Verehrte Frau Präsidentin der Bürgerschaft, Antje Grotheer,
verehrtes Kleines Gremium, verehrtes Collegium,
sehr geehrte Damen und Herren,
manche hier wissen, dass ich Fußballfan bin: Union Berlin – FC Bayern München, 1:3. Das ist gut!
Dies ist der Jahresschluss eines schwierigen Jahres – außen- und sicherheitspolitisch, ökonomisch, wirtschafts- und finanzpolitisch. Warum maße ich mir als Ökonom an, die Außen- und Sicherheitspolitik an den Anfang zu stellen? Sie überwölbt derzeit alles, nicht zuletzt alles Ökonomische. Diese Feststellung erschöpft sich nicht in einem Lamento zur Zollpolitik der Regierung Trump oder der Sorge um die Handelsbeziehungen zu China. Es ist vielmehr die Erkenntnis, dass eine neue Weltordnung im Entstehen begriffen ist, die sich allenfalls in ihren Grundzügen erkennen lässt.
1. Die aktuelle weltpolitische Lage
Die Welt war nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Pax Americana gekennzeichnet. Wie die Pax Britannica im 19. Jahrhundert, die vom Wiener Kongress bis zum Ersten Weltkrieg andauerte, brachte die Pax Americana relative Stabilität – für rund 80 Jahre. In der Tat sehen wir diese Zeit stärker durch den Kalten Krieg bestimmt als durch die Phase, die nach dem Fall des Eisernen Vorhangs – fälschlicherweise – von Francis Fukuyama als ‚Das Ende der Geschichte‘ gefeiert wurde. Gleichwohl sorgten die USA für eine hohe Stabilität und dafür, dass die Super- und Großmächte dieser Zeit nicht in bewaffnete Konflikte miteinander gerieten. Es gab Stellvertreterkriege, regionale bewaffnete Konflikte, Bürgerkriege – aber NATO und Warschauer Pakt standen in relativ friedlicher Koexistenz, bis sich der Ostblock der liberalen Ordnung öffnete.
Diese Entwicklung lässt sich beschreiben als eine Welt, die durch Multilateralismus, Globalisierung und jenseits der politischen Ziele der USA durch ökonomische Interessen geprägt war. Insbesondere die Verbündeten der USA konnten es sich leisten, ihre ökonomischen Interessen in den Vordergrund zu stellen. Ökonomische Interessen – das klingt im Land der Dichter, Denker und Klimakleber kalt, empathielos, für viele sogar menschenverachtend. Dies verkennt jedoch den Kern des Ökonomischen. Im Zentrum des Ökonomischen steht der freiwillige Tausch zum gegenseitigen Vorteil. Besteht ein gegenseitiger Vorteil nicht oder hat etwa nur eine Vertragsseite keinen solchen Vorteil, so wird zumindest diese Seite nicht am Tausch teilnehmen. Bei jedem Kaufvertrag lässt sich dies unmittelbar erkennen. ‚You are always free to choose.‘ Anders gewendet: Findet ein Tausch statt, obwohl eine Seite Nachteile hat, so ist davon auszugehen, dass irgendeine Form von Zwang im Spiel ist. Eine Welt, in der das Ökonomische im Vordergrund steht, zielt somit auf die Schaffung von Werten ab; in der Regel handelt es sich um Positiv-Summen-Spiele.
Die neue Weltordnung steht in einem gewissen Gegensatz dazu, soweit ihre Eigenschaften heute überhaupt schon zu erkennen sind. Wie die Pax Britannica gegen ihr Ende hin von Deutschland herausgefordert wurde, so wird die Pax Americana heute durch China herausfordert. In dieser neuen geostrategischen Rivalität der Systeme ist Machtpolitik wieder in den Vordergrund getreten und mit ihr ihre hässlichen Geschwister – Nationalismus, Protektionismus, Moralismus. Moralismus hat im Land der deutschen Romantik einen viel zu guten Klang. Es geht hier nicht um ethisch hochstehende Normen, sondern um Finger Pointing: Die Zuweisung von Schuld für welche heimische Fehlentwicklung auch immer. Trump gab dafür ein Beispiel am sogenannten Liberation Day, als er behauptete, Freund wie Feind hätten die USA ausgeraubt, geplündert und vergewaltigt. Das sind durchaus moralische Kategorien.
(Meistens vergisst derjenige, der mit einem Finger auf andere zeigt, dass vier Finger zurückzeigen.)
Obwohl der Westen angesichts dieser Politik der USA nicht geeint ist, so bleibt die Verortung der europäischen Demokratie im Westen derzeit doch auf gewisse Weise alternativlos – ein schwieriges Wort, nach dem Unmut, den die TINA-Politik von Angela Merkel in früheren Jahren hervorgerufen hat. Aber machen wir uns nichts vor: Sicherheit für die europäischen Demokratien bieten derzeit nur die USA. Alleine schon, weil nur sie über ein so umfassendes und ausdifferenziertes Atomwaffenarsenal verfügen, das atomare Abschreckung auf jeder potenziellen Eskalationsstufe glaubwürdig werden lässt. Keine europäische Atommacht verfügt über ähnliche Fähigkeiten: die Briten nicht – sie sind bis in die Befehlsketten von den USA abhängig; Frankreich nicht – aber nicht bloß, weil das französische Atomwaffenarsenal veraltet ist. Veraltet ist die Atomstrategie Frankreichs, die darauf ausgerichtet ist, im Sinne der alten NATO-Strategie der massiven Antwort, einen Aggressor rechtzeitig vor Überschreiten des Rheins aufzuhalten – keine gute Nachricht für Deutschland.
