Ehrwürdige Mitglieder des Bremer Tabak Collegiums,
verehrte Gäste,
lieber Hausherr!Das Thema „Gewissen“ vor Parlamentariern zu behandeln, hat eine besondere Brisanz und führt zugleich in die grundlegende Fragestellung ein. Es ist üblich geworden, bei Journalisten und auch bei Politikern immer von der Bedeutung der Gewissensentscheidung zu sprechen, wenn bei den Debatten irgendeine Vorgabe – etwa Fraktionszwang – nicht gegeben ist. Bekanntlich heißt es im Artikel 38 unseres Grundgesetzes von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages: „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Das heißt aber, immer dann, wenn so genannter Fraktionszwang gegeben ist, müssen die einzelnen Abgeordneten gegebenenfalls gegen ihr Gewissen reden und stimmen, oder nimmt man an, dass dann in solchen Fragen das Gewissen des Einzelnen immer mit der Parteimeinung übereinstimmt? Kann man Gewissensentscheidungen gegebenenfalls auf der Seite lassen? Und was ist überhaupt das Gewissen des Einzelnen? Es wirkt in manchen Darlegungen geradezu wie ein absolutes und nicht zu hinterfragendes Argument, wenn jemand feststellt: „Das ist mein Gewissensurteil“ oder „Das kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren“. Übrigens hat die Frage der Gewissensentscheidung ja in der Diskussion um die Wehrdienstverweigerung von Anfang an eine Rolle gespielt.
Man kann in der gesamten Problematik nicht weiterkommen, wenn man sich nicht zunächst einmal der Frage stellt, was eigentlich mit Gewissen gemeint ist. Für uns Christen heißt das immer, zu fragen, ob uns im Wort Gottes Antwort auf solche Fragen gegeben wird. Für die heute allgemein übliche Betonung des Gewissensanspruchs und der Gewissensfreiheit ist es eigentümlich, in der Heiligen Schrift nur sehr wenige Hinweise zum Begriff „Gewissen“ zu finden. Und auch die große mittelalterliche geistige Bemühung um philosophische und theologische Durchdringung des christlichen Glaubens hat keine systematische Darlegung dessen, was wir unter „Gewissen“ verstehen. Es war offensichtlich so selbstverständlich, dass man es nicht gegenüber irrtümlichen Meinungen verdeutlichen musste.
Das Wort selbst weist uns den Weg. Das griechische Wort „syn-eidesis“ und die lateinische Übersetzung „con-scientia“ machen deutlich, dass es sich um eine Form der Erkenntnis, um eine besondere Art des Wissens, handelt. Das griechische „syn-eidesis“ meint Bewusstsein von Gut und Böse des eigenen Tuns, während das lateinische „con-scientia“ Mitwissen meint, und zwar mein persönliches Wissen mit dem Wissen der Normen, die sich aus dem Sein der Dinge und der göttlichen Offenbarung (Gebote) ergeben. Auch im Deutschen hat hier die Vorsilbe „ge“ verstärkende, erhöhende Bedeutung. Das wird klar, wenn wir zum Vergleich: horchen – gehorchen, vor allem aber hören und gehören analysieren. Die Erkenntnis im Gewissen ist von solcher Art, dass sie zur Stellungnahme zwingt. Nicht nur das theoretische Wissen ist hier gemeint, sondern ein Erkennen, dass zum Anerkennen drängt und Konsequenzen im Handeln nötig macht.
Die Anlage des Gewissens ist ähnlich wie die des Verstandes oder des Gefühles als Reaktionsmöglichkeit gegeben. Der Verstand kann zwischen „wahr“ und „falsch“ unterscheiden, das Gefühl zwischen „schön“ und „hässlich“ und das Gewissen zwischen „gut“ und „böse“. Gewissensurteile sind deshalb nicht mit einer Waage zu vergleichen, deren Wiegefläche dann einen taxierten Gewichtsanzeiger in Aktion bringt, sondern mit einer alten Apothekerwaage, die – mit zwei Waagschalen ausgerüstet – die Gewichtsfeststellung einer Sache nur möglich macht, wenn auf der anderen Seite Gewichtssteine aufgelegt werden. Übrigens trägt ja in vielen Fällen die Gestalt der personifizierten Gerechtigkeit eine solche Waage in der Hand. In der einen Waagschale befindet sich die anstehende Handlung oder Entscheidung, die das Gewissen zu beurteilen hat. In der anderen Waagschale nun beinhaltet sich die dem Gewissen vorgegebenen Normen, Gesetze, Weisungen und ethischen Grundsätze. Die Waage ist erst dann ausgeglichen, wenn beide Waagschalen einander entsprechen, wenn die zu treffende Entscheidung mit der vorgegebenen Norm übereinstimmt. Norm und Gewissen sind deshalb keine Gegensätze, sondern komplementäre Größen. Das Gewissen ist vielmehr eine „norma normata“, also eine normierte Norm. Den heute weit verbreiteten Irrtum, das Gewissen könne selbst kreativ sein, aus sich selbst Normen setzen und sich damit über vorgegebene Normen hinwegsetzen, hat unser Heiliger Vater in seiner Enzyklika „Veritatis splendor“ ausdrücklich zurückgewiesen (Veritatis splendor, Artikel 56).
