis weit nach Mitternacht über Politik, Moral, Erziehung, Religion. Anders als im väterlichen Tabakskollegium waren weibliche Personen nicht zugelassen, nur die Söhne des Königs durften anwesend sein.
Damals bestand aber keine Freiheit, nicht zu rauchen. Derjenige, der nicht rauchen wollte oder konnte, musste simulieren. Dies wird unter anderem von Fürst Leopold zu Anhalt-Dessau und vom kaiserlichen Gesandten Friedrich Heinrich Reichsgraf von Seckendorff berichtet. Selbstverständlich galt das Tabakskollegium als so bedeutend, dass man lieber simulierte, als nicht an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Das Hofzeremoniell galt als gänzlich aufgehoben, niemand sollte aufstehen, wenn der König eintrat, jeder sollte sagen können, was ihn bewegte. Politisches und Privates, Staatsfragen von höchster Brisanz, lockerere Unterhaltung und deftige Scherze flossen ineinander.
Im Gegensatz zum Tabakskollegium Friedrich I. traf sich in der Gesprächsrunde Friedrich Wilhelms I. nicht nur der innere höfische Kreis, der sich entspannen und amüsieren wollte. Einflüsse von außen, von bürgerlichen Intellektuellen, Gesandten, Reisenden, gelangten an den Hof des „Soldatenkönigs“ und trugen das Gedankengut der Frühaufklärung in diese Runde.
An diese Tradition will das Bremer Tabak-Collegium anknüpfen. Es hat sich das vertrauliche, aber liberale Gespräch über Themen des Zeitgeschehens zum Ziel gesetzt – in dem Bewusstsein, damit der Pflege hanseatischer, insbesondere auch bremischer Kultur und Tradition zu dienen. Die Bremer Kaufleute, die das Bremer Tabak-Collegium stützen, suchen das Gespräch mit herausragenden Persönlichkeiten. Dazu begibt sich das Bremer Tabak-Collegium zwei Mal im Jahr auf die Reise und lädt Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Kunst und Wissenschaft ein, um ihnen die hanseatische Kultur näher zu bringen.
Dass es den Bremern nicht auf verschwenderische Prunksucht ankommt, werden Sie beim Bremer Abendbrot sehen, zu dem wir uns nach dem alten Brauch des Löffeltrunkes begeben werden.
Zunächst aber wenden wir uns der traditionellen Zeremonie des Löffeltrunkes zu. Hierbei handelt es sich um eine Tradition des Bremer Tabak-Collegiums, in dem wir unsere Freundschaft zu unseren Gästen ausdrücken. Lassen Sie mich zunächst kurz den Ablauf schildern, bevor ich den Löffeltrunk mit dem Hausherrn des heutigen Abends zelebriere:
Da man damals die rechte Hand immer wehrhaft bereithalten musste, nimmt man den Löffel in die linke Faust. Nachdem eingeschenkt ist, gibt es einen feierlichen Trinkspruch, wobei ich diejenigen die schon häufiger Gast des Tabak-Collegiums waren, bitte die Initiative zu ergreifen.
Ick seh di (Ich sehe Dich) Ick drink di to (Ich trinke Dir zu) |
Dat freut mi (Das freut mich) Dat do (Das tu) |
|
– Prost! – | ||
Ick heb di tosapen (Ich hab` Dir zugetrunken) |
Hest´n Rechten drapen (Hast den Rechten getroffen) |
Aus dem umgedrehten Löffel darf nun kein Tropfen mehr herausfallen, anderenfalls muss das Ritual wiederholt werden.
Ich bitte nunmehr zum Löffeltrunk!
180. Zusammenkunft am 24. September 2015 im Kloster Eberbach
1. Tischrede – Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff
Hoheit,
meine Herren,
das Bremer Tabak-Collegium lebt von Traditionen. Mit dem Löffeltrunk und dem ersten Gang des Bremer Abendbrots haben Sie einen Teil dieser Traditionen kennengelernt. Es gehört weiter zum guten Brauch des Tabak-Collegiums, dass in der Begrüßung oder der ersten Tischrede bei auswärtigen Terminen nach Querverbindungen zwischen Bremen und dem Ort unserer Zusammenkunft gesucht wird. Eine Verbindung zwischen Kloster Eberbach und Bremen herzustellen, ist gar nicht so einfach. Ebenso wie in meiner Begrüßungsrede führt aber auch hier der Weg über den Wein.
Auch wenn die urkundlich gesicherten Bezüge zwischen dem Rheingau sowie der Zisterzienserabtei Eberbach erst in nachmittelalterlicher Zeit einsetzen, dürfen wir davon ausgehen, dass sie bis in das Mittelalter zurückreichen. Das Verbindungsglied zwischen Bremen und dem Rheingau ist natürlich, wie sollte dies anders sein, der Rheinwein. Dieser war in Bremen seit alters her ein ganz besonderer Saft: Auf den Handel mit Rheinwein in der Hansestadt behielt sich der Bremer Rat das Monopol vor, der berühmte Ratskeller war der Ort, an dem in Bremen Rheinwein gelagert und gehandelt wurde.
Der städtische Weinkeller des Rates ist noch älter als das gotische Rathaus, das mitsamt dem Ratskeller zum UNESCO-Welterbe zählt. 1342 wird der Winkeller erstmals erwähnt, schon bald darauf, 1370 wird das Rheinweinmonopol des Rates erstmals in den Statuten der Stadt angeführt. Nach 1405 hatte sich der Rat mit dem mächtigen gotischen Kellergewölbe, das noch heute vorhanden ist, für sein neues Rathaus ein wahrhaft köstliches Fundament geschaffen. Händler, die Rheinwein nach Bremen brachten, mussten diesen zunächst dem Ratskeller anbieten, nur das, was dieser nicht abnahm, durften sie den Bürgern direkt zum Eigenverbrauch verkaufen. Dies blieb in Bremen über Jahrhunderte unveränderter Brauch.
Die Aufgabe der Verwaltung des Weinkellers oblag den beiden Weinherren, ein zwar begehrtes, aber auch nicht gefahrloses Amt, das stets von einem Bürgermeister und einem Ratmann bekleidet wurde. Fast wichtiger noch als sie war der Kellerhauptmann oder Hoppmann, wie er genannt wurde. Er hatte nicht nur die Aufsicht im Keller und die Buchführung, sondern meistens auch den Weinkauf zu besorgen. Er bekam bei manchen Nebeneinnahmen an die 200 Taler Gehalt und oft noch dazu ein Reisekleid für 30 Taler, jedes Mal wenn er genötigt war, nach Frankfurt, Speyer oder in den Rheingau zu reiten.
Das war dazumal nicht gefahrlos, und mancher Schnapphahn oder fürstliche Reiter war nach seiner gefüllten Geldkatze lüstern. Leib und Leben müsse er, wie er oft klagend bemerkte dabei riskieren. Nach langer Abwesenheit glücklich heimgekehrt, fand er gelegentlich seine Kasse in arger Unordnung. Nicht immer kam er soweit damit zurecht, dass ihm später der Fehlbetrag nicht arges Missgeschick bereitetet hätte. Dann legte man ihn in Hausarrest, den Soldaten bewachten, wie dies um 1680 Heinrich Köhne geschah, der doch selbst Sohn eines Ratsmanns war.
Kommen wir zurück zur Verbindung zwischen Kloster Eberbach und dem Rheinwein.
Da das Mittelalter aber noch recht unbekümmert bei der genauen Herkunftsdeklaration von Weinen war, wissen die Bremer zwar, dass sie mindestens seit dem 14. Jahrhundert Rheinweine verhandelten, von welchen Gütern und aus welchen Lagen diese Weine stammten, weiß man in aller Regel aber leider nicht. Doch zählten der Rheingau und die bekanntesten dortigen Weine bereits sehr früh zu den bevorzugten Herkunftsregionen der Bremer Rheinweine. Dies sollte sich bis in die frühe Neuzeit nicht grundlegend ändern, so dass unter den frühesten genauen Herkunftsbezeichnungen von Rheinwein, die in Bremen überliefert sind, die Rheingauer Weine zu den häufigsten zählen. Diese Führungsposition sollten die Rheingauer Weine im Bremer Ratskeller danach auch nicht mehr abgeben. Besonders in den hoch geschätzten und auch gut bezahlten höheren Qualitäten waren die Rheingauer im Ratskeller gut vertreten.
In den als Bremer Weinheiligtümer verehrten Apostelweinen, jenen legendären 12 Fässern, die den Apostelkeller füllen, und die in das Allerheiligste, den Rosekeller führen, duldeten die Rheingauer Weine, namentlich die Rüdesheimer, Hochheimer und Johannisberger Gewächse in Bremen sowieso keine Konkurrenz. Auch in den Fässern des Rosekellers kommt mit dem legendären 1653 Rüdesheimer, dem ältesten deutschen Wein, dem Rheingauer Wein die ehrenvollste Stelle zu, hinzu gesellen sich weitere Rheinweine der Jahrgänge 1666, 1727 und 1748 und erst dann – spät abgeschlagen – zwei Moselweine.