Zielen die Mitgliedstaaten der EU auf eine größere Souveränität ab, müssen sie in der Lage sein, sich glaubwürdig von den USA zu lösen. Dies erfordert zuallererst die Entwicklung eines eigenen europäischen Abschreckungspotenzials durch Atomwaffen. Frankreich beabsichtigt zwar eine Revision seiner aktuellen Strategie bis Anfang 2026, aber ohne irgendeine Kompetenz der Europäer anzuerkennen. Aktuell diskutieren die Europäer nur über gemeinsame Rüstungsprojekte und konnten sich beim Main Ground Combat System und Main Armoured Tank of Europe nur mit Mühe einigen. Zu schwer wog die Frage, ob der Panzer mit Ketten oder Rädern fahren sollte. Dies mag die Situation etwas pointiert charakterisieren.
Was bedeutet dies? Die Europäer – ich beschränke dies nicht auf die EU und den EWR, sondern möchte die Gemeinschaft der demokratischen Staaten in Europa darunter verstanden wissen – werden noch eine ganze Weile die Schmerzen des Vasallentums im Verhältnis zu den USA zu ertragen haben. Und dies wirkt sich unmittelbar ökonomisch aus. Europa war nicht in der Lage, den USA in den Verhandlungen um die Zollpolitik etwas Nennenswertes entgegenzusetzen. Wir konnten am Ende froh sein, noch einigermaßen glimpflich davongekommen zu sein.
Hier gilt ebenfalls: Machen wir uns ehrlich.
Die USA haben die europäischen NATO-Mitglieder über viele Jahre freundlicher als Donald Trump dazu aufgefordert, einen deutlich größeren Beitrag zur Verteidigung zu leisten. Die USA sehen, wie schnell China aufrüstet und welche Fähigkeiten Russland noch hat. China in Schach zu halten, wird absehbar die vordringliche Aufgabe der USA sein. Russland in Schach zu halten, ist Aufgabe der Europäer.
Wenn man optimistisch sein will, mag man in den aktuellen Entwicklungen den Beginn der engeren Zusammenarbeit des Westens sehen, trotz aller Eskapaden und Pirouetten des amerikanischen Präsidenten. Europa tut endlich mehr für seine Verteidigung und wird – den atomaren Schutz durch die USA vorausgesetzt –
konventionell schnell genug aufrüsten können, um Russland vor einem Angriff auf einen Mitgliedstaat der NATO abzuschrecken. Dazu gehört es, Russland in der Ukraine aufzuhalten.
Meine Ausführungen mögen einem Kenner der weltpolitischen Lage, einem Sicherheits- oder Verteidigungsexperten zu holzschnittartig erscheinen. Ich bin in der Tat nur ein einfacher Ökonom. Gleichwohl erscheint mir ein solches Szenario noch als ein optimistisches, eines auf das sich die Wirtschaft und die Unternehmen einstellen können. Ein solches Szenario ermöglicht es noch, weiterhin gute Geschäfte in China zu machen, und es lenkt den Blick darauf, wie wichtig jene Zusammenarbeit mit den USA ist, die ein wirtschaftliches Pendant hat.
Allen muss klar sein, dass die Partnerschaft mit den USA aus sicherheitspolitischen Gründen unverzichtbar ist. Also sollten wir alles dafür tun, dass diese Partnerschaft ihre ökonomische Basis behält. Im Hinblick auf China werden die außenwirtschaftlichen Beziehungen schwieriger. China hat in vielen technologischen Bereichen aufgeholt oder gar überholt, nicht zuletzt in deutschen Paradedisziplinen – Automotive, Maschinenbau, Chemie. Die übliche Reaktion in einem ruhigeren, freiheitlichen, weltwirtschaftlichen Kontext wäre die Forcierung des technischen Fortschritts in den westlichen Ökonomien, um an der technischen Grenze vorauszulaufen. Diese Strategie wird schwieriger, je mehr der Export von Hochtechnologie nach China durch Sanktionen und Handelsbeschränkungen gehemmt wird. Und dennoch bietet sich noch genügend Spielraum für Handelsbeziehungen mit China.
Zudem werden Unternehmen ihre einseitigen Abhängigkeiten reduzieren müssen. Seltene Erden gibt es nicht nur in China, das entsprechende Know-how ist nicht nur dort vorhanden. Woanders sind sie teurer. Diversifikation kostet, aber sie hat ihren geldwerten Vorteil in der unsicheren Welt von heute.
2. Was bedeutet dies für die EU und für Deutschland?
Neben der Zusammenarbeit mit den USA muss die EU erstens darauf abzielen, die Rückgänge im Außenhandel mit China durch einen Anstieg des Außenhandels mit anderen Staaten in der Welt zu kompensieren. Wie sehr dies gelingt, hängt von den Details neuer Handelsverträge ab. Die EU geht bereits entschieden in diese Richtung: Der Handelsvertrag mit den Mercosur-Staaten ist zur Ratifizierung auf den Weg gebracht. Das Handelsabkommen mit Indonesien ist ausverhandelt und soll nun im weiteren Prozess vorangebracht werden. Die Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit Indien könnten schon bald abgeschlossen werden. Es ist interessant, dass der Vertrag mit Indonesien nun nicht mehr mit umweltpolitischen Auflagen überladen ist. Die Verhandlungen mit Indien gehen zudem deutlich zügiger voran als in der Vergangenheit. Trump transformiert die Handelspolitik der EU zum Besseren, zur Konzentration auf Handel.
