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202. Zusammenkunft am 24. September 2026 auf Schloss Bückeburg

Sprecher des Collegiums

Dr. Thomas Brinkmann

Vortrag in der Collegiumsrunde

Prof. Dr. Jörn Leonhard

Thema

„Krise und Regeneration der Demokratie: Können wir etwas aus der Geschichte nach 1918 lernen?“

202. Zusammenkunft am 24. September 2026 auf Schloss Bückeburg

Begrüßung – Dr. Thomas Brinkmann

Meine Damen und Herren!

Im Namen des Bremer Tabak-Collegiums begrüße ich Sie herzlich zu unserer heutigen Zusammenkunft auf Schloss Bückeburg.
„Wir sind der Fluss“ so lautete kürzlich der Titel einer Ausstellung in dem kleinen, aber feinen Bremer Hafenmuseum über die Weser. Der Fluss – in Bremen auch liebevoll „Frau Weser“ genannt – verbindet mit ihrem etwa 450 km langen Verlauf ganze Regionen mit den Häfen von Bremen und Bremerhaven – und das gilt auch für das Fürstentum Schaumburg-Lippe. Zwar hat der heutige Landkreis Schaumburg nur einen Zugang zum Meer, nämlich dem Steinhuder Meer, nicht aber zur Weser.
Wir müssen aber einen Blick in die fernere Vergangenheit wagen. Dabei zeigt sich, dass zu der historischen Grafschaft Schaumburg auch die Stadt Rinteln gehörte, die an der Weser liegt. Rinteln war, wie Bremen, Mitglied der Hanse, und zwar als Teil des selbstbewussten westfälischen Kreises von Hansestädten, der kaufmännische Beziehungen u.a. über den Fluss nach Bremen und von dort weiter in den hohen Norden pflegte.
Im Jahre 1110 wurden die Grafen von Schaumburg zusätzlich mit der Grafschaft Holstein beliehen und weiteten ihren Einfluss auf die südliche Ostsee aus. Dies brachte sie unwillkürlich in Konflikt mit der Hanse, aber nicht zu Bremen, sondern zu unserer Schwesterstadt Lübeck.
Überliefert ist stattdessen, dass der Bremer Erzbischof um diese Zeit Kalk für den Bau des Bremer Doms aus dem Schaumburger Land bezog.
Große Bedeutung erlangte in den folgenden Jahrhunderten der Obernkirchner Sandstein, der etwas oberhalb von Bückeburg in dem sich auftuenden Mittelgebirge abgebaut wird. Der Sandstein war für Bremen sowohl Baumaterial als auch Handelsgut. So ist das Antwerpener Rathaus mit Sandstein gebaut, der über Bremen verladen worden war. Auch in Bremen selbst wurden die bedeutenden Repräsentationsbauten, wie die Stadtwaage (1586/87), das Kornhaus (1590), der Schütting, der Sitz in der Handelskammer (1594), mit Obernkirchner Sandstein verkleidet.
Im Jahre 1614 erklärte der Bremer Senat den Sandstein zum sogenannten Stapelgut. Das bedeutete, dass der Sandstein vor der Weiterverschiffung zunächst in Bremen angeboten werden musste. Diese Maßnahme wäre nach heutigem europäischem Kartellrecht sicher rechtswidrig gewesen und wurde von den Schaumburgern auf dem verfüg-baren Rechtsweg auch angegriffen – damals aber ohne Erfolg. Die Bremer vermarkteten den Sandstein aus dem Schaumburger Land anschließend so erfolgreich, dass er auch im europäischen Ausland als „Bremer Stein“ bekannt wurde. Selbst die wohlhabenden Amsterdamer konnten sich den Bau ihres Rathauses nicht ohne den „Bremer Stein“ vorstellen. Es spricht für den Pragmatismus der Schaumburger, dass sie den Sitz der Oberkirchner Sandstein Vertriebsgesellschaft im 19. Jahr-hundert kurzerhand nach Bremen verlegten.
Von den vielfältigen Anknüpfungspunkten, die die Geschichte bereithält,
– von der nachweislichen Verleihung Bremer Bürgerrechte an Bückeburger Kaufleute schon im 16. Jahrhundert,
– von der Auswanderung in die USA über Bremische Häfen,
– von der Aufbewahrung wichtiger Werke der Bremer Kunsthalle im Bückeburger Schloss zu Kriegszeiten,
– von dem Einsatz maßgeblich in Bremen mitentwickelter Flugsimulatoren für Helikopter am Bückeburger Fliegerhorst,
– bis hin zu den Landschulheim-Aufenthalten ungezählter junger Bremer im Schaumburger Land,
all dies belegt: Wir sind der Fluss!
Was uns aber am meisten verbindet, ist die staatspolitische Besonderheit der reichsunmittelbaren Selbstständigkeit, welche das Fürstentum Schaumburg-Lippe über 150 Jahre mit Bremen teilte.
Es war Graf Ernst von Holstein-Schaumburg, dem es erstmals gelang, den Titel eines Reichsfürsten zu erwerben. Wir müssen ihn uns als einen typischen Repräsentanten der Machtentfaltung in der Zeit der ausgehenden Renaissance vorstellen. Zunächst erkämpfte er sich die Herrschaft in den von ihm regierten Territorien gegen allerlei Widerstände. Schon bald nach seiner Regierungsübernahme 1601 aber betätigte er sich als Förderer der Künste und erschuf Bückeburg zu seiner Residenzstadt. Dazu richtete er nicht nur das Schloss auf das Glücklichste für Repräsentationszwecke her. Er fügte ihm zudem bereits 1606 eine zeitgemäße repräsentative Gartenanlage bei, die ein Jahrhundert überdauerte. Hinzu kam eine große Stadtkirche mit reichverzierter Fassade. Für sich selbst ließ er in der früheren Residenz Stadthagen ein prächtiges Mausoleum errichten, das auch heute noch zu besichtigen ist.
Allerdings waren die Regeln zur Führung des Titels eines Reichsfürsten in der damaligen Verfassungsordnung des Deutschen Reiches streng. Sie erforderten die Herrschaft in einem der wenigen dafür anerkannten Länder. Dazu gehörten weder die Grafschaft Holstein noch die Grafschaft Schaumburg. So bediente sich Ernst eines Mittels, das auch den Bremern in Angelegenheiten der Reichsverfassung nicht unbekannt war – nämlich der Zahlung überzeugend hoher Summen Geldes an den Kaiser.
Bedauerlicherweise berechtigte die erbrachte Geldleistung Graf Ernst nur für die Nutzung des Fürstentitels zu den eigenen Lebzeiten – ein Manko, das den Bremer Kaufleuten niemals ausgereicht hätte!
Es bedurfte daher weiterer Jahrhunderte zur endgültigen Erhebung der Grafschaft Schaumburg-Lippe zum Fürstentum. Dies geschah im Jahre 1807 durch den Beitritt zum napoleonischen Rheinbund. Gemeinsam mit den Hansestädten Bremen, Hamburg und Lübeck gelang es dem damaligen Fürsten, die erworbene Aufwertung im Wiener Kongress bestätigen zu lassen. Seit 1871 gehörte Schaumburg-Lippe zusammen mit den 3 Hansestädten zu den insgesamt 25 gleichberechtigten Bundesstaaten des Deutschen Reiches. Auch nach der Abdankung des Fürstenhauses 1918 blieb Schaumburg-Lippe unter der Weimarer Reichsverfassung selbständiger Freistaat – ein Recht, das erst 1947 durch Statut der britischen Besatzungsmacht beendet wurde.
Was bleibt, ist die Faszination für ein Fürstenhaus, das die Geschicke dieses Landstrichs seit mehr als 1000 Jahren geprägt hat – davon seit 1647 bis zum heutigen Tage in ununterbrochener Generationenfolge.
Daher dankt das Bremer Tabak-Collegium seiner hochfürstlichen Durchlaucht Alexander zu Schaumburg-Lippe für die Ehre und das nicht selbstverständliche Privileg, heute an dem Stammsitz seines Hauses, dem Schloss Bückeburg, Gäste einladen zu dürfen. Wir bedauern, dass Fürst Alexander aufgrund eines alljährlichen geschäftlichen Anlasses, gewissermaßen der Hauptversammlung des mit dem Hause verbundenen Wirtschaftsbetriebes, nicht zugegen ist. Seine offizielle Vertretung hat der Direktor der Hofkammer des fürstlichen Hauses, Christian Weber, übernommen.
Wie das Fürstenhaus selbst blickt auch die Hofkammer auf eine beachtliche Geschichte zurück. Bereits seit dem Jahre 1606, dem Jahr, in dem Fürst Ernst mutmaßlich auch seinen Renaissancegarten erschuf, hat die Hofkammer ihren Sitz in dem zur linken Hand des Eingangsportals zum Schloss-Areal gelegenen auffällig schönen Gebäude. Seitdem verwaltet sie die wirtschaftlichen Interessen des fürstlichen Hauses und gehört damit zu den ältesten noch heute aktiven Einrichtungen ihrer Art in Deutschland.
Es ist uns eine Freude, lieber Christian, dass Du heute Abend als Generalbevollmächtigter Deines Fürsten unser Gastgeber bist.
Ich freue mich darüber auch ganz persönlich, denn wir kennen uns seit langem und unsere Familien sind freundschaftlich miteinander verbunden.
Wir danken aber auch Ihnen, sehr geehrter Herr Bürgermeister Wohlgemuth, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind.
So darf ich Dich, lieber Christian, nun bitten, dass wir gemeinsam mit der gesamten Festgesellschaft den traditionellen Löffeltrunk zu uns nehmen. Dazu ist der überreichte Zinnlöffel in die linke Hand zu nehmen und reichlich mit dem guten Ammerländer Korn auffüllen zu lassen. Sodann ist der Inhalt unter Verwendung der folgenden Worte dem Rachen zuzuführen:

Ick seh di (Ich sehe Dich)
Ick drink di to (Ich trinke Dir zu)
Dat freut mi (Das freut mich)
Dat do (Das tu)
– Prost! –
Ick heb di tosapen
(Ich hab` Dir zugetrunken)
Hest´n Rechten drapen
(Hast den Rechten getroffen)

202. Zusammenkunft am 24. September 2026 auf Schloss Bückeburg

1. Tischrede – Hofkammerdirektor Christian Weber

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Gäste aus Schaumburg, Niedersachsen und von weiter her, sehr geehrte Bremer Kaufmannschaft, und einige wenige Gäste möchte ich aus Lokalpatriotismus namentlich begrüßen: sehr geehrter Herr Landesbischof Dr. Oliver Schuegraf, sehr geehrter Herr Bürgermeister von Bückeburg Axel Wohlgemut und sehr geehrte Frau Dr. Lu Seegers, Geschäftsführerin der Schaumburger Landschaft, ich darf Sie alle im Namen des Hausherrn, Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht Alexander Fürst zu Schaumburg-Lippe, hier auf Schloss Bückeburg herzlich willkommen heißen. Der Fürst hat mich gebeten, Ihnen seine Grüße zu überbringen und Ihn als Ihren Gastgeber an diesem Abend zu vertreten – eine Aufgabe, der ich mich mit großer Freude stelle. Der wichtige Geschäftstermin ist übrigens die Brunft in Österreich!

Das Bremer Tabak-Collegium – nach 24 Jahren wieder in Bückeburg und Gastgeber des heutigen Abends – blickt auf eine lange Geschichte des offenen, unabhängigen Gesprächs zurück: zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Politik Kirche und Kultur, jenseits von Ämtern und Statuten. Ich habe selbst bereits mit großer Freude an zwei Tabak-Collegien teilnehmen dürfen. Das Tabakkollegium weiß darum eine gute Atmosphäre zu schaffen, in der es Freude macht in eine zwanglose Konversation mit alten und neuen Gesprächspartnern zu gehen. Dass Sie dieses Jahr hier in Bückeburg zusammenkommen, verbindet zwei Traditionen: die hanseatische Kultur der freien Rede und die jahrhundertealte Gastfreundschaft eines traditionellen, regional bedeutsamen Fürstenhauses. Die Form des Tabak-Collegiums selbst ist ja keine bremische Erfindung, sondern stammt aus höfischen Gewohnheiten des 17. Jahrhunderts – nicht ganz unähnlich dem, was auch in diesen Mauern seit Jahrhunderten gepflegt wird: der Empfang von Gästen, das offene Gespräch bei Tisch, die Geselligkeit als eigene Form der Diplomatie. Wobei sich über das „offene Gespräch“ – in Abhängigkeit von Zeitalter, Zeitgeist und Gesprächspartner – sicher trefflich streiten lässt.

Zwei Hauptfragen werden Sie sich heute Abend vermutlich als Erstes stellen: Wo sind wir hier eigentlich gelandet und womit beschäftigt sich die Fürstliche Hofkammer?

Daher will ich Sie zunächst auf einen kurzen Parforceritt durch die Schaumburger Landesgeschichte mitnehmen. Seien Sie beruhigt: Da ich selbst – im Gegensatz zu vielen Anwesenden – kein Historiker bin, werden meine Ausführungen den Sachverhalten bestimmt nicht immer gerecht werden – dafür wird es aber sehr viel schneller gehen. Die anwesenden Historiker mögen mir diese Vorgehensweise nachsehen und den Faktencheck lieber im Zwiegespräch mit mir zum späteren Zeitpunkt suchen.

Anschließend will ich Ihnen noch etwas zum Aufgabenspektrum der Fürstlichen Hofkammer erzählen.

Parforceritt durch die Schaumburger Landesgeschichte

Bückeburg wurde erstmals 1304 urkundlich erwähnt – zunächst als Wohn- und Wehrturm. Die Grafen von Holstein-Schaumburg waren hier ganz in der Nähe auf der Schaumburg zu Hause und mussten die Ansprüche Ihres Hauses häufiger gegenüber den Bischöfen von Minden behaupten. Hauptaugenmerk lag – man merkt es am Namen Holstein-Schaumburg – eher auf Ostelbien, dem Bereich zwischen Elbe und Eider. Übrigens sind viele Stadtgründungen in Holstein Gründungen der Schaumburger – ich will hier nur Kiel und Lübeck nennen. Das Wappen der Schaumburger – das weiße Nesselblatt – befindet sich noch heute im Wappen von Schleswig-Holstein.

Zurück zum Haus: Aus der mittelalterlichen Burganlage Bückeburg entwickelte sich ab 1560 ein repräsentatives Renaissanceschloss, als Graf Ernst zu Holstein-Schaumburg seine Residenz von Stadthagen nach Bückeburg verlegte. Ihm verdanken wir auch den Goldenen Saal und den Gobelinsaal, der sich über der sehr sehenswerten Schlosskapelle befindet. Aus jener Zeit (um 1610) stammen auch die Gebäude des Marstalles in der sich heute die Fürstliche Hofreitschule (die einzige in Deutschland) befindet, die Bückeburger Stadtkirche, aber auch das Gebäude der Fürstlichen Hofkammer, so dass die Einwohner Schaumburgs wussten, wo die Pachten und Abgaben abzuliefern waren.

Als im 30-järigen Krieg mit Graf Otto V. die Grafen zu Holstein-Schaumburg in männlicher Linie ausstarben und die alte Grafschaft aufgeteilt wurde, fiel ein Teil der alten Grafschaft und das Schloss an Graf Philipp zur Lippe-Alverdissen,  den Begründer der Linie Schaumburg-Lippe, dessen Namen die Familie bis heute trägt. Ein barocker Wiederaufbau von Teilen des Schlosses nach einem Feuer im 18. Jahrhundert und ein historisierender Anbau aus 1893 (Festsaal) erweiterten die Schlossanlage.

