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Zusammenkunft am 25. September 2008 auf Schloss Gottorf in Schleswig

Sprecher des Collegiums

Prof. Dr. Klaus G. Saur

Vortrag in der Collegiumsrunde

Prof. Dr. h.c. Klaus-Dieter Lehmann

Thema

„Das Kulturelle Gedächtnis und der Mythos Beutekunst“

Zusammenkunft am 25. September 2008 auf Schloss Gottorf in Schleswig

Begrüßung – Prof. Dr. Klaus G. Saur

Meine Herren,

im Namen des Kleinen Gremiums des Bremer Tabak-Collegiums darf ich Sie sehr herzlich hier auf Schloss Gottorf begrüßen. Das Bremer Tabak-Collegium ist außerordentlich glücklich, auf Schloss Gottorf zu tagen. Nicht nur, weil es eines der schönsten Schlösser, ist die es gibt. Nicht nur, weil der Direktor, Prof. Dr. Herwig Guratzsch, Mitglied des Kleinen Gremiums des Bremer Tabak-Collegiums ist, nein, weil wir hier an eine 1200 Jahre alte Tradition anknüpfen können, die Bremen und Schloss Gottorf verbindet. Schon im 9. Jahrhundert waren die ersten Beziehungen und sie beruhten auf zwei Grundsätzen. Auf den Glauben und auf den Handel. Hier entstand die große Kooperation und 1161 wurde zum ersten Mal die Wasserburg Gottorf genannt und sie diente den Bischöfen von Schleswig als Burgsitz bis dieser 1261 an die Schaumburger Grafen kam und damit zum weltlichen Schloss wurde. Aber die Bremer spielten schon in der Frühgeschichte eine große Rolle.

Im Jahr 826 kam der Korballer Mönch und späterer Erzbischof von Bremen. Ansgar, an die Ufer der Schlei und begann hier mit ersten Missionsversuchen, die allerdings kläglich scheiterten. Nur der Mönch Ansgar war ein echter Bremer und gab nicht auf und kam nach wenigen Jahren wieder und stand nun unter dem Schutz des zum Christentum übergetretenen Dänenkönigs Harald Klag, der ihn ermunterte und dazu brachte, hier echt zu missionieren. Also, die Bremer Einflüsse gehen auf diesen Zeitraum zurück.

Dann wurde auch noch vom Papst die Missionierung übertragen und als Bistum gehörte Schleswig zu den frühen Töchtern der Bremer Kirche und bis zum Jahr 1113 gehörte es zum Erzbistum Bremen. Im Ausgang des 12.Jahrhunderts kam ein Schleswiger Bischof, wurde Erzbischof von Bremen und 1192 hat die Bremer Geistlichkeit den Bischof Waldemar von Schleswig zum Bremer Erzbischof gewählt. Waldemar der Bischof blieb auch nach erneuter Bestätigung der Wahl in Bremen, allerdings glücklos.

1217 musste er die Stadt verlassen und trat nie wieder in Bremen auf. Aber weitere Bischöfe kamen aus Bremen und der letzte der drei Bremer Erzbischöfe, war Johann Friedrich von Schleswig Holstein. Johann Friedrich war ein 17-jähriger Jüngling als er Bischof wurde, das hat nur ein Bremer geschafft, in diesem zarten Alter Bischof zu werden. Und er verfügte auch über einen Stil. Er war in Bremen nicht so sehr beliebt, denn er kam immer zu seinen legendären Besuchen und für die kalvinistische Hansestadt hatte er ein ungewohntes höfische Zeremoniell und so ließ er sich im Jahr 1617, als er schon 21, war sowohl beim Senat im Rathaus, als auch bei der Kaufmannschaft im Schütting mehrfach fürstlich und sehr teuer bewirten. Nach jedem Toast ließ er Schüsse aus Kanonen ab und man war im Schütting immer recht glücklich, wenn er wieder abgereist war.

Mit ihm enden dann auch die geistlichen Beziehungen zwischen Gottorf und Bremen und die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen entstanden dann im 18. Jahrhundert neu.

Dann kamen verschiedentlich die Bremer Syndizi und die Ratsherren und die Kaufleute nach Schleswig und hier nach Schloss Gottorf, um hier mit dem Dänischen König oder mit der dänischen Regierung zu verhandeln. 1863 forderte dann die bremische Bevölkerung die Bürger stürmisch auf dafür einzutreten für die Herauslösung Schleswig Holsteins aus der Union mit Dänemark, leider ohne Erfolg!

Aber damals war auch Gottorf zu einer Kaserne herab gesunken und hatte seinen Glanz verloren. Es ist zu wünschen, dass der heutige Besuch diese Beziehungen wieder neu aktiviert und dass dann eine echte Hanseverbindung neu entsteht und wir wünschen uns dafür jeden Erfolg.

1605 wurde schon die Bibliothek des Schlosses gegründet. Auch sie hatte eine Blütezeit in der früheren Zeit, aber in den letzten Jahrzehnten ging das danieder und im letzten Jahr wurde sie neu eröffnet und sie wurde mit einem großen Festakt die der Zukunft des Buches gewidmet war, eröffnet. Und der Herr Ministerpräsident hat versprochen – leider kann ich ihn jetzt nicht daran erinnern, da er nicht kommen konnte, – dass er auch für die Restaurierung und Präservierung der vorhandenen Buchschätze noch Sorge tragen wird. Und das auch materiell unterstützen wird. Wir werden ihm das jetzt noch schriftlich mitteilen….

1698 begang schon der Neubau des Schlosses und 1842 wurde es dann als Kaserne benutzt und die Kapelle wird 1857 Garnisonskirche. Aber es beginnt immer wieder positiv neu. 1948 ist der Einzug des Schleswig- Holsteinischen Landesmuseums für Vor-und Frühgeschichte und des Landesarchivs und die Herren Direktoren dieser Einrichtung sind heute hier Teilnehmer. Und damit begann die Glanzzeit des Schlosses Gottorf unter Professor Dr. Herwig Guratzsch. Dem danken wir als Hausherrn und wir freuen uns, dass Sie alle diesen Dank mit mir teilen und ich freue mich auf den Abend hier.

Herzlichen Dank

Zusammenkunft am 25. September 2008 auf Schloss Gottorf in Schleswig

1. Tischrede – Hausherr von Schloß Gottorf, Prof. Dr. Herwig Guratzsch

Im Namen der Stiftung der Schleswig-Holsteinischen Landesmuseen begrüße ich Sie alle herzlich. Hier im Kreuzstall blicken wir auf Bilder des deutschen Expressionismus in einer Ausprägung, die nicht die Hoch-Zeit dieser grandiosen Epoche spiegeln, sondern interessante Einzelpositionen wie Friedrich Karl Gotsch oder Georg Tappert. Tappert gehört zu den Entdeckungen der Kunsthistoriker dieses Hauses. Insofern als er von hier aus erkannt wurde als Mitanreger und prägender Geist – nicht nur für die Künstler der „Brücke“ aus Dresden. Das frühere Mitglied des Kleinen Gremiums des Tabak-Collegiums, Gerhard Wietek, mein Vorvorgänger im Museum, hat dies in kontinuierlicher Öffentlichkeitsarbeit für Georg Tappert entwickelt. Der größte Teil seines künstlerischen Nachlasses befindet sich bei uns. Heute werden Gemälde von ihm in Amerika und überall in den Auktionshäusern, nicht zuletzt bei Grisebach in Berlin, mit bis zu 400.000 Euro gehandelt.

Die bildliche Umrahmung also unseres schlichten Bremer Essens vermittelt diese Seite, die Stiftung Rolf Horn nebenan in unserer Galerie der Klassischen Moderne Höhepunkte des deutschen Expressionismus. Der Expressionismus überhaupt, meine Herren, ist eine der großen Gottorfer Säulen. Eine andere ist das Barockzeitalter. Es war besonders lebhaft und naturwissenschaftlich spannend in diesem Gottorfer Herzogtum etabliert, vor allem durch Friedrich III. und seinen Sohn Christian Albrecht, der die Kieler Universität 1665 gegründet hat. Intelligent und phantasiereich sprengten sie die damaligen Wissensgrenzen und erregten mit ihrer Kunstkammer, der mit Wolfenbüttel vergleichbaren Bibliothek, dem Riesenglobus und dem Barockgarten breitestes Aufsehen. Aber nicht nur im Barockzeitalter hat das kleine Gottorfer Herzogtum strahlkräftig gewirkt. Unter unterschiedlichsten Flaggen und Wappen entfaltete es sich.

