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Einer von Holland ausgehenden Mode folgend, richtete schon der prachtliebende erste preußische König Friedrich I. zu Beginn des 18. Jahrhunderts am Berliner Hof ein „Tabakskollegium“ ein.

Sein Sohn Friedrich Wilhelm I. (1688-1740), der im Jahre 1713 den preußischen Thron bestieg, behielt diese Institution bei. Er nahm ihr jedoch den luxuriösen und verschwenderischen Charakter der Berliner Hofhaltung und rief das „Tabakskollegium“ an verschiedenen Orten, zumeist in Potsdam, häufig aber auch in seinem düsteren Jagdschloß in Königs Wusterhausen, zusammen – fast immer in Räumen, deren karge, ja uniformierte Möblierung der spartanischen Lebensweise des „Soldatenkönigs“ entsprach.

Der Überlieferung zufolge rauchte er gern einen kräftigen Tobak, jener Friedrich Wilhelm I., aber ebenso überliefert ist, daß er zum „Tabakskollegium“ auch in der Absicht eingeladen hat, im Kreise nicht nur seiner Vertrauten, Minister und Militärs, sondern auch „durchreisender Standespersonen“ seine eigene Meinung zu Tagesgeschehnissen zu äußern und die seiner Gäste kennenzulernen.

Dieser Absicht hat sich auch das Bremer Tabak-Collegium – zu Beginn der 50er Jahre des vorherigen Jahrhunderts von bremischen Kaufleuten gegründet – verpflichtet. Es hat sich das vertrauliche, aber liberale Gespräch über Themen des Zeitgeschehens zum Ziel gesetzt – in dem Bewußtsein, damit der Pflege hanseatischer, insbesondere auch bremischer Kultur und Tradition zu dienen.

Ziele des Bremer Tabak-Collegiums

Das Bremer Tabak-Collegium ist eine Institution gesellschaftlicher Begegnung und freien Meinungsaustauschs – eine jeweils für eine Zusammenkunft eingeladene Gesprächsrunde von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, der Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur.

Das Bremer Tabak-Collegium ist unabhängig: Es gibt keine feste Mitgliedschaft und keinen Anspruch auf Teilnahme an den Collegien, keine Statuten und keine der bei Zusammenschlüssen Gleichgesinnter üblichen Ämter. Die Gäste, aus Prinzip wechselnd und keinesfalls etwa nur Freunde des Tabaks, führt vor allem die Bereitschaft zusammen, sich einem für die Entwicklung der Gesellschaft wichtigen Thema zu widmen und im Kreise interessanter Gesprächspartner aus unterschiedlichen Lebensbereichen die verbindende Atmosphäre zu genießen. Bremer Tabak-Collegien werden in der Regel dreimal jährlich einberufen. Für jede Zusammenkunft übernimmt eine geeignete Persönlichkeit das Amt des „Sprechers“, der an diesem Abend das Collegium repräsentiert, die Gäste empfängt und begrüßt, die 2. Tischrede während des Bremer Abendbrotes hält, den Vortragenden des Abends einführt und die Diskussion leitet.

Das Bremer Tabak-Collegium versteht sich auch als ein Botschafter der Freien Hansestadt Bremen, deren Wohl es sich verpflichtet weiß. Collegien werden daher nur gelegentlich in Bremen, zumeist aber an anderen, ebenfalls wechselnden Orten in Deutschland oder den benachbarten Ländern durchgeführt.

Die Zusammenkünfte des Bremer Tabak-Collegiums finden traditionellerweise in Räumlichkeiten statt, in denen die Verpflichtung zur Pflege von Kunst und Kultur sichtbaren Ausdruck findet. Die Kleidung ist immer festlich – das Essen eher bescheiden. Man tafelt jedoch herzhaft nach bremischer Art: zu schwarzem, derben Brot gibt es Fisch, deftigen Katenschinken und hausgemachte Wurst, dazu gibt es Bremer Bier und klaren Korn. In der Collegiumsrunde wird dann ein guter Bordeaux getrunken.

Die 1. Tischrede während des Bremer Abendbrotes steht dem „Hausherrn“ zu. Auf das Bremer Abendbrot folgt der Vortrag in der Collegiumsrunde mit einer sich anschließenden Aussprache. Ein Ausklang zur Vertiefung begonnener oder Anknüpfung weiterer Gespräche bildet den Abschluß einer Zusammenkunft. – Etwa vier Wochen nach einem Collegium erhalten die Gäste eine Festschrift, in der die Ansprachen des Abends (nicht jedoch die auf den Vortrag in der Collegiumsrunde folgende Aussprache) und eine Liste der Teilnehmer des Collegiums abgedruckt sind.

Die materiellen Voraussetzungen für die Durchführung der Zusammenkünfte des Bremer Tabak-Collegiums werden von einem Förderkreis, der sich dem Wohle der Gesellschaft verpflichtet weiß, geschaffen. Nach hanseatischer Tradition will der Förderkreis nicht genannt werden.

Die organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der Zusammenkünfte des Bremer Tabak-Collegiums werden durch das sogenannte ‚Kleine Gremium‘ geschaffen, einem Kreis von etwa 10 Personen aus unterschiedlichen Lebensbereichen der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitglieder des ‚Kleinen Gremiums‘ entscheiden unabhängig und in vertraulicher Abstimmung über die zur Diskussion anstehenden Themen, die Veranstaltungsorte, die einzuladenden Vortragsredner und Gäste. Zur Zeit gehören dem ‚Kleinen Gremium‘ die folgenden Persönlichkeiten an.

 

Dr. Jörg Bremer
Berlin/Rom

 

Journalist, Historiker, Autor

ehem. Korrespondent/Redakteur Frankfurter Allgemeine Zeitung

Dr. Thomas Brinkmann,
LL.M. (Tulane)

Bremen
Rechtsanwalt und Notar
Dr. Schackow & Partner-Rechtsanwälte und Notare, Bremen
Jürgen Fitschen
Frankfurt am Main
Vorsitzender des Vorstandes
Deutsche Bank Stiftung, Frankfurt am Main
Dr. Torsten Köhne
Bremen
ehem. Vorsitzender des Vorstandes                                  swb AG, Bremen
Rebecca K. Kreuzgrabe
Bremen
Generalbevollmächtigte
Bremer Tabak-Collegium GmbH, Bremen                                           Rechtsanwältin
Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff
München
Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D.

Präsident des Bundesfinanzhofs a.D.

Minister a.D.
Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Heinz Paqué
Magdeburg
Lehrstuhl für Internationale Wirtschaft,
Otto-von Guericke-Universität, Magdeburg, ehem. Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalts, Vorsitzender der Friedrich-Naumann- Stiftung für die Freiheit, Potsdam
Hellmut Seemann
Weimar
ehem. Präsident
Klassik-Stiftung Weimar
Dr. Patrick Wendisch
Bremen
Geschäftsführender Gesellschafter
Lampe & Schwartze KG, Bremen
General a.D. Volker Wieker
Ganderkesee
ehem. Generalinspekteur der Bundeswehr