Die EU sollte zweitens ihren Binnenmarkt stärken. Nach den Berechnungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) belaufen sich die nicht-tarifären Handelshemmnisse aufgrund von Regulierungen oder unterschiedlichen Standards auf ein Zolläquivalent von rund 40 Prozent bei Gütern und bis zu 100 Prozent bei Dienstleistungen. Zur Erinnerung: Die USA brummen uns Zölle in Höhe von 15 Prozent auf. Viel wäre also erreichbar, wenn der Binnenmarkt in der EU vervollständigt wäre. Hier lassen die Impulse der Europäischen Kommission aber auf sich warten. Ein Lieblingsprojekt der Kommission ist die Kapitalmarktunion. Sie steckt fest aufgrund der Unterschiede im Insolvenzrecht, im Steuerrecht, in der Aufsicht und anderer Regulierung zwischen den Mitgliedstaaten. Erreicht wird die Kapitalmarktunion sicher nicht durch eine Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes. Ertragreicher könnte der Abbau von Hemmnissen in anderen Bereichen sein, sodass insgesamt weniger Regulierung existierte. Das letzte Kommissionsmitglied, das dezidiert in diese Richtung gegangen ist, war Frits Bolkestein vor über 20 Jahren. Seither ist wenig passiert.
Drittens muss die EU auf eine höhere Wettbewerbsfähigkeit abzielen.
Zwar nimmt die EU, insbesondere mit ihrer Regulierung Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Mitgliedstaaten, aber dies ist nur ein geringerer Teil dessen, was getan werden muss. Diesen Teil geht die EU an, man denke an die jüngste Omnibus-Gesetzgebung. Dies kann auch nur der Anfang sein. Gleichwohl liegt ein größerer Teil der relevanten wirtschaftspolitischen Kompetenzen bei den Mitgliedstaaten, für die das alte schwäbische Motto gilt: ‚Jeder kehr vor seiner Tür und sauber ist das Stadtrevier.‘ Jeder Mitgliedstaat hat seine spezifischen Probleme und somit komme ich nun endlich zu Deutschland.
3. Die aktuelle Lage der deutschen Wirtschaft
In der Tat ist das Problem der deutschen Wirtschaft ein Problem der Wettbewerbsfähigkeit. Dies legen die Daten nahe. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) liegt aktuell real gerechnet kaum höher als im vierten Quartal 2019. Dazwischen lag der Einbruch in der Corona-Krise, die relativ rasche Erholung und die Hochinflation im Euro-Raum. Im Jahr 2023 schrumpfte das BIP um 0,9 Prozent, im Jahr 2024 um 0,5 Prozent und im laufenden Jahr 2025 wird es voraussichtlich bei einem Plus von 0,2 Prozent nahezu stagnieren. Wer darin einen Aufschwung erkennen mag, möge dies tun. Ich bleibe skeptisch; denn selbst die Prognosen für das kommende Jahr 2026 – die vorsichtigen bei einer Zuwachsrate des BIP von immerhin 0,9 Prozent – sehen darin keine Investitionsdynamik: Ein Drittel geht auf Kalendereffekte, zwei Drittel gehen auf die schuldenfinanzierten Mehrausgaben zurück. Die private Investitionstätigkeit bleibt verhalten.
Unternehmen investieren kaum mehr in Deutschland, sondern lieber im Ausland –
der Schweiz, Polen, Skandinavien, Indien, China, den USA. Ausländische Direktinvestitionen machen einen Bogen um Deutschland. Zwar äußern internationale Investoren Interesse an einem Engagement hierzulande. Bisher ist dies aber kaum erkennbar. Vielmehr werden Industrieanlagen in Deutschland abgebaut und woanders wieder aufgebaut.
Die Industrieproduktion geht seit dem ersten Quartal 2018 im Trend stark zurück, oder wie Peter Leibinger, der BDI-Präsident, es ausdrückt: Die Industrie befindet sich im freien Fall. Über 250.000 Arbeitsplätze sind seit 2018 in der Industrie verloren gegangen. Im laufenden Jahr 2025 könnten es alleine 170.000 Arbeitsplätze sein. Betroffen sind vor allem die Autoindustrie, der Maschinenbau, die Chemie, überhaupt die Grundstoffindustrie. Die Bauwirtschaft entwickelte sich zuletzt wieder besser, nachdem angesichts der zur Inflationsbekämpfung notwendigen Zinserhöhungen der EZB am Bau eine Strukturbereinigung unausweichlich war.
Auf dem Arbeitsmarkt ist von diesen Arbeitsplatzverlusten auf den ersten Blick noch wenig zu erkennen. Zwar steigt die Arbeitslosigkeit Monat für Monat im Vergleich zum Vorjahresmonat an. Mit 6,3 Prozent ist sie jedoch weit von ihrem Hochpunkt im Jahr 2005 von fast 13 Prozent entfernt. Gleichwohl zeigt sich einerseits, dass es für Arbeitslose schwieriger wird, rasch wieder eine Stelle zu finden; die Langzeitarbeitslosigkeit steigt. Berufsanfänger haben Probleme, in Beschäftigung zu kommen, nicht zuletzt angesichts des technologischen Wandels aufgrund der Künstlichen Intelligenz (KI). Andererseits gehen in der Industrie gut bezahlte Arbeitsplätze verloren, ohne dass ähnlich hohe Gehälter in Dienstleistungsbranchen erzielbar wären. Derzeit steigt die Beschäftigung nicht mehr, obwohl der Staat weiter einstellt.