Es versteht sich von selbst, dass die Rheingauer Weine in Apostel- und Rosekeller sowie die Flaschenweine in der Schatzkammer des Ratskellers nicht nur zum Handel und als historischer Selbstzweck verwahrt wurden, sondern immer auch wertvolles Instrument der Politik des Rats und später des Senats der Freien Hansestadt waren.
Kaiser, Könige, Fürsten und auswärtige Militärs waren Empfänger von Geschenken des Senats aus der Sammlung des Ratskellers. Dies galt für Beköstigungen hoher Gäste in Bremen, aber auch für Geschenke, die man in die Welt sandte, um der Stadt mit Rheingauer Wein Freunde zu schaffen. Hohen Gästen wurde schon vor der Stadt vom Rat ein Willkomm gereicht, so im Jahr 1503, als der päpstliche Legat Raimund Peraudi mit einem Stübchen Rheinwein begrüßt wurde. Blieben die Gäste länger in der Stadt, ließ ihnen der Rat durch den Silberdiener sog. Weinzettel überreichen, mit denen sie aus dem Ratsweinkeller Rheinwein holen lassen durften. Dies konnte Anlass zu Beschwerden geben. Der kaiserliche Gesandte Graf Spauer ließ den Silberdiener, der ihm einen Weinzettel über immerhin mehrere Dutzende Flaschen Rheingauer Rosewein überbracht hatte, mit österreichischen Dialekt wissen, „so a bissl Wein“ sei nicht genug, in Köln und Frankfurt habe er ein Fass bekommen und Hamburg zahle den Wein gar bar aus!
Da war der Alte Fritz schon dankbarer. Friedrich II., der aus Bremen immer wieder Weserlachse und Rheinwein erhielt, schrieb im Jahr 1756 – kurz bevor er in Sachsen einfiel – persönlich an den Rat und dankte für das Geschenk an (Rheingauer) Rosewein, so dass er der Stadt „von seiner Huld und Gnade“ Beweise schenken werde. Sehr viel fordernder waren da die französischen Militärs und Beamten in Napoleons Kaiserreich. Sie tranken den Rheingauer nun alljährlich zum Wohl des Kaisers: 1811-13 wurde aus Anlass des Geburtstags Kaiser Napoleons wie auch an seinem Krönungstag 1783er Johannisberger und auch Rüdesheimer in Bremen ausgeschenkt.
Doch war dieser Aderlass nichts gegen das Gelage, das der Befreiung Bremens 1813 folgte. Die russischen Generäle tranken mit ihren Truppen allein 1813/14 für 10.000 Taler Rheinwein in Bremen. Nicht eingerechnet die Menge an Rosewein, die man an Wellington und andere Generäle sandte!
Das 19. und 20. Jahrhundert gingen behutsamer mit den flüssigen Reserven der Stadt um, aber wie 1813 die Russen, so taten sich 1945 die Amerikaner gütlich am Ratskellerwein – und wandelten den Ratskeller in eine „beerhall“ namens „GI Joe´s Nr.1“ um! Nur den Fasskeller rührten sie nicht an.
So konnte wenigstens einem gekrönten Haupt danach in Bremen noch Rheingauer gereicht werden: Elisabeth II. kostete 1974 vom legendären 1653er Rüdesheimer. Der Überlieferung nach soll danach nur einfach „yes“ gesagt haben.
Dass für den 1653er unlängst angeblich ein chinesischer Milliardär für eine Flasche 100.000.- Euro geboten hatte, versetzte die Stadt, die ja immer noch in einer Haushaltsnotlage ist, in Aufregung. Leider konnte so der Staatshaushalt nicht saniert werden, denn der Handel kam nicht zustande.
Zum Thema historische Weinpreise in Bremen nur so viel: In allen im Staatsarchiv Bremen seit dem frühen 19. Jhd. erhaltenen Weinpreislisten gehören die Rheingauer Weine und unter ihnen besonders der Steinberger Riesling aus Kloster Eberbach immer zu den Spitzengewächsen. Über Jahrzehnte das gleiche Bild: Nur ganz wenige Moselweine reichen an sie heran.
Über die Geschichte des Ratskellers, seiner Weine und seiner Weinpreise hinaus ist der Ratskeller zudem ganz unmittelbar ein Ort der Rheingauer Geschichtsquellen. Unter den hunderten Folianten zum Ratskeller im Staatsarchiv Bremen steht ganz voran eine wertvolle Chronik:
Die „Rheingauer Geschichts- und Weinchronik“, ein prachtvoller Lederband aus dem 19. Jahrhundert, verzeichnet Nachrichten zum Rheingauer Wein seit dem 16. Jahrhundert. Die wertvolle Handschrift, ursprünglich verfasst von einem Eberbacher Klosterbruder, ist ein Schmuckstück des Bremer Ratsarchivs. Und sie ist der vielleicht wertvollste historische Bezug zwischen dem Kloster Eberbach und der Freien Hansestadt Bremen und ihrem Ratskeller.
In jüngerer Zeit haben sich die Eberbacher auf die guten Beziehungen in den Norden besonnen. Vor einigen Jahren übernahm der Gastronomiespezialist Segnitz den Vertrieb der Hessischen Staatsweingüter Kloster Eberbach. Segnitz mit Sitz in Weyhe bei Bremen soll dafür sorgen, dass Deutschlands größtes Weingut stärker als bisher im Fachhandel und der Gastronomie Fuß fassen kann. Bei der Vermarktung stehen die Traditionslagen wie Steinberg oder Höllenberg sowie die Assmannshäuser Rotweindomaine im Mittelpunkt des Interesses. Darüber hinaus bestand zwischen Bremen und Kloster Eberbach in früheren Zeiten auch über den Zisterzienserorden eine Verbindung.
Der Zisterzienserorden wurde im 11. Jahrhundert in Frankreich gegründet, breitete sich jedoch dann bald über ganz Europa aus. Um 1300 war der Orden in allen wichtigen Ländern vertreten und hatte über 700 Niederlassungen. Kloster Eberbach gehörte sicher zu den herausragenden Klöstern des Zisterzienserordens; aber auch in der Nähe von Bremen gab es Klöster des Ordens. Zuallererst ist hier das Kloster Lilienthal, das vom 13. bis zum 17. Jahrhundert als Zisterzienserinnenkloster diente. Die Klosterkirche ist bis heute als Gotteshaus in Betrieb. Aber auch die Ruinen des Zisterzienserklosters in Hude bei Bremen zeugen von einer Zeit, als der Zisterzienserorden die Verbindung zwischen dem Rheingau und Norddeutschlands sicherstellte.
Während damit die Verbindungen zwischen Bremen und Eberbach erschöpft sind, lassen sich doch einige Bezüge zum Festredner des heutigen Abends herstellen. Als die Zisterzienser gegründet wurden, setzten sie sich zum Ziel, ganz nach der Ordensregel des Benedikt von Nursia (Regula Benedicti) zu leben. Auf dieser Grundlage wollte sie ausschließlich von ihrer eigenen Hände Arbeit leben. Einnahmen aus Verpachtung und Zinsen sowie die Erhebung des Zehnten lehnte sie ab. Abgeschiedenheit von der Welt und Einfachheit der Lebensweise waren Grundideale der Reformgruppe. Das zisterziensische Ideal, nicht von den Abgaben abhängiger Bauern, sondern nur von der eigenen Arbeit leben zu wollen, standen im Mittelpunkt.
Das führte auch dazu, dass die Zisterzienser für ihren Warentransport die Zollfreiheit begehrten. Für das Kloster Eberbach ist verbrieft, dass es ihm gelang, Zollfreiheit an allen Rheinzollstationen zu erhalten. Hierdurch besaß das Kloster einen erheblichen Vorteil gegenüber anderen Grundherren, die besonders durch die seit dem Interregnum angelegten Zollstationen belastet waren. Die jeweilige Zollbefreiung für das Kloster ist oft der älteste erhaltene urkundliche Beleg von Zollstationen am Rhein.
Diese Privilegierung hat im Übrigen ganz wesentlich dazu beigetragen, dass Kloster Eberbach im 14. Jahrhundert über die größte Weinbergfläche Europas verfügte. Da entferntere Klöster und Grundherren, im Gegensatz zu Eberbach, in der Regel über keine umfassenden Rheinzollprivilegien verfügten, veräußerten sie ihre Weinberge nach und nach an das Kloster Eberbach, das damit den Grundstock für seinen damaligen Reichtum legte.
Der wirtschaftliche Niedergang des Klosters ging denn auch im 16. Jahrhundert mit der Tatsache einher, dass die Fürsten ihre Zollprivilegien zurückzogen oder aufhoben.
Es wäre natürlich interessant zu hören, was Paul Kirchhof, der Professor aus Heidelberg, Seniorprofessor distinctus an der dortigen Fakultät und herausragender Kenner des Finanz- und Steuerrechts und Verfasser des Bundessteuergesetzbuchs zu derartigen Steuer- und Zollprivilegien, dem Verzicht auf alle Abgaben und der Finanzierung der Zisterzienser aus heutiger Sicht zu sagen hätte. Aus langjähriger Zusammenarbeit kann ich mir viele Deiner Antworten gut vorstellen.