An der eigenartigen Architektur, die das Ambiente zu diesem Bremer Abendessen bildet, sehen wir, daß auch Sorgen und Notzeiten über Gottorf hinweggegangen sind, denn wir befinden uns im Kreuzstall, einem Gebäude, das wie die umliegenden flachen Bauten neben dem stolzen Schloß der Kasernenzeit, erst der Dänen, dann der Preußen, seine Entstehung dankt. In den letzten 60 Jahren, seit die Landesmuseen aus Kiel in das arg von der Geschichte ramponierte Schloß eingezogen sind, wurden alle zum Schloß gehörigen Häuser museal und modern eingerichtet.

In den vergangenen Jahrzehnten haben die Landesmuseen versucht, diese eindrucksvolle Vergangenheit zu revitalisieren. Zunehmend mit dem Beistand privater Stiftungen, wie der Hermann Reemtsma Stiftung und der unmittelbaren Förderung durch unsere Landesregierung. Der Ministerpräsident selbst ist unser Aufsichtsratsvorsitzender und stützt unsere Stiftung, die Arbeit meines archäologischen Kollegen im Vorstand, Claus von Carnap-Bornheim, genauso wie die des Kunst und Kulturgeschichtlichen Landesmuseums und der zahlreichen Dependancen, wie des Wikinger Museums Haithabu, Jüdischen Museums Rendsburg, Volkskunde Museums Schleswig und Kloster Cismars. Peter Harry Carstensen, meine Herren, läßt Sie alle sehr herzlich an diesem Abend grüßen, den er nur allzu gern mit uns erlebt hätte. Sie wissen, daß er heute nicht dabeisein kann und kurzfristig absagen mußte. Sie wissen aber auch, wie sehr er sich freut, daß das Tabak-Collegium in seinem Bundesland zum wiederholten Male tagt. Wir wünschen ihm von hier aus schnelle Genesung!

Wenn wir nach dem Essen zum Collegium gehen, werden wir einen der festlichsten Räume des Schlosses, neben der alten Kapelle gelegen, den Hirschsaal erleben. Mit den kriegerischen Darstellungen zwischen den Kreuzrippen der Decke wird der Abwehrgedanke mit dem Wunsch nach Frieden in bewegender Weise verknüpft.

In all diesen Räumen sind die Sehnsüchte und Leiden der Menschen eingegraben, die sie empfunden haben, denn Gottorfs Glanzzeiten sind häufig in der Mitte schwerer Kriege und anhaltender Epidemien entstanden. Wir müssen vermuten, daß Kunst und Kultur damals nicht zu Massenlust und -wahn verkamen. Ihr tiefwirkender Nährstoff, ihre Sinnlichkeit, ihre Vergnügen und ihre Bildung schenkende Kraft waren viel eher das, was die Menschen des 16. und 17. Jahrhunderts suchten.

Heute agieren Museumsleute anders, weil sie in den teilweise krankhaft hochgezüchteten Wirtschaftlichkeitsdebatten, die alle Bereiche des Lebens erfassen, ihre Eigenfinanzierungsquote mit kurzatmigen Events steigern sollen. Gottorf versucht nach wie vor mit Qualität zu überzeugen, kann sich aber auch diesem Trend nicht ganz entziehen. In diesem Jahr werden über 500000 Menschen die Ausstellungen, wie unter anderen die von Horst Janssens Großen Russen im Schloß oder die von Anselm Kiefer in der Etage unter uns im Kreuzstall, gesehen haben. Ich freue mich, daß Sie zu uns gekommen sind. Lassen Sie sich anstecken von dem Geist dieser Welt bei Ihren Gesprächen und seien Sie noch einmal, nun von meiner Seite herzlich Willkommen geheißen auf Schloß Gottorf!

Zusammenkunft am 25. September 2008 auf Schloss Gottorf in Schleswig

2. Tischrede – Prof. Dr. Klaus G. Saur

Meine Herren,

als Sie in diesen wunderbaren Saal geschritten sind, sind wir an einem ganz herausragenden, grandiosen Kunstwerk vorbei gegangen. An Amseln Kiefers Bücherwelten. Auch diese Ausstellung ist eine großartige Geschichte, die in diesem Schloss läuft, und die „Bücherwelten“ Amseln Kiefer bringen uns zu unserem heutigen Redner. Amseln Kiefer erhält in diesem Jahr den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels. Prof. Dr. Klaus-Dieter Lehmann, den ich mit ganz großer Freude und großer Dankbarkeit begrüße, er ist Mitglied der Jury des Friedenspreises und er war zu mindestens- und ich drücke mich da vorsichtig aus -nicht unbeteiligt an der Entscheidung, dass Amseln Kiefer für seine Vermittlungsfunktion, die er in der Kunst ausdrückt, mit dem Friedenspreis ausgezeichnet wird.

Klaus-Dieter Lehmann ist prädestiniert, den Vortrag heute zum Thema: „Das kulturelle Gedächtnis und der Mythos Beutekunst“ zu halten, wie kein anderer. Klaus-Dieter Lehmann war viele Jahre Generaldirektor der Deutschen Bibliothek in Frankfurt. Er brachte dann die Zusammenführung der Deutschen Bibliothek Frankfurt und der Deutschen Bücherei in Leipzig zur Gesamtdeutschen großen Bibliothek. Er wurde dann 1999 Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und seit 1. April dieses Jahres ist er der Präsident des Goethe Instituts.

In all diesen Funktionen ist er mit dem Begriff Beutekunst direkt oder indirekt konfrontiert. Als Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz war er immer beteiligt bei allen Verhandlungen Gesprächen mit Russen, mit Polen oder mit anderen Ländern über Rückführung, über Rückgabe von in Deutschland beschlagnahmten Dingen. Und der Begriff Beutekunst scheint seitdem wir als Bremer Tabak-Collegium das Thema vor einigen Monaten hier bestimmt haben, einen ungeheuren Zuwachs an Presseveröffentlichungen zu bekommen. Man kann so gut wie keinen Tag mehr in die Zeitung schauen, ohne dass dieses Thema nicht irgendwie behandelt wird. Das heißt, vielleicht waren wir hier irgendwie meinungsvorgreifend oder meinungs-beeinflussend.

Die Beutekunst ist ein Begriff der selbst in der Brockhaus-Enzyklopädie einen Haupteintrag, ja – einen Schlüsselbegriff darstellt. Die Beutekunst geht in die Antike zurück. Schon in der Antike wurde mit psychologischem Druck gearbeitet, indem man Kunstwerke entnommen hat, um den Gegner zu schwächen, um ihm die Überlegenheit selber zu zeigen. Ein besonders beliebtes Produkt bei Beutekunst waren immer wieder Bibliotheksbestände. Schon die Bibliothek von Aristoteles fiel einer Beutekunst-Aktion zum Opfer. Oder die größte, bedeutendste Bibliothek, die humanistische Bibliothek des Mittelalters, die Palatina, wurde im Rahmen einer Beutekunst-Aktion von den kaiserlichen Truppen beschlagnahmt, nach Rom gebracht und bildete die Grundlagen der Vaticana-Bibliothek von heute. Nur ist das Beute oder ist dass Rettung? Das ist ein ungeheuer weites Feld. Ich bin nicht in der Lage, das zu bewerten und zu beurteilen. Ich kann nur feststellen, wäre die Palatina-Bibliothek in Deutschland geblieben, dann wäre sie im 30-jährigen Krieg komplett verbrannt und zerstört worden. Dadurch, dass sie erbeutet wurde, nach Rom unter die Obhut des Papstes kam, wurde sie erhalten, wurde sie gepflegt, wurde sie restauriert, wurde sie verfilmt und wurde sie der gesamten Welt zur Verfügung gestellt. Also ein schwieriges Problem, und ich bin sicher, wir werden dazu heute noch sehr viel Weiteres hören.