Vor allem an ihrer Investitionstätigkeit im Ausland zeigt sich, dass die Unternehmen weniger ein Absatzproblem haben. Sie tätigen dort Erweiterungsinvestitionen, um mit ihren Produkten die weltweite Nachfrage zu decken. Sie investieren hierzulande nicht, weil sie sich einem toxischen Gemisch überhöhter Kosten gegenübersehen. Es lohnt sich für sie kaum mehr, in Deutschland zu investieren.
Bitte erlauben Sie mir an dieser Stelle ein paar persönliche Bemerkungen. Ich hatte das Vergnügen und die Ehre am 18. Januar anlässlich der 196. Bremer Eiswette die Rede auf Deutschland und Bremen zu halten. Ich skizzierte dort bereits die strukturellen Probleme Deutschlands. Seither hatte ich Gelegenheit, auf Vortragsreisen in die USA und nach China, insbesondere durch eine extensive Vortragstätigkeit im Inland und die ständige Beobachtung der Lage die Strukturprobleme Deutschlands zu analysieren. Der Befund hat sich seither traurigerweise nicht geändert: In vier wesentlichen Kostenkategorien schneidet Deutschland schlecht ab. Die Energiekosten sind noch immer zu hoch, die Regulierungsintensität ist so stark, dass sie den Unternehmen den Atem abschnürt, die Arbeitskosten sind zu hoch und der Sozialstaat ist überdehnt; schließlich zahlen die Unternehmen hierzulande relativ hohe Steuern für eine schlechte Infrastruktur.
Klopfen wir dies kurz ab:
1. Steuern und öffentliche Finanzen:
Die steuerliche Belastung der Unternehmensgewinne befindet sich im internationalen Vergleich auf einem hohen Niveau. Unter den G7-Ländern hat Deutschland mit Frankreich und Japan die höchste Belastung für Kapitalgesellschaften. Für Personengesellschaften, Einzelunternehmer und Selbstständige, die der Einkommensteuer unterliegen, sieht dies nicht besser aus. Dies gilt auch unter Berücksichtigung von Unterschieden in der Bemessungsgrundlage: Die effektive Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland befindet sich unter den Top 5 der höchsten Belastungen in der OECD. Dies wird noch verschärft werden, wenn die USA ihre Steuersätze auf 15 Prozent reduziert haben werden.
Im Gegenzug erhalten die Unternehmen eine relativ schlechte Infrastruktur. Die unendlichen Beispiele im Verkehrsbereich sind Legende. Man muss dabei nicht immer die Bahn bemühen. Staus auf den Autobahnen sind tägliches Brot, Flüge häufig verspätet. Unter den OECD-Ländern befindet sich deutsche Wettbewerbsfähigkeit hinsichtlich dieser grundlegenden Infrastruktur im unteren Drittel. Bei technischer Infrastruktur, vor allem Digitalisierung, sieht es nicht viel besser aus. Das Bildungswesen hat mittlerweile so sehr gelitten, dass Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit dahingehend massiv gesunken ist. In den Bereichen Forschung und Wissenschaft sowie Gesundheit und Umwelt hält Deutschland noch Positionen in den Top 5 bzw. Top 10, ist also noch wettbewerbsfähig.
2. Arbeitskosten und Sozialstaat
Die realen Lohnstückkosten, also Reallöhne im Verhältnis zur Produktivität, sind im Trend seit dem Jahr 2011 gestiegen, unterbrochen nur durch die aufgrund der überraschend hohen Inflation niedrigeren Reallöhne nach der Corona-Pandemie. Dabei waren die Lohnabschlüsse von 2011 bis 2019 noch einigermaßen moderat; lediglich der gesetzliche Mindestlohn und die Branchen-Mindestlöhne lagen über der Produktivitätsentwicklung der geringqualifizierten Beschäftigten.
Die Lohnzusatzkosten, vor allem die Sozialversicherungsbeiträge sind zunächst sogar gesunken: Der Beitragssatz zur GRV lag 2006 noch bei 19,9 Prozent, der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung bei 6,5 Prozent. Die Beitragssätze zur GRV sanken bis 2018 auf 18,6 Prozent und sind seither auf diesem Niveau. Der Beitragssatz zur ALV sank auf 2,4 Prozent im Jahr 2020 und stieg seither wieder auf 2,6 Prozent an. Erst in jüngerer Zeit gab es den Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge vor allem wegen der Zusatzbeiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung und den höheren Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung.
Der Anstieg der Lohnstückkosten ergibt sich vor allem durch die Fixkosten der Beschäftigung, also die Arbeitsmarktregulierung. Zunächst wurden die Reformen der Regierung Schröder ab dem Jahr 2013 allmählich, dann zunehmend stärker zurückgedreht, in den weiteren Schritten schoss die Politik dann über das zuvor herrschende Restriktionsniveau hinaus. Stichworte sind Leih- und Zeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Mindestlohn mit verschärfter Arbeitszeiterfassung, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz usw.. Hinzu kommt die Überdehnung des Sozialstaats. Alleine der Bund hat 502 verschiedene Sozialleistungen. Die Sozialleistungsquote ist von 2007 bis heute um fünf Prozentpunkte gestiegen. (Die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Corona-Krise sind außen vor; dann wäre die Quote noch höher.) Im Trend steigen die Sozialleistungen also nicht zuletzt in einer Phase massiv sinkender Arbeitslosigkeit und steigender Wirtschaftsleistung bei einer demografischen Atempause für die Sozialversicherungen an. Die Entwicklung geht im Wesentlichen auf einen Ausbau der Leistungen zurück: Mütterrente I und II, Rente mit 63 für langjährig Versicherte, Grundrente, Erleichterungen bei Erwerbsminderung, Rücknahme des Forderungselements beim Arbeitslosengeld II bis zu dessen Mutation zum Bürgergeld, Ausbau der Leistungen der Pflegeversicherung, vor allem der Pflegegrad 1 ist teuer, zunehmende Fehlsteuerungen im Gesundheitswesen, und vergessen wir bitte nicht die Erhöhung der Standards bei Jugendhilfe und Eingliederungshilfe sowie beim Ausbau der Kinderbetreuung. Was kostet die Welt scheint die Devise.