So kann ein moderner demokratischer Rechtsstaat nicht auf Steuern verzichten. Diese müssen aber gleichheitsgerecht, freiheitsschonend und maßvoll sein. Ein weites Feld, über das wir heute nicht sprechen wollen.
Ohnehin hast Du Deinen Schülern schon früh beigebracht, dass ein Rechtsgebiet wie das Steuerrecht nur ein Teil, wenn auch ein bedeutender Teil der Rechtsordnung ist, man das Recht aber nur durchdringen und begreifen kann, wenn man die grundlegenden Fragen des Rechts bearbeitet, verstanden und durchdrungen hat. Die ersten größeren Arbeiten, mit denen Du mich vor nun schon über 35 Jahren am Lehrstuhl in Münster und später dann in Heidelberg betraut hast, hatten dann wieder eine enge Verbindung zu Bremen. Wir haben uns Anfang der 1980er Jahre dem Länderfinanzausgleich und der Staatsverschuldung gewidmet.
Für Bremen sind die verfassungsrechtlichen Fragestellungen des Länderfinanzausgleichs von existenzieller Bedeutung. Als Verfassungsrichter hast Du versucht, den Streit um die Zahlungsströme auf eine rechtlich solide Grundlage zu stellen, indem die Beteiligten sich in einem Maßstäbegesetz erst einmal über die grundsätzlichen Verteilungsfragen einigen sollten. Man kann mit Fug und Recht bezweifeln, ob die Politik der Grundidee des damaligen Urteils je gerecht geworden ist.
Schon damals ging es Paul Kirchhof weniger um die Einzelfragen, als um grundsätzliche Fragen einer nachhaltigen, gerechten und zukunftsgerichteten Haushaltspolitik. Die Leitgedanken, die Du damals entwickelt hast, gelten heute unverändert. So hast Du schon zu Beginn der 1980er Jahre unter der Überschrift „Spendabel auf Kosten der Zukunft – Die Staatsverschuldung im demokratischen Rechtsstaat –“ deutlich darauf hingewiesen, dass Staatsverschuldung unsozial ist. Die damaligen Erkenntnisse haben bis heute nichts an Ihrer Gültigkeit verloren. Nachlesen können wir das heute alles noch einmal in Deinem Werk „Deutschland im Schuldensog“, das den Verlust der Bürgerrechte durch die Überschuldung nachweist.
Auch dem Thema der Freiheit hast Du Dich schon früh und grundsätzlich gewidmet. Als die Universität Heidelberg 600 Jahre alt wurde, suchte man einen geeigneten Redner für den wissenschaftlichen Festvortrag. Es verwundert nicht, dass die Universität Dir damals diese ehrenvolle Aufgabe übertrug. Mit den Überlegungen zu „Wissenschaft in verfasster Freiheit“ hast Du grundsätzlich Aussagen zur Stellung von Wissenschaft und Forschung in unserem Gemeinwesen formuliert. Freiheit und Gleichheit sind die Leitlinien unserer Grundrechte, die Dich immer wieder beschäftigt haben. Du entwickelst die Vision einer freiheitlichen Verfassung, erkennst den Staat als Garant und Gegner der Freiheit und arbeitest in dem Buch „Der sanfte Verlust der Freiheit“ die Gefährdungen heraus, denen wir alltäglich ausgesetzt sind und uns selber aussetzen.
Du zeigst, dass die Freiheit im Unterschied liegt und schlägst damit die Brücke zu den Gleichheitsrechten. Die Verschiedenheit der Menschen und die Gleichheit vor dem Gesetz, die Vereinheitlichung der Rechtsordnung durch den Gleichheitssatz und die Gleichheit in sozialer Sicherheit sind Überlegungen, die schließlich in der fundamentalen Bearbeitung des Allgemeinen Gleichheitssatzes im Handbuch des Staatsrechts münden. Mit dem Handbuch des Staatsrechts, das Du dann zusammen mit Josef Isensee herausgibst, gelingt das gegenwärtig wohl bedeutendsten Werk der deutschen Staatrechtslehre, dessen überzeugende Konzeption alleine schon eine unglaubliche Leistung der Herausgeber ist. Gerade in Zeiten gravierender politischer Veränderungen spiegelt dieses Handbuch das staatsrechtliche Fundament unseres Gemeinwesens wieder und gibt jedem, der Verantwortung trägt verlässliche Leitgedanken mit an die Hand, an denen er seine Entscheidungen orientieren kann.
Es würde zu weit führen, Deine Verdienste, Dein umfangreiches Wirken als Hochschullehrer und in vielen nationalen und internationalen Vereinigungen und Institutionen oder die zahlreichen Ehrungen und Preise hier zu benennen. Wir sind froh, mit Dir einen ganz außergewöhnlichen Staatsrechtler und homo politicus als Redner über ein Thema gewonnen zu haben, das zu den Grundvoraussetzungen unseres Staates gehört.
Jetzt wollen wir aber zunächst den nächsten traditionellen Gang des Bremer Abendmahls genießen, die zweite Tischrede des Hausherrn hören und uns dann zum Collegium schreiten.
180. Zusammenkunft am 24. September 2015 im Kloster Eberbach
2. Tischrede – Martin Blach
Königliche Hoheit,
Herr General,
Professor Kirchhof,
Professor Mellinghoff,
meine Herren,
das ist natürlich jetzt eine besondere Herausforderung, nachdem Sie, Herr Professor Mellinghoff, in einer wissenschaftlichen Brillanz die Zusammenhänge zwischen Bremen und Kloster Eberbach dargestellt und zusammengestellt haben, als Hausherr reden zu dürfen. Deswegen lasse ich das vorbereitete Manuskript ein wenig beiseite und lasse meinen Gefühlen ein wenig freien Lauf.
Ich will sagen, dass ich sehr glücklich bin, wenn ich in diese Runde schaue. Wenn mir vor sieben Jahren, als ich dieses Amt hier in der Stiftung Kloster Eberbach angetreten habe, jemand gesagt hätte, dass mich 150 Männer im Smoking hier einmal glücklich machen, hätte ich das nicht geglaubt.
Es ist für uns als Stiftung eine ganz besondere Ehre, diesen erlauchten Kreis hier im Rheingau willkommen zu heißen. In diesem Juwel des Rheingaus, weil, und das haben Sie ja auch schon ganz wunderbar dargestellt, wir eine europäische Dimension haben, eine europäische Weinbautradition, aber auch eine große geschichtliche Tradition. Ich wünsche mir heute Abend, dass Sie das auch ein Stück spüren – unabhängig von der Menge des Alkohols, den wir heute Abend zu uns nehmen. Ich wäre dankbarer gewesen, wenn ich die erste Tischrede hätte halten dürfen, weil es natürlich nach diversen Schnäpsen eine Herausforderung ist, wunderbarem Rotwein und wunderbarem Bier, noch aufrecht hier vor Ihnen stehen zu können.
Wo sind wir eigentlich? Wir sind im sogenannten Laiendormitorium. Was ist das eigentlich? Hier haben in der Spitzenzeit 600 Laienbrüder geschlafen. Was waren denn diese Laienbrüder? Es gab in der Spitzenzeit in diesem Kloster 150 Priestermönche, die haben für die Sünder und für ihr eigenes Heil gebeten für die heilige römische Kirche, und die Laienbrüder haben letztlich die Arbeit im Weinberg geschafft. Das war ein relativ brutales System: Es gab für den Laienbruder keine Durchstiegsmöglichkeit irgendwann einmal Priestermönch zu werden. Er musste die Kutte auftragen von den Priestermönchen und ihm war ausdrücklich verboten, zu lesen und zu schreiben. Dass das irgendwann auch einmal zu Konflikten geführt hat, ist verständlich. Einer meiner Vorgänger im 16. Jahrhundert, ein Abt, ist von einem Laienbruder erdolcht worden, nachdem der gesagt hat, „mir steht es bis hier!“. Und da sind wir wieder bei ganz aktuellen Themen: Das können wir in verschiedenen Kulturkreisen auch heute noch ablesen, nämlich eine Vertröstungstheorie – nur wenn es Dir auf Erden schlecht geht, dann wird der Lohn im Himmel groß sein.
Und lassen Sie mich das aktuell sagen: Kloster Eberbach erstrahlt momentan in einem wunderbaren Glanz! Das hat viel damit zu tun, dass sich viele Menschen damit beschäftigen, diesen Ort so schön zu gestalten. Wenn Sie mir erlauben, an meine Kollegen zu denken, die in Palmyra ein Leben lang dafür gesorgt haben, dass ein Kulturgut wunderbar dasteht – und wer von Ihnen das Glück hatte, diese Kulturgüter noch einmal zu sehen, der kann vielleicht erahnen, was das mit jemanden macht, wenn es solche epochalen Veränderungen momentan gibt.
Und da tut es durchaus gut, in einer Tradition zu stehen. Nämlich in einer Tradition von knapp 900 Jahren, weil diese Jungs, die hier gelebt haben, haben das alles irgendwie schon einmal erlebt.
Nehmen Sie die Eurokriese, da hätten unsere Vorfahren, die hier gelebt haben auch alle gelacht und hätten gesagt, „o.k., lass uns noch ein paar Milliarden nach Griechenland schicken. Das ist alles billiger, als Krieg miteinander zu führen“.