Das Gewissen schafft also aus sich selbst keine Normen, sondern macht die vorgegebene Norm zu meiner mich verpflichtenden Norm. Das Gewissen bildet darum einerseits den Gegensatz zur Selbstbestimmung. Doch diesen Normen zu folgen, bedeutet andererseits aber auch nicht, sich einer „Fremdbestimmung“ zu unterwerfen. Die Normen von außen haben eine Entsprechung im Inneren des Menschen. Das 2. Vatikanische Konzil drückt dies so aus: „Im Inneren des Gewissens entdeckt der Mensch ein Gesetz, das er sich nicht selbst gegeben hat, sondern dem er gehorchen muss, und dessen Stimme ihn immer zur Liebe und zum Tun des Guten und zum Meiden des Bösen anruft“ (GS 16). Die Normen nun konkretisieren, was Gut und Böse im Hinblick auf bestimmte Handlungen bedeutet. Ihnen zu folgen ist daher keine Fremdbestimmung, sondern Hilfe zu wahrer Selbstbestimmung und damit zugleich der Weg zu echter Selbstverwirklichung.
Vom christlichen Glauben her können wir also erkennen, dass die von außen kommenden Normen sich mit den dem Menschen schon von Gott ins Herz eingepflanzten Weisungen zum Gewissensurteil verbinden. Insofern ist der Raum des Gewissens das „Heiligtum des Menschen“ (Veritatis splendor 54). Und das Konzil betont in dem bereits zitierten Dokument weiter: „Der Mensch hat ein Gesetz, dass von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben seine Würde ist und dem gemäß er gerichtet werden wird.“ (Gaudium et spes 16).
Den hier geschilderten Zusammenhang möchte ich anhand eines Vergleiches noch einmal verdeutlichen. In unserem demokratischen Staat unterscheiden wir zwischen der Legislativen und der Judikativen. Letztere ist auf erste angewiesen und bezieht von ihr alle notwendigen Vorgaben. Grundlagen für eine Gerechtigkeit schaffende Gerichtsbarkeit sind Gesetze und Normen. Ohne diese würde jede richterliche Entscheidung letztlich zu einem Willkürakt. Übertragen auf das Gewissen bedeutet dies: Die Legislative verhält sich zur Judikative wie die Normen zum Gewissen. Ohne verpflichtende Normen würde der Sinn des Gewissens sich in sein Gegenteil verkehren, statt zur Quelle guter Handlungen würde es zur Instanz der Willkür verkommen.
Das Gewissen ist von daher verpflichtet, sich zu bilden, so wie auch der Richter verpflichtet ist, sich in den Gesetzen gut auszukennen. Es stimmt zwar, dass das Gewissen auch dann seine Würde nicht verliert, wenn es aus unüberwindlicher Unkenntnis irrt. Doch gilt es hier zu bedenken, was das 2. Vatikanische Konzil in diesem Zusammenhang sagt: „Das kann man aber nicht sagen, wenn der Mensch sich zu wenig um die Suche nach dem Wahren und Guten kümmert und das Gewissen aus der Gewohnheit der Sünde fast blind wird“ (GS 16). Wer sein Gewissen nicht bildet, handelt grob fahrlässig und setzt die Würde seines Gewissens aufs Spiel. Die sorgfältige Suche nach der Wahrheit ist daher eine Gewissenspflicht!
Woher kommen nun die Normen, die uns verpflichten? Mit dem christlichen Glauben ist die normgebende Autorität des Wortes Gottes für den Gewissensbereich eindeutig festgestellt. Negativ ausgedrückt heißt es im Römerbrief des hl. Paulus (14,23): „Alles, was nicht aus Glauben geschieht, ist Sünde“. Der große Kirchenschriftsteller des dritten Jahrhunderts, Origenes, hat es mit dem Begriff „Gesetz“ so dargelegt: „Wenn jemand das Gesetz genau bedenkt und beachtet, das von ihm Aufgetragene erforscht und das Verbotene überdenkt, dann erkennt er, dass die Sünde darin besteht, dass man außer acht lässt, was zu tun ist und dem nicht ausweicht, was verboten ist.“
Damit ist ein weit verbreiteter Grundirrtum zurückgewiesen, den schon der berühmte Konvertit und Kardinal Newman im 19. Jahrhundert zurückgewiesen hat: „Das Gewissen hat Rechte, weil es Pflichten hat; allein in unserer Zeit besteht bei einem großen Teil des Volkes das wahre Gewissensrecht und die wahre Gewissensfreiheit darin… sich um einen Gesetzgeber und Richter gar nicht zu kümmern und von unsichtbaren Verpflichtungen unabhängig zu sein… Das Gewissen ist ein ernster Mahner; allein in unserem Jahrhundert ist es durch ein Nachbild ersetzt worden, von welchem die früheren 18 Jahrhunderte niemals hörten und welches sie auch nie fälschlich für das Gewissen hätten halten können, wenn sie davon gehört hätten. Das ist das Recht der Selbstbestimmung.“ (Offener Brief an den Herzog von Norfolk, deutsche Übersetzung 1875, Seite 75). Geradezu überdeutlich erklärt Newman in diesem Zusammenhang: „Ein Katholik opfert seine Ansicht dem durch die Kirche Gottes erklärten Worte Gottes“ (ebd. Seite 168).