3. Regulierungsintensität
Der Staat hat immer kleinteiliger reguliert. Die Arbeitsmarktregulierung wurde schon genannt. Ein massiver Ausbau der Regulierung findet sich im Umweltbereich, vor allem beim Klima- und Artenschutz; das Baurecht hat sich erheblich verkompliziert; der Verbraucherschutz wurde massiv ausgeweitet. Das sind nur ausgesuchte Beispiele. Der jährliche Erfüllungsaufwand für Regulierungen, der vom Normenkontrollrat berechnet wird, ist massiv angestiegen. Er bleibt vor allem für die öffentliche Verwaltung selbst enorm hoch, weil sie angesichts der Komplexität der Regelungen Mühe hat, überhaupt noch die bestehenden Regulierungen zu administrieren. Genehmigungsverfahren sind daher enorm verlängert worden. Benötigte eine Brücke über den Rhein nach dem Zweiten Weltkrieg im besten Fall zwei Jahre für Genehmigung und Bau, sind heute bis zu acht Jahre nur für die Genehmigung erforderlich.
4. Energiekosten
Die, im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, massiv gestiegenen Energiekosten sind wieder merklich gesunken. Die Großhandelspreise für Gas liegen bei aller Volatilität fast wieder auf dem Niveau vor 2022. Für den Strompreis an der Leipziger Strombörse gilt ähnliches, allerdings bei höherer Volatilität. Noch immer hängen viele Unternehmen in zuvor abgeschlossenen höheren Kontrakten fest. Strukturell sind es aber weiterhin die hohen Abgaben, die auf Energie lasten, obwohl die EEG-Umlage schon vom Bundeshaushalt (KTF) übernommen wurde und die Stromsteuer für das Produzierende Gewerbe auf das europäische Minimum gesenkt wurde.
Die Krux des deutschen Energiemarktes liegt in der Fesselung marktwirtschaftlicher Kräfte. Hohe Subventionen für erneuerbare Energien sorgen für insgesamt überhöhte Kosten.
4. Was wäre zu tun?
Diese Analyse zeigt auf, wo die Wirtschaftspolitik ansetzen müsste. Die den Unternehmen staatlicherseits verursachten Kosten müssen reduziert werden. Erstens müsste die Unternehmenssteuerbelastung sinken. Da die Gemeinden aktuell angesichts hoher Verschuldung mit dem Rücken zur Wand stehen, müsste die Körperschaftsteuer um 5 Prozentpunkte sinken, um Deutschland wenigstens im Mittelfeld der EU-Staaten zu verorten. Dies müsste rasch passieren, um Investoren eine steuerliche Standortverbesserung unmittelbar anzuzeigen.
Zudem könnten Anpassungen der Bemessungsgrundlage helfen, weniger eine beschleunigte Abschreibung, als Verbesserungen bei der Absetzung geringwertiger Wirtschaftsgüter, eine Vereinfachung der Besteuerung, nicht zuletzt hinsichtlich der internationalen Besteuerungsregeln wie der Mindeststeuer oder der Wegzugsbesteuerung, oder die Herstellung von Finanzierungsneutralität durch den Abzug eines kalkulatorischen Zinses auf das Grundkapital.
Zur Unternehmensbesteuerung gehört die Einkommensteuer, da insbesondere die Bezieher hoher Einkommen auf Gewinneinkommen zurückgreifen. Dies zeigt beispielhaft der Solidaritätszuschlag; Der Restsoli liegt zu mehr als der Hälfte seines jetzigen Aufkommens auf den Gewinnen von Personengesellschaften, Selbstständigen und Einzelunternehmen sowie noch ein wenig auf den Gewinnen der Kapitalgesellschaften und auf der Abgeltungsteuer. Eine Abschaffung des Restsoli käme somit einer Unternehmenssteuerreform gleich. Eine Wiederbelebung der Vermögensteuer oder Verschärfungen der Erbschaftsteuer sind im Grunde tabu.
Die Struktur der Ausgabenseite sollte von Konsum- und Transferausgaben hin zu Investitionsausgaben verändert werden. Zudem ist es angesichts der geostrategischen Herausforderungen unerlässlich, die Verteidigungsausgaben schon in kurzer Frist massiv zu erhöhen, um die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu erhöhen. Diese Strukturveränderungen lassen sich erreichen, indem Ausgabenkürzungen beim Staatskonsum und bei den staatlichen Transfers vorgenommen werden. Kurzfristig lassen sich Sozialausgaben schwer reduzieren. In der mittleren Frist sind diese aber durchaus flexibel. Bei 502 unterschiedlichen Sozialleistungen lassen sich durch eine bessere Abstimmung der unterschiedlichen Instrumente nennenswerte Beträge einsparen. Dies gilt beispielsweise für eine Zusammenlegung von Bürgergeld (oder Neue Grundsicherung, wie sie bald heißen soll), Kosten der Unterkunft, Wohngeld und Kinderzuschuss in der Kompetenz einer Behörde, am besten der Bundesagentur für Arbeit, bei gleichzeitig einheitlicher Definition der Bedürftigkeitsgrenze. Im Familienbereich lassen sich ebenfalls hohe Transfersummen einsparen. Schließlich muss es um einen Abbau von Subventionen an die deutsche Wirtschaft und um die Streichung von Steuersubventionen gehen. Die Finanztransfers alleine sind von 2015 bis heute um 350 Prozent gestiegen!