Diese Wunden sind auch in Eberbach abzulesen. Eberbach ist 1136 gegründet, dann im 15. Jahrhundert schon größtes Weingut der Region gewesen, und ist es bis heute und hat diese Verwundungen durch Plünderung, durch Krankheiten immer wieder erfahren und immer wieder neu angefangen. Das ist etwas, was einem auch Mut macht, wenn man das immer wieder beobachten kann.
Es ist natürlich auch ein Glück, für einen solchen Ort zu arbeiten, den man täglich anfassen kann. Vielleicht sage ich etwas zum Konstrukt, wie überhaupt eine Stiftung zu diesem Glück kommt, ein solches Anwesen verwalten zu dürfen.
Wir sind eine gemeinnützige Stiftung, die ihr Geschäft auch macht mit der Vermietung solcher Räumlichkeiten, und deswegen sind wir natürlich auch dankbar, dass ein so erlauchter Kreis von Kaufleuten sich entscheiden hat, Bremen ab und zu einmal im Jahr zu verlassen und solche Lokationen aufzusuchen.
Mit diesen – neudeutsch – Events – erwirtschaftet die Stiftung Erträge, die dann wieder eins zu eins in diese Anlage fließen. Es natürlich schön, dass sich dieses Kloster in der Nähe des Frankfurter Flughafens befindet, denn davon leben wir natürlich. Wir leben eben davon, dass die Banker, die Airlines, eben nicht im Sheraton oder im Marriott tagen wollen, sondern dass sie hierher kommen. Wenn der Bus nicht eine Ehrenrunde zum Schloss Johannisberg fährt, ist es eine halbe Stunde hierher vom Flughafen in Frankfurt.
Gerade unsere amerikanischen und asiatischen Freunde spüren natürlich auch, was Europa zu bieten hat. Das hier ablesen zu können ist wunderbar. Sie haben die Schatzkammer vom Kloster Eberbach bereits erwähnt. Da gibt es eine Reihe von Weinen – seit 1703 eigentlich durchgehend – und mit diesem Pfund kann Kloster Eberbach wuchern. Eine solche Sammlung von Weißweinen gibt es in Deutschland kein zweites Mal. Euch in Europa nicht. Ich gehe nicht soweit zu sagen weltweit, das vermuten wir, aber wir sind ja monastisch bescheiden. Das ist aber natürlich auch ein Punkt, wo wir immer wieder die Tradition hier fortleben lassen.
Wir haben zweimal im Jahr hier wunderbare Weinversteigerungen, bei denen wir auch Weine aus dieser Schatzkammer versteigern.
Wir haben der Königin Elisabeth II. bei ihrem Besuch in Frankfurt den Wein Ihres Krönungsjahres zur Verkostung gegeben. Sie hat, glaube ich, auch nur: „yes“ gesagt. Sie hat auch nur einmal daran genippt.
Diese Stiftung arbeitet hart wirtschaftlich. Das macht einen natürlich nicht unbedingt beliebt, wenn man eine Kultureinrichtung betriebswirtschaftlich führt. Das macht einen auch im Rheingau nicht sonderlich beliebt.
Wir haben ja auch einige Winzer unter uns – das ist ein Geschäfts, in dem man sich auch neidvoll begegnet. Kloster Eberbach war immer ein Ort, wo man eher „hoch die Tassen“ gemacht hat, als zu sagen, wir bringen diesen Ort wirtschaftlich voran.
Deshalb versuchen wir die Frankfurter Banker dazu zu motivieren, hier im Kloster Eberbach aktiv zu werden und sich hier an der Erhaltung zu beteiligen.
Wir haben mit diesem Weingut auch internationale Märkte. Wir haben in Amerika ein großes Standbein, wir haben in gesamt Nordeuropa große Absatzmärkte. Da bekommen wir dann auch eine deutsche Dimension, dass wir sagen, wir sind Aushängeschild, und deswegen bin ich glücklich, dass Sie vorhin den 2013 Steinberger genießen durften. Das ist ein Weinberg 500 Meter entfernt von hier, der klassische Weinberg der Mönche, die Premiumlage, umrundet von einer Mauer.
Warum schmeckt der eigentlich so gut, dieser Wein? Der schmeckt so gut, weil diese Mauer ein Mikroklima bildet, und Sie haben keinen Wildfraß an so einem Weinberg.
Falls Sie dieses Wochenende noch in der Region bleiben – das lohnt sich wirklich! Sie finden hier die modernste Weinkellerei Europas, 16 Meter unter der Erde. Gigantisch diese einmal zu besuchen. Da haben Sie wieder den Charme, Sie haben vorhin die Keltern gesehen, im Laienrefektorium, da sehen Sie, wie Wein vor mehreren hundert Jahren gemacht wurde, und in diesem Keller sehen Sie, wie Wein heute gemacht wird.
Es gibt unglaubliche technische Errungenschaften. Z.B. haben wir seit letztem Jahr im Betrieb: eine Trauben-Sortiermaschine! Politisch werden wir mit dem Mindestlohn konfrontiert. Eine Herausforderung, wenn das Politiker entscheiden, die noch nie selbst wirtschaftlich gearbeitet haben, also muss man sich anpassen.
Eine Trauben-Sortiermaschine ist ein unglaublich technisches Konstrukt. Sie können jetzt in den Weinberg jeden stellen, auch jemanden, der keine Ahnung hat von Wein. Früher musste man sich die Trauben angucken, dann hat man sie abgeschnitten und hinten in die Bütte gelegt und dann in den Kelterprozess gegeben. Heute können Sie jeden in den Weinberg stellen, der schneidet die Reben ab und dann werden sie in die Trauben-Sortiermaschine gegeben, sie werden abgerüttelt von dem Stängel und dann wird mit kleinen Kameras entschieden, welche Trauben Top-Qualität sind. Das ist präziser, als das menschliche Auge. Eine Entwicklung aus Südtirol, die unglaublich ist. Wir haben sie 2014 das erste Mal eingesetzt – Die Vinothek ist Morgen ab 10.00 Uhr geöffnet – wer Lust hat, das einmal auszuprobieren, ist dazu herzlich eingeladen.
Das Weingut an sich ist im staatlichen Besitz. Es ist eine GmbH. Sie wird geführt von Kollegen. Im Aufsichtsrat sitzt der Hessische Finanzminister, Gesellschafter ist noch das Land Hessen, weil wir besondere Steillagen haben. An diese Stelle möchte ich mich nochmal ganz herzlich bei Herrn Lampe und seinem Team und Frau Kreuzgrabe ganz herzlich für die exzellente Vorbereitung bedanken. Es hat richtig Spaß gemacht. Sie haben mir mit Ihrem unbestechlichen Charme zwei Dinge aus den Rippen geleiert: 1. haben wir das Rauchverbot für heute Abend aufgehoben (natürlich ist das Rauchen in dieser historischen Anlage normalerweise verboten) und 2. haben Sie auf dem Bordeaux bestanden.
Da bin ich bei den Steillagen – wir haben natürlich hier auch wunderbare Spätburgunder. Das ist natürlich ein anderer Rotwein, der nicht mit dem Bordeaux zu vergleichen ist. Die Steillagen sind besonders wirtschaftlich besonders schwierig zu unterhalten; da bin ich bei dem staatlichen Besitz. Wir haben teilweise 25% -30% Steigung. Da kommen Sie nicht mehr mit dem Vollernter hinein. Es ist brutal, dort zu leesen. Die Produktionskosten liegen dort ca. 1/3 höher. Wenn Sie ein solches Weingut, über 250 ha, an den freien Markt geben würden und verkaufen, würde der private Winzer diese Steillagen unverzüglich stilllegen.
Dann haben Sie sofort eine Veränderung im Rheintal. Sie alle kennen den Blick, wenn Sie mit dem Schiff auf dem Rhein fahren – diese Steillagen zur Lorelei hin.
Deshalb ist es klug, das Weingut in einer staatlichen Gesellschaftsstruktur zu haben und seit 2003 ohne einen Cent Steuergeld! Insofern können Sie auch da beruhigt sein.
Auch die Stiftung ist im Betrieb und Unterhalt dieser Anlage ohne einen Cent Steuergeld ausgekommen. Das war eine Entscheidung der rot-grünen Landesregierung damals – Herr Professor Kirchhof, wenn ich Sie ansehe, und wurde von schwarzgelb unter Roland Koch weitergeführt. Roland Koch ist als Weinbegeisterter auch im Aufsichtsrat der Stiftung gewesen und hat dem Ganzen auch noch einmal einen kräftigen Schub gegeben.
Ich stehe gerne nachher noch für Fragen zur Verfügung. Oder natürlich auch, wenn sich jemand beteiligen will an dieser wunderbaren Sanierung und Instandhaltung, stehe ich auch für Fragen zur Verfügung.