Herr Lehmann kommt von einer Auszeichnung zur anderen. Vor wenigen Wochen wurde er Ehrenmitglied des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Das mag für Nicht-Buchhändler, Nicht-Verleger keine so besondere Sache sein, aber das ist eine Auszeichnung, die ist wirklich ganz singulär. Er ist das erste Ehrenmitglied dieses ältesten Berufsverbandes der Welt nach Theodor Heuss und Hans-Wilhelm Eppelsheimer. Das ist schon etwas.

Gestern Abend wurde ihm der Kultur-Groschen des Deutschen Kulturrates verliehen. Das sind umgerechnet etwa 6 Cent, aufgerundet. Aber das ist eine – zumindest der originellsten und auch angesehensten Auszeichnungen, die es im Kulturbereich gibt.

Das heißt, wir haben hier einen Redner gefunden, der in jeder Beziehung so prädestiniert ist, uns dieses so unendlich schwierige Thema zu erläutern, zu erklären und auch uns verständlich zu machen. Dass ich dafür sehr, sehr dankbar bin und ich wünsche ihnen jetzt weiter guten Appetit und in einigen Minuten werden wir dann in den Vortragssaal gehen und dann uneingeschränkt dem Herrn Referenten lauschen.

Vielen Dank!

Zusammenkunft am 25. September 2008 auf Schloss Gottorf in Schleswig

Vortrag – Prof. Dr. h.c. Klaus-Dieter Lehmann

„Das Kulturelle Gedächtnis und der Mythos Beutekunst“

Die lange Geschichte der Kriege kennt neben der Vernichtung von Menschen und Sachwerten, der Aneignung und Wegnahme von materiellen Gütern, der Landnahme und Versklavung auch die Aneignung von Kunstwerken und Kulturgütern. Die Sieger wollten damit den Besiegten ihre Identität und ihr kulturelles Gedächtnis rauben. Waren die Kriegstrophäen in der frühen Antike vornehmlich noch Götterbilder und Kultgegenstände, so bekam schon zur Zeit der römischen Republik das Kunstwerk in seiner Einzigartigkeit und die Gelehrtenbibliothek als geistiges Zeugnis den Rang als Siegessymbol und Kriegstrophäe.

Die Kriege der Antike waren Vernichtungskriege, Beuterecht und Plünderung waren fester Bestandteil der Kriegspraxis. Es gab keinen Schutz für die Kultur, im Gegenteil, die Wegnahme erschien als legitimes Recht, nachlesbar bei Aristoteles und anderen.

Aber schon zu dieser Zeit gab es immer wieder Beispiele, die gegen den Strom der Zeit das gewohnheitsrechtliche Kriegsrecht anprangerten, so zum Beispiel Cicero in seinen Anklagereden gegen den Prokonsul Verres (2.Rede gegen Verres, 4.Buch), in denen er dessen Kunstraub als „Mangel an humanitas“ und verabscheuungswürdige Tat geißelte. Scipio Africanus, Octavianus Augustus oder der oströmische Kaiser Justinian praktizierten aktive Restitution gegenüber den besiegten Völkern. Aber es blieben Ausnahmen.

Das Mittelalter hat die Kriegspraxis im Hinblick auf Beutekunst nicht wesentlich geändert. Zerstörung oder Wegnahme waren die üblichen Begleiterscheinungen. Zwar kannte das Rittertum einen Ehrencodex, der aber nur für die eigenen Glaubens- oder Standesgenossen galt. Ansonsten zeigten die Kreuzzüge eine ungehemmte Bereitschaft zur Plünderung. Das galt aber auch für die türkischen Kriegszüge gegenüber Damaskus und Kairo.

Mit der Renaissance begann dann eine Epoche, in der die großen kulturellen Sammlungen entstanden, in der Kunst für die Gesellschaft als etwas Einzigartiges und Unersetzbares galt. Man setzte den Kunstbegriff in Beziehung zum Staat. Es gab erstmals Richtlinien, die eine unautorisierte Ausfuhr von Kulturgütern untersagte. Aber das weckte erst recht die Habgier in kriegerischen Auseinandersetzungen. Der Humanismus der Zeit wirkte sich also keineswegs auf eine humanere Haltung beim Plündern und Zerstören kultureller Werte aus. Man wusste, dass damit die Niederlage des Feindes als tiefer emotionaler Verlust gesteigert werden konnte. Der dreißigjährige Krieg war dafür ein nachhaltiges Beispiel. Ob Gustav Adolf oder Tilly, alle machten Kunstbeute. Noch heute ist die Verschleppung der berühmten „Bibliotheca Palatina“ von Heidelberg in den Vatikan im Gedächtnis lebendig. Aber wie häufig bei extremen Situationen gab es auch eine Besinnung. Sie zeigte sich im Westfälischen Frieden 1648, bei dem erstmals explizit eine friedensvertragliche Regelung zur Rückerstattung kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter formuliert wurde. Zwar war sie nicht umfassend und wurde auch nicht buchstabengetreu befolgt, aber zahlreiche Archivalien und Druckwerke kehrten wieder an ihren Ursprungsort zurück. Das gleiche geschah übrigens auch beim Friedensschluss von Oliva (1660) zwischen Polen, Brandenburg und Schweden.

Mit der Zeit der Aufklärung im ausgehenden 17. Jahrhundert und beginnenden 18. Jahrhundert setzten sich diese vorsichtigen Veränderungen zur Beutekunst schrittweise fort. Die damaligen Kriege in Europa liefern keine Beispiele für die Praxis der Beutekunst. Das gilt auch für den siebenjährigen Krieg (1756 – 1763) mit seinem stark wechselnden Frontverlauf. Ob in Berlin oder Dresden, die Kunstsammlungen blieben unangetastet.

Der hoffnungsvolle Beginn zum Schutz der Kulturgüter in kriegerischen Auseinandersetzungen wurde durch die Französische Revolution und die Napoleonischen Kriege (1792 – 1815) jäh beendet. Kunst zu Beute zu machen wurde wieder zur gängigen Kriegspraxis. Sie wurde unter Napoleon noch professionalisiert. Eigene Kunstoffiziere folgten der Armee und brachten das Beste aus Museen und Bibliotheken nach Paris. Der 1793 eröffnete Louvre wurde als Beutekunstmuseum im Lauf von zwanzig Jahren zum reichsten Museum der Welt. Nach dem Einzug der verbündeten Armeen in Paris 1814 formulierte man zwar die Erwartung, dass die geraubten Kulturgüter wieder restituiert werden sollten. Diese blieb jedoch ohne Erfolg. Erst die unnachgiebige Haltung Preußens führte schließlich dazu, dass die im I. Pariser Frieden ausgeklammerte Restitution für Preußen stattfand. Damals kam übrigens auch die von Schadow geschaffene Quadriga vom Brandenburger Tor nach Berlin zurück. Mit der Flucht von Napoleon aus Elba 1815 änderte sich dann auch die Einstellung der anderen Staaten und es wurde um die Rückgabe gerungen, die dann auch partiell erfolgte. Ohne diesen Nachdruck wäre diese Entwicklung nicht in Gang gesetzt worden.

Aber die Raubzüge dieser Zeit blieben weiterhin tief im Gedächtnis der Völker. Hinzu kam die im 19. Jahrhundert verstärkt einsetzende Aneignung von Kunstwerken durch die Kolonialstaaten aus ihren Kolonien. Es entstand ein starkes Bewusstsein dafür, dass diese Form der ungezügelten Wegnahme von Kulturgut als Beutekunst in europäischen und außereuropäischen Ländern keine Fortsetzung haben darf. Die Völkergemeinschaft fand endlich innerhalb von hundert Jahren im Jahr 1907 in der Haager Landkriegsordnung zu einer gemeinsamen Auffassung: absoluter Schutz von Kulturgut gegen Wegnahme als Kriegsbeute. Im Artikel 56 heißt es, dass „Werke der Kunst und der Wissenschaft“ der Beschlagnahme des kriegsführenden und des okkupierenden Staates entzogen sind.“ Damit setzten sich die Jahrhunderte dauernden Bemühungen zum Schutz der Kunst durch. Heute gilt diese Norm auch auf der Ebene des Gewohnheitsrechtes.