Man musste aber auch ein Brikett aufs Feuer legen, denn man war mittlerweile mit dem Kaiserhaus verwandt. Ein Onkel des letzten regierenden Fürsten hatte 1890 Viktoria von Preußen, die Schwester Kaiser Wilhelms II. geheiratet und sie ließen sich in Bonn nieder. Die dortige Villa trägt bis heute seinen Namen – Palais Schaumburg – und war der erste Amtssitz der Bundeskanzler in der neuen Bundesrepublik, von Adenauer bis Schmidt. Der Kaiser war seinerzeit oft in Bückeburg zu Gast – häufig zu Jagden. Es gibt ein extra für Ihn eingebautes Kaiserbad im Schloss. Und wer durch den Schlossgarten geht, findet dort das größte private Mausoleum der Welt, das Fürst Adolf II. zwischen 1911 und 1916 errichten ließ und das bis heute Begräbnisstätte der Familie ist.

Den Verlust der staatlichen Souveränität des Fürstentums 1918, zwei Weltkriege und die britische Besetzung 1945 hat dieses Haus überstanden, ohne dass die Familie je länger von ihrem Stammsitz gewichen wäre. Auch die Auflösung des Landes Schaumburg-Lippe nach dem Zweiten Weltkrieg – Bremen hat es als Stadtstaat bekanntlich etwas länger durchgehalten – haben die Schaumburger hingenommen, aber sie waren nicht begeistert. Das Land Schaumburg-Lippe war neben Hannover, Oldenburg und Braunschweig eines der vier Gründungsländer von Niedersachsen. Bückeburg wurde mit dem Sitz des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs entschädigt und beherbergt im linken Kavaliershaus die Schaumburg-Lippische Abteilung des Niedersächsischen Landesarchivs. Seit nunmehr 900 Jahren lässt sich die Ahnenreihe zurückverfolgen, seit 1640 – also seit 386 Jahren – lebt die Familie zu Schaumburg-Lippe auf diesem Schloss – heute in der Person von Fürst Alexander, der hier mit seiner Familie seinen Wohnsitz hat.

Wenn Sie also heute Abend durch diese Räume gehen, durch den Goldenen Saal oder den großen Festsaal, in dem wir später zusammensitzen werden, dann betreten Sie keinen musealen Raum, sondern ein Haus, das ununterbrochen bewohnt und bewirtschaftet wird – von einer Familie, die ihre Geschichte nicht nur kennt, sondern fortschreibt.

Mit ein paar bekannten Namen will ich noch schnell angeben: Unter Graf Wilhelm zu Schaumburg-Lippe kam der Philosoph und Schriftsteller Thomas Abbt nach Bückeburg. Kurz darauf folgte von 1771 bis 1776 Johann Gottfried Herder als Oberprediger und Konsistorialrat, bevor er von Goethe nach Weimar abgeworben wurde. Weiterhin wirkte Hofkapellmeister Johann Christoph Friedrich Bach – der sogenannten „Bückeburger Bach“ und ein Sohn von Johann Sebastian Bach – als Hofkapellmeister bis zu seinem Tode hier in Bückeburg.

Aber nicht alle haben das Leben in Bückeburg genossen: Der Schriftsteller Hermann Löns war von 1907 bis 1909 Chefredakteur der hiesigen Landeszeitung (diese gehörte übrigens der Hofkammer), wurde entlassen und rächte sich literarisch mit der beißenden Satire „Duodez“ über die Enge des höfischen Kleinstaats. Zitat: Wenn man von Köln nach Berlin fährt (mit der Eisenbahn) dann erblickt man kurz hinter Minden plötzlich blau weiß und rot angestrichene Grenzpfähle und wenn man seinen Reisegefährten fragt „was ist denn das?“ so erhält man die Antwort „Oh das war eben Schaumburg Lippe“. Löns gibt aber weiterhin selber zu, dass es nicht stimme, dass die Schaumburg-Lippischen Kegelbahnen gekrümmt seien, da sie sonst innerhalb der Landesgrenzen keinen Platz fänden und der Fürst auch nicht nur längs durch seinen Wald schießen könne, da er sonst königlich preußische Untertanen in Minden anbleien würde.

Auch das gehört zur Wahrheit über dieses Haus – es wird mit Fassung getragen.

Die Fürstliche Hofkammer als Unternehmen

Und damit komme ich zum zweiten Teil dessen, was ich Ihnen heute Abend mitgeben möchte: einen Eindruck davon, was es bedeutet, ein solches Erbe im 21. Jahrhundert wirtschaftlich zu tragen.

Seit der Trennung von staatlichem und privatem Vermögen im sogenannten Domanialteilungsvertrag von 1922 wird der verbliebene Besitz des Hauses als privates Unternehmen geführt – über die Fürstliche Hofkammer Bückeburg, die zentrale Vermögensverwaltung der Familie, deren Geschäfte ich gemeinsam mit dem Fürsten seit einigen Jahren als Leiter der Fürstlichen Hofkammer führen darf.

Das sichtbarste Geschäftsfeld ist die Forstwirtschaft, das Rückgrat des Hauses – vielleicht nicht unbedingt das wirtschaftlich einträglichste, aber flächenmäßig der bedeutsamste Vermögensbestandteil. Das Fürstliche Forstamt bewirtschaftet rund 3.900 Hektar Wald in Niedersachsen und angrenzenden Bundesländern. Hinzu kommt ein zweiter, historisch gewachsener Forstbetrieb in Steyrling in Oberösterreich mit gut 6.200 Hektar, vom Alpenvorland bis in die Hochlagen des Toten Gebirges. Beide Betriebe verbindet derselbe Grundsatz: Wald ist ein Vermögen, das man nur entwickeln kann, wenn man in Generationen denkt, nicht in Geschäftsjahren.

Aus weiteren Aktivitäten im Wald ist inzwischen auch ein eigener, bedeutsamer Betriebsteil hervorgegangen: der RuheForst als Begräbniswald.

Hinzu kommt ein landwirtschaftlicher Betrieb mit rund 550 Hektar als reiner Ackerbaubetrieb.

Wichtiger Anker ist die Liegenschaftsverwaltung mit einem Immobilienportfolio aus zahlreichen historischen Gebäuden sowie Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Ein weiteres Geschäftsfeld ist das Schloss selbst und sein kulturelles Umfeld: Seit langem schon sind Teile der Schlossräume der Öffentlichkeit zugänglich, hinzu kommen die Fürstliche Hofreitschule mit ihrer barocken Reitkunst, das größte private Mausoleum der Welt im Schlosspark und ein volles Jahresprogramm aus Führungen, Konzerten und Veranstaltungen wie der Landpartie und dem Weihnachtszauber. Das ist gelebte Denkmalpflege, getragen von der Idee, dass ein solches Ensemble nur erhalten werden kann, wenn es genutzt und mit Leben gefüllt wird.

Der Hofkammer obliegt es nun die zahlreichen, sehr unterschiedliche Geschäftsfelder, die sich natürlich noch in weitere Untersparten gliedern, zusammenzuhalten und zu entwickeln. „Tradition bewahren – Zukunft gestalten“ lautet unser Motto. Langfristiges Denken ist unabdingbar. Mein Verantwortungsbereich erstreckt sich von testamentarischen Angelegenheiten bis verstopften Abwasseranlagen.

Den Satz eines Generalbevollmächtigten aus einem anderen fürstlichen Haus möchte ich im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit dieser Häuser zitieren: „Unsere Häuser sind Vermögensriesen und Ertragszwerge.“

Ich sage Ihnen das nicht, um Ihnen jetzt Bilanzen vorzutragen, sondern um deutlich zu machen: Die Verzinsung dieses traditionellen Portfolios mit historischen Gebäuden und Land- und Forstwirtschaft ist in der Summe überschaubar, und unsere Betriebe müssen sich anstrengen, um künftig wirtschaftlich gut aufgestellt zu sein. Denn all unsere wirtschaftlichen Aktivitäten dienen letztlich dazu, die historische Gebäudesubstanz zu erhalten.

Eine stete Suche nach neuen Geschäftsfeldern ist obligatorisch. Alle langfristigen Verträge werden immer so gestaltet, dass sie auch den nachfolgenden Generationen wirtschaftliche Spielräume gewähren. Neben der Ertragssteuer ist auch die Erbschaftssteuer immer im Fokus unseres Handelns.

Was Sie heute Abend umgibt, ist deshalb kein Dekor und kein Museum, das von der Vergangenheit zehrt. Es ist auch das Ergebnis eines Wirtschaftsbetriebs mit rund 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland und Österreich, die in der Forstwirtschaft, der Landwirtschaft, der Verwaltung, im Bereich Liegenschaften und im Schlossbetrieb ihren wertvollen Beitrag dazu leisten.

Zum Abschluss

Meine Damen und Herren, nun freue ich mich gemeinsam mit Ihnen auf den zweiten Gang und das weitere Programm des Abends – vor allem aber auf viele gute Gespräche. Wir freuen uns, dass wir Ihnen dafür heute den Rahmen bieten dürfen, den dieses Haus seit siebenhundert Jahren für genau solche Zusammenkünfte bereithält – für Gäste, die nicht nur aus Bremen, sondern auch von vielen anderen Orten angereist sind.

Tauchen wir gemeinsam ab in diesen besonderen Abend um hier, fernab des eigenen Wirkungsfeldes, offen und entspannt miteinander zu kommunizieren.

Vielleicht ist das die schönste Parallele zwischen Ihrer Tradition des Tabak-Collegiums und der Tradition von Schloss Bückeburg: Beide leben davon, dass jemand bereit ist, Gastgeber zu sein, nur mit dem Wunsch, dass ein guter Abend entsteht. Genau das wünsche ich Ihnen und uns allen für die nächsten Stunden.

Ich danke Ihnen.

202. Zusammenkunft am 24. September 2026 auf Schloss Bückeburg

2. Tischrede – Dr. Thomas Brinkmann

In der Tradition einer fast allabendlichen Übung am preußischen Hofe unter König Friedrich-Wilhelm I., diesem Rebellen gegen die barocke Prunksucht des Absolutismus, stellt sich das Bremer Tabak Collegium heute den drängenden Fragen der Zeit.

Nach dem herbeigesehnten Ende der Geschichte brachte das erste Viertel unseres Jahrhunderts den westlichen Demokratien viel Ernüchterung, ja Verunsicherung. In den USA, der westlichen Führungsmacht, mit den Angriffen auf die Zwillings-Türme 9/11 fast auf den Tag genau vor 25 Jahren und der ungeklärten Frage, wie mit konkurrierenden Weltanschauungen umzugehen ist. In Deutschland mit der spalterischen Migrationskrise von 2015 und dem fahrlässig provozierten Dieselskandal, der die deutsche Wirtschaft ins Mark traf und nach einem globalen Siegeszug in den Rückzug zwang. Und in Europa mit dem Brexit, der die leuchtende Idee eines geeinten Weges in die Zukunft auf einen bürokratischen Torso mit schwacher Integrationskraft reduzierte.

In einer solchen Zeit ist das Bremer Tabak Collegium dankbar, mit Professor Dr. Jörn Leonard einen Historiker von höchstem Rang unter sich zu wissen, der mit uns heute Abend der Frage nachspürt, ob – und ggfs. was – aus der jüngeren Geschichte, konkret der Zeit nach dem 1. Weltkrieg, für die heutige Wahrnehmung des Zeitgeschehens zu lernen sei.

Bei dieser historischen Themenstellung reizt es, sich den prachtvollen Räumen unseres heutigen Collegiums kulturgeschichtlich etwas anzunähern und die durchaus sorgenvolle Gegenwart an dem Zeitgeist, den Moden und teils auch an den Albernheiten der vergangenen Epochen zu spiegeln, die uns an diesem Ort begegnen.

Wir schreiben das Jahr 1647. In den nahegelegenen Orten Osnabrück und Münster verhandeln die Großmächte über den Westfälischen Frieden. Die pragmatischen Bremer Kaufleute wittern eine historische Chance und kaufen dem Kaiser mit den Linzer Diplom ihre Unabhängigkeit ab, die bis heute Bestand hat. In der Bückeburg stirbt das Geschlecht der bereits erwähnten Grafen von Holstein-Schaumburg aus, es kommt zu einer Teilung der Grafschaft, die unter dem Namen Schaumburg-Lippe seither ununterbrochen von einem und demselben Fürstenhaus geprägt wird.

Es ist die Zeit der ausgehenden Renaissance und des beginnenden Barocks, die sich am Rande der Norddeutschen Tiefebene naturgemäß später niederschlagen als in den damaligen Zentren in der Welt, – in Italien, Frankreich, Flandern und den Niederlanden.

Fürst Ernst hinterlässt in Bückeburg eine moderne Residenzstadt. Diejenigen unter uns, die das Bremer Abendbrot im Gobelin-Saal zu sich nehmen, speisen in seinem Repräsentationssaal, ausgestattet mit flandrischen Wandteppichen und einer fein gearbeiteten Kassettendecke, die in ihren eigenwilligen Formaten einen Sinn des Fürsten für die Wissenschaft, aber auch das Okkulte erahnen lässt. Es ist die Zeit, in der die Welt neu vermessen wird, die Physik und die Philosophie als Wissenschaften wiederentdeckt werden und ein Holländer namens Hugo Grotius aus dem Nichts die Idee eines weltumspannenden Völkerrechts aus der Taufe hebt.

Nach den Umwälzungen, die die Welt im „Re-Nacimiento“ erlebt hatte, verlangte das Barock anschließend nach strengen Regeln, die nicht nur in den Schlossgärten der Zeit, sondern etwa auch in der Formstrenge Bach’scher Musik ihren offenkundigen Ausdruck fanden. König Ludwig XIV. von Frankreich musste seine uneingeschränkte Machtfülle nicht, wie die meisten der Renaissance-Fürsten, mühsam erobern – sie wurde ihm in seinen prachtvollen Schlössern gleichsam zu Füßen gelegt. Der Zeitgeist strebte nach Ordnung, selbst wenn diese im Absolutismus zulasten der Gedankenfreiheit ging. Alles Wirtschaften war im Merkantilismus lokal geprägt. Das Ungebändigte der Deckenmalereien in den Kirchen war in Wirklichkeit ein Ventil der Beschränkungen des Alltags. Die deutschen Kleinstaaten nahmen dieses Konzept dankbar auf – so auch in Bückeburg.

Der Stil des Barocks erbrachte in Bückeburg ab 1728 mit Graf Albrecht Wolfgang einen Umbau des heutigen mittleren Turmes und des sich anschließenden linken Flügels des Schlosses wie auch des Gartens. Damals wurde auch bereits der rechte Flügel des Schlosses geplant, der allerdings erst zum Ende des 19. Jahrhunderts mit seinem großartigen Festsaal verwirklicht worden ist. Wir haben die neue Vornehmheit im Weißen Saal zum Empfang erlebt und erkennen ihn auch in dem Goldenen Saal, in dem der andere Teil der heutigen Abendgesellschaft sein Bremer Abendbrot zu sich nimmt.

Es wird Sie, meine Damen und Herren, vielleicht überraschen, dass sogar die für unser modernes Geschick so ungemein wichtige geistige Öffnung der Aufklärung in Bückeburg ihre Spuren hinterlassen hat.

Es begann mit einer fast zufälligen Begebenheit: Auf der Rückreise von Berlin nach Paris machte der damals schon berühmte französische Philosoph Voltaire Station auf Schloss Bückeburg. Die Tatsache ist verbürgt, weil sich Voltaire für seinen Aufenthalt kurz nach der Abreise in einem überlieferten Brief aus dem benachbarten Herford in überschwänglicher Weise für die Gastfreundschaft des bereits in die Jahre gekommenen Grafen Albrecht Wolfgang bedankte.