Ich möchte abschließend noch einmal zu den epochalen Veränderungen kommen, die unser Land zurzeit betreffen. Das ist die Flüchtlingsproblematik. Und auch da sagen ich wieder als jemand, der in der Tradition von 900 Jahren Geschichte steht, lassen Sie uns das konzentriert und entspannt angehen. Auch das werden wir schaffen! Und wer das nicht glaubt, kann sich die Geschichte von Eberbach anschauen, was hier an Flucht und Vertreibung stattgefunden hat. Und diese Männer haben immer wieder neu angefangen und haben es immer wieder geschafft. Natürlich durch Cleverness. Das waren neben dem Gebet knallharte Geschäftsleute. Die Zollfreiheit auf dem Rhein war natürlich unter dem Deckmantel des Christseins… Wir haben den Weinmarkt bis Köln bestimmt. Und wenn jemand Zoll verlangt hat, haben wir gesagt: „Wir beten für Dich aber erlass uns den Zoll!“ Und nur so ist eine solche Dimension, wie in Eberbach zu erklären.
Dieser Ort war nach dem zweiten Weltkrieg bis in die 60er Jahre hinein Flüchtlingszentrum. Und auch diese Epoche haben wir geschafft.
Wir sind gegründet von einem Franzosen, dem Heiligen Bernhard von Clairvaux, der diesen Ort persönlich gegründet hat. Das macht Mut für die Zukunft.
Wir fühlen uns alle geehrt, dass Sie da sind. Lassen Sie uns heute Abend schön rauchen und schön trinken. Auf das Leben und auf das Glück, dass wir in dieser Generation leben dürfen. Ein paar Generationen, die hier gelebt haben, denen ging es lange nicht so gut, wie uns.
Vielen Dank und einen schönen Abend!
180. Zusammenkunft am 24. September 2015 im Kloster Eberbach
Vortrag – Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof
„Freiheit als Wagnis“
Hoheit, Herr Professor Mellinghoff, lieber Rudolf, meine Herren, ich freue mich sehr, heute hier in Ihrem Kreise sein zu dürfen und erinnere mich an das Jahr, in dem ich erstmals beim Bremer Tabak-Collegium sein durfte – 1986 in der Universität zu Heidelberg.
Die Universität Heidelberg, die älteste Universität in Deutschland, feierte in diesem Jahr ihren 600sten Geburtstag. Redner des Collegiums war Bundeskanzler a.D. Helmut Schmidt mit seinem – wie er sagte – Freund Valéry Giscard d‘ Estaing, dem französischem Präsidenten. Ich hatte als unmittelbaren Tischpartner den Publizisten Johannes Gross, Sie entsinnen sich noch an ihn, ein Mann von Geist, von Formulierungskraft und von analytischer Schärfe. Es war ein eindrucksvoller Abend. Ich bin in dem Bewusstsein nach Hause gegangen, ein Collegium erlebt zu haben, das deswegen einmalig ist, weil es ihm gelingt, mit Stil die Menschen aus der Vergangenheit, aus der Tradition in die Zukunft zu führen.Dieser Eindruck hat sich bei mir heute verfestigt.Gerade deshalb freue ich mich, mit Ihnen über ein Grundprinzip sprechen zu dürfen – die Freiheit. Ein Begriff, den wir heute verwenden, aber ein Inhalt unseres Gemeinschaftslebens, den wir wohl in der Zeit des Umbruchs, in der wir leben, immer neu bedenken müssen.Das möchte ich gerne tun. Auf der Grundlage der schönen Einführung, die Rudolf Mellinghoff uns gegeben hat.
Unser Leben fordert von uns eine Fülle von Entscheidungen. Stets kommen wir an eine Weggabelung, an der wir zu bestimmen haben, ob wir geradeaus, rechts oder links gehen. Oft wissen wir selbst am Ende des Weges nicht, ob es richtig war, sich für den Beruf des Arztes, des Architekten oder des Anwalts zu entscheiden. Wir gründen eine Ehe oder eine Firma, bauen ein Haus, nehmen ein Studium auf, bemühen uns dabei um sorgfältige Auswahl der Partner und gute Vorbereitung des Vorhabens, bleiben uns aber stets bewusst, dass das Projekt auch scheitern kann. Freiheit ist ein Wagnis. Der Freie handelt in eigener Verantwortung, genießt den Erfolg und trägt den Misserfolg seiner Entscheidungen. Das Freiheitsprinzip gibt dem Menschen die Hoffnung, sein Leben selbst zu gestalten und immer wieder zum Besseren zu wenden. Die griechische Sage berichtet, dass Prometheus damals Menschen begegnet ist, die ihre Zukunft voraussehen konnten. Weil sie diese Weitsicht hatten, kannten sie auch den Zeitpunkt ihres Todes. Dadurch wurden sie lethargisch. Auf dem Marktplatz gab es keine Diskussionen. Das Wirtschaftsleben erlahmte. Kunst und Wissenschaft waren ohne Inspiration. Das Familienleben verkümmerte. Prometheus hatte mit dem Unglück dieser Menschen Mitleid. Er nahm ihnen deswegen die Fähigkeit, die Zukunft vorauszusehen, und gab ihnen stattdessen die Hoffnung. Menschsein heißt hoffen, heißt wagen, heißt verantwortliche Freiheit.
Diese in der Freiheit angelegte Hoffnung wird wesentlich beschnitten, wenn der Erblasser dem Erben sein Unternehmen nur mit langjährigen Bindungen für Betriebsvermögen und Lohnsumme vererben kann, der Erbe nicht in die gleiche Freiheit eintreten darf, die das Eigentum vorher dem Erblasser vermittelte. Dieses freiheitliche Prinzip der Hoffnung wird auch zerstört, wenn Griechenland neue Kredite aufnehmen, also seine überhöhte Staatsverschuldung weiter erhöhen muss, jedoch von der Kreditsumme kein Euro für die Infrastruktur in Griechenland ankommt, mit der Darlehnssumme vielmehr Forderungen des Finanzmarktes befriedigt werden. Deutschland könnte den Griechen Hoffnung geben, wenn deutsche Unternehmen – befristet subventioniert – in Griechenland investierten, dort also Produktivität, Arbeitsplätze, Kaufkraft und Steuerkraft ansiedelten, damit der griechischen Wirtschaft Mut für die Zukunft vermittelten.
Freiheit heißt, sich vom anderen unterscheiden zu dürfen. Der eine arbeitet Tag und Nacht und wird reich an Geld. Der andere philosophiert ständig, wird reich an Gedanken. Wenn diese beiden ihren Lebensweg folgerichtig fortsetzen, wird die Verschiedenheit immer größer. Das ist freiheitlich gerechtfertigt. Das Freiheitsprinzip anerkennt den Menschen in seiner Individualität und erwartet von ihm, dass er die vorgefundenen Verschiedenheiten weiter mehrt. Menschen sind verschieden. Sie sind alt und jung, Mann und Frau, reich und arm, Deutsche und Ausländer. Diese Verschiedenheit wird auch vom Gleichheitssatz anerkannt, der nicht besagt, alle Menschen seien gleich – das würde die Pointe des Lebens verderben –, sondern eine Gleichheit „vor dem Gesetz“ garantiert. Das Gesetz aber ist das Unterscheidungsinstrument des Staates. Das Alter bestimmt über die Geschäftsfähigkeit und das Wahlrecht; das Geschlecht über den Mutterschutz; die Vermögensverhältnisse über die Höhe der Steuerpflicht oder den Sozialhilfeanspruch; die Staatsangehörigkeit über das Wahlrecht, das Bleiberecht, das Auslieferungsverbot, das Asylrecht. Jeder Mensch ist Person und Persönlichkeit, damit seines Glückes Schmied. Allerdings gewährleistet das Recht nicht Freiheit, sondern Freiheitsrechte, also Freiheitspositionen, die auf die Rechte des anderen abgestimmt sind. Auch die Freiheit ist Teil unserer Kultur des Maßes. Michelangelo wurde einmal gefragt, wie es ihm gelungen sei, aus dem Marmorblock diese wunderbare Statue des David herauszuhauen. Seine Antwort war: Ich habe nur das Zuviel an Marmor weggenommen. Möge es uns heute gelingen, das Zuviel an Gesetzen, das Zuviel an Staatsverschuldung, das Zuviel an freiheitszerstörendem staatlichem Argwohn, das Zuviel an Bürokratie wegzunehmen.