Die Botschaft des Christentums – und darin ist es eins mit der ganzen vormodernen Menschheit – lautet: Im Sein des Menschen liegt ein Sollen. Die Dinge haben nicht nur ein Vorhandensein, sondern ein Dasein. Von diesem Dasein geht eine Botschaft, ein Anruf aus. Und der Mensch ist mit Vernunft ausgestattet, um diese Botschaft zu vernehmen und sein Handeln danach auszurichten. Der Mensch erfindet die Moral nicht selbst aus Zweckmäßigkeitsberechnungen, sondern er findet sie im Wesen der Dinge vor. Menschliche Vernunft beruht auf der Fähigkeit, diese Botschaft der Dinge zu vernehmen und danach sein Handeln auszurichten.
Das Gesetz Israels – als Glaubensnorm – zum Beispiel verband den Kosmos mit der Geschichte und war so Ausdruck der Wahrheit des Menschen wie der Wahrheit der Welt überhaupt. Damit verband sich die Überzeugung von den objektiven Werten, die sich im Sein der Welt aussagen, der Glaube, dass es Haltungen gibt, die der Botschaft der Schöpfung entsprechend wahr und darum gut sind und dass es ebenso andere Haltungen gibt, die dem Dasein widersprechen und darum immer falsch sind, dass der Wille des Schöpfers darin uns ruft, und dass im Einklang unseres Willens mit dem seinigen unser eigens Wesen recht und gut wird. Dafür ist uns das Gewissen gegeben.
Diese Botschaft hat Papst Benedikt XVI. bei seiner großen Rede in Birkenau am vergangenen Sonntag erwähnt. Dort ist uns zum Bewusstsein gekommen, dass die damaligen Machthaber die Existenz des jüdischen Volkes aus der Geschichte ausrotten wollten, nämlich jenes Volkes, zu dem Gott in Abraham und seinen Nachkommen gesprochen hat. Man wollte dadurch Gott mundtot machen, und das Volk von der Erdoberfläche vertilgen, das am Sinai die zwei steinernen Tafeln mit den 10 Geboten in Empfang genommen hatte, die der immer gültige Rahmen in der menschlichen Humanität sind. Damit sollten sich die neuen Götter auf die Throne setzen können, wie Ernst Wiechert es in seinen KZ-Erfahr-ungen aus Buchenwald niederschreibt: „Nicht mehr der barmherzige Vater sitzt auf dem Weltenthron, sondern der Brudermörder Kain, der den Gestank der Krematorien einatmet“. Dies sind Fragen, die wir nicht auf die private Ebene abschieben können, weil Religion Privatsache ist. Nein, es ist keine Privatsache, wenn Hitler und seine Gefolgschaft nicht ‚geglaubt’ haben. Das hat Millionen Menschen das Leben gekostet. Das sind Überzeugungen der Menschheit, gleichsam bestätigt durch die Offenbarung Gottes.
Das Gewissen ist also eine „norma normata“, d.h. eine Norm, die durch die Wirklichkeit und die Gebote Gottes normiert wird. Es gibt kein Gewissen ohne diese vorausgehende Norm. Die Wahrheit Gottes in der Wirklichkeit der Schöpfung und in den Geboten wird für das menschliche Zusammenleben durch das Gewissen aktualisiert. Darum ist Gewissensbildung für den Europäer in dieser geschichtlichen Stunde eine absolute Priorität und nicht so sehr der Euro.