In jüngeren Jahren war dieser Graf verantwortlich gewesen für die Neugestaltung des Schlosses und des Gartens. Nun lebte er ohne Trauschein mit einer jugendlichen, hochattraktiven, äußerst lebendigen und inspirierenden Frau, der Gräfin Bentinck, zusammen, die dem Ostfriesischen entstammte und ihrerseits fast im Kindesalter mit einem holländischen Karrierediplomaten verheiratet worden war, von dem sie sich getrennt hatte. Zu vermuten ist, dass diese junge Dame der eigentliche Grund für Voltaires Überschwang war, denn die Literaturgeschichte ist sich einig, dass die Gräfin der überaus hübschen, vom Schicksal gepeinigten Figur der Kunigunde in Voltaires aufklärerischen Roman „Candide oder der Optimismus“ Pate gestanden hat. Inspiration für das Ambiente des in dem Roman beschriebenen Schlosses des westfälischen Barons von Thunder-ten-tronckh soll Bückeburg gewesen sein. Voltaire beschreibt dieses Schloss in der deutschen Provinz wie folgt: „Im Besonderen war dies ein Haus mit Türen und Fenstern“.

Nach dem Tode ihres Beschützers musste die Gräfin Bückeburg verlassen und traute sich sogleich in das geistig aufstrebende Berlin. Mit Voltaire ging sie dort eine geistige Liaison ein, die selbst Friedrich II. von Preußen, auch der „Große“ genannt, beeindruckte. Allerdings weigerte sich Friedrich der Große, zu Ihren Gunsten in die Vermögensauseinandersetzung mit ihrem Ehemann, dem holländischen Diplomaten, einzugreifen, um das Verhältnis Preußens zu den Niederlanden nicht zu belasten. Nach dem endgültige Wegzugs Voltaires aus Berlin begründete die Gräfin dort einen beachteten intellektuellen Salon. Noch im Alter siedelte sie nach Hamburg über, wo sie am Jungfernstieg einen eben solchen Salon führte, was ihr die gebildete Hamburger Damenwelt neidete. Dies nicht nur, weil dort ausschließlich Französisch gesprochen wurde, sondern auch weil sich die Gräfin nach 1789 stark für den Zugang französischer Revolutionsflüchtlinge einsetzte, also gerade derjenigen Familien, die in dem folgenden Jahrhundert zu einem Gutteil die kaufmännische Oberschicht der Hansestadt stellte.

Vollends zum Durchbruch gelangte die Aufklärung in Bückeburg ab 1787 ebenfalls unter weiblicher Ägide, als Gräfin Juliane zu Schaumburg-Lippe bis zu ihrem frühen Tod mit nur 38 Jahren die Regentschaft für ihren minderjährigen Sohn innehatte. In dieser Zeit wurde nicht nur der Park nach Rousseau’schen Idealen und englischer Mode in einen Landschaftsgarten umgewandelt. Auch wirtschaftlich erblühte die Grafschaft unter der von der jungen Gräfin verliehenen Gedankenfreiheit.

Man soll sich hüten, die zurückliegenden Zeiten nachträglich zu überhöhen. Geschützte Lebensverhältnisse gab es allenfalls in adligen Kreisen oder auch in den kaufmännischen Zirkeln der Hansestädte – und dies teilweise nur gegen Eingehung erheblicher Risiken. Der aufklärerische Freiheitsgedanke beschränkte sich auf die Gewährleistung der Freiheit vor Willkür. Es war purer Zufall, ob man unter einem den modernen Staatsideen zugewandten Landesherrn lebte oder nur wenige Kilometer entfernt unter einem Despoten, der die Finanzen seines Hofes mit dem Verkauf von Landeskindern als Söldner in den amerikanischen Freiheitskriegen anzureichern suchte. Der im Barock so ausgeprägte allgemeine Hang, derart prekäre Lebensverhältnisse hinzunehmen, wird von Voltaire in dem erwähnten Roman nicht nur persifliert, sondern mit spitzer Feder aufs Schärfste kritisiert.

Auch mit der heute wieder in Mode gekommenen Aufschneiderei konnte man selbst in der Zeit der Aufklärung nicht nur Furore, sondern gute Geschäfte machen. Die Reiseerzählungen Casanovas sind uns bekannt. Das gleiche gilt für diejenigen des Barons von Münchhausen, der ganz nahe von Bückeburg sein Schloss hatte. Einem anderen Herrn von Stand, der sich mit großem Erfolg damit brüstete, über 300 Jahre alt zu sein, wird folgendes zugeschrieben: Als man seinen Gärtner fragte, ob wirklich ein so hohes Alter besitze, antwortete dieser: Das könne er nicht sagen, er sei schließlich erst einhundert Jahre in den Diensten des Herrn.

Dennoch: Setzt man nur die uns hier auf Schloss Bückeburg begegnenden, für die europäische Geistesgeschichte so entscheidenden Epochen miteinander in Beziehung, so fragt man sich: verlangt der Zeitgeist einmal nach freier Entfaltung intellektueller – und damit auch wirtschaftlicher Kräfte – und ein anderes Mal nach strenger – ja enger – Ordnung?

Und wenn dem so ist, wie steht es heute um uns?

Meine Damen und Herren! Es ist das Schicksal der Zeitgenossen, die historische Dimension des selbst Erlebten erfassen zu können. Nur durch angemessenen zeitlichen Abstand ist es in der Regel möglich, in der Wahrnehmung des Zeitgeschehens Historisches von Alltäglichem zu unterscheiden. Die Pariser Bürger dürften den berühmten Sturm auf die Bastille, ein schwachbewachtes Verlies der dort festgesetzten Unglücklichen, kaum als Anbruch eines neuen Zeitalters empfunden haben. So ging es jedenfalls dem damaligen Herrscher Frankeichs. Als Ludwigs XVII seinen Kammerherrn fragte, ob es sich dabei um eine Revolte handelte, lautete die berühmte Antwort bekanntlich: „Nein, Sire, es ist eine Revolution!“ Diese Antwort war so passend, dass man sich wünschen würde, sie wäre dem guten Kammerherrn nicht nachträglich in den Mund gelegt, sondern tatsächlich gegeben worden.

In der Lebensspanne der meisten hier Versammelten dürfte es wohl nur ein einziges Geschehnis gegeben haben, von dem man sofort wusste: Es ist historisch! Es war die Zeit der friedlichen Revolution mit der Wende von 1989. Dieses Ereignis hatte alle Ingredienzen eines historischen Moments: eine nahezu ungeteilte Grundstimmung in der Bevölkerung für die deutsche Wiedervereinigung und Protagonisten in der damaligen westdeutschen Regierung unter Helmut Kohl, die es verstanden, dieses Grundgefühl aufzugreifen und in der bestehenden geopolitischen Lage mit meisterlichem diplomatischem Geschick umzusetzen.

Wie aber, wenn es an einem gesellschaftlichen Grundkonsens fehlt,

– wenn festgefügte Einsichten durch Umstände, wie die eingangs geschilderten Traumata ins Wanken geraten,

– wenn selbst eine so überzeugende Idee wie das Völkerrecht – um nur dieses Beispiel zu nennen – heute deshalb in Gefahr ist, nicht weil seine Regeln wie stets in der Geschichte übertreten werden, sondern weil es von einer führenden Weltmacht bewusst in Abrede gestellt wird, etwa indem die japanische Präsidentin des Internationalen Strafgerichtshofs allein Ihres Amtes wegen auf eine Sanktionsliste gesetzt wird?

Wie, wenn wir zeitgleich einen rasanten, kaum fassbaren technologischen Wandel erleben?

Dann sollten wir hoffen, wenigstens aus der Geschichte lernen zu können?

Damit sind wir bei dem Redner des heutigen Abends, Professor Leonhardt, angelangt. Professor Leonhardt ist studierter Historiker, Politikwissenschaftler und Germanist. Er vervollständigte seine Ausbildung an den Universitäten von Oxford und Harvard und begann dort zu forschen. Heute bekleidet er einen Lehrstuhl für neuere Geschichte an der Universität Freiburg und gilt als führender Experte in Deutschland für die Umbruchszeiten des ausgehenden 19. Jahrhunderts, den 1. Weltkrieg und seine Folgen. Seine Veröffentlichung über den 1. Weltkrieg unter dem Titel “ Die Büchse der Pandora“ aus dem Jahre 2014 gilt in Fachkreisen als grundlegend. Das gleiche gilt für seine weiteren Studien zum Versailler Vertrag. Mit der kürzlichen Fragestellung, wie Kriege enden, hat er auch digital Furore gemacht. In einem auf äußerst sympathische Weise gegebenen Interview gewährte Prof. Leonhard zudem Einblicke in das fachliche, aber auch in das private Leben eines Historikers in heutiger Zeit. In Erinnerung geblieben ist mir ein Satz, den Sie etwa wie folgt formulierten: „Ich werde für das Lesen bezahlt.“ Wer traut sich in der heutigen KI getriebenen Welt schon, noch einen solchen Satz zu sagen.

Lieber Professor Leonhard: Wir sind äußerst gespannt auf Ihren Vortrag in der großen Collegiumsrunde.

Zuvor aber ziehe ich mich noch einmal zurück, um Ihnen, liebe Gäste, den abschließenden Käse Gang mit Rotwein – in Bremen ist dies immer Bordeaux -nicht vorzuenthalten.

Vielen Dank!

 

202. Zusammenkunft am 24. September 2026 auf Schloss Bückeburg

Prof. Dr. Jörn Leonhard
„Krise und Regeneration der Demokratie: Können wir etwas aus der Geschichte nach 1918 lernen?“

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

  1. Einleitung: Die offene Zukunft als Verheißung und Bedrohung

Am Ende des Großen Krieges schien die Offenheit des Übergangs, der Moment zwischen Vergangenheit und Zukunft, zu einem globalen Phänomen geworden. Ihn markierte auch der Soldat Paul Klee 1918 in seiner Zeichnung „Der Komet von Paris“. Sie zeigte einen Seiltänzer mit einer Balancierstange auf einem unsichtbaren Seil über dem Pariser Eifelturm, zwischen Himmel und Erde, um seinen Kopf ein Komet mit Schweif und ein weiterer in Form eines Davidsterns. Darin steckte eine aufschlussreiche Botschaft, nämlich das Nebeneinander von Faszination und Schrecken, von Entzücken und Bedrohung. Übertragen auf Klees Zeichnung von November 1918 stand neben dem Glück der Zukunft, dem freien Wunsch beim Blick auf eine Sternschnuppe zugleich die Angst vor einem Meteoritensturz auf die Erde, dessen Zerstörungskraft außerirdische Dimensionen annehmen konnte.

Die Deutschen erfuhren dieses Nebeneinander in besonderer Weise: Der „Simplicissimus“ vom 31. Dezember 1918 zeigte einen nackten dürren Michel in einer Winterlandschaft. Er erinnerte die Deutschen an die schmerzvolle Ambivalenz der neu erkämpften Freiheit und Demokratie. In der Gleichzeitigkeit von Belastung und Offenheit, Hunger und Umwälzung, Entbehrung und Emanzipation, wirkte dies wie ein Kondensat dieses ganzen Jahres 1918: „Nun bin ich frei. / Von Kleidern und Stoffen und Glauben und Hoffen. / Von Handel und Kauffahrtei. / Von Möbeln und Betten und Strafen und Ketten, / Religion und Klerisei, / Von Schinken und Würsten, / von Gold und von Fürsten / Und bitterer Tyrannei / Bin ich jetzt frei. / Nun bin ich frei. / Von Arbeit und Streben und ruhigem Leben, / Von Zucker und Fett und Ei, / Von Eisenbahnwagen und Glück und Behagen / Und Vaterlandspartei, / Von Freunden und Stützen und Ruhm und Geschützen, / Von Mittel-Europageschrei / Bin ich jetzt frei.“

Die offene Zukunft am Ende des Krieges kennzeichnete genau dieses Nebeneinander von Emanzipation, Befreiung und Aufbruch einerseits und von Bedrohung, Entbehrung und Orientierungslosigkeit andererseits. Diese Mischung war auch für die Wahrnehmung der Demokratie konstitutiv, und sie steht im Mittelpunkt der folgenden Überlegungen: weder im Modus einer angemaßten „Blaupause“ der Geschichte für unsere Gegenwart noch in einfachen Analogien und alarmistischen Zuspitzungen, sondern als eine nüchterne Analyse und im Bewusstsein, mehr sehen und besser erkennen zu können, wenn man sich auf den Blick in die Geschichte einlässt.

  1. Demokratie als Fortschrittsversprechen: Erbschaften des 19. Jahrhunderts

Am Ende des 19. Jahrhunderts schien der Siegeszug der Demokratie unbestreitbar. Ihm entsprach eine Fortschrittserzählung nach innen und außen: durch politische erweiterte Teilhabe nach innen und durch Pazifizierung nach außen in der Erwartung, dass demokratisch verfasste Staaten keine Kriege gegeneinander mehr führen würden. Doch zugleich erfuhren die Zeitgenossen die massive Veränderung der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen und einen insgesamt veränderten Aggregatszustand der Gesellschaft, vor allem in der funktionalen Ausdifferenzierung sozialer Gruppen. Zusammenhalt stifteten vor diesem Hintergrund immer weniger Religion oder Stand, sondern eher kollektive Bindungen als Arbeiter oder Angestellte, aber auch Medien und ein verändertes Konsumverhalten. Hinzukam eine ganz neue Selbstorganisation von politischen und sozialen Interessen in Vereinen, Parteien, Gewerkschaften, in Reformbewegungen, wie der Frauen- und Arbeiterbewegung. Sie alle drangen auf eine Ausweitung politischer und sozialer Teilhabe.

Seit den 1870er Jahren entwickelte sich ein neuer und zunehmend kritischer Blick auf die Ambivalenzen der Massengesellschaft. Dazu trug die Erfahrung der Härte neuer sozialer Hierarchien zumal in den expandierenden Großstädten bei, aber ebenso das Gefühl einer prekären Individualität angesichts einer zunehmenden Nivellierung und Anonymität. Die moderne Gesellschaft erschien vielen wie ein Treibsand, in dem der Einzelne drohte unterzugehen. Symptomatisch für diese Krisendiagnose war der Erfolg von Gustave Le Bons „Psychologie der Massen“ von 1895. In seinem Buch schilderte Le Bon die Dynamik des Kollektivs, die als hochorganisierte Aktion aus der Ermächtigung als Masse resultierte. So zeichnete sich um die Jahrhundertwende eine spezifische Doppelbedeutung von Demokratie ab: einerseits durch den Bezug auf das Ideal egalitärer politischer und sozialer Teilhabe, auf das Volk als Gesamtheit, andererseits durch den Bezug auf die Mehrheit der unteren Schichten als Proletariat und damit als Bedrohung bürgerlicher Sekurität.

Die zeitgenössischen Antworten auf diese Krisenempfindungen fielen unterschiedlich aus. Zu ihnen gehörte eine neue Sehnsucht nach Gemeinschaft, Vertrauen, Verlässlichkeit und emotionaler Heimat. Das konnte sich auf neue Vorstellungen von Homogenität beziehen. Ferdinand Tönnies verstand sein Werk über „Gemeinschaft“ 1887 als programmatischen Gegenentwurf zur abstrakt-rationalen „Gesellschaft“. Auch die Konzeption des amerikanischen Sozialphilosophen John Dewey, der in den 1920er Jahren das Ideal der „Great Community“ anstelle der tradierten lokalen town-hall communities in den USA formulierte, stand in diesem Zusammenhang. Eine weitere Reaktion bestand darin, sich auf die gezielte Führung der Massen durch Gliederung und Hierarchie zu konzentrieren. Das wurde in der Frage des deutschen Soziologen Max Weber nach der „Führerauslese“ und dem heroischen Modus des Politischen deutlich, in der Absetzung des einzelnen von der Masse, wie Weber sie im britischen Premierminister William Gladstone als „Cäsar“ der modernen Wahlkämpfe erkannte. Webers Fokus auf die Integration moderner Massengesellschaften durch das charismatische Individuum verdankte seine Attraktivität auch der Tatsache, dass viele Zeitgenossen nach einer Sphäre suchten, die nicht komplett rationalisiert und bürokratisiert erschien. Weber thematisierte jedenfalls eine wichtige Wirkungsgrenze parlamentarischer Verfahren und Institutionen.