Der freiheitsberechtigte Mensch wird im demokratischen Staat zum Bürger, der in Freiheit das Gemeinschaftsleben mitbestimmt. Der Begriff „Bürger“ kommt von burga, die Burg. Bürger sind die Menschen, die die Burggenossenschaft in ihre Mauern hineinlässt, weil sie wehrfähig und wehrbereit sind, den Burgfrieden achten und das wichtigste Gut in der Burg, das Wasser, nicht verschmutzen. Bürger ist derjenige, der durch Wahl, Ehrenamt und Gemeinsinn die Gemeinschaft mit Ideen und Idealen anreichert, damit die Zukunftsoffenheit des Staates gewährleistet. Im Wahlrecht verwirklicht diese Demokratie diesen egalitären Gedanken der Gleichheit der Menschen in demokratischer Freiheit in besonderer Kühnheit. In unserem rechtlich, wissenschaftlich und technisch anspruchsvollen Leben setzen wir für jede Berufstätigkeit voraus, dass jeder sich im Vorhinein für seine Aufgabe qualifiziert und dieses durch Prüfungen nachweist. Wir wollen sicher sein, dass der Architekt die Statik eines Hauses berechnen, der Arzte den Patienten nach den neuesten Regeln der ärztlichen Kunst behandeln, der Rechtsanwalt seinem Mandanten einen richtigen Rat geben kann. Selbst wenn Sie ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie vorher belegen, dass Sie dazu qualifiziert sind, also einen Führerschein erwerben. Wollen wir das Staatsschiff führen, wählen oder gewählt werden, sind wir alle Naturtalente. Der volljährige Deutsche ist für ein Regierungsamt qualifiziert. Das Auswahlgremium, die Wählerschaft, ist in gleicher Weise qualifiziert. Das demokratische System bedeutet dann, dass die Amtsinhaber ständig um die Wähler werben müssen. Deswegen verspricht der Staat zu viel, behauptet für jedes Problem eine Lösung von unbegrenzter Machbarkeit zu haben, muss so institutionell enttäuschen. So entsteht der „Wutbürger“, der sich empört, aber in der Empörung resigniert. Will er ein nachdenklicher, informierter Bürger sein, ist er auf die Medien angewiesen, die unterrichten und kommentieren, aber auch unterhalten, aufregen und skandalisieren wollen. Mich beunruhigt, dass zwei Bundespräsidenten, die Vorgänger des jetzigen Präsidenten, die von Verfassung wegen eine fast unangreifbare Stellung haben, grundsätzlich auch vor Gericht nicht angeklagt werden können, unter dem Druck der Medien sich zurückgezogen haben.
Freiheit überlässt die wesentlichen Entscheidungen unseres Zusammenlebens in Familie, Wirtschaft, Kultur und Freizeitgestaltung den freiheitsberechtigten Menschen. Der Staat bleibt in Distanz und vertraut darauf, dass der Freie sein Leben selbst richtig gestaltet und damit einen Beitrag zum Gelingen des Gemeinschaftslebens leistet. Freiheit setzt Vertrauen in den Freiheitsberechtigten voraus. Wir sprechen vom ehrbaren Kaufmann, vom Handeln nach Treu und Glauben, vom lauteren Wettbewerb, von Erklärungen nach „bestem Wissen und Gewissen“. Gegenwärtig aber erleben wir mit Beunruhigung, dass die Maßstäbe von Ethos und Moral zunehmend verloren zu gehen drohen, die religiös fundierte Verantwortlichkeit gegenüber einer höheren Macht im Christentum Europas weniger empfunden wird, eine andere religiöse Prägung durch den Islam das so entstehende Vakuum nicht auffangen kann. Goethe, eher ein Religionsskeptiker, sagt im West-östlichen Divan, dass dort, wo Kultur sei, auch Religion sei; und dort, wo keine Kultur sei, Religion sein müsse. Und Albert Einstein, einer der bedeutendsten Naturwissenschaftler, stellt fest: Hinter dem Erlebbaren ist ein für unseren Geist Unerreichbares verborgen. Das ist die Religion. Eine freiheitliche Gesellschaft setzt voraus, dass die freien Menschen aus sich heraus die Maßstäbe von Redlichkeit und Anstand mitbringen, ohne dass der Gesetzgeber diese Maßstäbe verbindlich vorschreiben müsste. Doch unsere Gegenwart ist geprägt von mangelndem Freiheitsvertrauen. Gelegentlich handelt der Staat mit einem Generalverdacht gegenüber bestimmten Personengruppen, den Steuerzahlern, den Arbeitgebern, den Energiekonsumenten, dem Finanzmarkt. Daraus entsteht ein Klima des Argwohns und eine Überfülle von Kontrolle und Bürokratie. Und wenn wir berechtigten Anlass haben, bestimmten Akteuren im Finanzmarkt, im Automobilmarkt, in der IT-Technik zu misstrauen, müssen wir uns gegenwärtig sehr anstrengen, die Verantwortlichkeiten nicht zu verallgemeinern und Freiheit generell bürokratisch zu ersticken. Bei aller Enttäuschung über die technischen Vorkehrungen zur Kriminalität in der digitalen Welt und in der Autowelt müssen wir die individuell Verantwortlichen verfolgen, aber unser Freiheitssystem bereinigend retten.
Unsere Freiheit ist auch in der Geldwirtschaft bedroht. Wir alle haben ein Stück Papier in der Tasche, das höchstens fünf Cent wert ist, bei dem aber hundert Euro aufgedruckt steht. Wir vertrauen darauf, diesen Geldschein jederzeit in einen Realwert von hundert Euro eintauschen zu können, heute und auch in zwanzig Jahren. Doch ob dieses gelingt, ist bei dem fungiblen Gut Geld höchst unsicher. Geld verleugnet seine Herkunft und verschweigt seine Zukunft. Ob das Geld durch harte Arbeit, durch eine Mitnahme leichter Hand an der Börse, durch das Aufhalten der bettelnden Hand oder durch einen Raub erworben worden ist, sieht man dem Geldschein nicht an. Euro ist gleich Euro. Dieser Geldschein ist geeignet, in Zukunft einen Apfel zu kaufen, um ihn zu essen, eine Violine, um sie zu spielen, ein Auto, um es zu fahren, aber auch einen Mörder zu dingen. Das Geld bewahrt konturenlose Werte auf, muss deswegen in seinem Wert und in seiner Funktion rechtlich umhegt werden. Sie alle kennen die berühmte Frage von Nestroy: Die Phönizier haben das Geld erfunden, aber warum so wenig? Geld bleibt ein Gut, wenn es rar ist. Wenn die EZB gegenwärtig die Geldsumme um mindestens 1,4 Billionen Euro vermehrt, mag sich mancher über das verbilligte Geld freuen, wird sich aber bald um den Wert des billigen Geldes sorgen. Die Grundlage unseres Einlösungsvertrauens in das Geld und damit unser Wirtschaftsvertrauen wankt.
Einer der wesentlichen Garanten der Freiheit ist das Gesetz. Es schützt den inneren und äußeren Frieden, organisiert die Demokratie insbesondere in Wahlen, Mandaten, Kompetenzen und Befugnissen, gibt dem Wirtschaftsleben im verbindlichen Vertrag seine Grundlage, organisiert die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs. Doch dieses Recht ist in seiner Verbindlichkeit elementar gefährdet. Wenn wir gegenwärtig eine Finanzkrise haben, weil die Staaten sich zu hoch verschuldet, damit in wirtschaftliche Abhängigkeit vom Finanzmarkt begeben haben, beruht dieses auf einer groben Missachtung des Rechts. Der AEUV erlaubt jedem Staat nur eine Gesamtverschuldung bis zu 60 % vom Bruttoinlandsprodukt, setzt auf die Finanzautonomie jedes Staates, dem nicht durch einen anderen Staat geholfen wird, gestattet eine staatliche Kreditaufnahme nur unmittelbar am Finanzmarkt, bei dem der Staat erlebt, dass schlechte Bonität hohe Zinsen – Kredithemmnisse – zur Folge hat, vertraut auf eine unabhängige EZB, die ihre Unabhängigkeit zur Stabilisierung der Währung, nicht für eine Wirtschaftsaufsicht verliehen bekommen hat. Wenn jetzt behauptet wird „Not kennt kein Gebot“, müssen wir einräumen, dass wir in höchster Not sind. Diese muss aber eine Rückkehr zum Recht zur Folge haben. Gäbe es kein Recht mehr, hätte die Regierung und der Kommissionspräsident kein Mandat, dürften die Menschen auf den Autobahnen rechts oder links fahren, würde der zivilrechtliche Vertrag nicht mehr verbindlich sein. Die Banken hätten keinen Anspruch auf Zinsen und auch nicht auf Rückzahlung des gewährten Darlehns. Unser Freiheitssystem wäre am Ende.
Deswegen müssen wir handeln. Die Überproduktion von Recht sollte nach der Faustregel gemäßigt werden, dass in jedem Rechtsbereich – dem Wirtschaftsrecht, dem Steuerrecht, dem Arbeitsrecht, dem Sozialrecht – nur so viele Normen gelten dürfen, als der zuständige Ministerialrat aktiv im Gedächtnis behalten kann. Die Schuldenlast sollte dadurch verringert werden, dass wir die Schulden wieder merklich machen: Bei jeder Erhöhung der Staatsschuld um ein Prozent sollten alle Staatsleistungen – die Gehälter, die Subventionen, das Bafög, die Sozialhilfe – automatisch um ein Prozent sinken, so dass jeder in seinem Portemonnaie verspürt, was auch jeder Privathaushalt erlebt: Schulden sind Lasten. Die zulässige Gesamtsumme des Geldes muss an die Produktivität der Realwirtschaft gebunden werden. Subventionen sind prinzipiell privilegierende Staatsgeschenke. Wenn der Staat heute 80 Millionen Euro zu verschenken hätte, er gleichheitsgerecht jedem Bürger einen Euro gäbe, wäre diese Aktion schon wegen der Transferkosten sinnlos. Gibt er aber 80 Personen je eine Million Euro, kann er deren Verhalten dadurch lenken. Die Frage ist nur, warum der andere die Subvention empfängt und nicht ich. Wir brauchen ein besseres, einfaches, grundsätzlich unausweichliches Steuerrecht, was den Staat angemessen finanziell ausstattet, dem Bürger aber jenseits der Zahlungspflicht so wenig Freiheit wie möglich nimmt. Ein Gesetz, das nach dem Text alle gleich behandelt, durch Steuergestaltung aber zur Ungleichheit vor dem Gesetz führt, ist nicht das Recht, das wir uns von Verfassungs wegen erhoffen. Schließlich müssen wir uns davon lösen, die Wirklichkeiten allein in Zahlen und Statistiken zu begreifen. Es geht nicht um Kapital und Arbeit, nicht um bloßes Wachstum und Gewinnmaximierung, nicht um die Arbeitnehmerschaft, die Konsumenten oder das Patientengut. Das Problem wird beim einzelnen Menschen, seiner Familie, seinem Unternehmen, seinem Bedarf erkennbar. Ein guter Freund, ein forschender Arzt aus Heidelberg, hat mir einmal als Geburtstagsglückwunsch zugerufen: „Nun strenge Dich an, werde hundert Jahre alt, danach, so sagt die Statistik, stirbt kaum noch ein Mensch.“ Die Mahnung steht mir immer wieder vor Augen, wenn ich als Steuerrechtler mit Bilanzen und Statistiken arbeite.