Im I. Weltkrieg wurde diese völkerrechtliche Bestimmung das erste Mal praktiziert. Auf beiden Seiten gab es Kunstschutzorganisationen. Nach Kriegsende wurden verlagerte Kulturgüter wieder auf ihre ursprünglichen Territorien verbracht.

Der tiefe Rückschlag kam dann durch den unglaublichen Zivilisationsbruch der Nationalsozialisten durch die barbarischen Akte im II. Weltkrieg und die sich anschließende einseitige Inanspruchnahme der Sowjetunion von Kulturgut als Reparationsleistung im und nach dem II. Weltkrieg.

Der Krieg, den Deutschland als Angriffskrieg zuerst nach Westen und dann nach Osten geführt hat, war nicht nur ein Krieg der materiellen Zerstörung. Er folgte der nationalsozialistischen Ideologie, die unter anderem die Auslöschung der kollektiven Gedächtnisse zum Ziel hatte. Dazu gehörte wiederum die Kriegspraxis der massiven Zerstörung von Kunst und Kultur der besetzten Länder. Mehrere Sonderbeauftragte und Raubkommandos der Wehrmacht, der SS und anderer waren beteiligt. Zu den bekanntesten gehörten der Sonderauftrag Linz, der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg, das Sonderkommando Künsberg und Ahnenerbe der SS. Zwar konnten die Sowjets einen Teil ihrer Sammlungen in die östlichen Teile der Sowjetunion evakuieren, aber es blieben die westlichen Teile, insbesondere die Region um Leningrad und Nowgorod.

Wegen des Truppenrückzugs der Deutschen wurden im Deutschen Reich Depots für die geraubten Güter angelegt, in Troppau, in Ratibor und im Westen. Nach Ende des Krieges lösten die Westalliierten alle Depots in ihrem Gebiet auf und führten sie in vier Collecting Points in München, Wiesbaden, Offenbach und Marburg zusammen. Von dort wurden die Objekte in die Herkunftsländer restituiert.

Zwischen 1945 und 1948 konnten rund 2 Millionen Kunstobjekte und 4 Millionen Bücher an 14 europäische Länder zurückgegeben werden. Polen erhielt u.a. den Veit-Stoss-Altar, Ungarn die Sammlungen des Nationalmuseums, Frankreich die Fenster des Straßburger Münsters. Die Sowjetunion erhielt 534.000 Kunstobjekte zurück.

Über die Restitutionspraxis der Sowjetunion auf ihrem Besatzungsgebiet wissen wir wenig. Die Verfahren sind nicht dokumentiert. Wir wissen nur, dass die sowjetischen Kulturgüter vollständig restituiert wurden.

Insgesamt kann man aufgrund der Kenntnisse davon ausgehen, dass bis auf wenige Zufallsfunde eine umfassende Restitution der ins Deutsche Reich verbrachten Kulturgüter stattgefunden hat. Für die Sowjetunion ergibt sich das komplette Bild der Restitution aus dem Rücktransport aus den Collecting Points der Westalliierten und den Rücktransporten aus den Depots in der eigenen Besatzungszone. Nicht berücksichtigt bei der Gesamtbeurteilung sind die großen Zerstörungen der Kulturgüter während des Krieges in der Sowjetunion.

Die Depots im Einflussbereich der Roten Armee enthielten neben den Beutekunstsammlungen aus der Sowjetunion auch häufig die vor den Bombenangriffen der Alliierten geschützten deutschen Sammlungen. So gelangte beides in die Sowjetunion: die von den Deutschen geraubten und die von den Sowjets verbrachten Kulturgüter. Hinzu kamen die von den sowjetischen Trophäenkommissionen der Roten Armee aus Museen, Bibliotheken und Archiven gezielt herausgesuchten Bestände, sowie zahlreiche Privatsammlungen.

Die Sowjetunion hatte relativ früh die Praxis des nationalsozialistischen Kunstraubes für sich adaptiert und entwickelt. Es war nicht nur die Reaktion des Siegers am Ende des Krieges. Stalin hatte 1943 im Zentralkomitee der KPdSU festgelegt, dass die verschiedenen Ressorts eigene Trophäenkommissionen bilden sollten. Kulturoffiziere erstellten mit großer Sachkenntnis ab 1943 Listen für die Entnahmen aus den deutschen Kultureinrichtungen. Am Ende sollte in Moskau ein großes Weltkunstmuseum der Beutekunst stehen.

So gelangten, z.T. mit Sonderflugzeugen, Bestände des Museums für Vor- und Frühgeschichte nach Moskau und Leningrad: der Schatz des Priamos, die Goldfunde von Eberswalde und das Merowinger Gold, aus der Antikensammlung der Pergamonaltar und herausragende Skulpturen, die Hauptwerke der Gemäldegalerie und der Nationalgalerie, des Vorderasiatischen Museums und des Kupferstichkabinetts, 90% des Museums für Ostasiatische Kunst usw.

Die Staatlichen Museen zu Berlin hatten außer den evakuierten Sammlungen im Wesentlichen drei Depots: den Zoobunker, den Bunker in Friedrichshain und die Neue Münze. Außerdem befanden sich Sammlungsteile in den Kellern der Museumsinsel. Der Zoo-Bunker wurde am 1. Mai 1945 von der Roten Armee besetzt. Dort befanden sich die als „unersetzlich“ qualifizierten Objekte, u.a. die archäologischen Goldsammlungen. Der Zoo-Bunker hatte den Krieg unversehrt überstanden und mit ihm alle eingelagerten Kunstwerke. Da er im künftigen Westsektor Berlins lag, räumten die Sowjets den Bunker vollständig leer und übergaben den leeren Zoo-Bunker.

Für den Bunker in Friedrichshain war die Entwicklung dramatisch. Dort befanden sich die großformatigen hochrangigen Bilder der Gemäldegalerie, Botticelli, Rubens, Rembrandt, Tizian usw. Die Rote Armee übernahm am 2. Mai 1945 die Bewachung, die deutschen Museumsarbeiter mussten das Gebäude verlassen. Am 6. Mai 1945 und dann wieder zwischen dem 14. und 18. Mai brachen Feuer aus. Offensichtlich wurden Plünderer nicht abgehalten, in dem dunklen Bunker mit Fackeln Kunstwerke zu identifizieren und sie wegzuschaffen. Dadurch kam es zu den Bränden. Viele Kunstwerke sind wahrscheinlich unwiderbringlich verloren, einige tauchten, von Privathand angeboten, wieder auf. Die Neue Münze blieb weitgehend unversehrt.

Aus Dresden gelangten unter anderem die Gemäldesammlung und Exponate der Skulpturensammlung, der Gesamtbestand des Kupferstichkabinetts und die des Grünen Gewölbes in die Sowjetunion, aus Leipzig Teile der Gemäldesammlung, des Grassimuseums (Kunstgewerbe) sowie zwei Gutenbergbibeln. Darüber hinaus waren betroffen Gotha, Potsdam, Weimar, Schwerin, Halle, Rostock, Magdeburg, Meißen und andere Orte.

Auch die deutschen Bibliotheken und Archive erlitten erhebliche Verluste, so die Landesbibliothek Dresden (über 200 000 Bände), die Leopoldina in Halle, die Gothaer Schlossbibliothek. Schließlich traf es auch die berühmten Privatsammlungen von Otto Gerstenberg (Berlin), Bernhard Koehler (Berlin), Friedrich Carl Siemens (Berlin) und Otto Krebs ( Holzdorf/Thüringen), aber auch die Sammlung von Wilhelm von Humboldt aus Schloss Tegel. Westdeutsche Sammlungen waren insoweit betroffen als sie Auslagerungsorte im Osten hatten. Dazu gehörte ganz prominent die Bremer Kunsthalle, aber auch die Hansestädte Hamburg und Lübeck. In die Sowjetunion wurden auch ausländische westeuropäische Sammlungen transportiert, wenn sie sich als Beutekunst in den ostdeutschen Depots befanden.