Um 1900 richtete sich der Blick zudem auf konkrete Bedingungen der Demokratie in politischen Organisationen. Dabei stand nicht allein die politische und soziale Gleichheit im Zentrum, sondern die Ausbildung professioneller Hierarchien. So analysierte der deutsch-italienische Soziologe Robert Michels das moderne Parteiwesen und den modernen Parteifunktionär und entwickelte aus dieser Perspektive sein „ehernes Gesetz der Oligarchie“, dass die Spannung zwischen dem Anspruch der Demokratie als Herrschaft aller und der oligarchischen Herrschaftspraxis durch wenige auf den Punkt brachte. In Italien kamen Vilfredo Pareto und Gaetano Mosca zum Schluss, dass hinsichtlich der Notwendigkeit von Eliten und Führung eine Krise der Demokratie zwangsläufig sei. Auch in der ökonomischen Theorie verschob sich der Fokus, denn um 1900 erschöpfte sich der moderne Kapitalismus für viele Beobachter nicht mehr im freien Spiel der Kräfte, sondern stand für eine hochgradige Organisiertheit nach wissenschaftlichen Prinzipien, so etwa im weltweit rezipierten Werk „Principles of Scientific Management“ des amerikanischen Ingenieurs und Erfinders Frederick Taylors.

Insgesamt erschien Demokratie um 1900 immer weniger mit Aufbruchsstimmung und Freiheitsverheißung assoziiert, sondern mit Zwängen und Konditionen in modernen Gesellschaften. Nicht zufällig fand Max Weber in seiner Untersuchung über „Protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ dafür 1904 mit der Formulierung des „stahlharten Gehäuses“ eine suggestive Metapher. Die Jahre vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges waren also von der Erfahrung von mehr Gleichförmigkeit und Nivellierung in modernen Gesellschaften geprägt, während gleichzeitig neue soziale Hierarchien entstanden. Vor diesem Hintergrund zweifelten viele Zeitgenossen an der Effizienz der Demokratie als einer Praxis, wie sie sie in Parlamenten erfuhren, also als permanente Deliberation, als Rede und Gegenrede.

Was bedeutete der Erste Weltkrieg für diese Erbschaften des 19. Jahrhunderts? Er markierte zunächst eine neuartige Demokratisierung der Opfer. Politisch-soziale Teilhabe, ob im erweiterten Wahlrecht oder im Sozialstaat nach 1918, war nach dem Krieg nicht primär die Folge von revolutionären Aufständen und Barrikadenkämpfen, wie man sie in den Revolutionen des frühen 19. Jahrhunderts kennengelernt hatte. Sie war vielmehr die Konsequenz eines millionenfachen Todes und massenhafter Verletzung im Schützengraben. Das Bild des „unbekannten Soldaten“ stand für diese Demokratisierung des Opfers als Massenerfahrung. Der Krieg bedeutete zugleich eine neuartige kollektive Ermächtigung, so seit 1917 von Russland ausgehend in der Dopplung von Krieg und Revolution. Hier erwies sich bereits die neuartige Relevanz einer gerechten Lastenverteilung im Krieg, die unmittelbar die Legitimität eines politischen Systems berührte. Schließlich entstand aus der Stilisierung des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson und seiner Weltvokabel der „self-determination“ die Hoffnung, die Erfahrung des totalisierten Krieges durch eine Pazifizierung der Welt zu überwinden. Diese Vorstellung, suggestiv zusammengefasst in der Formel eines „war to end all wars“ sollte auf der politischen und sozialen Demokratisierung beruhen und zugleich die Praxis der Kriegs- und Geheimdiplomatie autokratischer Regime überwinden, die nach Wilsons Interpretation erst zum Ausbruch des Krieges im Sommer 1914 geführt hatte.

  1. Aufbrüche, Desillusionierung und Muster der Kritik: Demokratie und Demokratisierung nach 1918

Nach 1918 schien es zunächst, als sei nach diesem Krieg der Siegeszug der Massendemokratie das prägende Zeichen einer neuen Zeit. An die Stelle der autoritären Imperien wie des Zarenreichs, der Habsburgermonarchie, des wilhelminischen Kaiserreichs und des Osmanischen Reichs sollte der selbstbestimmte Nationalstaat treten, gestützt auf parlamentarisch-repräsentative Ordnungen. In zahlreichen europäischen Nachkriegsgesellschaften wurde nun das allgemeine Wahlrecht für Männer, zum Teil auch für Frauen durchgesetzt. Die besondere Aufbruchstimmung nach dem Ende des Weltkrieges reflektierte der britische Jurist und liberale Politiker James Bryce 1921 in seiner Darstellung über „Modern Democracy“ als er sich fragte, ob „der nun weithin sichtbare Trend zur Demokratie ein natürlicher Trend ist, der einem allgemeinen Gesetz des sozialen Fortschritts folgt“.

Hinter der neuen Weltvokabel der Selbstbestimmung standen allerdings seit 1917 zwei unterschiedliche Demokratie-Konzeptionen, die von Zeitgenossen mit den Begriffen „Weltdemokratie“ und „Weltrevolution“ charakterisiert wurden. Betonte der amerikanische Präsident Wilson den Zusammenhang zwischen demokratischer Selbstregierung und nationaler Selbstbestimmung im Gegensatz zu den autokratischen Militärmonarchien und den repressiven Imperien Europa, so hob Wladimir I. Lenin aus der Perspektive der russischen Bolschewiki das Instrument der sozialen Weltrevolution mit einer weit über Europa hinausgehenden Idee der Befreiung aller Kolonialgesellschaften hervor. Doch die Entstehung neuer Nationalstaaten in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa aus dem Zusammenbruch der kontinentaleuropäischen Imperien, das Ende der Monarchien, der Durchbruch der Massendemokratie mit Parlamenten, Verfassungen und Wahlrechtserweiterungen vollzog sich am Ende nicht als bolschewikische Weltrevolution. In Ungarn und München scheiterten Räterepubliken nach sowjetischem Vorbild blutig, und anders als von den Anhängern der radikalen Linken der Spartacus-Gruppe um Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg erhofft, kam es nicht zu einer deutschen Oktoberrevolution. Die deutliche Mehrheit der Vertreter der Arbeiter- und Soldatenräte plädierte noch im Dezember 1918 für Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung und damit für den Weg zu einer repräsentativen Demokratie in einer parlamentarischen Republik.

Aber die neuen demokratischen Aufbrüche nach dem Ende des Krieges stießen bald auf sehr konkrete Widerstände. Einen schonungslosen Blick auf die desillusionierenden Realitäten warf der deutsche Theologe und Publizist Ernst Troeltsch im April 1919, als er die Schwunglosigkeit der neuen Republik in Deutschland beklagte: „Die Behandlung der außen- und innenpolitischen Fragen durch Regierung und Parlament, vor allem das Auftreten des Parlaments selbst, hat viele enttäuscht. Ein sehr großer geistiger Zug ist beiden sicherlich nicht nachzurühmen. Aber wo soll der in der Kümmerlichkeit der ganzen Lage, wo jeder Fuß breit Ordnung erst in unendlicher Kleinarbeit erstritten werden muss und wo die Männer der Interessen der kleinen Leute mit den in der Gewerkschaftsarbeit erprobten Mitteln an die großen Weltfragen und allgemeinsten Lebensfragen herangehen müssen, herkommen?“ Die führende Intelligenz sei durch Obstruktion gekennzeichnet, Beamte stellten sich allein auf den „Boden der Tatsachen“, zum Teil auch in Widerstandshaltung. Die Massen seien enttäuscht, da sie nur Papiergeld in Mengen, doch keine Gütermengen sähen. Für alle Probleme werde die Demokratie als neue Staatsform verantwortlich gemacht: „Es ist ein allgemeiner Ansturm der Enttäuschten, der Ideologen und der Restaurationsmänner gegen die Demokratie, die man anfangs so hoch zu preisen wusste.“ So komme es zur „Verwerfung der öden und geistlosen ‚Formaldemokratie‘“, bei der man den „großen Schwung“ und die „großen Ideen, die grundsätzliche Neuheit, die Kraft und Größe der Herrschgesinnung“ vermisse. Auch die aggressiven Angriffe auf das neue politische Personal der Republik, die radikale Gewalt von rechts und links, wie sie zumal in der Ermordung des katholischen Zentrumspolitikers Matthias Erzberger und des Außenministers Walter Rathenau gipfelte, bewies, wie schnell das Demokratieversprechen im langen Nachkrieg seine Integrationskraft einzubüßen drohte.

Was waren die Hauptmotive des bald nach 1918 aufkommenden Zweifels, der Skepsis und Kritik an der Demokratie?

(1) Historisierung und Anachronisierung: Vielen Kritikern erschien der Liberalismus und die aus ihm entwickelte parlamentarisch-repräsentative Demokratie als antiquarische Konzepte des 19. Jahrhunderts.

Der Staats- und Völkerrechtler Carl Schmitt beharrte darauf, dass Liberalismus und Demokratie höchstens chronologisch parallele, aber nicht symbiotische Entwicklungen darstellten. Nach der Erfahrung des Weltkriegs schienen Liberalismus und Demokratie angesichts der Konkurrenz neuartiger zukunftsverheißender Utopien wie des Kommunismus der Bolschewiki oder des italienischen „fascismo“ immer stärker in die Defensive zu geraten.

(2) Normerosion: Ein entscheidender Kritikpunkt in den 1920er und 1930er Jahren lässt sich als Erosion des normativen Primats der Demokratie beschreiben. Es mehrten sich die Zweifel an der Problemlösungskapazität und Effizienz der Demokratie. Ihre Kritiker verwiesen auf die langwierige und ergebnislose Deliberation in Parlamenten, den Interessenegoismus im Mantel der Gemeinwohlorientierung, die Korruptionsanfälligkeit, und nicht zuletzt auf oligarchische Strukturen, die zum faktischen Ausschluss des Volkswillens führten. Angesichts eines bloß demokratisch verhüllten Machtkalküls und Interessenegoismus erschienen demokratische Wahlen und geregelte parlamentarische als bloßes Politiktheater.

(3) Ende linearer Erwartungssicherheit: Vielen Zeitgenossen schienen die Probleme der Nachkriegsphase wie ein Beweis dafür, dass eine lange Zeit positiv antizipierbare Zukunft auslief, dass die Fortschreibung einer Vergangenheit in eine verheißungsvolle Zukunft nicht länger glaubwürdig war. Die Geschichte der Demokratie wandelte sich von der Vorstellung eines Fortschritts hin zu einer Wellenbewegung von Aufstieg und Niedergang, wie das intensiv rezipierte Werk Oswald Spenglers „Der Untergang des Abendlandes“ 1918 dokumentierte. Der deutsch-italienische Soziologe Robert Michels wies in seiner Schrift „Grundsätzliches zur Demokratie“ 1928 darauf hin, dass die Demokratie jedenfalls keine eine historische Notwendigkeit sei: „Man hat die Demokratie eine ‚Vollendung‘ nennen wollen. Das ist aber pure Ideologie … das können wir schon sagen, genau wie die Aristokratie, so ist, historisch gesprochen, auch die Demokratie, als Staatsform wie als Massengesinnung, nicht eine Vollendung, sondern bloß Akzidens“, also nicht mehr als ein historischer Zufall.

(4) Entkonturierung der Demokratie: In den beiden Jahrzehnten nach 1918 kam es zu einer schleichenden Entkonturierung vieler überkommener politischer Etiketten und einer damit einhergehenden Veränderung der politisch-sozialen Sprache. Wo begann die Demokratie, wo ging sie in andere Formen über? Viele Beobachter zweifelten jedenfalls daran, ob die überkommenen Kategorien des Politischen und des Sozialen noch auf die Dynamik der Erfahrungen seit 1914 passten. Auf diese Orientierungskrise reagierte man mit unterschiedlichen Konzepten, so etwa mit der Idee, tradierte Regierungsformen zugunsten einer effizienten Verwaltung und bürokratischer Verfahren abzulösen. Der zeitgenössische Kult um „Sachexpertise“, um Expertokratie und Technokratie standen in diesem Zusammenhang. Max Weber setzte sich 1918 zwar konsequent für den Übergang der Monarchie in eine demokratische Republik und ein starkes Parlament ein, aber er verwies zugleich auf das Gewicht „fachgeschulter Verwaltungsstäbe“ als eigentliche Träger der Herrschaft.

Ein weiteres Beispiel für den Bedeutungswandel stellte die Karriere des Diktatur-Konzepts dar. In dem Maße, in dem traditionelle Monarchien seit 1917 an Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft eingebüßt hatten, erschien Diktatur in einer Phase der Unklarheit und Unübersichtlichkeit der politisch-ideologischen Landschaft durchaus positiv. Der Diktatur-Begriff nach 1918 war jedenfalls noch nicht so eindeutig negativ bestimmt wie nach der Erfahrung totalitärer Herrschaft im Stalinismus und Nationalsozialismus. Nach dem Weltkrieg erschien Diktatur in vielen Nachkriegsgesellschaften eher als temporäre Phase der Außerkraftsetzung überkommener Regeln in einem wahrgenommenen Notstand, die im Sinne einer Krisenüberwindung notwendig sein könne. Carl Schmitt ging auch hier bereits 1921 weiter, wenn er aus seiner Faszination für die mögliche Weiterentwicklung der „kommissarischen Diktatur“ zur „souveränen Diktatur“ kein Hehl machte. Am Ende dieser Entwicklung stand die Diagnose des österreichischen Staatsrechtlers Hans Kelsen, der 1932 angesichts der Doppelkrise von Kapitalismus und Demokratie und des Übergangs von der Weltwirtschaftskrise zu politischen Systemkrisen in vielen Ländern formulierte: „Das Ideal der Demokratie verblasst, und an dem dunklen Horizont unserer Zeit steigt ein neues Gestirn auf, dem sich die Hoffnung der Massen umso gläubiger zuwendet, je blutiger sein Glanz über ihr leuchtet: die Diktatur.“

(5) Autoritäre Überprägung, Konversion und Redefinition der Demokratie: Hier wurde die Ablehnung der bürgerlichen Politikformen des 19. Jahrhunderts besonders deutlich. Kritiker trennten entsprechend Liberalismus, Parlamentarismus und Repräsentativverfassung von der Idee der angeblich notwendigen „Reinigung“ und „Rückführung“ der Demokratie zu ihren Ursprüngen. Aus dieser Perspektive schien parlamentarische Repräsentation die eigentliche Artikulation des Volkswillens zu verhindern. Der Rekurs vieler Zeitgenossen auf Jean-Jacques Rousseau und das Konzept der „volonté générale“, des allgemeinen Willens, stand in diesem Zusammenhang. Nicht allein durch freie Wahlen, sondern auch durch Akklamation, Zuruf, „unwidersprochenes Dasein“ lasse sich dieser allgemeine Wille feststellen. Diese Argumentation ließ sich weiter zuspitzen, indem Carl Schmitt argumentierte, die Demokratie setze nicht Gleichheit, sondern Gleichförmigkeit voraus, die er mit dem Begriff der „Volksgemeinschaft“ identifizierte. Gleichförmigkeit aber bedeutete für Schmitt die „Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen“.

  1. Varianten von Erosion und Resilienz von Demokratien in den 1920er und 1930er Jahren

Was zwischen 1920 und 1940 über Stabilität oder Erosion von Demokratien entschied, war von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden. Es gab nicht die „eine“ Krise der Demokratie, sondern unterschiedliche Krisenmuster und Krisenverläufe.

Die neuen Staaten in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa, von Finnland und den baltischen Staaten im Nordosten Europas, über Polen, die Tschechoslowakei bis nach Österreich, Ungarn und den neuen Staat der Südslawen, das spätere Jugoslawien, waren aus den Imperien des Zarenreichs, der Habsburgermonarchie und des Osmanischen Reichs hervorgegangen. Zunächst hatten sich alle diese Gesellschaften auf die doppelte Verheißung von nationaler Selbstbestimmung und demokratischer Selbstregierung berufen. Doch sehr bald wurden die Krisenfaktoren und Sollbruchstellen erkennbar, und um 1930 waren fast alle Staaten Ost-, Ostmittel- und Südosteuropas in autoritäre oder diktatorische Regime abgeglitten.