Freiheit ist ein großes Ideal, das überzeugt, das sich unter den günstigen Bedingungen, in denen wir leben, auch in der Krise durchsetzen wird. Wichtig ist, dass wir alle nicht nur freiheitsberechtigt sind, sondern auch die Freiheit als gerecht erleben. Dazu ein abschließendes Beispiel. Ein alter Beduine sieht sein Ende kommen, ruft deswegen seine drei Söhne zu sich, um mit ihnen über sein Testament zu sprechen und dadurch den Familienfrieden zu sichern. Der älteste Sohn soll die Hälfte seines Vermögens, der zweite ein Viertel seines Vermögens, der dritte ein Sechstel seines Vermögens erhalten. Die drei Söhne waren einverstanden, weil diese Regelung dem dort damals geltenden Recht entsprach. Der Vater verstirbt und hinterlässt elf Kamele. Da beansprucht der älteste sechs von diesen elf Kamelen. Die anderen wenden ein, er könne nicht rechnen, er bekomme nur fünf. Dadurch entsteht Streit. Die drei Brüder entsinnen sich, dass der Vater vor allem den Familienfrieden wahren wollte, vereinbaren deshalb, zu einem Richter zu gehen, der den Fall entscheiden möge. Sie hatten Glück, sie kamen zu einem weisen Richter. Dieser schlägt den drei Söhnen vor, er wolle aus seinem Bestand noch ein weiteres Kamel in die Erbmasse hineinnehmen. Dann seien es zwölf Kamele und die Verteilung lasse sich leichter berechnen. Der älteste bekam dementsprechend sechs Kamele, der zweite drei Kamele, der dritte zwei Kamele. Alle waren mit dieser Lösung einverstanden. Doch in der Summe waren elf Kamele verteilt. Eines stand noch auf der Szene. Da sagt der Richter zu den drei Söhnen: Ihr seid jetzt zufrieden. Doch nun gebt ihr mir mein Kamel zurück. Dann bin ich es auch.
Schönen Dank!
Georg Abegg
Bremen
Dr. Falk Bartels
Geschäftsführer
Nordfrost GmbH & Co. KG., Schortens
Staatsminister a.D.
Dr. Johannes Beermann
Mitglied des Vorstandes
Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main
Gerhard Berssenbrügge
Kronberg
ehem. Vorsitzender des Vorstandes Nestlé Deutschland AG
Martin Billhardt
Vorsitzender des Vorstandes PNE Wind AG, Cuxhaven
Martin J. Blach
Geschäftsführender Vorstand Stiftung Kloster Eberbach, Eltville
Ludwig Blomeyer-Bartenstein
Mitglied der Geschäftsleitung Deutsche Bank AG, Bremen
Dr. med. Thomas Brabant
Chefarzt des Zentrums für
Geriatrie und Frührehabilitation Krankenhaus St. Joseph-Stift, Bremen
Dr. Thomas Brinkmann, LL.M. (Tulane)
Rechtsanwalt und Notar
Dr. Schackow & Partner – Rechtsanwälte und Notare, Bremen
Sprecher ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak- Collegium
Helmuth A. Brümmer
Geschäftsführer
ENOVA Energiesysteme GmbH, Bunderhee
Dr. Guido Brune
Mitglied des Vorstandes Bremer Landesbank, Bremen
Dr. Torsten Casimir
Chefredakteur
Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Frankfurt am Main
Jörg Conrad
Geschäftsführender Gesellschafter Lexzau, Scharbau GmbH & Co., Bremen
Dipl.-Kfm. Reinhard Cordes
Geschäftsführender Gesellschafter Frerichs Glas GmbH, Verden (Aller)
Dipl. Wirtsch.-Ing. Johann D. von Cossel
Geschäftsführender Gesellschafter Additiv-Chemie Luers GmbH, Delmenhorst
Moritz Döbler
Chefredakteur
Weser Kurier Mediengruppe, Bremen
Anders Doevigen
Unternehmer Wiesbaden
Dr. Andreas R. Dombret
Mitglied des Vorstandes
Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main
Prof. Dr. Ernst-Adrian Freiherr von Dörnberg
Managing Partner
The Traveling Consulting Group, Gutersblum
Carsten Ebell
Leiter Mittelstand Commerzbank AG, Oldenburg
Dr. Frank F. Ebner
Vorstand/CEO
Deka Investors Investments-AG, Frankfurt am Main
Albrecht Edzard
Geschäftsführer
Edzard, Franke & Co., Bremen
Harald Emigholz
Sprecher der Geschäftsleitung Emigholz GmbH, Bremen
Nicolai Baron von Engelhardt
Gesellschafter
Co-Investor AG, Frankfurt
Klaus Filbry
Vorsitzender der Geschäftsführung
Werder Bremen GmbH & Co. KG aA, Bremen
Christian Freese
Geschäftsführer
G. Theodor Freese GmbH & Co. KG, Bremen
Dr. Stefan Friedmann
Köln
ehem. Mitglied des Vorstandes Oldenburgische Landesbank
Dr. Hilmar Friedrich-Rust
Kronberg
ehem. Direktor Dresdner Bank AG
Thomas Fürst
Mitglied des Vorstandes
Die Sparkasse Bremen AG, Bremen
Wolfgang Glöckler
Wiesbaden
ehem. GF des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Wiesbaden
Michael Göbel
Geschäftsführer
WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
Prof. Dr. Dietrich Grashoff
Partner
Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Bremen
Dr. Detlev G. Gross
Rechtsanwalt und Notar
Dr. Schackow & Partner – Rechtsanwälte und Notare, Bremen
Prof. Dr. Hans Peter Grüner
Professor – Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik Universität Mannheim
Senator Martin Günthner
Senator für Wirtschaft und Häfen Bremen
Prof. Dr. Herwig Guratzsch
Hamburg
ehem. Direktor Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen, Schleswig
Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak-Collegium
Hendrik Harms
Sprecher der Geschäftsführung Deutsche Factoring Bank, Bremen
Peter Harren
Geschäftsführender Gesellschafter Harren & Partner Ship Management GmbH & Co. KG, Bremen
Dr. Martin Harren
CFO
Harren & Partner-Gruppe, Bremen
Dipl.-Ing. Harm Haslob
Architekt
Haslob, Kruse & Partner, Bremen
Ernst-Michael Hasse
Geschäftsführer
Schwering & Hasse Elektrodraht GmbH, Lüdge
Präsident – IHK Lippe zu Detmold
Thomas Haukje
Geschäftsführender Gesellschafter Lampe & Schwartze KG, Bremen
Dr. Bernhard Heitmann
Kunsthistoriker
Hamburg
Direktor a.D. Museum für Kunst und Gewerbe, Hamburg
Thomas W. Herwig
Bremen
ehem. Geschäftsführender Gesellschafter Röhlig Logistics GmbH & Co. KG, Bremen
Philip W. Herwig
Geschäftsführender Gesellschafter
Röhlig Logistics GmbH & Co. KG, Bremen
Prof. Dr. Carl-Heinz Heuer
Partner
Heuer & Partner – Rechtsanwälte, Frankfurt am Main
Joachim Hoepp
Geschäftsführer
Nanu-Nana Einkaufs- und V erwaltungsgesellschaft mbH, Oldenburg
S. H. Carl Graf von Hohenthal
Partner
Brunswick Group GmbH, Berlin
Dipl.-Kfm. Bernhard Jung
Geschäftsführer
Showtec Bernhard Jung GmbH, Rüdesheim am Rhein
Joachim Jürgens
Geschäftsführender Gesellschafter Omnilab-Laborzentrum GmbH & Co. KG, Bremen
Jochen Kamlah
Rechtsanwalt München
Senator a.D. Dipl.-Ing. Jörg Kastendiek, MdBB
Geschäftsführer
Kamü Bau GmbH, Bremen
Senatsdirektor a.D. Ulrich Keller
Rechtsanwalt Bremen
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof
Bundesverfassungsrichter a.D.