So entdeckte ich im Moskauer Militärarchiv die „Blauen Briefe“ von Rainer Maria Rilke an seine Geliebte Claire Goll, die die SS aus Paris mitgenommen hatte.

Der Gesamtumfang von Kulturgütern, der in die Sowjetunion verbracht wurde, ist noch immer nicht bekannt. Die deutschen Einrichtungen haben zwar zum Teil Verlustlisten aufgestellt, es gibt auch Konvolute von Transportlisten. Aber was durch den Krieg zerstört wurde, auf dem Transport abhanden kam, was also wirklich in welchem Zustand in den Geheimdepots erhalten ist, entzieht sich genauerer Kenntnis.

Nach sowjetischen Schätzungen aus den 50er Jahren gelangten nach dem II. Weltkrieg etwa 2,6 Millionen Objekte von künstlerischem Wert in die Sowjetunion, mehr als 6 Millionen Bücher und Kilometer von Archivalien. Ohne direkten Zugang zu den Depots durch deutsch-russische Expertengruppen wird man nie einen Überblick gewinnen.

Berliner und Dresdner Museums- und Bibliotheksdirektoren haben gleich nach Kriegsende versucht, die Exponate wieder zurückzuholen. Der Erfolg blieb ihnen verwehrt.

Aber dann setzte in den 50er Jahren eine Entwicklung ein, mit der kaum noch jemand gerechnet hatte. Die Sowjetunion führte einen beachtlichen Teil der Beutekunst zurück, nicht nach Westdeutschland, aber in die DDR. Es war einerseits eine kurze Zeit des Tauwetters unter Chrustschow, andrerseits war es die Gründungszeit des Warschauer Paktes. Man brauchte die Verbündeten, insbesondere die DDR. Durch die Rückgabe ihrer Kunstwerke wurde die DDR aufgewertet, nach innen und nach außen. Der Mythos Beutekunst wurde bewusst als politisches Kalkül eingesetzt, um eine positive Stimmung zu erreichen. Es war eine hohe Identifikation und eine emotionale Bewegung damit verbunden.

Die Restitution erfolgte in mehreren Phasen, mit Ausstellungen zunächst in Moskau und dann in Berlin. Zunächst kamen im Jahr 1955 die Meisterwerke der Dresdner Gemäldegalerie zurück, unter anderem die Sixtinische Madonna von Raffael. 1958, am 10. Jahrestag der DDR, erfolgte die Rückgabe an die Berliner Museen, unter anderem auch mit dem mächtigen Pergamonfries. Die öffentliche Anteilnahme in der DDR war unbeschreiblich. Es war eine Begeisterung ohnegleichen. Die Menschenschlangen vor den Ausstellungen waren so lang, wie wir sie heute nur bei den großen Events wie MoMA kennen.

Ich habe damals diese Ereignisse als junger Mann miterlebt als ich als Westdeutscher mit meinen Leipziger Verwandten die Ausstellung der Dresdner Schätze auf der Berliner Museumsinsel besuchen konnte. Diese Eindrücke waren für mich von bleibender Wirkung, vielleicht spielten sie auch in gewissem Umfang eine motivierende Rolle in meiner beruflichen Position als Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der damit verbundenen Aufgabe zur Wiederherstellung und Vollendung der Museumsinsel.

Von vielen Menschen im Westen Deutschlands wurden diese Rückgaben kaum wahrgenommen, obwohl es mehr als 1,5 Millionen Kunstwerke, mehr als 3 Millionen Bücher und Archiveinheiten waren. Man kann sich zwar auf den Standpunkt stellen, das war eine Rückgabe im sozialistischen System, alles blieb weiterhin im Machtbereich der Sowjetunion. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Kunstwerke wieder in ihrem kulturellen Kontext waren, dass das kulturelle Gedächtnis wieder seine Struktur und Funktion bekam und die Öffentlichkeit Zugang hatte sowie die Wissenschaft mit den Beständen arbeiten und forschen konnte. Die Kunst schafft im kulturellen Kontext ihre eigenen geistigen Räume und sie werden dann auch ganz eigenständig wirksam.

Man muss feststellen, die Museumsinsel wäre heute eine leere Hülle, wenn 1958 nicht die großen Sammlungskomplexe zurückgekommen wären. Weder der Pergamonaltar stünde da, noch die große Antikensammlung. Das Bode-Museum oder die Alte Nationalgalerie wären ein Torso ohne Glanz und Ausstrahlung. Das Grüne Gewölbe in Dresden – ein Publikumsmagnet – wäre nicht vorstellbar.

2008, 50 Jahre nach den Rückgaben, sollte man daran erinnern, nicht nur in Dresden oder Berlin, in allen unseren Museen, Bibliotheken und Archiven, die daran beteiligt waren, und in allen, die noch auf ihre Exponate warten, im Westen und Osten Deutschlands.

Denn – und das ist dann bei aller Freude und Dankbarkeit das Enttäuschende gewesen – es kam nicht alles zurück, obwohl die Sowjetunion die Restitution als vollständig bezeichnet hatte. Die Falken hatten in der Sowjetunion wieder die Oberhand gewonnen und den Prozess unterbrochen. Noch immer befinden sich in Russland knapp 1 Million Kunstobjekte, davon 200 000 hochwertige Exponate, etwas 2 Millionen Bücher und drei Kilometer Archivgut.

Es sind die großen Werke der europäischen Malerei, die impressionistischen Gemälde aus den Privatsammlungen, die herrlichen Lackarbeiten und Rollbilder des Museums für ostasiatische Kunst, die großen Sammlungen mittelalterlicher Handschriften und Frühdrucke aus Berlin, Leipzig, Bremen, Dresden, Gotha und Lübeck. Und immer wieder und immer noch das Gold von Troja, der Goldfund von Eberswalde und das Merowinger Gold.

Interessant ist die Formulierung, die sich im Abschlussdokument der Rückgabe von 1960 findet:“ Die Sowjetunion gibt die deutschen Kulturgüter zurück, die in der Zeit des II. Weltkrieges während der Kampfhandlungen auf dem Territorium Deutschlands von den sowjetischen Truppen gerettet und zwecks Erhaltung und Restaurierung zur zeitweiligen Aufbewahrung in die Sowjetunion gebracht wurden.“ In diesem Dokument wird kein bleibender Anspruch formuliert.

Es hat übrigens auch nach diesen spektakulären Rückgaben immer wieder kleinere geheim gehaltene Rückgaben an die DDR gegeben. Ansonsten spielte das Thema weder in der DDR noch in der Bundesrepublik Deutschland eine öffentlich wahrnehmbare Rolle.

Erst mit dem Vertrag über die abschließende Regelung zu Deutschland (Zwei-Plus-Vier-Vertrag) und dem 1990 geschlossenen Friedens- und Nachbarschaftsvertrag zwischen der Sowjetunion und Deutschland sowie dem Kulturabkommen von 1992 zwischen Russland und Deutschland erschien das Thema wieder auf der politischen Agenda. Während mit der neuen Zeitrechnung ab 1990 grundlegende Veränderungen in den gesellschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten einsetzten, 1994 die letzten russischen Truppen Deutschland verließen, blieb ein Thema völlig ungelöst, obwohl es so hoffnungsvoll in den Verträgen formuliert war. Es heißt: „Die Unterzeichner stimmen darin überein, dass verschollenen oder unrechtmäßig verbrachte Kunstschätze, die sich auf ihrem Territorium befinden, an den Eigentümer oder seinen Rechtsnachfolger zurückgegeben werden.“

Diese Formulierung entspricht geltendem Völkerrecht, wie in der Haager Landkriegsordnung formuliert.

1993 begannen die Gespräche in Dresden auf Regierungsebene mit großem Elan. Es wurden verschiedene Arbeitsgruppen gebildet. Sehr schnell legte sich der Schwung und wie Mehltau legte sich die Gesprächsatmosphäre auf die Sachthemen. 1995 kam es zu einem völligen Stillstand. Die Kulturgüter,seit 60 Jahren in Geheimdepots des KGB versteckt, auch der russischen Öffentlichkeit bis dahin nicht bekannt, wurden zunehmend zum innen- und parteipolitischen Thema. Der Mythos Beutekunst war wieder auferstanden, die Wahrnehmung wurde mit Kriegstrophäen, mit der barbarischen Kriegspraxis und den Millionen Toten identifiziert. Das abstrakte Völkerrecht wurde überrannt.