Polen entstand als unabhängiger Nationalstaat erst wieder ab 1918. Die 1921 programmatisch als parlamentarische Demokratie begründete zweite Republik sah sich aber bald mit vielen Problemen konfrontiert: der Integration vieler nichtpolnischer Minderheiten, der Frage nach den Grenzen der eigenen nationalen Souveränität und dem Problem von Zugehörigkeit und Loyalität. Nicht nur die doppelte Aufgabe von Staatsbildung und Nationsbildung, sondern auch die zweifache Herausforderung durch das Versprechen von politischer und sozialer Stabilität nach innen und Sicherheit nach außen angesichts antipolnischer Revisionismen praktisch aller Nachbarstaaten wurde zur Belastung. Der 1926 von Marschall Pilsudski im Zeichen einer angeblichen „sanicja“ organisierte Staatsstreich gründete auf dem Versprechen einer „Genesung“ des Staates, der die vermeintliche innere Erosion durch Demokratie und Parlamentarismus überwinden und so die Existenz eines vielfach bedrohten Staates sichern sollte.

Im Gegensatz zu Demokratiekrise in Polen stand der relative Erfolg der Tschechoslowakei als demokratische Republik. Auch hier waren die Ausgangsbedingungen angesichts der Integration großer nicht-tschechischer Gruppen enorm, darunter allein über drei Millionen Sudentendeutsche. Aber eine umfassende Verfassungsreform stärkte 1927/28 den Föderalismus durch neu konstituierte Regionalparlamente. Auch existierte hier mit der Persönlichkeit des Staatspräsidenten Thomas Masaryk bis 1935 ein übergreifendes Integrationssymbol, das hohe Glaubwürdigkeit besaß und auf einem großen persönlichen Einsatz für politische Kompromisse gründete. Die Geschichte der Demokratie der Tschechoslowakei darf man gerade aus deutscher Sicht nicht vom Ende des Staates herdenken, also dem Verlust von Demokratie und territorialer Integrität durch das Münchner Abkommen 1938 und die Instrumentalisierung der Sudetendeutschen durch den Nationalsozialismus zuvor. Genauso wenig allerdings darf man diese Entwicklung einseitig positiv interpretieren, denn die Verknüpfung von Demokratie und Minderheitenschutz ging mit der faktischen Schwächung des Parlamentarismus durch Auslagerung von Politikprozessen in Ausschüsse und informelle Gremien einher.

In Ungarn hatte das Trauma des Friedensvertrags von Trianon, durch den das ehemalige Königreich 1920 fast zwei Drittel seines ehemaligen Staatsgebiets und über 60 Prozent seiner Bevölkerung verloren hatte, enorme innenpolitische Konsequenzen. Dem blutigen Kampf gegen die als Notstandsdiktatur etablierte Kommunistische Räterepublik unter Bela Kun folgte das nationalkonservativ-autoritäre Regime unter Admiral Horty ab 1920. Ein aggressiver territorialer Revisionismus stand neben dem Ausschluss der angeblich Verantwortlichen für die mit Trianon assoziierte Demütigung der ungarischen Nation. Ein aggressiver Antisemitismus war die Folge.

Auch im neuen Staat der Südslawen, dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, zeigten sich früh innenpolitische Spannungen. Als instabiler Nationalitätenstaat entwickelten sich tiefgreifende Konflikte vor allem zwischen serbischen Vertretern, die auf einen stärkeren Zentralismus drängten, und Repräsentanten der Kroaten, Slowenen und Mazedonier, die auf mehr Autonomierechte pochten. Nach der Ermordung des kroatischen Politikers Stjepan Radić im Belgrader Parlament im Juni 1928 war das Parlament faktisch blockiert, bevor es im Januar 1929 zum Putsch und der Einrichtung einer „Königsdiktatur“ kam, die die bestehende Verfassung außer Kraft setzte.

Einen besonders aufschlussreichen Fall für die Demokratiekrisen nach dem Weltkrieg stellte Italien dar. Es gehörte zu den militärischen Siegern von 1918. Doch die erwartete Stabilisierung in Richtung einer parlamentarischen Demokratie blieb aus. Stattdessen gelang es zumal der faschistischen Bewegung um Benito Mussolini, den Mythos des „verstümmelten Sieges“ („vittoria mutilata“) gegen die liberal-bürgerlichen Nachkriegsregierungen zu instrumentalisieren. Mit Blick auf die historischen Hypotheken des unabgeschlossenen Risorgimento, der italienischen Nationsbildung des 19. Jahrhunderts, betonten die Kritiker, dass ein korrupter, klientilistischer Parlamentarismus durch die Integration oppositioneller Abgeordneter in die Regierungsmehrheit und die Nivellierung ideologischer Unterschiede („trasformismo“) die wahre Demokratie des Volkes ausgehebelt habe. Zudem hätten sich die Institutionen des Staates während des „biennio rosso“, also der Phase heftiger sozialer, politischer und wirtschaftlicher Unruhen in Italien zwischen 1919 und 1920, gegenüber der bolschewikischen Bedrohung und der Eskalation bürgerkriegsähnlicher Gewalt als unfähig erwiesen. Als es 1922 nach der Inszenierung des Marsches auf Rom zu einem Machtarrangement zwischen Mussolini und den alten Eliten sowie der Monarchie kam, erwies sich hier erstmals ein Muster der Machtübertragung, das auch 1933 in Deutschland zum Tragen kommen sollte. Weder 1922 in Italien noch Deutschland 1933 waren klassische Beispiele für blutige Staatsstreiche und radikale Systemumbrüche, ausgeführt „durch Männer mit Gewehren in der Hand“ in den Worten der amerikanischen Politikwissenschaftler Steven Lewitsky und Daniel Ziblatt in ihrem Buch „How Democracies Die“ von 2018. Vielmehr erwies sich die Erosion der Demokratie als längerfristiger Prozess. Während Mussolini in den ersten Jahren noch verfassungskonform agierte und keine Anstalten machte, die überkommene Monarchie abzuschaffen, erreichte die NSDAP im Januar 1933 die Machtübertragung in der Kombination aus Wahlsiegen und einem Eindämmungskonzept der Nationalkonservativen. Erst der Machtübertragung folgte mit dem „Ermächtigungsgesetz“ dann die Aufhebung der Demokratie von innen.

In Spanien kam es in den 1920er Jahren zunächst wie in Jugoslawien und Italien zu einer Verknüpfung zwischen tradierten und neuen Herrschaftselementen. So sah sich die Monarchie unter König Alfons XIII. angesichts massiver Kritik an der Korruptionspraxis der Regierung gezwungen, 1923 nach dem Militärputsch von General Miguel Primo de Rivera eine rechtsgerichtete Militärdiktatur zu akzeptieren. Als Rivera angesichts massiver Wirtschaftsprobleme und erodierender Glaubwürdigkeit Anfang 1930 zurücktreten musste und der von seinen Nachfolgern eingeschlagene Weg zurück zu einem oligarchischen Parlamentarismus von der Opposition nicht mehr akzeptiert wurde, bahnte sich das Ende der Monarchie an. Doch auch die 1931 installierte Republik sollte als Ergebnis eines blutigen Bürgerkriegs untergehen.

Frankreich erlebte eine strukturelle Krise der Demokratie seit Anfang der 1930er Jahre. Vor diesem Hintergrund ist die noch immer weit verbreitete Deutung zu einseitig, die Dritte Republik sei 1940 in erster Linie als Ergebnis der militärischen Niederlage gegen Deutschland und einer Verschwörung von rechts untergegangen. Auch die Krisenphase ab 1938, die mit faktischen Parteienverboten und einer Blockade parlamentarischer Strukturen einherging, ließ sich nicht auf ein punktuelles Ende der Demokratie reduzieren. Vielmehr drängt sich der Eindruck multipler Enden und relativ langer Übergangskrisen auf. Die Krisengeschichte der Dritten französischen Republik beleuchtet eine exemplarische Binnendifferenzierung der Demokratie zwischen formalen Strukturen, also der Grammatik der Verfassung und der Institutionen; Praktiken wie dem Umgang mit Wahlen, Parlamentsdebatten, Geschäftsordnungen, Dekreten jenseits des Parlaments; sowie der emotionalen Identifikation mit der Demokratie.

Diese unterschiedlichen Ebenen und Modi verschwanden nicht einfach in einem einzigen historischen Moment. In Frankreich erwies sich, dass eine Demokratie formell mit der Etablierung eines anderen politischen Systems enden konnte, aber auch allmählich durch einen permanenten Glaubwürdigkeitsverlust und die Korrumpierung demokratischer Prozesse. Das formelle Ende der Demokratie in Frankreich besiegelte die Abstimmung über die Änderung der Verfassung im Kurhaus von Vichy im Sommer 1940 – eine französische Variante des Ermächtigungsgesetztes, die im Kontext der Niederlage vom Mai/Juni 1940 in der Phase des wahrgenommenen Notstandes auf die verbreitete Akzeptanz antidemokratischer und autoritärer Strukturen verwies. Doch dem formalen Ende der Verfassung im Juli 1940 gingen die Aufhebung demokratischer Prozesse und Wahlen zwischen April 1938 bis zum Sommer 1940 und der langfristige Verlust von Vertrauen und Glaubwürdigkeit voraus, wie er sich in der Krise des Februar 1934, den politischen Skandalen und dem drohenden Sturm auf das Parlament ausdrückte. So könnte man im Falle Frankreich von mindestens drei Enden der Demokratie sprechen.

Großbritannien gelang es im Gegensatz dazu, die Stabilität der parlamentarischen Monarchie auch in den 1920er und 1930er Jahren zu bewahren, obwohl diese Phase von zahlreichen Krisen gekennzeichnet war – von den blutigen Auseinandersetzungen um die Schaffung des Irish Free State, über die Konflikte im Britischen Empire in Ägypten und Indien bis zur Krise des Generalstreiks 1926 und den massiven Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise auf das Land. Dazu trugen das Zweiparteiensystem, das Mehrheitswahlrecht und die im Ganzen erhaltene Fähigkeit zum politischen Kompromiss auch in zugespitzten Krisenphasen bei. Das bewies die Bildung eines „national government“ in der Weltwirtschaftskrise. Hinzukamen ein immer wieder bestätigtes Vertrauen in die Krisenlösungskompetenz des überkommenen Parlamentarismus, eine relativ starke Bindewirkung der Parteien, ohne die Grundregeln der parlamentarischen Monarchie in Frage zu stellen. Zumal der Tory-Konservatismus blieb für weite Teile der Mittelklassen attraktiv, und die Labour Party erwies sich letztlich als systemstabilisierende parlamentarische Kraft, ohne dass es zu einer Spaltung der Linken wie in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien kam.

In Belgien gelang es dem politischen Katholizismus, tragfähige Kompromisse mit der Sozialdemokratie zu entwickeln. Gegenüber dem Rexismus, einer rechtsextremistischen Bewegung in Belgien, die unter Léon Degrelle von 1935 bis 1945 existierte, sich an anderen faschistischen Organisationen orientierte und ihre Hauptwählerbasis im katholischen, frankophonen Süden des Landes besaß, konnte sich diese Allianz erfolgreich behaupten. Nach einer schweren Wahlniederlage Degrelles bei einer Nachwahl im Jahr 1937 und dem Erstarken der traditionellen Parteien verlor der Rexismus massiv an Rückhalt. Bis 1939 schrumpfte der Wähleranteil auf rund 4,4 Prozent. Auch in Skandinavien erwies sich unter anderen Bedingungen die starke Integrationswirkung der sozialdemokratischen Parteien als entscheidender Faktor. Dazu trugen auch stark korporative Elemente im Sinne einer Sozialpartnerschaft wie in Schweden bei, allerdings um den Preis eines eigenen Staatsdirigismus und einer autoritären Überformung der „Volksheim“-Ideologie.

In den Vereinigten Staaten hatten sich bereits früh die Aporien und Krisenpotenziale der amerikanischen Demokratie erwiesen. Die Reformansätze der liberalen Progressisten innerhalb der Demokratischen Partei vor 1914 mochten die soziale Demokratie in den Mittelpunkt stellen und dabei immer wieder auf deutsche Vorbilder rekurrieren. Doch in der Praxis zeigten sich immer wieder rassistische Tendenzen, wenn etwa Pläne für Reformen im Ausbau moderner Städte mit der selbstverständlichen Segregation zwischen weißer und afroamerikanischer Bevölkerung einhergingen. Nach dem Weltkrieg kam es zu einer extremen Abschottung der amerikanischen Gesellschaft nach außen und einer neuen Welle des Rassismus, die sich in einem aggressiven Nativismus, also der Bevorzugung der im eigenen Land geborenen Bevölkerung gegenüber Immigranten, und dem starken Anwachsen des Ku-Klux-Clans niederschlug. Doch diese Kluft zwischen formaler Demokratie und den Grenzen der Integration provozierten in den 1920er und 1930er Jahren wichtige Reformansätze. Das galt für John Deweys romantisierende Idee der „great community“, die in einer entfernten Verwandtschaft zu Konzepten wie dem der „Volksgemeinschaft“ in Deutschland stand. Es galt für die Architekturkonzepte Frank Lloyd Wrights mit ihrem Versuch, die städtisch-bürokratisch korrumpierte Massengesellschaft in einem neuen Zusammenhang von Kultur und Natur zu überwinden. Es galt schließlich auch für Walter Lippmanns epochemachendes Buch über „Public Opinion“ von 1922, in dem er dafür plädierte, die eigenen Erwartungen an die Demokratie den realen Bedingungen anzupassen, zumal dem starken Gewicht von Eliten, Experten und Bürokraten.

Dieser kreative Impuls zur Regeneration der Demokratie galt vor allem für Franklin Delano Roosevelt, der sein Präsidentenamt Anfang März 1933 antrat, nur wenige Wochen nach der Machtübertragung an Adolf Hitler in Deutschland. Angesichts der Doppelkrise von Kapitalismus und Demokratie und der scheinbar überlegenen neuen Modelle des Kommunismus und Faschismus war er davon überzeugt, dass die Mittel der Demokratie nicht erschöpft seien, sondern revitalisierbar, um die verschiedenen Krisen seiner Gegenwart zu überwinden. Das versprachen auch autoritäre und faschistische Systeme, aber Roosevelt setzte mit dem New Deal und einer „großen Erzählung“ auf den neuen Zusammenhang von sozialer und politischer Demokratie als Integrationsangebot. Zudem brachte er das Bewusstsein für die Bedeutung persönlicher Glaubwürdigkeit, einer großen affektiven Erzählung und einer kommunikativen Praxis über das Parlament hinaus mit, wie seine „fireside chats“ bewiesen. In dieser Serie von 30 abendlichen Radioansprachen, die er zwischen 1933 und 1944 hielt, umging er die etablierte, oft kritische Presse und wandte sich direkt an die amerikanische Bevölkerung.

Wie lässt sich vor diesem Hintergrund internationaler Entwicklungsverläufe die deutsche Demokratiegeschichte nach 1918 einordnen?

Für das Scheitern der Weimarer Republik werden bis heute drei historiographische Leitmotive herangezogen. Erstens schien die Vorstellung mehrfacher „Geburtsfehler“ einen frühen Niedergang der Demokratie besonders wahrscheinlich zu machen. Dazu wies man immer wieder auf die Verfassung der Weimarer Republik mit ihrem Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten sowie die Basiskompromisse hin, die wie der Ebert-Groener-Pakt zwischen Reichsregierung und Militärführung oder das Stinnes-Leghien Abkommen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften vermittelt hatten, sich aber als nicht belastbar erwiesen hätten. Auch die personelle Kontinuität der Ministerialbürokratien und Eliten in Justiz und Wissenschaft über das Ende des Kaiserreichs hinaus habe die Demokratie strapaziert. Hinzu seien die schweren Belastungen aus den Bestimmungen des Versailler Vertrags gekommen. Ohne Zweifel steckten in allen diesen Faktoren erhebliche Hypotheken, aber sie begründeten doch keine Zwangsläufigkeit des Scheiterns.