Es gehört zur Eigenart des Christlichen, dass die Überzeugung nicht im abgeschlossenen Raum der subjektiven Innerlichkeit und damit des eigenen Gewissens verbleiben darf, sondern dass die Christen grundsätzlich zum missionarischen Auftrag verpflichtet sind. „Wer mit dem Herzen glaubt und mit dem Mund bekennt, wird Gerechtigkeit und Heil erlangen“ (Röm 10,10), sagt Paulus im Römerbrief. Es liegt in der Dimension der Menschwerdung Gottes, dass alles Innere sich nach Außen verleiblichen muss und dass alles Äußere innerlich abgedeckt sein muss. Das gilt in besonderer Weise für Verhaltensweisen, die aus dem Gewissen heraus geschehen. So heißt es in der Bergpredigt: „So soll euer Licht vor den Menschen leuchten, damit sie eure guten Werke sehen und euren Vater im Himmel preisen.“ (Mt 5,16). Darin liegt eine besondere Verpflichtung für den Politiker, den Parlamentarier. Sicher kann es sein, dass der Christ, zumal der katholische Christ, mit seiner Gewissensüberzeugung nicht im parlamentarischen Abstimmungsgang zum Ziel kommt, dass damit seine erkannten Grundsätze nicht mehrheitsfähig sind. Er hat auf jeden Fall aber die Pflicht, deutlich zu machen, was sein Gewissen ihm vorschreibt.
Zum Schluss sei nur noch einmal darauf verwiesen, dass wir mit den Vorgaben des Wortes Gottes, die gerade auch für unsere Gewissensbildung entscheidend sind, in der öffentlichen Diskussion um die vielfach vermissten Werte einen Beitrag leisten können, der von niemandem sonst erbracht werden kann. Denn nur wir Christusgläubigen haben eben den lebendigen Zugang zu ihm, der von sich gesagt hat: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben“ (Joh 14,6). Letztlich kann unser Gewissen nur richtig funktionieren, wenn wir einen persönlichen Christusbezug leben. „Wenn ihr mich liebt, werdet ihr meine Gebote halten“ (Joh 14,15).
Die jetzige Situation Europas hat sich vor einiger Zeit in alarmierender Weise in den Auseinandersetzungen um den europäischen Philosophen und Politiker Buttiglione gezeigt. Den Ausgang dieses Streites hat Buttiglione selbst kommentiert mit den Worten: „Wir haben eine Schlacht im abendländisch christlichen Kampf verloren.“ und „Ich fürchte um die Meinungsfreiheit in Europa.“ (Magazin Cicero). Sein Hinweis, dass praktizierte Homosexualität Sünde ist, wie es die Bibel ausdrücklich formuliert, und dass eine der wichtigsten Aufgaben einer Frau das Muttersein bedeutet, reichten aus, um eine Beliebigkeitsmentalität auf den Plan zu rufen, die Buttiglione die Politikfähigkeit abgesprochen hat. Das Christentum respektiert die weltanschauliche Neutralität des Staates. Es kann aber in keiner Weise hinnehmen, dass von Politikern verlangt werde, ihre christlichen Grundhaltungen zu verbergen. Obwohl alle Welt weiß, dass Buttiglione sich seit Jahrzehnten für den europäischen Einigungsprozess eingesetzt hat, wird ihm jetzt, und zwar aus keinem anderen Grund als wegen seiner auf der Lehre der katholischen Kirche beruhenden ethischen Vorstellungen, die Eignung für ein wichtiges Amt innerhalb der Europäischen Union abgesprochen. Dieser Vorgang ist deshalb so wichtig und erschütternd, weil er gleichsam wie ein Seismograph die geistige Situation Europas wiedergibt.
In dieser Situation ist nicht Resignation angebracht, sondern – um der Welt willen – Bereitschaft zum Zeugnis. Wir sind zutiefst überzeugt, dass Jesus Christus mit seinem Evangelium die Lösung der Probleme unserer Gegenwart ist. Aus der Kenntnis seiner Botschaft heraus und in der Kraft seiner Gnade sind wir bevollmächtigt, täglich unseren Beitrag für das Wohl der Menschen in unserem Land, Europa und der Welt zu leisten.
Ich bin hier nicht in Ihrer Mitte, um Trübsal zu verbreiten oder Sie gar in eine Resignation zu bringen – Ganz im Gegenteil! –, sondern um Ihnen klar zu machen, wie wichtig unser persönlicher Einsatz ist, mit unserem Gewissen wirklich Orientierung in dieses Wertechaos zu bringen, in dem wir uns zurzeit befinden. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass gerade der Christ durch Jesus Christus mit seinem Evangelium viele Möglichkeiten von Problemlösungen zu sehen und zu vermitteln vermag. Aus der Kenntnis seiner Botschaft heraus und in der Kraft der Gnade Christi sind wir bevollmächtigt, täglich unseren Beitrag für das Wohl der Menschen in unserem Land, in Europa und in der Welt zu leisten.
Ich möchte Ihnen sehr herzlich danken, dass mir diese ehrwürdige und erlauchte Runde die Möglichkeit gegeben hat, die Botschaft vom Gewissen zu verkünden. Das ist eine Hoffnung für die Zukunft Europas!
Herzlichen Dank!