Insofern müsste keine zusätzliche Verschuldung entstehen – mit einer Ausnahme: Die kurzfristig massive Erhöhung der Verteidigungsausgaben. Hohe außerordentliche Finanzierungsbedarfe sollten durch Staatsverschuldung über die Zeit geglättet werden – allerdings nur temporär, bis dieser Bedarf gedeckt und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands hergestellt ist. Denn Landesverteidigung ist eine ureigene Aufgabe des Bundes und sollte aus den laufenden Steuereinnahmen finanziert werden.
Für die Sozialpolitik heißt dies perspektivisch, dass die Bundesregierung an einer Reform der Sozialversicherungen nicht vorbeikommt. Für die Alterssicherung liegen die Vorschläge seit Jahren auf dem Tisch. Um die Finanzierung der GRV sicherzustellen, müsste das effektive Renteneintrittsalter erhöht werden. Dazu sollte ab 2031 das gesetzliche Renteneintrittsalter über 67 Jahre hinaussteigen. Dies geschieht am besten gemäß dem skandinavischen Modell, bei dem das gesetzliche Renteneintrittsalter an die fernere Lebenserwartung geknüpft ist, so dass jedes Jahr zusätzlicher (durchschnittlicher) Lebenserwartung zu 8 Monaten späterem Renteneintritt führt. Zudem sollten die Anreize für Frühverrentungen sinken, etwa indem versicherungsmathematisch äquivalente Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt vorgenommen werden. Um die Beitragssätze nicht über die gesetzlich definierte Haltelinie hinaus steigen zu lassen, müsste die Haltelinie von 42 Prozent wieder in Kraft treten. Dabei sinkt das Rentenniveau aufgrund des Nachhaltigkeitsfaktor ab, ohne dass die Rentenzahlungen sinken. Sie steigen nur nicht mehr voll mit der Lohnsteigerung. Das Rentenniveau sollte zukünftig für einen Standardrentner berechnet werden, der 47 Beitragsjahre statt heute 45 Beitragsjahre hat.
Die Betriebsrenten sollten durch einen Übergang zum Defined Contribution System für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver werden. Für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge kann die Bundesregierung auf Vorarbeiten der vorherigen Bundesregierung zurückgreifen. Keine Lösung der Probleme der GRV bringt die Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen. Vor allem für erstere dürften Länder und Gemeinden wenig Appetit haben. Eine Hinzunahme anderer Einkünfte, auf die Beiträge zu entrichten wären, etwa die Kapitaleinkünfte, sollte zwingend verzichtet werden. Es macht wenig Sinn, die Abgabenbelastung in der aktuellen Situation zu verschärfen – weder für den Produktionsfaktor Arbeit noch für Kapital – oder die private Altersvorsorge steuerlich zu diskriminieren.
Das Gesundheitssystem erfordert grundlegende Reformen aufgrund des ineffizienten Nebeneinanders von Über-, Unter- und Fehlversorgung. Die Reform der stationären Versorgung im Zuge der Krankenhausreform der vorherigen Legislaturperiode ging in die richtige Richtung und sollte ohne Abstriche umgesetzt werden. Das System sollte zudem durch stärkere Selbstbehalte der Versicherten ergänzt werden. Dies sind nur zwei Ideen, bei denen die zu erwartenden Verbesserungen auf der Hand liegen. Einfach sind Reformen im Gesundheitswesen aber nicht zuletzt deshalb nicht, weil der medizinisch-technische Fortschritt die Ausgaben steigen lässt – und dies ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Die Soziale Pflegeversicherung sollte hingegen ihre Leistungen vor allem beim Pflegegrad 1 reduzieren.
Mit einer solchen Politik blieben die Beitragssätze in einem engen Rahmen und die Lohnzusatzkosten würden wenig steigen. Weitere Senkungen der Lohnkosten ließen sich durch Deregulierung im Arbeitsrecht erreichen, etwa bei Leih- und Zeitarbeit, durch eine größere Flexibilität der Arbeitszeit im Zuge einer am europäischen Recht anknüpfenden Reform des Arbeitszeitgesetzes, eine Streichung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, die Einführung von drei Karenztagen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dies sind ebenfalls nur illustrative Beispiele.
Deregulierung ist auch das Stichwort für andere Rechtsbereiche. Es geht nicht um Entbürokratisierung, sondern um einfachere Regeln: im Datenschutz, im Baurecht, im Umweltrecht. Die Initiative für einen handlungsfähigen Staat legt zudem großen Wert auf eine Vereinheitlichung des Verfahrensrechts.