Zweitens verwies man auf eine „Selbstpreisgabe“ der Weimarer Demokratie, die letztlich eine „Republik ohne Republikaner“ geblieben sei. Auch darin steckte, zumal im Blick auf die wachsende Demokratieskepsis der Funktionseliten, eine Belastung. Doch die massenhaften Reaktionen in der deutschen Öffentlichkeit auf die Ermordung Walter Rathenaus oder auf den frühen Tod Friedrich Eberts und Gustav Stresemanns sprachen gegen die Vorstellung einer Republik ohne Republikaner.

Drittens schließlich erschien das Ende der Weimarer Demokratie als Ergebnis einer lange intendierten „Machtergreifung“ durch die Feinde der Demokratie. Doch nicht ein großer Staatsstreich stand am Ende der deutschen Republik, sondern eine faktische Machtübertragung mit dem Anschein legaler Prozessualität. Das Etikett der „Machtergreifung“ unterschätzt die längerfristige Erosion und die Mechanismen der Machtübertragung durch die politischen Eliten, die sich der Popularität des Nationalsozialismus bedienen wollten, um eine andere Republik zu etablieren. Einerseits hatten die bürgerlich-liberalen Parteien wesentlichen Anteil an der Etablierung der Demokratie in Deutschland nach 1918 gehabt, obgleich vor allem große Teile des protestantischen Bürgertums die Republik mit dem Makel von Niederlage und Revolution assoziierten. Andererseits waren bürgerliche Parteien ab Ende der 1920er Jahre auch entscheidend daran beteiligt, den Demokratiegegnern die Wege zu bereiten.

Entscheidend für diese deutsche Entwicklung bis 1933 waren ausgeprägte Polykrisen. Der Weltkrieg als demographische Katastrophe und die in ihren Formen und Konsequenzen unerwarteten Niederlage, die mit der Entwertung überkommener Ordnungsvorstellungen einherging, der Versailler Vertrag als Diskreditierung des liberalen Internationalismus, die vielfältigen inneren Nachkriegskrisen drohender Bürgerkriege und der Hyperinflation 1923, ab 1929 dann die Weltwirtschaftskrise und die extrem hohe Arbeitslosigkeit, die sich über die Krise des Sozialstaates zur Staatskrise auswuchs: all diese Krisenerfahrungen trugen dazu bei, Fortschrittserwartungen zu unterlaufen und jede glaubwürdige Stabilisierung der Demokratie unter den Vorbehalt der nächsten Krise zu stellen.

Als besonders empfänglich für diese Krisenwahrnehmungen erwiesen sich bürgerliche Parteien und ihre Wähler. Nach 1918 verlangsamten sich im Vergleich zum Kaiserreich viele Wachstumsprozesse: Urbanisierung und Binnenwanderung sanken deutlich, und die Bevölkerung der Republik wurde im Vergleich zum Kaiserreich „älter“. Doch die demographische Beruhigung bedeutete keine Stabilisierung der Republik. Das Ende der Hochindustrialisierung enttäuschte die aus der Dynamik des Kaiserreichs entstandene Fortschrittserwartung. Die daraus resultierenden strukturellen Verwerfungen hatte die Republik nicht alle zu verantworten, sie wurden ihr aber aufgebürdet. Hier zeigte sich die spezifisch deutsche Hoffnung auf den „starken Staat“, ein paternalistischer Etatismus mit tiefen historischen Wurzeln: von der Reformation über die Reformerwartungen seit dem Aufgeklärten Absolutismus im 18. Jahrhundert, den preußischen Reformen, der Nationalstaatsbildung und der Ausgestaltung des Kaiserreichs bis zu den Eingriffen des Staates in Wirtschaft und Gesellschaft während des Weltkrieges im Zeichen eines „organisierten Kapitalismus“ und die Ausdifferenzierung von Rechts- und Sozialstaat seit dem Kaiserreich.

Der Weimarer Sozialstaat setzte diese auch im internationalen Vergleich frühe und starke Entwicklung fort, etwa im Wohnungsbau, dem Gesundheitswesen, bei der Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung, der Zwangsschlichtung bei Arbeitskämpfen und der Sozialpartnerschaft. Aber diese Politik hätte einen Grundkonsens über die soziale Erweiterung der demokratisch-republikanischen Vorstellung von Teilhabe über die politisch-konstitutionelle Dimension hinaus erfordert, der Zeit gebraucht hätte, die die Republik am Ende nicht hatte. Das wurde erkennbar, als die Basiskompromisse von 1918 ab 1925 erodierten, also lange bevor die Folgen der Weltwirtschaftskrise ab 1929 absehbar wurden. Die Distanzierung immer größerer Teile der Eliten von den politischen und sozialen Grundkonsensen hatte jedenfalls früher begonnen. Die Eskalation der Fiskal- und Wirtschafts- zur Sozial- und Staatskrise seit 1929 betraf vor allem jene bürgerlich-liberalen Parteien, deren Wähler von Abstiegsängsten und Statusunsicherheit bereits zuvor besonders betroffen gewesen waren.

Zu diesen Belastungen kamen die Veränderungen der Medienpraktiken und der Öffentlichkeit als Raum des Politischen. Die neuen Kulturindustrien von Film und Rundfunk wie die vielfältigen Echokammern der Printmedien und Versammlungskulturen verstärkten in Deutschland zwischen 1918 und 1933 die allmähliche Verflüssigung überkommener sozialmoralischer Milieus. Das nahmen viele Menschen als Bindungsverlust und Heimatlosigkeit wahr. Mochte es eine Chance für den politischen und sozialen Pluralismus der Republik sein, so erhöhte es doch die Anfälligkeit für neue Radikalismen von links und rechts, die überkommene Bindungen radikal in Frage stellten und neue im Zeichen der „Gleichförmigkeit“ anboten. Dieses Nebeneinander von modernen Kommunikationstechnologien, Modernitätskritik und einem Vertrauen auf Staat und Planung war als „reaktionärer Modernismus“ ein besonderes Kennzeichen der politischen Kultur der Weimarer Republik.

  1. Zusammenfassung und Ausblick: Geschichte und Gegenwart

Was heißt das alles für unsere Gegenwart? Wer sich auf den Blick in die historischen Verläufe der Demokratieentwicklung nach dem Ersten Weltkrieg einlässt, muss zwischen Vergleichen und Gleichsetzen sehr genau unterscheiden. Wer dabei die Suche nach einfachen Analogien hinter sich lässt, der wird anders und konzentrierter auf die Bedingungen für die Funktionsfähigkeit und die Schwächen der parlamentarischen Demokratie blicken. Was also waren besondere Krisenkontexte für die Entwicklung von Demokratien nach 1918? Erstens erwiesen sich die Kriegserfahrungen und langen Nachkriege als langfristig prägende Faktoren. Die demokratischen Wahlrechtsänderungen nach 1918 fanden im Zeichen der millionenfachen Kriegsopfer statt. Ein anhaltendes Erbe des Krieges bestand in der Demokratisierung der Opfer, die in der Denkmalsprache des „Unbekannten Soldaten“ eine ikonische Form enthielt. Erweiterte politische und soziale Teilhabe entwickelte sich also nicht wie von vielen Zeitgenossen im 19. Jahrhundert erhofft, durch Deliberation, Erziehung, Aufklärung und Rationalität, sondern im Zeichen von Gewalt, Opfererfahrung und im Kampf um eine faire Verteilung von Lasten und Ressourcen. Anders als mit den idealisierten Ermächtigungs- und Emanzipationsmomenten der Revolutionen „von unten“ assoziiert, 1776 in Nordamerika, ab 1789 in Frankreich und in den Anläufen von 1848/49, vollzog sich diese Demokratisierung im Kontext einer repressiven Massenmobilisierung und Todesnähe im Krieg. Dazu kam seit 1914 die Erfahrung eines immer weiter ausgreifenden Kriegsstaates. Er verkörperte in den Augen vieler Zeitgenossen die gestiegenen Erwartungen während des Krieges und im langen Nachkrieg: nach innen und außen gewaltenthemmend, als Zentrum von Planung und Prognose, als Garant der Wohlfahrtsentwicklung nach 1918 und überhaupt aller Versprechen von äußerer Sicherheit und Stabilität nach innen.

Der Krieg hatte mit den Rechtfertigungsmustern der Notwehr, des Ausnahmezustands und der Alternativlosigkeit auch neue Politikmuster hervorgebracht, die weniger auf inkrementale Kompromisse abhoben, sondern auf die Möglichkeit des radikalen Umbruchs durch die Anwendung von Gewalt. Nach 1918 erwies sich damit die Ambivalenz des Nationalstaats als Gehäuse der Moderne und ihrer Verheißungen einerseits und als Gewaltmaschine andererseits, ohne die die Unterwerfung von Staaten und Gesellschaften weltweit nicht zu verstehen war.

Aus der Erfahrung der Entindividualisierung im massenhaften Opfer während des Krieges entstand schließlich auch ein neuer Bedarf an heroischen Individuen in der Politik, die für eine unübersichtlich gewordene Gegenwart Orientierung versprachen. Die Beispiele von Hindenburg in Deutschland, Pilsudski in Polen, Pétain in Frankreich, Mannerheim in Finnland, Trotzki in Russland oder Mustafa Kemal in der Türkei bewiesen, wie sich militärisches Ansehen in politisches Kapital verwandeln ließ. In Krisenmomenten kam diesen Akteuren eine besondere Bedeutung zu.

Zweitens entstanden aus dem Weltkrieg neue Gewaltkulturen. Obwohl es nach 1918 keine einfache „Brutalisierung“ der Nachkriegsgesellschaften gab, waren die Tendenzen zur Militarisierung des Politischen doch unübersehbar. Dafür standen die vielfältigen Erfahrungen paramilitärischer Gewalt, der Bürgerkrieg und die Bewaffnung von Parteien und Verbänden als permanentes Bedrohungsszenario, das auf die Politik zurückwirkte. So entstand im Blick auf den öffentlichen Raum eine Praxis der Politik, die jedenfalls jenseits der Parlamente angesiedelt war und im Augenblick der Blockade eingespielter parlamentarischer Willensbildung eine Art von Alternative anzubieten schien.

Weltweit zeichnete sich, drittens, bereits früh eine Glaubwürdigkeitskrise der Demokratieversprechen ab. Das zeigte sich sehr bald nach der Pariser Friedenskonferenz. Die seit 1917 geprägte Weltvokabel der „self-determination“ als Symbol demokratischer Selbstregierung und nationaler Selbstbestimmung provozierte weitgespannte Forderungen, und nicht allein bei denjenigen, die wie die Polen, Tschechen, Slowaken und Südslawen erfolgreich neue Staaten bilden konnten, sondern auch bei Deutsch-Österreichern, Iren, Arabern, Indern, Chinesen, Koreanern und vielen anderen Bevölkerungen in kolonialen Kontexten, denen dieses Recht versagt blieb. Auch nach 1918 blieben Vorstellungen einer Hierarchie von „reifen“ und „unreifen“ Völkern bestehen. Während die „Reife“ der europäisch-transatlantischen Zivilisation für die Demokratie nicht in Frage stand, erschienen viele Kolonialgesellschaften noch weit von diesem Status entfernt. Insofern galt für die Weltvokabel der „Selbstbestimmung“, dass aus der Kluft zwischen universellen Versprechen und konkreten Erfahrungen eine tiefgreifende Desillusionierung erwuchs. Sie betraf sowohl die Vorstellung von Demokratieforderungen nach innen wie den liberalen Internationalismus als neues Ordnungsprinzip der internationalen Politik.

Viertens entstand in den 1920er und 1930er Jahren eine neuartige globale Utopienkonkurrenz. Gerade neue Massenmedien wie Radio und Massenpresse lenkten den Blick auf alternative politische wie soziale Ordnungsangebote. Hier geriet die Demokratie seit dem Ende der 1920er Jahre immer stärker in eine Defensive gegenüber der vermeintlichen Stoßkraft und Dynamik ideologischer Konkurrenten – seien es der sowjetische Kommunismus, der italienische Faschismus oder die vielen neuen Varianten des Autoritarismus in Ost-, Ostmittel und Südosteuropa, aber auch in Asien oder Lateinamerika.

Fünftens veränderte sich der Bezugsrahmen der Politik grundlegend. Konnte man für die Jahrzehnte nach 1880 von einer weltweiten Politisierung der Ökonomie sprechen, so kam es nach 1918 zu einer globalen Ideologisierung der Politik. Ideologische Loyalitäten folgen jedenfalls nicht mehr nationalen politischen Logiken, wie die Ansätze eines weltweiten Bürgerkriegs zwischen den drei Polen von Demokratie, Kommunismus und Faschismus bewiesen. Krisen und Konflikte wie die Chinesische Revolution und der Spanische Bürgerkrieg motivieren auch weit über die eigenen Gesellschaften hinaus Anhänger und Sympathisanten. So wurden Krisenräume in den 1920er und 1930er Jahren in neuartiger Weise miteinander verflochten.

Schließlich verdient, sechstens, das Verhältnis zwischen Heterogenitätserfahrung und Homogenisierungsprojektion besondere Aufmerksamkeit. Praktisch alle Gesellschaften waren in den 1920er und 1930er Jahren mit einem neuartigen Pluralismus konfrontiert: durch die Präsenz ethnischer Minderheiten, durch massenhafte Flucht und Vertreibung, durch alle möglichen Formen der Migration. Pluralismus prägte aber auch die ideologischen Massenmärkte, die Konsumkultur und die zeitgenössischen Massenmedien. Doch im Zeichen der Krise wurde diese Vielfalt immer weniger als Chance begriffen, sondern als Bedrohung, Unübersichtlichkeit und Orientierungsverlust, als Partikularität und Verunsicherung durch Vereinzelung. Das erklärte die Tendenz zur Nostalgie, zur Stilisierung einer angeblich „guten alten Zeit“. Das Narrativ vom angeblich integrativen Moment des August 1914 strahlte umso heller, je dunkler die eigene Gegenwart erschien.

Fragt man von diesen Beobachtungen ausgehend nach Gelingensbedingungen der Demokratie nach dem Großen Krieg, fallen vor allem drei Faktoren auf, die sich in unterschiedlichen Kombinationen in allen resilienten Demokratien im frühen 20. Jahrhundert zeigten. Dazu gehörten die Dauer und Erprobung demokratischer Praktiken als eigene Ressource. Wo das Vertrauen gegenüber Institutionen und Personen längerfristig eingeübt war wie in Großbritannien, in Skandinavien, Belgien oder den Niederlanden, war auch der Glaube an die Problemlösungskapazität des eigenen politischen Systems deutlich größer. Wo diese Zeitressource fehlte und der innere und äußere Problemdruck gleichzeitig sehr groß war wie in den neu gebildeten Staaten

Ost-, Ostmittel und Südosteuropas nach 1918, war die Gefahr jedenfalls größer, dass die parlamentarischen Demokratien in eine Krise gerieten.