1998 erließ die Duma, das russische Parlament, das Beutekunstgesetz, das alle deutschen Kunst- und Kulturgüter, die sich auf russischem Boden befinden, zu russischem Eigentum erklärt. Auch die wenigen Ausnahmen, jüdische Eigentümer, NAZI-Verfolgte, kirchlicher Besitz blieben bis heute unbehandelt. Lediglich die Kirchenfenster der Marienkirche in Frankfurt/Oder kamen zurück sowie die 101 Blätter der Bremer Kunsthalle aus der sogenannten „Baldin-Sammlung“, die 1943 ausgelagert und 2000 zurückgegeben worden sind. Deutschland hat seinerseits in dieser Zeit, zum Teil mit großer Unterstützung der deutschen Wirtschaft, die Wiederherstellung des Bernsteinzimmers, der Maria-Entschlafenskirche bei Nowgorod und die Übergabe des „Betenden Knaben“ an Schloss Peterhof ermöglicht sowie wenige noch in Deutschland nach 1990 ermittelten und aufgefundenen Kunstwerke russischer Provenienz, die kriegsbedingt verlagert worden waren, der russischen Seite übergeben.

Symbole und Gesten, die ihre Wirkung in der Öffentlichkeit nicht verfehlten, die aber letztlich keine politische Wirkung entfalteten.

Wo liegt das Problem? Russland hat im Duma-Gesetz eine Auffassung der so genannten kompensatorischen Restitution formuliert. Darunter versteht Russland eine materielle Haftung, bei der der Aggressorstaat, sofern er nicht im Original restituieren kann, eine Übergabe von Gegenständen gleicher Art wie die geraubten oder unrechtmäßig verbrachten Objekte leisten muss.

Das ist eine eigene russische Norm, die sich sonst nicht im Völkerrecht findet und im Ergebnis die Haager Landkriegsordnung ausschaltet.

Die rechtliche Bewertung dieser russischen Gesetzgebung und der dazu ergangenen Begründungen müssen sich an der Haager Landkriegsordnung orientieren. Zum anderen müssen die Beschlüsse der Alliierten während und nach dem Krieg herangezogen werden. Die Alliierten hatten sich wiederholt mit Fragen der Reparation und der Restitution befasst, beginnend 1943 in London über Bretton Wood, Jalta 1944 und Potsdam 1945. Zu Fragen der Restitution wurde die völkerrechtliche Position der Haager Landkriegsordnung zugrunde gelegt. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands hat dieses Regelwerk nicht außer Kraft gesetzt. Die Potsdamer Konferenz beließ es bei grundsätzlichen Festlegungen, die konkrete Ausführung überließ man dem Kontrollrat. Zu keinem Zeitpunkt ging dieser über den Artikel 56 der Haager Landkriegsordnung hinaus. Zwar brachte die Sowjetunion bereits damals die kompensatorische Restitution – restitution in kind – ein, aber es gab dazu keine Direktive und keine Beschlüsse.

Amerikanische Kulturoffiziere verabschiedeten im November 1945 das Wiesbadener Manifest, das die Rückführung auf die jeweiligen Territorien vorsah. Die Westalliierten verhielten sich dann auch danach, die Sowjetunion hielt sich bedeckt. Sie hat mit der Praxis der Beschlagnahmung und Aneignung der deutschen Kulturgüter ohne Mandat des Alliierten Kontrollrats gehandelt.

Es ist interessant, dass in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen Kunstraub ein Anklagepunkt war. Die nationalsozialistischen Angeklagten sind in Nürnberg wegen Kunstraub verurteilt worden, übrigens mit Beteiligung russischer Richter.

Nur Unrecht kann man nicht mit Unrecht wieder gut machen. Deshalb enthält das Völkerrecht seit Beginn des 20.Jahrhunderts für die Kunst eben nicht den Passus der kompensatorischen Restitution. Die verbrachten Kulturgüter bleiben Kriegstrophäen, ihnen fehlt der Zusammenhang zum kulturellen Kontext. Sie werden nie zum kulturellen Gedächtnis Russlands werden. Fabriken, Gleise, Lokomotiven und Kontributionszahlungen sind Reparationsleistungen, nicht aber die Werke der Kunst und der Wissenschaft.

Im Jahr 1953 hat die Sowjetunion übrigens gegenüber der DDR auf alle Reparationen verzichtet. Schon in Potsdam hatte sie einen rechtlich bindenden Verzicht auf Reparationen aus den westlichen Besatzungszonen ausgesprochen.

Beutekunst ist nicht nur ein bilaterales Problem zwischen Deutschland und Russland, auch wenn es von der Größenordnung besonders prominent ist. Beutekunst hat sowohl eine internationale als auch eine historische Dimension.

Mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion konnten Rückführungen teilweiswerden. Das gilt für Georgien, Armenien, in Einzelfällen – wie bei der Singakademie – auch für die Ukraine.

Obwohl Polen ebenfalls noch kriegsbedingt verlagerte deutsche Sammlungen besitzt – es sind die Berlinka der Berliner Staatsbibliothek, 200 000 Autographe und Musikhandschriften der Dichter, Denker und Komponisten Deutschlands – würde ich sie nicht mit dem Terminus Beutekunst belegen. Sie waren von deutschen Stellen aus Schutzgründen vor 1945 nach Schlesien ausgelagert worden. Nach Kriegsende und mit der Neufestsetzung der Westgrenze Polens befanden sie sich eher zufällig auf nunmehr polnischem Staatsgebiet. Über ihre Rückgabe wird seit 1990 sowohl auf fachlicher wie auch auf politischer Ebene leider bislang ohne wirkliches Ergebnis verhandelt. Diese Bestände stellen das geistige Tagebuch der Deutschen dar; sie gehören nicht nur eigentumsrechtlich sondern von der gesamten Sammlungsgeschichte eindeutig in die Staatsbibliothek zu Berlin.

Es gibt auch Gespräche mit den USA und Frankreich über die Rückführung von kriegsbedingt verlagerten Kunst- und Kulturgütern, teilweise mit Erfolg, unter anderem durch Rückerwerbung, wie beim Quedlinburger Domschatz.

Beutekunst ist aber auch ein hoch aktuelles Thema als ständig neue Gefährdung. Bei den Kriegen in Afghanistan, im Irak, in Kambodscha, auf dem Balkan und anderswo ist immer wieder die kulturelle Substanz in Gefahr, zerstört oder verschleppt zu werden. Im Golfkrieg des Irak gegen Kuweit spielte das Argument Beutekunst bei den Sanktionsverhandlungen der Vereinten Nationen eine nicht unwesentliche Rolle.

Die völkerrechtliche Ächtung von Zerstörung oder Raub des Kulturgutes ist ein hoher Wert für die Völkergemeinschaft. Völkerrecht ist aber immer nur so wirksam, wie es die Staaten als gewollte Anwendung anerkennen und durchsetzen. Deshalb ist es keine Lösung, das Beutekunstproblem zwischen Deutschland und Russland isoliert zu sehen und einfach einen Strich darunter zu machen. Das kann nur zur Erosion des Völkerrechts international führen. Es geht nicht um das Prinzip Recht zu haben, es geht um ein über die Jahrhunderte erstrittenes Grundrecht, das zwar immer wieder gefährdet wird, für dessen Erhalt aber immer wieder Position bezogen werden muss.