In der Energiepolitik muss es um eine Reduktion der Abgabenbelastung und um die Wiedereinführung stärker marktwirtschaftlicher Instrumente gehen. So sollte die Stromsteuer für alle auf das europäische Minimum sinken; ein Industriestrompreis oder eine dauerhafte Subventionierung der Netzentgelte sind hingegen nicht sinnvoll. Sie konterkarieren die Bemühungen um den Klimaschutz, wenn vor allem energieintensive Unternehmen vom Industriestrompreis profitieren, und verschütten die Anreize für eine Konzentration des Netzausbaus dort, wo er am dringendsten ist. Zudem müssten räumliche Differenzierungen vorgenommen werden. Strom würde dadurch im Norden des Landes billiger und im Süden teurer. Dadurch entstünden die richtigen Anreize zum Bau von Gaskraftwerken.
Jedenfalls erfordert eine sinnvolle Klimapolitik das Festhalten an der CO2-Bepreisung. Nur sie erlaubt eine effektive internationale Koordination über einen Mindestpreis für CO2. Da der Klimaschutz ein internationales öffentliches Gut ist, führt an dieser Koordinationsfunktion kein Weg vorbei. Sie ist nicht erreichbar durch Ordnungsrecht oder Subventionen.
Überhaupt deutet dieses Programm an, dass der Idee einer staatlichen Industriepolitik jenseits traditioneller Instrumente eine Absage zu erteilen ist. Der Staat hat keine bessere Kenntnis, welche Technologien, Branchen, Industrien oder gar Unternehmen eine Zukunft haben. Eine vertikale Industriepolitik in diesem Sinne ist zum Scheitern verurteilt. Der Staat hat aber eine Rolle bei der Förderung von Forschung und Entwicklung und damit der technologieoffenen Förderung von Innovation. Zudem kann er an der Schnittstelle zwischen Verteidigung und Forschung und Entwicklung einen Beitrag leisten, der später zivile Nutzungsmöglichkeiten eröffnet.
5. Was tut die Bundesregierung?
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung reflektiert an verschiedenen Stellen die Erkenntnis, wie wichtig Strukturreformen sind. Allerdings gehen viele der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht weit genug, in die falsche Richtung, sind widersprüchlich. Zuallererst hat die Bundesregierung eine Lockerung der Schuldenbremse vorgenommen. Für Verteidigungsausgaben, die ein Prozent des BIP übersteigen, gilt zukünftig eine Bereichsausnahme; sie unterliegen in dem über ein Prozent des BIP hinausgehenden Umfang nicht mehr der Schuldenbremse. Hinzu kommt ein Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz (SIK) in Höhe von 500 Mrd. Euro über 12 Jahre, wovon 100 Mrd. Euro den Ländern und weitere 100 Mrd. Euro dem KTF zur Verfügung gestellt werden. Zudem können sich die Länder zukünftig in gleicher Höhe strukturell verschulden wie der Bund, nämlich in Höhe von 0,35 Prozent des BIP.
Mittel für die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen ist richtig. Allerdings bedeutet diese Lockerung der Schuldenbremse, dass die Bundesregierung sich außerstande sieht, Ausgabenkürzungen in anderen Bereichen vorzunehmen. Es gilt das fröhliche Sowohl-als-auch. So nimmt sie weitere Leistungsausweitungen im Sozialbereich vor, bei der GRV die Mütterrente III, die Verlängerung der Haltelinie von 48 Prozent mit Folgewirkung nach 2031, die Frühstartrente und die Aktivrente, bei der GKV die Verschiebung der Krankenhausreform. Nur beim Bürgergeld kommt es zu Reformen in die richtige Richtung. Zudem weitet die Bundesregierung die Subventionen an die Wirtschaft noch stärker aus und nimmt einmal gestrichene Steuervergünstigungen wieder zurück, Stichwort Gastrosteuer und Agrardiesel.
Frappierend ist das Ausmaß, in dem durch die Lockerung der Schuldenbremse Spielräume im Haushalt für Konsum- und Transferausgaben geschaffen werden. Die Verschiebebahnhof-Diskussion zeigt, dass allenfalls die Hälfte der zusätzlichen Verschuldungsmöglichkeiten in Investitionen fließen. Bundesbank, Sachverständigenrat, ifo Institut, IW Köln – sie alle belegen diese Verschiebung. Mein Nachfolger im BMF erkennt dies nur für die 100 Mrd. Euro an die Länder an, die in der Tat kaum in Investitionen fließen dürften. Für den Bund verweist er auf das juristisch festgelegte Kriterium der Zusätzlichkeit für Verteidigung und Infrastruktur, das im Vergleich zu den Vorjahren schon zu niedrig angesetzt ist. Dass Darlehen an die SPV, die ALV und den Gesundheitsfond, die in der Zukunft wohl kaum zurückgezahlt werden, haushaltsrechtlich als Investitionen gelten, unterschlägt er.
Dabei gehen die genannten vier Institute nicht einmal besonders stark in die Tiefe. Schaut man sich die einzelnen Titel in den Bundeshaushalten 2025 und 2026 an, so wird der Verschiebebahnhof noch deutlicher. Der relevante Vergleich sind die Planungen der Ampel-Regierung für die Jahre 2025 und 2026. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Abruf von Investitionsmitteln schneller vonstattengeht, nur weil die Regierung gewechselt hat. Daher sollte die Planung der neuen Bundesregierung nicht mit dem Ist aus 2024 verglichen werden.