Zu den Resilienzfaktoren gehörte zudem eine belastbare Konsens- und Kompromisskultur. In den meisten Ländern entwickelten sich nach 1918 Vielparteiensysteme. Anders stellte sich die Situation Großbritannien mit seinem traditionellen Mehrheitswahlrecht und einem ausgeprägten Zweiparteiensystem dar. In Skandinavien wirkte dagegen eine relativ starke Sozialdemokratie integrativ. Als entscheidend erwies sich auch in diesen Ländern aber nicht die Zahl der in den Parlamenten vertretenen Parteien, sondern deren Fähigkeit zum Kompromiss und die darauf basierende          Problemlösungskapazität. Die demokratischen Systeme scheiterten nach 1918 in allen Verliererstaaten des Krieges, aber auch in einigen Siegerstaaten wie Italien, Japan und Polen. Hier spielte die Kritik an Konzessionen und Kompromissen eine entscheidende Rolle. Das Leitmotiv dieser Kritik lief dabei häufig auf einen angeblichen Verrat an den Opfern des Krieges hinaus. Gerade in jungen Demokratien und in Parlamenten mit vielen Parteien erwies sich diese Konstellation als große Belastung für eine Kompromisskultur. Sie war zurückzuführen auf die Kriegserfahrungen und eine ausgeprägte Konkurrenz von Opfern, sowie auf ungelöste Probleme, wie etwa die Landfrage in Ostmitteleuropa. Hier waren die Erwartungen nach dem Krieg besonders hoch, und entsprechend fiel auch die Enttäuschung massiv aus. Allerdings müssen bei diesem Faktor der Kompromissfähigkeit auch die langfristigen Kosten von erfolgreich durchgesetzten Kompromissen berücksichtigt werden. Das erwies sich mit besonders dramatischen Folgen in der Endphase der Weimarer Republik, als es zum Bruch der Großen Koalition kam. Die SPD spielte 1930 faktisch eine Oppositionsrolle in der Regierung, um ihre Eigenständigkeit unter Beweis zu stellen, ihr sozialpolitisches Profil zu schärfen, den Gewerkschaftsforderungen entgegenzukommen und damit eine Schwächung zugunsten der Kommunisten zu verhindern.

Ein letzter Faktor, der für die Resilienz demokratischer Systeme eine wichtige Rolle spielt, betrifft die Stabilität überkommener sozialmoralischer Milieus. Ein gutes Beispiel bot die sogenannte „Versäulung“ in den Niederlanden. Hier banden das katholische, das calvinistisch-protestantische und das sozialistische Milieu ihre Mitglieder über Parteien, Gewerkschaften, Schulen, Presse, Rundfunk und Vereine sehr stark ein. Hier hatte sich eine Praxis herausgebildet, angesichts der starken Abschottung der Milieus Konflikte frühzeitig durch Verhandlungen und Proporzlösungen zwischen den Repräsentanten der Milieus zu entschärfen. Diese Konstellation verhinderte einen Einbruch durch rechtsextremistische Parteien. Allerdings darf man diesen Faktor auch nicht überbewerten. Auch die Gesellschaft, der aus der Erbmasse der Habsburgermonarchie neu gebildeten Republik Österreich, wies relativ stark abgeschottete Milieus auf, die aber das Abgleiten in eine bürgerkriegsähnliche Situation 1934 nicht verhindern konnten. Hier fehlte bei den Eliten im Unterschied zu den Niederlanden eine ausgeprägte und historisch erprobte Kompromisskultur. Zudem hatten die ökonomischen und sozialen Belastungen des Nachkriegs die Polarisierungen in Österreich erheblich verschärft, während die Niederlande im Ersten Weltkrieg neutral geblieben waren. In Deutschland wiederum verlor vor allem das bürgerlich-protestantische Milieu an Bindekraft, was den Erfolg der Nationalsozialisten gerade in diesem gesellschaftlichen Segment miterklärt.

Wie lassen sich vor dem Hintergrund dieser Überlegungen die gegenwärtigen Entwicklungen in der Parteienlandschaft der Bundesrepublik einschätzen? Der Vergleich zur Krise der 1930er Jahre ist in den Medien allgegenwärtig, aber erst eine genauere Analyse hilft, zwischen sinnvollen Vergleichen und verkürzten Analogien zu unterscheiden. Blickt man zunächst auf Krisenkontexte, so fallen die fundamentalen Unterschiede ins Auge. Die deutsche Demokratie entstand nach 1918 aus einer kollektiv nicht akzeptierten Weltkriegsniederlage und einer Revolution, die für viele Deutsche bereits zu weit und dennoch vielen anderen nicht weit genug ging. Für viele Jahre, mindestens bis zu den Locarno-Verträgen 1925, blieb das Deutsche Reich ein isolierter Paria der internationalen Politik, innen- und außenpolitisch belastet durch die Folgen des Krieges und die Bedingungen des Versailler Vertrags, zumal durch die Reparationsbestimmungen, aber auch durch die Dolchstoß-Erzählung von einem „im Felde unbesiegten Heer“ und die stigmatisierte „Erfüllungspolitik“, die die politische Kultur der Republik schwer belasteten. Hinzu kamen bis 1923 und erneut ab 1929/30 Ängste vor einem drohenden Bürgerkrieg und eine in Teilen paramilitarisierte Öffentlichkeit. Katalysiert wurden diese Probleme durch Krisenschocks, die sich in der unmittelbaren Nachkriegsphase aus der Hyperinflation, und ab 1929 durch die existenziellen Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise und extrem hoher Arbeitslosigkeit ergaben. Bereits vor 1929 zeichnete sich ab, dass weite Teile der Eliten begannen, sich von den politischen und sozialen Basiskompromissen der Republik zu distanzieren und nach Wegen in eine andere Republik zu suchen. Zu dieser antidemokratischen Prägung der Funktionseliten in Justiz, Verwaltung und Wissenschaft kamen noch zwei weitere Faktoren: Dem Reichspräsidenten kam als konstitutionelle Reservemacht erhebliche Bedeutung im Augenblick einer Staatskrise zu. Und zu einem potentiellen Einfallstor einer schleichenden Demokratieerosion gehörte auch eine stark politisierte Militärführung mit dem Autonomiebewusstsein als „Staat im Staate“. Von diesem Komplex an Krisenfaktoren ist die gegenwärtige Bundesrepublik bei allen Belastungen weit entfernt: Sie ist als noch immer stabile Demokratie fest in das Projekt der europäischen Integration integriert, sie verfügt über stabile Institutionen und „checks and balances“, wie den Föderalismus als Krisenpuffer. Weder der Bundespräsident noch die Bundeswehr oder nennenswerte Teile der Eliten der Bundesrepublik streben nach einer autoritären Republik oder haben sich vom Grundkonsens einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgewandt.

Was taugt dann der Vergleich zwischen der NSDAP und der AfD? Die NSDAP trat von Anfang an als eine völkisch-rassistische, zutiefst antisemitische, antibolschewikische und im Blick auf die Ergebnisse des Versailler Vertrags aggressiv revisionistische Bewegung auf. Sie agierte immer wieder als eine paramilitärisch organisierte Bürgerkriegs- und straff zentrierte Führerpartei. Hier liegen deutliche Unterschiede zur AfD. Doch wie NSDAP engagiert sich auch die AfD als Fundamentalopposition gegen die liberale Demokratie. Die Charakterisierung der AfD als eine rechte Sammlungspartei wie die Deutschnationale Volkspartei DNVP in der Weimarer Republik führt tendenziell in die Irre. Denn die DNVP war zwischen 1925 und 1928 in die Regierung eingebunden und agierte in dieser Phase auch systemkonform. Der darauffolgende Versuch der DNVP-Führung, die zunehmend populäre NSDAP einzubinden und sie für das Projekt einer autoritären Republik zu instrumentalisieren, misslang dramatisch. Hier erwies sich, wie gefährlich die Einbindung einer extremistischen, prinzipiell systemoppositionellen Partei durch Regierungsbeteiligung sein kann. Genau diese historische Erfahrung, ohne die der 30. Januar 1933 nicht denkbar ist, erklärt, warum die Diskussion um den Umgang mit der AfD so kontrovers verläuft.

Hinsichtlich des Wählerprofils und der Wählermotivation lautet eine klassische Forschungsthese, dass es in Deutschland zu einem „Extremismus der Mitte“ (Seymour Martin Lipset) gekommen sei. Tatsächlich rekrutierte die NSDAP erfolgreich Wähler auch aus den Mittelschichten, die von einer spezifischen Identitätskrise und extremer Verunsicherung durch Abstiegsängste und eine Erosion des eigenen sozialen Status geprägt waren. Ihre Ängste übertrugen sie auf unterschiedliche Feindbilder. Hier liegt eine zumindest strukturelle Parallele, auch wenn man diese These nicht zu weit treiben darf, denn der Wählerzuspruch der NSDAP ging über diese Gruppen hinaus. Unübersehbar ist aber, dass sich wie in der Gegenwart auch in den 1920er und 1930er Jahren eine tiefgreifende Identitätskrise entwickelte, gespeist aus einem verbreiteten Unsicherheitsgefühl und einem Verlust von Erwartungssicherheit. Das erklärte die um sich greifende Nostalgie und den Fokus auf eine „gute alte Zeit“, die es so weder im Kaiserreich noch in der DDR so je gab. Wenn es nach 1918, im Kontext von Hyperinflation und ab 1929 als Folge der Weltwirtschaftskrise sehr konkrete Krisenschocks gab, so sind es in der Gegenwart häufig eher subjektive Wahrnehmungen eines diffusen Gefühls von Niedergang und Zurücksetzung. Für diesen Extremismus sind jedenfalls nicht allein objektive Gegebenheiten, sondern auch subjektiver Wahrnehmungsmuster entscheidend, aus denen handlungsleitende Realität entstehen kann.

Die Entwicklung eines polarisierten Mehrparteiensystems, das sich gegenwärtig in der Bundesrepublik beobachten lässt, erinnert vor diesem Hintergrund tendenziell eher an die Bedingungen des Parlamentarismus der Weimarer Republik als an die Hochzeit großer integrativer Volksparteien in der alten Bundesrepublik. Mit heterogenen Koalitionen und komplizierten Willensbildungsprozessen gerät damit auch eine über Jahrzehnte in Westdeutschland eingeübte politische Kultur unter Druck. Der häufig zitierte Ausweg, nämlich die Bildung von Minderheitsregierungen wie in Skandinavien, Belgien oder in den Niederlanden, ist für die Bundesrepublik kompliziertes Neuland. Gerade in der Weimarer Republik provozierten solche Lösungen umso schärfere Kritik an den Funktionsdefiziten der Demokratie. Aber im Gegensatz zu den 1920er und 1930er Jahren ist diese Entwicklung kein deutscher „Sonderweg“, sondern lässt sich in eine allgemeine Entwicklung in vielen europäischen Gesellschaften einordnen.

Eine letzte Vergleichsebene betrifft die Eigenlogik und Dynamik der Medienlandschaft. Die Fragmentierung und Polarisierung der Medien, die zu den prägenden Kennzeichen der Gegenwart gehört und die durch die Eigenlogiken sozialer Medien noch einmal zugespitzt werden, erinnern tendenziell eher an den Medienpluralismus der Weimarer Republik als an die im Ganzen überschaubare, eher auf die Mitte rekurrierende Medienlandschaft der Bundesrepublik vor 1989. Während sich in den 1920er und 1930er Jahren eine hoch differenzierte Presse und Versammlungspraxis entwickelte, zu der eine Praxis aggressiver Abgrenzung, Invektivität und Stigmatisierung gehörte, sind wir in der Gegenwart mit ganz neuen Herausforderungen konfrontiert. Denn die Logik der sozialen Medien basiert auf Algorithmen, und sie konzentrieren sich auf Konflikt, Polarisierung und Krisensymptome, um eigene Aufmerksamkeitsökonomien auszubilden. So ist die Politik wie in den 1920er und 1930er Jahren mit neuartigen Echokammern und einer tendenziell nur schwer kontrollierbaren Dynamik konfrontiert.

* * *

Wo stehen wir also? Auch bei nüchterner Analyse gibt es in unserer Gegenwart Anzeichen für eine tiefgreifende Bewährungsprobe in doppelter Hinsicht: als Herausforderung demokratischer Stabilität nach innen und Sicherheit nach außen, in Deutschland und Europa, aber überhaupt in allen Gesellschaften, die ihr Selbstverständnis mit dem normativen Projekt des Westens verbinden. Diese doppelte Herausforderung mag uns an jenen Zusammenhang zwischen demokratischer Selbstbestimmung, staatlicher Souveränität und territorialer Integrität erinnern, der nach 1989/90 zunächst zur Selbstverständlichkeit geworden schien und in unserer Gegenwart fragil geworden ist.

Wir sollten bei allem beschleunigten Umbruchsgefühl der Gegenwart jedoch nicht vergessen, dass die Geschichte der Bundesrepublik als demokratische Republik eine durch Krisenerfahrungen beglaubigte Erfolgsgeschichte ist. Sie entstand nach dem Scheitern der präsidial akzentuierten Weimarer Republik aus einem historischen Wiederholungsversuch, also nach der Erfahrung des möglichen Scheiterns der Demokratie. So wurde die Bundesrepublik ein belastbarer Rechtsstaat und eine parlamentarische Demokratie, die um die Vulnerabilität und Schutzbedürftigkeit der Verfassung, um den Zusammenhang von Wachsamkeit und Wehrhaftigkeit weiß. Es gibt gute Gründe für ein demokratisch-republikanisches Selbstbewusstsein jenseits wohlfeiler Legitimationsrhetorik, für erlernte und erprobte Resilienz.

Geschichte wiederholt sich nicht, und sie liefert auch keine Blaupausen für Entscheidungen. Aber sie zeigt in einem großen Reservoir über Zeiten und Räume, welche Konstellationen warum zu welchen Ergebnissen führten. Sie offenbart Verlaufsmuster und Handlungslogiken genauso wie Ambivalenzen und paradoxe Situationen, und sie immunisiert gegen einfache Erklärungen, Analogien und Vergleiche. In diesem Sinne fordert Geschichte zur Auseinandersetzung heraus. Sie erlaubt durch den Blick auf das Entfernte jenen Abstand zu gewinnen, der uns klarer sehen und mehr erkennen lässt.

Der Blick auf die Demokratiekrisen der 1920er und 1930er Jahre zeigt, warum es lohnt, sich auf diese Geschichte einzulassen, um in der Gegenwart mehr zu sehen und klarer zu urteilen und sich in seinem Urteilsvermögen keinem falschen Alarmismus auszuliefern. Zu diesen Einsichten gehört, erstens, dass und wie ein Übermaß an sozialer Ungleichheit auch die Glaubwürdigkeit der Demokratie als Lebensform infragestellt. Zweitens zeigen die Demokratiekrisen im frühen 20. Jahrhundert, dass Demokratie ohne ein Minimum an Grundrationalität der politischen Öffentlichkeit nicht funktionieren kann. Daraus folgt, dass sich die Demokratie nicht der Polaritäts- und Konfliktlogik durch die umfassende Algorithmisierung immer neuer Lebensbereiche ausliefern darf. Drittens gehört zur Demokratie die Fähigkeit zum Kompromiss: nicht als oft zitiertes Allheilmittel, sondern im Bewusstsein der Gratwanderung zwischen der Sichtbarkeit auf dem politischen Massenmarkt und dem Ringen um gemeinsame Lösungen. Diese Fähigkeit zum Kompromiss entspricht in der Praxis einer funktionalen Empathie, also als Fähigkeit, das Gegenüber verstehen zu wollen und sich darauf einzustellen, dass die andere Seite das bessere Argument besitzen könnte. Demokratie ist in diesem Sinne ein unabgeschlossener Prozess, die eigene Position immer neu zu validieren. Viertens benötigen funktionierende Demokratien eine Balance aus System- und Personalvertrauen, aus „confidence“ und „trust“, aus vertrauenswürdigen Institutionen, eingespielten Prozessen und glaubwürdigen Akteuren. Krisenphasen sind häufig genau die Momente, in denen deutlich wird, ob Konvertierungen zwischen diesen unterschiedlichen Vertrauensarten gelingen oder nicht.