Seniorprofessor distinctus Universität Heidelberg
Dipl.-Kfm. Hans Werner Klemeyer
Partner
Baumann Unternehmensberatung AG, Frankfurt am Main
Dr. Michael Knoche
Direktor
Klassik Stiftung Weimar – Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek, Weimar
Wolfgang G. Köhne
Geschäftsführender Gesellschafter Hellmering, Köhne GmbH & Co., Bremen
Matthias Kues
Sprecher der Geschäftsführung
Nord Holding Unternehmensbeteiligungs- gesellschaft mbH, Hannover
Horst-Jürgen Lahmann
Rechtsanwalt Bremen
Hans-Dieter Lampe
Geschäftsführender Gesellschafter Handelsgesellschaft Frantz Kragh GmbH, Bremen
Generalbevollmächtigter und Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak-Collegium
Hans-Jürgen Lange
Geschäftsführer
Lange Consult, Hallgarten
Carl-Lambert Leisewitz
Geschäftsführer
Bremer Feinkost GmbH & Co. KG, Bremen
Joachim Linnemann
Geschäftsführender Gesellschafter Justus Grosse GmbH, Bremen
Präsident Bürgerparkverein, Bremen
Franz-Wilhelm Löbe
Leiter der Niederlassung Siemens AG, Bremen
Nicolas von Loeper
Mitglied des Vorstandes
Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, Köln
Dipl.-Kfm. Jens Lütjen
Geschäftsführender Gesellschafter Robert C. Spies KG, Bremen
Rolf Mählmann
Geschäftsführer
RSM Verhülsdonk GmbH, Bremen
Robert Mahn
Mitglied des Vorstandes
Minerva Versicherungs-AG, Bremen
Andreas de Maizière
Partner und Senior Adviser
Doertenbach & Co. GmbH , Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtrates der Fürstlich Castell‘schen Bank, Würzburg
Dr. Nader Maleki
Vorsitzender der Geschäftsführung Maleki Communications Group GmbH, Frankfurt am Main
Dipl.-Kfm. Wolf Matthias Mang
Geschäftsführer
Arno Arnold GmbH, Obertshausen
Franz Peter Marx
Rechtsanwalt Königswinter
Fritz P. Mayer
Frankfurt am Main
Dr. Klaus Meier
Geschäftsführender Gesellschafter
wpd Windmanager GmbH & Co. KG, Bremen
Vorsitzender des Aufsichtsrates wpd AG, Bremen
Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff
Präsident
Bundesfinanzhof, München
Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak-Collegium
Dr. Konstantin Mettenheimer
Königstein im Taunus
ehem. Edmond de Rothschild, Frankfurt am Main
Friedrich von Metzler
persönlich haftende Gesellschafter B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA, Frankfurt am Main
Emmerich Müller
Partner
B. Metzler seel. Sohn & Co. Holding AG, Frankfurt am Main
Uwe Müller
Mitglied der Geschäftsführung Deutsche Factoring Bank, Bremen
Dr. Reinhard Müller
Redakteur Politik
Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurt am Main
Dipl.-Ing. Bernd C.W. Müller
Architekt
Gruppe GME, Achim
Dr. Thomas Neuber
Netzwerkpartner
osb-i GmbH, Hamburg
Cornelius Neumann-Redlin
Rechtsanwalt u. Hauptgeschäftsführer Die Unternehmensverbände im
Lande Bremen e.V., Bremen
Achim Neuse
Geschäftsführer
Galerie Neuse Kunsthandel GmbH, Bremen
Dr. Jens-Uwe Nölle
Rechtsanwalt
RAe. Nölle & Stoevesandt, Bremen
Andreas Noodt
Gesellschafter, WP/StB
FIDES Treuhand GmbH & Co. KG, Bremen
Dr. Dr. h.c. mult. Manfred Osten
Bonn
ehem. Generalsekretär der Alexander von Humboldt-Stiftung a.D.
Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak-Collegium
Kai Ostermann
Vorsitzender des Vorstandes
Deutsche Leasing AG, Bad Homburg v.d. Höhe
Bernd Petrat
Geschäftsführender Gesellschafter Nordwest Industrie Group GmbH, Frankfurt am Main
Dr. Dirk Plump
Geschäftsführender Gesellschafter
W. Tiemann GmbH & Co. KG, Bremen
Timo Poppe
Mitglied des Vorstandes swb AG, Bremen
Berend A. Prummel
General Manager
Pandu Int. – Indonesia, Kalmthout/Belgien
Manfred Purps
Vorstand
SOKA-Bau – Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft AG, Wiesbaden
Dr. Lutz R. Raettig
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt am Main
Hans Hermann Reschke
Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates
B. Metzler seel. Sohn & Co. Holding AG, Frankfurt am Main
Bürgermeister a.D.
Thomas Röwekamp, MdBB
Rechtsanwalt
Vorsitzender CDU-Fraktion der Bremischen Bürgerschaft, Bremen
S.K.H. Michael Prinz von Sachsen-Weimar-Eisenach
Mannheim
Dirk Sänger
Geschäftsführender Gesellschafter
C. Melchers GmbH & Co. KG, Bremen
Senator E.h.
Prof. Dr. h.c. mult. Klaus Gerhard Saur
München
ehem. Geschäftsf. Gesellschafter Walter de Gruyter GmbH Verlag, Berlin
Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak-Collegium
Nikolaus Schadeck
Partner
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen
Christian Schaefer
Forstamtsleitung
Forstamt Hanau-Wolfgang, Hanau
Stephan Schalk
Geschäftsführender Gesellschafter
Barth & Könenkamp Seiden GmbH & Co. KG, Bremen
Dr. Frank Schlaberg
Mitglied des Vorstandes Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen
Botschafter a.D. Volker Schlegel
Rechtsanwalt Bonn
Thilo Schmitz
Geschäftsführer
Carpe Diem GmbH, Bremen
Prof. Dr. Karl-Werner Schulte
Leiter der Immobilienakademie
IRE-BS Institut für Immobilienwirtschaft, Geisenheim
Bernd Schultz
Geschäftsführender Gesellschafter
Villa Griesebach Auktionen GmbH, Berlin
ehem. Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak-Collegium
Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Schumpelick
Hamburg
ehem. Direktor der Chirugischen Universitätskli- nik; Aachen
Senator Otto A. Schwimmbeck
Vorstand
OAS AG, Bremen
Oliver von Seidel
Geschäftsführer
Von Seidel & Cie. GmbH, Düsseldorf
Prof. Dr. Georg Skalecki
Landeskonservator
Landesamt für Denkmalpflege, Bremen
Prof. Dr.-Ing. Hans Sommer
Vorsitzender des Aufsichtsrates Drees & Sommer AG, Stuttgart
Konsul Hans-Christian Specht
Geschäftsführender Gesellschafter Gebrüder Specht GmbH & Co., Bremen
Honorarkonsul von Norwegen
Ulrich Spranger
General Manager
Jarltech Europe GmbH, Usingen
Michael Stark
Hauptgeschäftsführer
Industrie- und Handelskammer Bremerhaven
Dr. Conrad von Sydow
Vorstand
Frankfurter Bankgesellschaft (Deutschland) AG, Frankfurt
Konsul Chawkat Takla
Geschäftsführender Gesellschafter Miditec Datensysteme GmbH, Bremen
Honorarkonsul der Syrischen Arabischen Republik
Prof. Dr. Michael Thimann
Professor Kunstgeschichtliches Seminar und Kunstsammlung
Georg-August-Universität Göttingen
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Joachim Treusch
President Emeritus Jacobs University Bremen
Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak- Collegium
Alfred Uhlhorn
Geschäftsführer
Uhlhorn Logistik GmbH & Co. KG, Twistringen
Kurt Gerhard Waldthausen
Partner
Waldthausen & Associates Inc., Chalotte NC/USA
André Wedemeyer
Persönlich haftender Gesellschafter Cordes & Graefe KG, Bremen
Christoph Weiss
Geschäftsführender Gesellschafter
BEGO Bremer Goldschlägerei Wilh. Herbst GmbH & Co. KG, Bremen
Präses der Handelskammer Bremen
Dr. Patrick Wendisch
Geschäftsführender Gesellschafter Lampe & Schwartze KG, Bremen
Präsident der Eiswette von 1829
Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak- Collegium
Generalleutnant Hans-Werner Wiermann
Deutscher Militärischer Vertreter Militärausschuss der Nato und der Europäischen Union, Brüssel
Dr. Kuno Wilhelm
Rechtsanwalt München
Dr. Frederik Winter
Rechtsanwalt/Partner Linklaters LLP, Frankfurt
Dr. Volker Wissing
Rechtsanwalt
Vorsitzender FDP Rheinland-Pfalz, Mainz
Dr. Matthias Zimmermann
Geschäftsführender Gesellschafter Weser-Wohnbau GmbH & Co. KG, Bremen
Dr. Jan-Martin Zimmermann
Rechtsanwalt & Notar
Ahlers & Vogel – Rechtsanwälte, Bremen
Jens Zurstiege
Unternehmer Bremen