Restitution benötigt auf jeden Fall eine klare politische Artikulation. Konkrete Verhandlungen zur Rückführung gehören auf die Agenda der Regierung, sonst wird das Thema nicht ernst genommen. Nur mit rituellen völkerrechtlichen Hinweisen wird nichts bewegt. Es muss aber auch eine öffentliche Wertschätzung für Kunst und Kultur in der Gesellschaft bestehen, für Geschichte, Wissen und Tradition. Sie kann man nur durch Aufklärung, Kenntnis und kulturelle Bildung schaffen. Es geht hier nicht um spektakuläre Einzelobjekte oder vordergründig um materielle Werte. Es geht um unser kulturelles Gedächtnis. Es wäre ein selbstverschuldeter Kulturverlust würde Deutschland nicht darum verhandeln und die russische Seite selbst würde die Deutschen verachten, wenn sie sich nicht zu ihrer Kultur bekennen würden. Nur ist das Thema Beutekunst dicht verwoben mit Symbolen, Gesten, Empfindlichkeiten, Tabus, Erinnerungen und dem kollektiven Gedächtnis. Sowohl Verhandlungsstil als auch Lösungsansätze müssen dem Rechnung tragen.

Unabhängig von der bestehenden politischen Stagnation muss das Thema weiter getragen werden im Sinn von Aufklärung und Entmythologisierung. Dazu hat sich die Fachebene bekannt. Sie will mit ihren Initiativen zwei noch immer bestehende Grundprobleme im Vorhof der Politik lösen, den freien Zugang für Wissenschaftler in die Geheimdepots erreichen und die bessere Betreuung und Erfassung der Bestände leisten. Es gibt inzwischen einen Deutsch-Russischen Museumsdialog mit rund 70 Museumsfachleuten. Dabei geht es zunächst um mehr Informationen über die in Russland befindlichen Bestände. In einem Förderprojekt sollen Transport- und Verteilungslisten ausgewertet werden, um zu lokalisieren und zu identifizieren, möglichst in Kooperation mit den russischen Kollegen. Zur Erhaltung, Konservierung und Restaurierung der Bestände soll den Museen spezifisches bestandsbezogenes Wissen und Erfahrung vermittelt werden. Für längere Arbeitsaufenthalte von jungen russischen Museumsfachleuten an deutschen Museen und umgekehrt für deutsche Wissenschaftler in Russland soll ein Stipendienprogramm aufgelegt werden. Man erwartet sich damit längerfristige Bindungen und ein besseres Verständnis. Schließlich will man durch große Ausstellungen, bei denen Beutekunstbestände beteiligt sind, öffentliche Aufmerksamkeit schaffen, gemeinsame Projekterfahrungen nutzen und Zugang zu den Geheimdepots selbstverständlich praktizieren.

Ein erstes Großprojekt ist mit der Ausstellung „Merowinger – Europa ohne Grenzen“ erfolgreich in Moskau und St.Petersburg im Februar und Juni 2007 präsentiert worden. Neben den Funden russischer Herkunft aus der Eremitage und dem Historischen Museum Moskau und Leihgaben aus dem Berliner Museum für Vor- und Frühgeschichte wurden die kriegsbedingt verbrachten Bestände des Museums für Vor- und Frühgeschichte, die sich heute im Puschkin-Museum und in der Eremitage befinden, gezeigt immerhin 70% der gesamten Ausstellungsexponate. So konnte eindrucksvoll die unnatürliche Zerrissenheit der Sammlung dokumentiert werden, gleichzeitig das Geschichtsbewusstsein gestärkt und eine umfassende wissenschaftliche Dokumentation für die weitere Forschungsarbeit hergestellt und erreicht werden.

Die Ausstellung konnte nicht in Deutschland gezeigt worden, da Deutschland wegen des Eigentumsanspruch keine Rückgabegarantie gegeben hätte. Umso wichtiger ist der international vertriebene Katalog in englischer, deutscher und russischer Sprache, der nicht nur den Reichtum der Sammlung zeigt, sondern auch die deutsche und russische Rechtsauffassung zur Beutekunst enthält. Jeder Leser kann sich ein Bild machen in Bezug auf die Nähe oder Ferne zum geltenden Völkerrecht. Die Nachdenklichkeit in den russischen Medien war erkennbar.

Ein nächstes Projekt ist zur Bronzezeit geplant – ebenfalls mit einer Vielzahl kriegsbedingt nach Russland verbrachter deutscher Kulturgüter, die sich heute dort befinden.

Es mag nach kleiner Münze aussehen, aber es ist derzeit wohl der einzige Weg, das Thema auf der politischen Tagesordnung und in der öffentlichen Wahrnehmung zu halten.

Verhandeln müssen die Regierungen. Deutschland muss sein Mandat auf der rechtlichen Grundlage wahrnehmen. Sonst wäre die Rückführung ausschließlich von politischer oder wirtschaftlicher Opportunität abhängig. Es mag ein langwieriger Prozess sein. Aber die lange gemeinsame russische und deutsche Geschichte war nicht nur durch realpolitische Entwicklungen bestimmt, sondern in hohem Maß auch durch enge kulturelle Bindungen.

Ich habe deshalb die Hoffnung, dass der jeweilige kulturelle Kontext wieder bestimmend wird für den Verbleib der Kulturgüter und nicht der Begriff der Trophäe. Dann wären Völkerrecht und kulturelles Empfinden wieder deckungsgleich und der einseitig durch Russland aufgekündigte internationale Konsens des geltenden Völkerrechts wieder hergestellt.

Georg Abegg
Vorsitzer Kunstverein Bremen

Dr. Heinz Ache
Bremen
ehem. Mitglied ‚Kleines Gremium‘ des Bremer Tabak-Collegiums

Dr. Konrad Adam
Journalist, Berlin
Mitglied ‚Kleines Gremium‘ des Bremer Tabak-Collegiums

Prof. Dr. Frank Asbeck
Chefarzt
Städtisches Krankenhaus Kiel a.D., Kiel

Jürgen Bentlage
ehem. Mitglied des Vorstandes
Deutsche Schiffsbank AG, Bremen

Willem René Bezemer
Mitglied der Geschäftsleitung
Bankhaus Carl. F. Plump & Co., Bremen

Ludwig Blomeyer
Mitglied der Geschäftsleitung
Deutsche Bank AG, Bremen

Dr. Georg Böckmann
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Dr. Böckmann & Partner, Berlin

Wilhelm von Boddien
Geschäftsführer
Förderverein Berliner Schloß e.V., Hamburg
Mitglied ‚Kleines Gremium‘ des Bremer Tabak-Collegiums

Jörg Bode
Hauptbevollmächtigter
Arch Underwriting GmbH, Bremen

Dr. Thomas Brinkmann
Rechtsanwalt und Notar
Dr. Schackow & Partner, Bremen
Mitglied ‚Kleines Gremium‘ Bremer Tabak-Collegium

Claus Brüggemann
Vorsitzender des Vorstandes
Sparkasse Bremerhaven
Präsident Industrie- und Handelskammer Bremerhaven

Prof. Dr. Claus von Carnap-Bornheim
Direktor
Archäologisches Landesmuseum, Gottorf
Vorstand der Stiftung Schloß Gottorf

Ulrich Cosse
Mitglied des Vorstandes
Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen

Albrecht Edzard
Geschäftsführer
Edzard, Franke & Co., Bremen

Peter Carsten Ehlers
Finanzvorstand
Getreide Aktiengesellschaft, Rendsburg

Dr. Joachim v. Einem
Rechtsanwalt und Notar
Winther – von Einem – Barth – Poh, Bremen

Ulrich W. Ellerbeck
Mitglied des Vorstands
Deutsche Schiffsbank AG, Bremen

Karl-Sax Feddersen
Rechtsanwalt
Kunsthaus Lempertz, Berlin

Heiko Felderhoff, Kapitän
Geschäftsführer
Harren & Partner Ship Management GmbH & Co. KG, Bremen

Dr. Jürgen Fitschen
Direktor
Gerhard-Marcks-Haus, Bremen

Dr. Peter von Foerster
Präsident
Überseeclub Hamburg
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Holcim (Deutschland) AG, Hamburg

Maximilian Baron von Fürstenberg
Kunsthaus Lempertz, Berlin

Dr. Bogislav-Tessen von Gerlach
Landrat Kreis Schleswig-Flensburg, Barkelsby

Ulf Giebel
Vorsitzender des Aufsichtsrates
LEGA AG, Bremen
Ehrenpräsident Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V., Berlin

André Grobien
Pers. haftender Gesellschafter
Lampe & Schwartze KG, Bremen
Ältester, Compagnie der Schwarzen Häupter aus Riga

Werner Groos
Hamburg

Georg Gundersen
Geschäftsführer
Assens Tobaksfabrik, Assens/Dänemark

Prof. Dr. Herwig Guratzsch
Vorstand und Leitender Direktor
Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen, Schleswig
Mitglied ‚Kleines Gremium‘ des Bremer Tabak-Collegiums

Prof. Henrik Rolf Hanstein
Pers. haftender Gesellschafter
Kunsthaus Lempertz, Köln

Hendrik Harms
Mitglied der Geschäftsführung
Deutsche Factoring Bank, Bremen

Prof. Dr. Wolfgang Harms
Direktor
Institut für Energierecht, Freie Universität Berlin
Richter im Kartellsenat des Kammergerichts i. R.