Fünftens offenbart der Blick auf die Krisenerfahrungen des frühen 20. Jahrhunderts, dass Demokratien fast nie plötzlich kippen, sondern lange erodieren, bevor sie zusammenbrechen. Dahinter steht die Einsicht, dass nicht allein Institutionen und Prozesse über das Schicksal der Demokratie entscheiden, sondern eine aus einer persönlichen Haltung erwachsende Alltagskultur demokratischer Verantwortung. Als Antwort auf die doppelte Flanke der Demokratie, der Spannung zwischen Freiheit und Gleichheit und der Polarität zwischen Freiheit und Sicherheit, verwies der französische Historiker, Publizist und Politiker Alexis de Tocqueville in der Mitte des 19. Jahrhunderts darauf, dass Demokratie nicht in der sozialen Nivellierung, der politischen Egalisierung an der Wahlurne oder in der Etikettierung einer Staatsform aufgeht. Sie ist am Ende vor allem eine bewusste Entscheidung, auf eine bestimmte Art leben zu wollen. Deshalb braucht sie nicht allein Parlamente, Urnen und Verfassungstexte, sondern eingespielte Gewohnheiten, eine belastbare Mentalität und eine daraus abgeleitete individuelle Haltung. Nur mit ihr wird man der Bewährungsprobe, dem kritischen Entscheidungsmoment, dem kairos der Demokratie, begegnen können, der unsere Gegenwart bestimmt.

Vielen Dank!

Carola Aldag
Vorständin
BSAG – Bremer Straßenbahn AG, Bremen

Aurélie Alemany
Vorsitzende des Vorstandes
enercity AG, Hannover

Lelio Arlt
Bereichsleiter Mobiler Service
Hansa-Flex AG, Bremen

Ina Bandemer
Managing Director und Sprecherin der
Geschäftsleitung
Deutsche Bank Hannover

Stefan Bellinger
Geschäftsführender Gesellschafter
beII Invest Beteiligungs- und
Beratungsgesellschaft mbH, Bremen
Mitglied des Aufsichtsrates,
Die Sparkasse Bremen AG

I.H. Kirstin Freifrau von Blomberg
Rinteln

Wilhelm von Boddien
Geschäftsführer
Förderverein Berliner Schloss e.V., Hamburg
ehem. Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer
Tabak-Collegium

Prof. Dr. Mirjam Boggasch
Rektorin
Hochschule für Künste, Bremen

Burkhard Bojazian
Geschäftsführer
Justus Grosse Real Estate GmbH, Bremen

Dr. med. Caspar Börner
Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie
Kardiologisch-Angiologische Praxis, Herzzentrum Bremen
Krankenhaus Links der Weser, Bremen

Heiko Braband
Geschäftsführer
Norddeutscher Bankenverband e. V., Hamburg

Johann-Philipp Bremer
Rechtsanwalt
Dresden

Dr. Jörg Bremer
Journalist, Historiker und Autor, Berlin
ehem. Korrespondent und Redakteur der F.A.Z.
Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak-Collegium

Dr. Amke Briese
Wunstorf

Georg Jasper Brinkmann
Senior Consultant
BohnZirlewagen GmbH, Hamburg

Dr. Thomas Brinkmann, LL.M. (Tulane)
Rechtsanwalt u. Notar
Dr. Schackow & Partner – Rechtsanwälte und
Notare, Bremen
Sprecher ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak-Collegium

Mark-Bernhard von Busse
Rechtsanwalt und Notar
LOYFORT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co.
KG, Bremen

Sandra Cadeddu
Geschäftsführerin
H. Siedentopf (GmbH & Co. KG), Bremen

Dr. Alan Cadmus
Geschäftsführender Gesellschafter
CILIX Asset Management GmbH, Berlin

Prof. Dr. Thomas Duning
Chefarzt
Klinik für Neurologie am Klinikum Bremen-Ost,
Bremen

Robert Eberhardt
Geschäftsführer
Felix Jud GmbH & Co. KG, Hamburg

Dr. Dietrich Elsner von der Malsburg
Rechtsanwalt u. Notar
RAe. Kapp, Ebeling & Partner, Hannover

Jürgen Fitschen
Vorsitzender des Vorstandes
Deutsche Bank Stiftung, Frankfurt am Main
Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak-Collegium

Michael von Foerster
Hauptgeschäftsführer und Rechtsanwalt
Verband der deutschen Rauchtabakindustrie,
Berlin

Dr. Matthias Fonger
Hauptgeschäftsführer und I. Syndicus
Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und
Bremerhaven

S.H. Dr. Wolfram Freiherr von Fritsch
Der Kommendator
Hannoversche Genossenschaft des Johanniterordens,
Hannover

Gunnar Geise
Mitglied des Vorstandes
swb AG, Bremen

Emrah Gencer
Geschäftsführender Gesellschafter
28Apps Software GmbH, Bremen

Honorarkonsul Thomas Gerkmann
Geschäftsführer
F. Undütsch GmbH, Bremen
Honorarkonsul der Demokratischen Bundesrepublik
Äthiopien

Dr. Yvette Gerner
Intendantin
Radio Bremen Anstalt des Öffentlichen Rechts,
Bremen

Prof. Dr. Dietrich Grashoff
Geschäftsführender Gesellschafter, Rechtsanwalt,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
RSM Ebner Stolz Partnerschaft mbB, Bremen
Präsident des Bürgerparkvereins, Bremen

Britta Anna Grashoff
Direktorin
M. M. Warburg & Co., Bremen

Prof. Dr. Anna Greve
Direktorin
Focke-Museum, Bremen

André Grobien
Geschäftsführender Gesellschafter
Lampe & Schwartze KG, Bremen
Präses der Handelskammer Bremen – IHK für
Bremen und Bremerhaven

Theresa Gröninger, MdBB
Abgeordnete
Bremische Bürgerschaft
Sprecherin für Wirtschaft
CDU-Bürgerschaftsfraktion, Bremen

Alexander Gündermann
Hauptgeschäftsführer
Handwerkskammer Bremen

Prof. Dr. Herwig Guratzsch
Hamburg
ehem. Direktor Stiftung Schleswig-Holsteinische
Landesmuseen, Schleswig
ehem. Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer
Tabak-Collegium

S.H. Dietrich Freiherr von Hake
Ohr-Emmenthal

Dr. Dorothee Hansen
Stellvertretende Direktorin
Kunsthalle Bremen

Matthias Harms
Geschäftsführer
Meinhardt Entsorgung Beteiligung GmbH, Hof
heim am Taunus
Präsident des BDE (Bundesverband der Deutschen
Entsorgungswirtschaft)

Dr. jur. Peter Haßkamp
Bremen
ehem. Vorsitzender des Vorstandes der Bremer
Landesbank, ehem. Sprecher ‚Kleines Gremium‘,
Bremer Tabak-Collegium

Prof. Dr. Justus Haucap
Direktor
Düsseldorf Institute for Competition Economics
(DICE), Düsseldorf

Dr. Kristian J. Heiser, LL.M.
Rechtsanwalt
Raschke – von Knobelsdorff – Heiser Partnerschaft
von Rechtsanwälten, Hamburg

Daniel Hempel
Geschäftsführer
Titanium Solutions GmbH, Bremen

Dipl.-Ing. Patrick Hermanspann
Vorsitzender des Vorstandes
KIRCHHOFF Ecotec SE, Iserlohn

Philip W. Herwig
Geschäftsführender Gesellschafter
Röhlig Logistics GmbH & Co. KG, Bremen

Carsten Hofmeister
Geschäftsführer
Seghorn GmbH, Bremen

Dr. Cecilie Hollberg
Leipzig
Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak-Collegium

Tim Hollweg
Geschäftsführender Gesellschafter
ComCreditContor Maklergesellschaft, Bremen

Christoph Holtkemper
Gesellschafter
ROLAND Umschlagsgesellschaft für kombinierten
Güterverkehr mbH & Co. KG, Bremen
Vorstand Giebel Familienstiftung

Andreas Hoschke
Hoschke & Consorten, Hamburg

Nicola Illing
Geschäftsführerin
Metropolregion Bremen-Oldenburg im
Nordwesten e.V., Delmenhorst

Johann Diedrich zu Jeddeloh
Geschäftsführender Gesellschafter
zu Jeddeloh Pflanzenhandels-GmbH, Edewecht

Jochen Kamlah
Geschäftsführer
IP Auctions GmbH, München
Rechtsanwalt

Carl Kau
Mitglied des Vorstandes
Bund der Steuerzahler Niedersachsen und
Bremen e.V., Bremen

Dr. Christoph B. Klosterkemper
Geschäftsführender Gesellschafter
Atermann König & Pavenstedt GmbH & Co. KG,
Bremen

Dr. Torsten Köhne
Bremen
Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak-Collegium

Prof. Dr. Andreas Korbmacher
Präsident
Bundesverwaltungsgericht, Leipzig

Dr. Stefan Körner
Vorstand/Geschäftsführender Direktor
Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss
Branitz, Cottbus

Ulf R. Koschig
stellv. Vorstandsvorsitzender
Vierol AG, Oldenburg

Hans Jörg Kossmann
Geschäftsführer
Paul Kossmann GmbH & Co. KG, Bremen

Rebecca K. Kreuzgrabe
Generalbevollmächtigte und Mitglied ‚Kleines
Gremium‘
Bremer Tabak-Collegium, Bremen

Honorarkonsul Thomas M. Kriwat
CEO Mercmarine Group of Companies, Bremen
Honorarkonsul der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka für Bremen und
Niedersachsen

Jan-Ole Kuers
Steuerberater, Partner
KPMG AG, Hamburg

Hans-Dieter Lampe
Geschäftsführender Gesellschafter
Handelsgesellschaft Frantz Kragh GmbH, Bremen
ehem. Generalbevollmächtigter,
Bremer Tabak-Collegium

Prof. Dr. Jörn Leonhard
Professor für Neuere und Neueste Geschichte
Westeuropas
Universität Freiburg – Historisches Seminar,
Freiburg

Dr. Claus Liesner
Geschäftsführender Gesellschafter
AMC Asset Management Consulting GmbH,
Hamburg

Marcel Linnemann
Geschäftsführender Gesellschafter
Justus Grosse GmbH, Bremen

Christian Lürßen
Geschäftsführer
COL Geschäftsführungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Schwanewede

Dipl.-Kfm. Jens Lütjen
Geschäftsführender Gesellschafter
Robert C. Spies KG, Bremen

Patrick Mahn
Geschäftsführer
Drewes & Runge GmbH & Co. KG, Bremen

Markus Mainka
Leiter der Kommunikation Standort Bremen
Mercedes Benz AG – Werk Bremen

Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff
Ottobrunn
Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D.
Präsident des Bundesfinanzhofes a.D.
Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak-Collegium

Frauke Meyenberg
Leiterin der Unternehmenskommunikation
Specht Gruppe, Bremen

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Horst Möller
München
ehem. Direktor des Institutes für Zeitgeschichte

Dr. Reinhard Müller
Verantwortlicher Redakteur für Zeitgeschehen,
Staat und
Recht sowie für F.A.Z. Einspruch
Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurt am
Main

Honorarkonsul Cornelius Neumann-Redlin
Hauptgeschäftsführer
Die Unternehmensverbände im Lande Bremen
e.V., Bremen
Honorarkonsul des Königreichs der Niederlande

Dipl.-Kfm. Andreas Niemeyer
Geschäftsführer
Dettmer Group GmbH & Co. KG, Bremen

Sabine Niemeyer
Regionalleiterin Privatkunden Region Nord
Deutsche Bank AG, Hamburg

Lutz Oelsner
Präsident
Die Unternehmensverbände im Lande Bremen
e.V.

Dirk von Padberg
Partner
Hartz Regehr GmbH, München

Minister a.D. Prof. Dr. Dr. h.c.
Karl-Heinz Paqué
ehem. Vorsitzender
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit,
Berlin
Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak-Collegium

Christoph S. Peper
Geschäftsführender Gesellschafter
Peper & Söhne GmbH, Bremen

Caspar Plump
Geschäftsführer
Tiemann Truck & Bus GmbH, Bremen

Alexander Reimchen
Global Head of Technology Customer Experience,
Sales & Digital Analytics
TUI Group, Hannover

Dr. Jan Eric Rempel
CEO
Wolf & Sohn KG (Ippen-Mediengruppe), Hamm

Thomas Retzlaff
Partner
Ipontix Corporate Finance Beratungsgesellschaft
mbH, Frankfurt am Main

Max Roggemann
Geschäftsführer
Enno Roggemann GmbH & Co., Bremen

Gerhard B. Roggemann
Geschäftsführender Gesellschafter
Kalfamer Holdings GmbH, Hannover

Marco Röschmann
Geschäftsführender Gesellschafter (ärztl. Leiter)
Medical Helpline Worldwide (MHW), Bremen

Alexander Ruddat
Geschäftsführender Gesellschafter
Ruddat Grundbesitz GmbH & Co. KG, Bremen

Dirk Sänger
Geschäftsführender Gesellschafter
C. Melchers GmbH & Co. KG, Bremen

Dr. Karsten Schneiker
Sprecher des Vorstandes
swb AG, Bremen

Daniel Schöningh
Geschäftsführer
Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG,
München

Landesbischof Dr. Oliver Schuegraf
Landesbischof
Landeskirchenamt Schaumburg-Lippe, Bückeburg

Jochen Schütte
Bremen

Dr. Lu Seegers
Geschäftsführerin
Schaumburger Landschaft e. V., Bückeburg

Caspar Seemann
Senior Partner Of Counsel
Hartz Regehr GmbH, München

Hellmut Seemann
ehem. Präsident
Klassik Stiftung Weimar
Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak-Collegium

Ralf Stapp
Vorsitzender der Geschäftsführung
Bremer Aufbau-Bank GmbH, Bremen

Max F. Stegemann
Mitglied des Vorstands
Minerva Versicherungs-AG, Bremen

Dr. Hanja Stelljes 
Vorsitzende Richterin
Landgericht Verden

Cornelius Strangemann
Geschäftsführer
Lestra Kaufhaus GmbH, Bremen

Eberhard von Strenge
Düsseldorf

Juliane Tegtmeyer
Leitung Fundraising & Events
Die Deutsche Kammerphilharmonie Bremen
gGmbH, Bremen

Jan-Hendrik Thiem
Geschäftsführer
Datagroup Bremen GmbH, Bremen

Marcus Trentmann
Rechtsanwalt und Notar
Trentmann PartGmbB, Bremen

Dr. Thomas Ull
Branchenexperte für Familienunternehmen und
Mittelstand
PricewaterhouseCoopers GmbH, Bremen

Bülent Uzuner
Geschäftsführender Gesellschafter
Uzuner Consulting GmbH, Bremen

Dr. Philipp Volmer
Partner
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Bremen

Dr.-Ing. Dirk Waider
Vorstand
Gelsenwasser AG, Gelsenkirchen

Dr. Mathias Walch, LL.M.
Rechtsanwalt/Partner
Walch, Rittberg, Nagel Rechtsanwälte und Steuer
berater Partnerschaft mbB, Hamburg

Christian Weber
Hofkammerdirektor
Schloss Bückeburg – Fürstliche Hofkammer,
Bückeburg

Jonathan Wehking
Geschäftsführer
BECAS Holding GmbH, Bremen

Dr. Patrick Wendisch
Gesellschafter
Lampe & Schwartze KG, Bremen
Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak-Collegium

Florian Wiedemeyer
Kaufmännischer Vorstand und CFO
Hansa-Flex AG, Bremen

General a.D. Volker Wieker
Ganderkesee
Generalinspekteur der Bundeswehr a.D.
Mitglied ‚Kleines Gremium‘, Bremer Tabak-Collegium

Klaus Windheuser
Mitglied des Vorstands
Die Sparkasse Bremen AG, Bremen

Dr. Michael Winkler
Geschäftsführer
Hella Fahrzeugkomponenten GmbH, Bremen

Bürgermeister Axel Wohlgemuth
Bürgermeister
Stadt Bückeburg

Prof. Dr. Christiane Woopen
Heinrich-Hertz-Professur/ Direktorin
Center for Life Ethics, Bonn

Nils Wrogemann
Mitglied der Geschäftsleitung
Deutsche Bank AG, Bremen

Dr. Matthias Zimmermann
Geschäftsführender Gesellschafter
WWB Weser-Wohnbau Holding GmbH & Co. KG,
Bremen