Im Vergleich zur Planung der Ampel für 2025 steigen die Investitionsausgaben des Bundes im Jahr 2025 nur um 8 Mrd. Euro und im Jahr 2026 um 19 Mrd. Euro. Anteilsmäßig liegen die Investitionen ohne diese Darlehen und sonstigen finanziellen Transaktionen bei 10 Prozent der Ausgaben im Kernhaushalt und damit nicht höher als in den Planungen der Ampel. Bei genauerer Betrachtung sieht man, wie diese Verschiebung zustande kommt. Laut Planung sind im Jahr 2026 rund 2,5 Mrd. Euro für die Sanierung der Autobahnbrücken im Sondervermögen Infrastruktur enthalten, im Kernhaushalt werden die Investitionen für Bundesfernstraßen um 1,7 Mrd. Euro gesenkt. Ähnliches gilt für die Deutsche Bahn.
Im Verteidigungshaushalt findet sich für 2025 unter der Titelgruppe „Ausgaben und Investitionen für verteidigungsrelevante Verkehrsinfrastruktur des Bundes“ für die Autobahn GmbH und für Schienen.
Die Beispiele sind mannigfach.
Da der konsumtive Teil der Staatsausgaben nicht sinkt, können die Steuerzahler auch nicht entlastet werden. Nur eine sinkende Staatsquote eröffnet wirkliche Spielräume zur Senkung der Steuerbelastung. Die Verschuldung lässt sich schließlich nicht ständig weiter erhöhen, ohne dass sich negative Auswirkungen auf die Tragfähigkeit ergeben und dadurch höhere Zinsen verlangt werden. Die aktuelle Finanzpolitik läuft darauf hinaus, die Staatsschuldenquote in nur zehn Jahren auf fast 90 Prozent des BIP zu steigern, wenn keine wachstumsfördernden Strukturreformen umgesetzt werden.
Daher bleibt die Steuerpolitik zaghaft. In den Jahren 2024 bis 2026 soll eine arithmetisch-degressive Abschreibung in Höhe von jährlich 30 Prozent als Investitionsbooster wirken. Für sich genommen sorgt dies bloß für Vorzieheffekte, wenn Investoren hierzulande überhaupt hier investieren wollen. Sie erhalten aber lediglich eine Perspektive für Steuersenkungen bei der Körperschaftsteuer ab dem vierten Jahr für fünf Jahre um jeweils einen Prozentpunkt – alles in allem zu wenig zu spät. Für die Einkommensteuer werden Erhöhungen des Spitzensteuersatze diskutiert. Die Streichung des Restsoli ist nicht avisiert. Stattdessen wird über eine Streichung der Verschonungsregeln bei der Erbschaftsteuer diskutiert.
Auf der Ausgabenseite droht der Bundeshaushalt schon 2029 zu versteinern. Rentenpaket, höhere Verteidigungs- und Zinsausgaben – alles das sorgt dafür, dass so gut wie keine Spielräume für andere Ausgaben mehr bestehen. Dies erleichtert die Darstellung von Steuer- und Abgabenerhöhungen als alternativlos.
Die Finanzpolitik trägt somit nicht zur Verbesserung der Standortqualität bei. Für die Arbeitsmarktpolitik gilt ähnliches angesichts der perspektivisch steigenden Beitragssätze für die Sozialversicherungen. Hinzu kommt der fehlende Elan zur Deregulierung des Arbeitsrechts. Das Tariftreuegesetz setzt vielmehr noch eine zusätzliche Belastung obendrauf. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird nicht gestrichen, nur die Berichtspflichten werden vorerst ausgesetzt. Einer Reform des Arbeitszeitgesetzes stehen die Gewerkschaften sehr kritisch gegenüber. Selbst wenn die gesetzliche Änderung kommen sollte, ist damit zu rechnen, dass Streiks für eine Abbildung des heutigen Rechts in den Tarifverträgen sorgen werden.
Im Energiebereich sind die Signale gemischter. Der Industriestrompreis für drei Jahre und die Subventionierung der Netzentgelte bleiben im alten Schema der Industriepolitik und der zuvor beschriebenen Finanzpolitik. Die Bundeswirtschaftsministerin nimmt allerdings die Vorstellung, mehr Marktwirtschaft in die Energiepolitik einzuführen, ernster. Es bleibt abzuwarten, wie weit sie damit kommt. Erste Ansätze sind aber vielversprechend.
Im Regulierungsbereich findet sich Licht und Schatten.
Licht – eine Baurechtsnovelle in die richtige Richtung und das Vorhaben einer Vereinheitlichung des Verfahrensrechts;
Schatten – keine Bewegung beim Datenschutz oder beim Umweltrecht.
Die Unternehmen, die standorttreu bleiben wollen, sehen zurecht kein Licht am Ende des Tunnels.
6. Was gibt Hoffnung für das kommende Jahr?
Fassen wir zusammen: Die weltpolitische und weltwirtschaftliche Lage ist herausfordernd. Die deutsche Wirtschaft leidet unter einer Investitionsschwäche, die strukturelle Ursachen hat. Die Kosten, denen sich Investoren gegenübersehen, sind zu hoch. Die Vorhaben der Bundesregierung sind unzureichend, um diese Strukturprobleme zu lösen. Es ist zu wenig oder zu spät, oftmals in die falsche Richtung.
Was macht Hoffnung? Leider wenig, es sei denn, die Politik steuert um. Dahingehend ist kaum etwas zu erkennen. Hoffnung macht, dass die Substanz der deutschen Wirtschaft noch relativ intakt ist. Die Unternehmen können den Strukturwandel noch aktiv annehmen. Sie brauchen aber bessere Rahmenbedingungen, damit Investitionen sich lohnen.
Sonst bleibt von der schöpferischen Zerstörung des Strukturwandels nur die Zerstörung übrig.
Herbst der Reformen? – Fehlanzeige