Peter Harren
Geschäftsführender Gesellschafter
Harren & Partner Ship Management GmbH & Co. KG, Bremen

Dr. Peter Haßkamp
Senior Advisor
Bank of America N.A., Frankfurt am Main
Sprecher ‚Kleines Gremium’des Bremer Tabak-Collegiums

Josef Hattig, Senator a.D.
Vorsitzender des Aufsichtsrates
BLG Logistics Group AG & Co. KG, Bremen
ehem. Mitglied ‚Kleines Gremium‘ des Bremer Tabak-Collegiums

Heinrich Heuermann
Partner
KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, Bremen

Hannes Hintermeier
stellv. Leiter Feuilleton
Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurt

Joachim Hoepp
Geschäftsführender Gesellschafter
Nanu-Nana – Einkaufs- und Verwaltungs-GmbH, Oldenburg

Dr. Christoph Hollenders
Notar, Dresden

Uwe Hollweg
Mitinhaber
Cordes & Graefe KG, Bremen

Dr. Stefan Horsthemke
Managing Director
AXA Art Versicherungen AG, Köln

Kai Horten
Mitglied der Geschäftsführung
ATLAS ELEKTRONIK GmbH, Bremen

Stephan Hupertz
Architekt, Hamburg

Dr. Christian Jacobs
Rechtsanwalt
White & Case, Hamburg
Member of the Board of Governors, Jacobs University, Bremen

Dr. Valentin Jug
Geschäftsführer
Norddeutsche Seekabelwerke GmbH & Co. KG, -Nordenham
Vizepräsident der Nordmetall e.V., Bezirksgruppe Nordwest

Jörg Kastendiek, Senator a. D.
Geschäftsführer
Kamü Bau GmbH, Bremen

Dr. Stephan-Andreas Kaulvers
Vorsitzender des Vorstandes
Bremer Landesbank, Bremen

Dr. Michael Klein
Generalsekretär
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V, Bonn

Ingo Köhler
Vorsitzender der Geschäftsleitung
Kellogg (Deutschland) GmbH, Bremen

Jens-Volker Kronisch, Konteradmiral
Befehlshaber
Wehrbereich I, Kiel

Uwe Kuhmann
Rechtsanwalt, Bremen

Hans-Dieter Lampe
Generalbevollmächtigter des Bremer Tabak-Collegiums
Mitglied ‚Kleines Gremium‘ des Bremer Tabak-Collegiums

Dr. Detlef Laue
Bensberg

Prof. Dr. h.c. Klaus-Dieter Lehmann
Präsident
Goethe Institut e.V. , München
ehem. Präsident Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Berlin

Joachim Linnemann
Geschäftsführender Gesellschafter
Justus Grosse GmbH Immobilienunternehmen, Bremen
Präsident Bremer Bürgerparkverein e.V.

Dr. Karl-Joachim Lubitz
Sprecher der Geschäftsführung
Deutsche Factoring Bank, Bremen

Fritz Lütke-Uhlenbrock
stellv. Vorsitzender des Vorstandes
Bremer Landesbank, Bremen

Lutz Marmor
Intendant
Norddeutscher Rundfunk, Hamburg

Franz-Peter Marx, Rechtsanwalt
Geschäftsführer
Verband der deutschen Rauchtabakindustrie, Bonn

Dr. Florian Mercker
Rechtsanwalt
Kanzlei Ulsenheimer & Friedrich, München

Oleh Mirus
Botschaftsrat
Botschaft der Ukraine Handels-u. Wirtschaftsmission, Berlin
Leiter der Handels-u. Wirtschaftsmission

Dr. Eduard Möhlmann
Mitglied des Vorstandes
Landessparkasse zu Oldenburg, Oldenburg

Georg C. Muhle
Geschäftsführender Gesellschafter
C.Wm. König GmbH & Co.-Versicherungen, Bremen

Dipl.-Ing. Jochen Münnich
Geschäftsführer
Hermann Reemtsma Stiftung, Hamburg

Cornelius Neumann-Redlin
Hauptgeschäftsführer
Die Unternehmensverbände im Lande Bremen e.V.

Achim Neuse
Geschäftsführer
Galerie Neuse, Bremen

Hillert Onnen
Mitglied des Vorstandes
BLG Logistics Group AG & Co. KG, Bremen

Dr. Andreas Opatz
Mitglied der Geschäftsführung
Hansa Mare Reederei GmbH & Co. KG, Bremen

Dr. Dr. h.c. mult. Manfred Osten
Generalsekretär
der Alexander von Humboldt-Stiftung a.D., Bonn
Mitglied ‚Kleines Gremium‘ des Bremer Tabak-Collegiums

Bernd Petrat
Geschäftsführender Gesellschafter
Nordwest Industrie Holding GmbH, Hoya

Volker Putz
Partner
Putz & Partner, Hamburg

Prof. Dr. Peter Raue
Rechtsanwalt
Hogan & Hartson Raue LLP, Berlin

Michael Rüdiger
Mitglied der Geschäftsleitung
CEO für Deutschland, Österreich, Luxemburg
Credit Suisse Private Banking, Zürich

Prof. Dr. h.c. mult. Klaus Gerhard Saur
Geschäftsführender Gesellschafter
Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin
Mitglied ‚Kleines Gremium‘ des Bremer Tabak-Collegiums

Nikolaus Schadeck
Partner
KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, Bremen

Stephan Schalk
Geschäftsführender Gesellschafter
Barth & Könenkamp Seiden GmbH & Co. KG, Bremen

Axel Schimpf, Konteradmiral
Amtschef
Marineamt, Rostock

Dr. Peter Schinzing
Mitglied des Vorstandes
Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg

S. H. Alexander Prinz zu -Schleswig-Holstein
Hamburg

Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, -Bundesminister a. D.
Vorsitzender des Deutschen Etikrates, Berlin

Prof. Dr. Rupert Scholz,
Bundesminister a. D.
Berlin
Mitglied ‚Kleines Gremium‘ des Bremer Tabak-Collegiums

Dr. André Michael Schultz
Geschäftsführender Gesellschafter
Gebrüder Krose GmbH & Co. KG, Bremen

Dr. Heinz Schwind
Mitglied der Geschäftsleitung
Bankhaus Carl F. Plump & Co., Bremen

Hellmut Seemann
Präsident
Stiftung Weimarer Klassik, Weimar

Georg Sekunde
Commerzbank AG, Kiel

Max F. Stegemann
Mitglied des Vorstandes
Minerva Versicherungs-AG, Bremen

Werner Uhde
Vorstand
Deutsche Immobilien Holding AG, Delmenhorst

Dr. Patrick Wendisch
Geschäftsführender Gesellschafter
Lampe & Schwartze KG, Bremen
Mitglied ‚Kleines Gremium‘ des Bremer Tabak-Collegiums

Peter Wesselhoeft
Geschäftsführender Gesellschafter
Gossler, Gobert & Wolters
Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG, Hamburg

Michael Westhagemann
Vorsitzender der Geschäftsleitung
Siemens AG – Region Hanse, Hamburg

Bernd Wilhelm
ehem. Vorsitzender des Aufsichtsrates
Kellogg (Deutschland) GmbH, Bremen

Rainer Wilke
Rechtsanwalt
Shearman Sterling LLP, Düsseldorf

Dr. Henning Winter
ehem. Mitglied des Vorstandes
Deutsche Schiffsbank AG, Neumünster

Volker Wurster
Geschäftsführer
Galerie Neuse, Bremen